Volltext Seite (XML)
WoWN für WM keilage zu Nr zr vienstsg, ci«n n. Mai «915. KmNicker ^eil. GesteUungsbekekl. Das zufolge öffentlichen Anschlags und Bekanntmachung in den Amtsblättern vom 12 April 1915 angeordnete erneute Kriegsersatzgcschäst 1915 findet für die Wehrpflich tigen aus den zu den Amtsgerichtsbezirken Wilsdruff, Nossen und Lommatzsch gehörigen Ortschaften und aus den zum Amtsgerichtsdezirke Kötzschenbroda gehörigen Orten Nieder wartha und Wildberg nach folgendem Plane statt: l für die Gestellungspflichtigen aus den zum Amtsgerichtsbezirke Wilsdruff gehörigen Ort schaften sowie aus den Orten Niederwartha und Wildberg mn 14. Mai 1915 Vvn früh 7 Ahr an im Gastkoke „;um Müler" in MUsärnN. II. für die Gestellungspflichtigen aus den zum Amtsgerichtsbezirke Nossen gehörigen Ortschaften am 15. Mai 1915 von früh V Ahr an im Gaslkofe „;»m cieutküken IZaus" in IZossen. III. für die Gestellungspflichtigen aus den zum Amtsgerichtsbezirke Lommatzsch gehörigen Ortschaften am 17. Mai 1915 von früh W Uhr an im Ickiekkaus in Lommatzsch. Zur Vorstellung an diesen Tagen kommen 1. alle Militärpflichtigen, die sich zum ersten Kriegsersatzgeschäft 1915 nicht gestellt, und zwar vom Jahrgang 1895 und zurückgestellte ä tere Jahrgänge, 2. die zufolge Eintrags im Militärpaß als zeitig feld- und garnifondienstunfähig be zeichneten Unteroffiziere und Mannschaften, 3. die seit Kriegsausbruch zum Militärdienst eingezogen gewesenen und wegen Dienstunfähigkeit wieder entlassenen Unteroffiziere und Mannschaften, einschließ lich solcher des unausgebildeten Landsturms I. Aufgebots Es werden den unter 1 bezeichneten Militärpflichtigen von dem unterzeichneten Zivilvorsitzenden der Ersatz-Kommission, den unter 2 und 3 bezeichneten Gestellungs pflichtigen durch das Königliche Bezirkskommando Meißen noch besondere Gestellungs befehle zugehcn. Die gestellungspflichtigen Mannschaften werden aber hierdurch noch besonders auf- geforde-.L, sich zu den in den Gestellungsbefehlen näher bezeichneten Terminen pünkt lich und nüchtern mit rein gewaschenem Körper und in reiner Wäsche einzufinden und die Militärpapiere (Militärpaß, ErsatzMesecvepaß, Landsturmschein, Musterungsaus weis und in Ermangelung dieser Papiere den Geburtsschein), mit zur Stelle zu bringen Befreit von der Gestellung sind a, die für kriegsverwendungsfähig (felv- und garmsondflnstfähig) Anerkannten, ab<r noch nicht Eingestellten, b, die von der Ober-Ersatzkommission oder von der Ersatzkommission gemäß § 38 Wehr- ordnung Ausgemusterten, d. h. solche, die im Besitze eines Ausmusterungsscheines (gelber Schein) sind, c, die in Heil- und Siegenanstalten Untergebrachten. Ferner sind zufolge neuerer Bestimmung von der G.stetlung befreit: 6, die bei der Landsturmmusierung 1914 und bei den Landstucmnachmusterungen als untauglich ausgemusterlerr unausgebildeten Laudsturmpffichtigen des l. Aufgebots im Alter von 20 bis 39 Jahren, e, die zufolge Eintrags im Militärpaß als dauernd feld- und garnisondienstunfähig be zeichneten und aus allen Mililärverhrlmissen ausgeschiedenen Unteroffiziere und Mann schaften. k, die Militärinvaliden, denen dauernd eine