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WchMtt für MM Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstag?, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher unä < JnsertionspreiS 15 Psg. pro sünsgespaltenr KorpuSzell«. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg bis mittags 11 Uhr angenML !. Bezugspreis in der Stadt vierteljährliG l0 Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 BU, rch die Post und unsere LandaustrSger bezöge« I Nl. Amis Mr die Königliche AmLs^ mptmannschafk Meißen. ;u Wilsdruff sowie für das Kömg- Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. » Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch «. LsF 8 ^8 8 8 Klage eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt WilSdrnsf. Mr das Königliche Amtsgericht und den Städte; Forffrentamt zu Tharandt» Lokalblsll kür UlUsäruN Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Mufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrst bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg. Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufen-rr Untkrhaltungg-Goumn-Mlage, wöchentlicher illustrierter Keilage „Welt im Kild" und monatlicher Keilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Nr. z-. Sonnabenö, äen 29 Mai 191Z. 74. Isbrg 71 nilticker ^eit. Bekanntmachung. Auf Grund von 8 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und Art. 68 des Gesetzes vom 16 April 1871, betr. die Verfassung des Deutschen Reiches, verbiete ich, aus dem Bereich des stellvertretenden Generalkommandos XII. A K. H'ftrde, außer mit ausdrücklicher Genehmigung der zuständigen Polizeibehörde (Amtshauptmann- schäft, Polizeidirektion Dresden, Stadtrat), auszufüßren Der Bereich des stellvertretenden Generalkommandos XII. A. K. umfaßt die Kreis hauptmannschaften Dresden und Bautzen, sowie die Amtshauptmannschaften Flöha und Marienberg Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft. Dresden, am 19. März 1915. Stellvertr. Generalkommando XII. A.-K. Der kommandierende General. von Broizem.- Kunze in Kleinschönberg Nr. 18 ist die Maul- und Klauenseuche erloschen Meißen, den 27. Mai 1915. «os: Nr 724a V. Die Königliche Amtshauptmannschaft. MnstG, de» I. Zum ISIS, MMblG 1»ll Ihr, findet im Sitzungssaale der amtshauptmannschaftlichen Kanzlei 8ss«ntt»«he Sitzung de» Bezirk-anrfchnfses statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Anmeldezimmer des amtshauptmann schaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Meißen, am 26. Mai 1915. 448 I. * Die Königliche Amtshauptmannschaft. Wiederholt sind Gesuche eingereicht worden um Erhöhung der Auttersätze für Pferde. Das Königliche Ministerium des Innern hat verschicdenilich ausgeführt, daß es mangels gesetzlicher Ermächtigung nicht in der Lage ist, im Wege der Ausnahmevewilligung das Verfüttern von Hafer an andere Tiere als Pferde oder andere Einhufer zu gestatten, noch Haltern von Pferden zu deren Fütterung einen höheren Satz, als den in 8 4 Ab satz 3a der Bundesratsverordnung vom 13 Februar- 1915 festgesetzten, zuzubillgm Dieser Satz beträgt nach dem Durchschnitt 1^/^ kg für jedes Lier auf den Tag. Eine Erhöhung der Futtersätze, die auch das Königliche Ministerium als sehr wünschenswert ansehen würde, kann nur der Bundesrat bestimmen. Mit Rücksicht auf die außerordentliche Knappheit an Hafer ist aber eine Krhöhnng der Auttersätze voll ständig ausgeschlossen. Eine besondere Zuweisung von Hafer an Pferde für schweres Fuhrwerk kann nur auf Kosten der anderen Pferde erfolgen. Für diese kann aber unter 1f^ KZ auch nicht gegangen werden Zur genauen Nachachtung wird dies hiermit bekannt gegeben. Wllsdruff, am 28 Mai 1915. Der Stadtrat. Das im Grundbuche für Wilsdruff Blatt 707 aus den Namen des am 3. Januar 1915 in Grumbach verstorbenen Baugewerken Heinrich Moritz Weder eingetragene Grund stück soll am 23. Juli 1915, nachmittags 3 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 6,9 Ar groß und aus 38360 Mark geschätzt Es liegt in Wilsdruff an der Meißner Straße und ist mit einem massiven Wohngebäude und Nebengebäude, Nr. 264 O der Ortsliste, bebaut. Die Brandversicherungssumme beträgt 35580 Ma>k. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstück sind, soweit sie zur Zeit der Ein- tragung des am 8. April 1915 verlautbarten Versteigcrungsvcrmerkes aus dem Grund- buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungslermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht be rücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt Wilsdruff, am 21. Mai 1915. »c« Za 1,15 Nr 2 Königliches Amtsgericht. Wir beabsichtigen für unseren Aökrmeisler 069 Morman». Gemejstdevürstand. , - - ' -^-2— —c. einen Stellvertreter einzustellen. Dem Röhrmeister liegt die Beaufsichtigung der Hochbe hälter, die Verlegung von Wafserleitungsrohren, Herstellung von Anschlüssen, Bedienung der Absperrschieber, Ausführung von Reparaturen usw ob. Geeignete Bewerber wollen Gesuche bis 5 Juni in der Ratskanzlei einreichen. Wilsdruff, am 28. Mai 1915. Der Stadtrat. Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen wird der von Kekbigsdorf nach Mohorn führende Kommunikationsweg vom 31. Mai bis 2 Juni wegen'Massenschutt ^gesperrt. Der Verkehr wird über Herzogswalde Das groKe Völkerringen. Italiens Aussichten. Die Gewissenlosigkeit, mit der Italien in den Krieg hineinmarschiert, wird einigermaßen wieder gut gemacht durch den bodenlosen Leichtsinn dieses Unternehmens, einen Leichtsinn, der nur zu Italiens Unglück ausschlagen kann. Das ist ein gewisser Humor in der Sachlage. Das neunmonatige Hinzögern unter dem Deckmantel der sogenannten Neutralität ist gewiß von Italien zu Rüstungen und Vorbereitungen aller Art ausgenutzt worden. Wir können nicht wissen, ob diese Rüstungen ge- nügend waren, denn wie Tripolis gezeigt hat, war die italienische Armee vorher in einem recht minderwertigen Zustande. Wir möchten aber bezweifeln, daß ein Heer, das seit Menschengedenken immer besiegt worden ist, von den Oesterreichern und von den Franzosen, von den Abessiniern und von den Berbern — denn Tripolis wurde für Italien nur durch das Eingreifen der Balkanmächte gewonnen — in neun Monaten so ausgebaut werden kann, um den sieg gewohnten deutschen und österreichisch-ungarischen Truppen zu widerstehen. Die russtsch-französische Not war aber zu groß geworden; im Osten wie im Westen waren die