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»eilsgeI2r. 74 Lonnabrncl, <len r. Juli «91g. ^mili6>er Oeil. GesteUungsbekM. Von den vom erweiterten Aufruf des unausgebildeten Landsturms I. Aufgebots be troffenen Landsturmpflichtigen sind zunächst die Wehrpflichtigen des Jahrgangs 1916 (Geburtsjahr 1896) und diejenigen Militärpflichtigen der Iahresklassen 1895, 1894, 1.893 und älterer Jahrgänge zu mustern und auszuheben, die bei den Kriegsmusterungen 4915 zurückgestellt worden sind oder gefehlt haben. Die Musterung und Aushebung der Jahrgänge 1917 und 1918 (Geburtsjahr 1897 und 1898) steht noch nicht in Aussicht. Die Musterung der hiernach jetzt in Frage kommenden Landsturmpflicytigen, also der Wehrpflichtigen des Jahrganges 1916 (Geburtsjahr 1896) und derjenigen Militär- Pflichtigen der Jahreskiassen 1895, 1894, 1893 und älterer Jahrgänge, die bei den Kriegs- Musterungen 1915 zurückgestellt worden sind oder gefehlt haben, findet im Aushebungs deziike. Nossen nach folgendem Plane statt: Montag» den 5 Juli 1915 von vormittags l/48 Ahr an für die Gestellungspflichtigen aus Birkenhain, Blankenstein, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Helbigsdorf, Herzogswalde, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Klcinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Munzig und Neukirchen im Gastkok „;um Achter" in Milsärukk; Dienstag) den 6. Juli 1915 von vormittags v^8 Mr an für die Gestellungspflichtigen aus Niederwartha, Röhrsdorf, Roitzsch b. W., Rothschönberg, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach b. K, Steinbach b. Moh., Tanneberg, Unkers dorf, Weistropp, Wildberg und Wilsdruff im Gastkok „zum heiler" in Milschrukk; Mittwoch) den 7. Juli 1915 von vormittags 8 Mr an für die Gestellungspflichtigen aus Nossen, Abend, Augustusberg, Bieberstein, Bodenbach, Burkersdorf, Choren-Toppschädel, Deutschenbora, Dittmannsdorf, Elgerdorf, Göltzscha, Gohla, Gotthelffriedrichsgrund, Gruna, Hirschfeld, Höfgen und Hohentanne im Gaslkok „zum veutscken Haus « Hossen; Donnerstag) den 8. Juli 1915 von vormittags 8 Nhr an für die Gestellungspflichtigen aus Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreißa, Leschen, Lüttewitz, Mahlitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niedereule, Noßlitz, Ober- eula, Obergruna, Oberstößwitz, Petersberg, Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reins berg mit Drehfeld und Wolfsgrün, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schrebitz, Siebenlehn, Stahna, Starbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschütz im 6»s1kok „;um veutscken IZaus" in Uossen; Freitag) den 9. Juli 1915 von vormittags 7 Uhr an für die Gestellungspflichtigen aus Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel-Barmenitz, Arntitz, Badersen, Beicha, Berntitz, Birmenitz, Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dobernitz, Dob- schütz, Dörschnitz, Dösitz, Eulitz, Gleina, Graupzig mit Gödelitz, Ibanitz, Jeffen b. L, Käbschütz, Klappendorf, Krepta, Lautzschen, Leippen mit Lindigt, Schänitz und Lösten, Leuben mit Ketzergaffe, Löbschütz b. L. Lommatzsch, Lossen, Marschüß, Meila, Mertitz, Mettelwitz, Mögen, Neckanitz, Nelkanitz, Niederstaucha, Niederstößwitz, Oberstaucha, Paltzschen, Petzschwitz, Pitschütz, Planitz-Deila, Poititz, Praterschütz, Pröda b. L, Prositz b. Sch., Profitz b. St, Raßlitz, Rauba, Roitzsch b. L, Scherau, Schleinitz mit Perba, Schweim- nitz, Schwochau, Sieglitz b. L , Steudten, Striegnitz, Treben, Trogen mit Grauswitz, Wachtnitz, Wahnitz, Wauden, Weitzschenhain, Wilschwitz, Wuhnitz, Ziegenhain, Zöthain, Zscheilitz und Zschochau im Sckülzenkaus in Lommatzsch». Die Gestellungspflichtigen werden hierdurch aufgefordert, ohne weiteren Gestellungs befehl aözuwarten, zu dem für sie angesetzten Musterungstermin an dem angegebenen Orte pünktlich und nüchtern, mit reingewaschenem Körper und in reiner Wäsche sich ein zufinden. Etwaige Berechtigungsscheine zum einjährig-freiwilligen Dienst oder Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst durch Schulzeugnisse find mit