Pension oder Rente zuerkannt worden ist und die Militärrentenempfänger, die als dauernd ganzinvalide oder dauernd garnison dienstunfähig erklärt worden sind. Im Anschlusse au dieses Ecsatzgeschüst findet auf Anordnung des Königlichen stellv. Generalkommandos XU. Armeekorps die Uktzd AmKhebNNA der in den AmtsgerichM zirken Lommatzsch, Nossen und Wilsdruff und in den zum Amts- gerichtsbezirke Kötzschenbroda gehörig-m Orten Niederwartha und Wildbcrg wohnenden unrrnssebitdeLen L«nddtEinpslirhLig<n II. Aufgebots nach folgendem Plane statt: I. für die Landsturmpflichtigen II. Aufgebots (unausgebildete Landsturmpflichtige) der Jahr- gänge (Geburtsjahre) 1869 bis mit 1875 aus den Ortschaften Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel-Barmenitz, Arntitz, Badersen, Beicha, Berntitz, Birmenitz, Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dobernitz, Dobschütz, Dörschnitz, Dösitz, Eulitz, Gleina, Graupzig mit Gödelitz, Ibanitz, Jessen b. L., Käbschütz, Klappendorf, Krepta, Lautzschen, Leippen mit Lindigt, Schänitz und Lösten, Lenden mit Ketzergasse, Löbschütz b. L, Lommatzsch, Lossen, Marschütz, Meila, Mertitz, Mettelwitz, »Mögen, Neckanitz, Nelkanitz, Niederstaucha, Niederstößwitz, Ober- staucha, Paltzschen, Petschwitz, Pitschütz, Planitz-Deila, Poititz, Praterschütz, Pröda b. L., Pristtz b. Sch, Prositz bei St , Raßlitz, Rauba, Roitzsch b. L., Scheerau, Schleinitz mit Perba, Schweimnitz, Schwochau, Sieglitz b. L, Steudten, Striegnitz, Treben, Trogen mit Grauswitz, Wachtnitz, Wahnitz, Wauden, Weitzschenhain, Wilschwitz, Wuhnitz, Ziegenhain, Zöthain, Zscheilitz und Zschochau am Ul Mai 1915 von früh V Ahr an im SckieKkaus in Lommnlzsck; ll. ! für die Landsturmpflichtigen II. Aufgebots (unausgebildete Landsturmpflichtige) der Jahr gänge (Geburtsjahre) 1869 bis mit 1875 aus dem Amtsgerichtsbezirk Nossen am 19. und LO. Mai 1915 im Gastkofe „zum veulscben Haus" in Nossen und zwar 3, aus Abend, Augustusberg, Bieberstein, Bodenbach, Burkersdorf, Choren-Toppschädel, Deutschenbora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gotthelffriedrichsgrund, Gruna, Hirschfeld, Höfgen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreißa, Leschen, Lüttewitz, Mahlitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutschwitz, Niedereula, Noßlitz, Obereula, Obergruna, Oberstößwitz, Petersberg, Pinnewitz, Priesen, Rade- Witz, Raußlitz, Reinsberg mit Drehfeld und Wolfsgrün, Rhäsa und Rüsseina am 19. Mat 1915 von früh ^8 Ahr an; b, aus Saultitz, Schrebitz, Siebenlehn, Stahna, Starbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschütz und aus der Stadt Nossen am 20. Mai 1915 von früh ^8 Uhr an; m. für die Landsturmpflichtigen II Aufgebots (unausgebildete Landsturmpflichlige) der Jahr gänge (Geburtsjahre) 1869 bis mit 1875 aus dem Amtsgcrichtsbezirk Wilsdruff und den Orteu Niederwartha und Wildberg am 21. und 22. Mai 1915 im Gaslkok „zum Mckler" in MilsciruN und zwar 3, aus Birkenhain, Blankenstein, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Helbigsdorf, Herzogswalde, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, KleiNsLönberg, Klipphausen, Lampers dorf, Limbach, Lotzen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Röhrsdorf, Roitzsch b W- am 21 Mai 1915 Vvn früh 7 Ahr an; t), aas Rothschönberg, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach b. K., Steinbach b. Moh., Tanneberg, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg und Wilsdruff am 22. Mai 1915 von früh 7 Uhr an. Es wird nochmals besonders darauf hingewiesen, daß dem hier in Arage kommen den Landsturm U. Aufgebots diejenigen Landsturmpflichtigen angehören, die aus dem ungedienten Landsturm I in den Landsturm II übergetreten und in der Zeit vom 4 Pe zember 1869 bis 31. Dezember 1875 geboren sind Alle unausgebildeten Landsturmpflichtigen II. Aufgebots werden hiermit aufgefordert, ohne weiteren Gestellungsbefehl abzuwarten, zu dem für ihren Jahrgang angesetzten Musterungstermin an dem angegebenen Gestellungsorte pünktlich und nüchtern, mit rein gewaschenem Körper und in reiner Wäsche sich einzufinden und die Militärpapiere (Land sturmschein, EZatz-Re-ervepaß und in Ermangelung dieser Papiere den Geburtsschcü) mit zur Stelle zu bringen. Befreit von der Gestellung sind nur die zu einem geordneten und gesicherten Be triebe der Eisenbahnen, der Post und der Telegraphie unbedingt notwendigen, fest ange- stelltcn Beamten und ständigen Arbeiter, die als unabkömmlich anerkannt worden sind Alle übrigen mit Ztnaökömmlichkeitsbescheinigungen versehenen von der Ersatz kommission aber noch nicht als unabkömmlich anerkannten Laudsturmpstichtigen ll. Aufgebots haben zn erscheinen. Am 6. Mai 1915. Der Livilvorsitzencke cier Srsalzkornniisson ctes Muskebungsbezirlis Nossen zugieick kür clie Stackträle zu Mlsckruff, Nossen unck Lomma zsct, unck ctie beteiligten Ortsbekörcien. Mani- nnd Aianensenche. Viehbeständen der Gutsbesitzer Richard Eger in Grrmbach Nr. 132 und O Kießlich, eben da Nr 122, ist die Maul- und Klauenseuche ertoscke i. Die Gemeinde Dittmannsdorf ist desbalb von Sperre und Beobachtung befreit worden. Ferner ist der Swutzkreis für die Gemeinde Neukirchen mit Gutsbezilk, Steinbach be- Mohorn mit Gutsbczirk, Reinsberg mit den Gutsbezirken Ober- und Niedcrreinsbeig auf- gehoben worden Meißen, am 10 Mai >915. Die Königliche Ämtstzaupimannlchast. Ichinöttl-AechlMiW im MsMzilk Umilck Die in den nachgenannten Revieren des Forstbeziiks Bäunfels voraussichtlich zu: Aufbereitung gelangenden Fichtennutzrinden sollen Donnerstag, den 20. Mai von nachm. 2 Uhr an i n Hotet znnr Und in Tharandt und zwar etwa 680 rm vom Frauensteiner Revier , , 9",, . Nassauer „ 500 „ „ Rechenberger „ 30 > „ „ Altenberger „ 800 „ „ Rehefelder „ 600 , „ Bärenfelier „ 9t 0 , „ Schmiedberger . „ 480 „ „ Spechtshausener „ . , 550 „ „ Naundorfer „ „ 63 > „ „ Grillenburger „ „ 160 ,, „ Wendisch- carsdorfer unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingungen versteigert werden. Käufer denen bei den Forstrentämtern Frauenstein und Tharandt ein fortlaufender Kredit für Holz kaufgelder nicht eröffnet ist, haben auf die erstandenen Rinden sofort eine Anzahlung in Höhe von 30"/„ des Wertes dieser Rinden zu leisten BärenfelS, am 5 Mai 1915. „ . 416 i. V. Köuigl Hbersorstmeisterei.