zur Stelle zu bringen. Nefreit von der Gestellung sind diejenigen, die bei den letzten Kriegsmusterungen als unabkömmlich anerkannt worden sind. Wer zu spät, angetrunken oder unsauber vor der Kommission erscheint, oder die Ordnung und Ruhe im Musterungslokale stört, wird mit einer hiermit angedrohten, sofort vollstreckbaren Ordnungsstrafe von einem Tage Hast belegt. In Fällen, in denen die persönliche Gestellung krankheitshalber untunlich ist, find zur Entschuldigung des Außenbleibens ärztliche Zeugnisse, die, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Ortsbehörde zu beglaubigen sind, beizubringen. Wer an Kpitepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes (Bezirksarzt, Jmpfarzt) beizubringcn Wer zur See gefahren ist, hat dies im Musterungstermin zu melden. Das See fahrtsbuch ist mit zur Stelle zu bringen. Gesuche um Zurückstellung werden zur Zeit nur insoweit geprüft, als es sich um Landsturmpflichtige (Militärpflichtige) der Jahresklassen 1915, 1914 und 1913 handelt. Den übrigen Landsturmpflichtigen (Wehrpflichtigen) wird vor tatsächlicher Einberufung noch Gelegenheit zur Anbringung von Zurückstellungsgesuchen gegeben werden. Meißen, den 29. Juni 1915. 1166 II. Der Livilvorsitzenche äer Ersatz-Kommission äes Auskebungsbezirks Hossen zugleich für chie Staäträte zu Hossen, Lommatzsch unct Milsäruff mich chie beteiligten Ortsbekörche». Erhöhung z der Vrstzulugenr Der unterzeichnete Kommunalverband wird demnächst in die Lage versetzt werden, dem körperlich schwer arbeitenden Teile der Bevölkerung eine Brotzulage in Höhe von 1 Pfund wöchentlich zu gewähren. In erster Linie ist diese Zulage für die Erntearbeiter, Bergarbeiter und ihnen gleich schwer und dauernd beschäftigte Personen bestimmt. Aus geschlossen von der Zulage sind unbedingt Personen, die 2500 Mark Einkommen oder mehr beziehen, sowie deren Ehefrauen, ferner Kinder unter 14 Jahren und Personen, die wegen Alter, Kränklichkeit odex aus sonstigen Gründen keine sie voll in Anspruch nehmende Berufstätigkeit ausüben (Kranke, Rentner, Auszügler usw.). Personen weiblichen Geschlechts können nur ausnahmsweise bei besonders schwerer Arbeit in Betracht kommen. Genauer werden die zu berücksichtigenden Personengruppen durch Beschluß des Ernährungsausschusses erst dann festgestellt werden, wenn einerseits die zur Verteilung zur Verfügung stehende Brotmenge, andererseits die Zahl der die Zulage in Anspruch nehmenden Personen bekannt ist. Es dürfen indes lediglich Personen berücksichtigt werden, die ihren Wunsch vis zu« 5. Juki dieses Jahres bei den Gemeindebehörden bez. den von diesen zu bestimmenden Stellen angebracht haben. Das Anbringen hat persönlich durch die Haushaltungsvorstände für alle in Frage kommenden Personen ihres Hausstandes zu erfolgen. Meißen, den 1. Juli 1915. n« — 1360 II L - Der Kommunakvervand Meißen Stadt und Land, Die Königliche Amtshauptmannschaft. Der Stadtrat. WMtärurlauber als Crntearbeiter. Durch Entgegenkommen des Königlichen Stellvertretenden Generalkommandos XII. ist die Königliche Amtshauptmannschaft in der Lage, kleineren und mittleren landwtrtschaft- lichen Wirtschaften, in erster Linie solchen, deren Besitzer oder Leiter im Felde stehen, während der bevorstehenden Getreideernte Militärurlauber aus Mannschaften der Ersatz truppenteile zuzuweisen. Bedingung ist: Gewährung des ortsüblichen Tagelohnes von 2,50 Mark für jeden Arbeitstag nebst freier Unterbringung und Verpflegung, Rückerstattung des Eisenbahnfahr, gelbes und Uebernahme der Haftpflicht für etwaige Unfälle, soweit nicht die landwirt schaftliche Berufsgenossenschaft für solche einzutreten hat. Wer unter Annahme dieser Bedingungen Militärurlauber als Erntearbeiter zu er halten wünscht, hat ein schriftliches Gesuch bet dem zuständigen Vertrauensmann der Ernte lommission (vgl. Bekanntmachung vom 29. Juni) anzubringen und in demselben die Größe des Besitzes, die Zahl der sonst vorhandenen männlichen und weiblichen Arbeitskräfte und die Namen der aus der Wirtschaft zum Dienst bei der Fahne einberufenen Mannschaften anzugeben. Durch Einreichung des Gesuches unterwirft sich der Gefuchsteller ohne Weiteres für den Fall der Berücksichtigung den gestellten Bedingungen. Die Gesuche müssen, wenn sie hier in Betracht gezogen werden sollen, mit dem schrift lichen Gutachten des Vertrauensmannes spätestens am 8. Juli hier eingehen, Meißen, am 1. Juli 1915. 847 a. V. -sw Königliche Amtshauptmaunschaft. Die diesjährigen Höstnutzungen auf der Meißen-Kesselsdorfer Straße Abt 2 — 4 und Keffelsdorf-Nossener Straße Abt. 1 und 3 sollen Dienstag, den 13. Juli d. I. von vormittags 9 Uhr an im Gasthause „Zum goldenen Löwen" in Wilsdruff gegen sofortige Bezahlung und unter den vor der Ausbietung bekannt zu gebenden Bedingungen verpachtet werden. Meißen, am 29. Juni 1915. »«? Königl. Straßen- «nd Wasier-Nanamt. Zum 200jährigen Geburtslage eines berühmten Sachsen. 8 L.K Am 4. Juli wird die Stadt Hainichen eine Gedächt nisfeier halten zu Ehren ihres größten Sohnes,des Liederdichters Christian Fürchtegott Gellert. Frische Kränze wird man an dem Denkmal niederlegen, das man ihm errichtet hat — Ernst Rietschel, ein Freund von Gellerts Liedern, hatS entworfen — und nachsinnen wird man den beiden Liederzeilen, die auf dem Sockel des ehernen Standbildes in goldenen Lettern stehen, und die kurz und schön das ganze Wesen Gellerts zusammenfassen: „Auf Gott und nicht auf meinen Rat will ich mein Glücke bauen" und „O Gott wie muß das Glück erfreun, der Retter einer Seele sein!" Aber nicht nur in Hainichen, im ganzen Sachsenlande, und bei den Evangelischen Deutschlands wird man an seinen 200jährigen Geburtstag des edlen Mannes dankbar ge denken. Er war ein Pfarrerssohn. Sein Vater, der Pfarrer von Hainichen, hatte 13 Kinder. Wieviel bedeutende Männer Deutschlands stammen doch auS unseren evange- lAcktamNicker Oeil. lischen Pfarrhäusern! Erst nahm die Stadtschule, dann die Fürstewchule in Meißen, dann die Landesuniversttät Leip zig den begabten, aber körperlich schwächlichen Christian Fürchtegott auf. Er wußte es nicht anders, als daß er Pastor werden wollte. Da er aber seine Aengstlichkeit nicht los werden konnte, mußte er auf das Predigtamt schweren Herzens verzichten. Er ward Hauslehrer und Schriftsteller. Die Fabeln und Erzählungen, die Lehrgedichte und Vers- spiele fanden großen Beifall. Seiner Schriftstellerei ver- dankte er es vor allem, daß er Magister und Professor der Poesie und Beredtsamkeit und der praklischen Moral an der Leipziger Universität wurde. Er hatte außergewöhn lichen Zulauf von Studenten und war überall als frommer, edler Mensch verehrt. Auch der junge Goethe hörte bei ihm und hat in „Dichtung und Wahrheit" ein anschauliches Bild von Professor Gellert gegeben Ein kleiner Zug aus dem Leben sei erwähnt, der für die gegenwärtige Zeit nicht ohne Interesse ist. Das Gehalt Gellerts betrug 100 Taler und reichte kaum auS, um die äußerst geringen Be dürfnisse des Unverheirateten zu bestreiten. Weitere Be- -''«'XiALSSMIMr förderungen aber, wie jede Erhöhung seines Einkommens, lehnte er aus Bescheidenheit ab. Als sich 1761 der eng lische Gesandte bei der sächsischen Regierung für ihn um eine Gehaltsverbesserung verwandte, schrieb Gellert an den Neffen des Ministers von Brühl, der sein Schüler gewesen: „Bitten Sie Ihren Onkel, daß er sich nicht durch diese aus ländischen Fürbitten bewegen läßt, zu einer Zeit an eine Pension für mich zu denken, da unser Vaterland so unend lich leidet". (Es war der 7 jährige Krieg) Von der Be- liebtheit und Verehrung, die Gellert bei den Deutschen da mals genoß, vermögen wir uns heute kaum mehr eine rechte Vorstellung zu machen In jeder Familie war der „Gellert" neben der Bibel zu finden. Seit Luther war es ihm zum ersten Mal wieder geglückt, ein ganzes Volk in allen seinen lesenden Ständen zur Gemeinde zu haben. Vor allem seit er durch seine Fabeln und Erzählungen entzückt und durch seine frommen Lieder, von denen 26 auch in unserem Landesgesangbuch stehen, viele Seelen mit Gottvertrauen und Trost in böser Zeit erfüllt. Es ist bekannt, wie er von Vornehmen und Geringen mit Geschenken und Ehren