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unci < Insertionspreis 15 Psg. Pro sünfgespaltenr KorpuSzeve. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg Lokalblatt kur Milscleulf Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswakde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitz-schen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RöhrSdE bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. M laufendn Wtrhaltrmgs-(Roman-)Ktilase, «öchrntlichtr illustrierter Beilage ,Welt im Kild" und monatlicher Beilage „Unsere Heimat". Kruck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenWM-»!. Bezugspreis in der Stadt vierteljährW lO Mk. frei inS 1^8 Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 ML« Ävch die Post und IDH unsere LandaustrSger bezogen Mk. " Ar die Königliche Amts: Zugtmannschaft Meisten zu Wilsdruff sowie für das König Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. H « 4-^ Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch UM A 8 U Klage eingezogen werden mutz od. der Auftraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. für das Königliche Amtsgericht und den StadtM Forffrentamt zu Tharandt. Nr. 44. Donnerstag, cten 22. ^lpril 19 Z 74. Zakrg. Umtlicker ^eil. Aartoffelbezug. Durch die Bundesratsverordnung, die Regelung des Verkehrs mit Kartoffeln be* treffend, vom 12. April 1915 (R. G Bl S. 217) und die dazu ergangene Aueführun s- derordnuna des Königlichen Ministeriums des Innern vom 14. April i915 (Saas, staats- Zeitung vom 17. April 1915) ist den Kommunalverbänden die Pflicht auferlegt, den not- wendignen Bedarf an Lpeiftkartoffein für die minderbemittelte Wvölk'lMig ihrer Be zirke sicherzustelltn. Um übersehen zu können, in welchem Umfange ein Bedürfnis hi rzu vorllegt, werden alle diejenigen, die nach der Ausführungsverordnung zur mittdelbkmütelicn eoölUrung gehören, und sich nicht selbst emen ausreichenden ttanoffeloolrat beschafft o e> gesichert haben, aufgefordert, sich bis z,m 26. April emschl eßüch bei ihrer vcmeino.behörde zu Melden und sich unter gewissenhafter Auskunftsenellung in die von d n rH^meinoeoeyördcn aufzustellende Liste aufnehmea zu lassen. Zur minderbemittelten Bevölkerung sind nach der Anordnung des Königlichen Ministeriums zu rechnen: a) Alle Glieder eines Haushaltes, in welchem das Gesamteinkommen der erwerbs' tätigen Personen umer Berücksichtigung der durch Einziehung zum Heeres dienst uns Arbeitslosigkeit ringel'.erenen Emkommensverminoelung 1900 Mark jährlich nicht üversre>gt Das Einkommen von Untermietern ast nicht emzu- rechnen. b) Alleinstehende Personen, welche nicht in einem Haushalt mit höherem Gesamt einkommen als 190«) Mark verköstigt werden und deren eigenes Einkommen 1400 Mark nickt übersüigt. Nickt zu berücksichtigen sind die Leiter landwirtschaftlicher Betriebe mit ihrem Hausstand und den Personen, die von ihnen als Nataralberechtigte oder als Lohn Speisekartoffeln zu bea ipruchen haben. Als ausreichend wird bi auf weiteres ein Kartofftlvorrat betrachtet, der für die erste' Person des Hausstandes auf die Zeit vom 1 Mai ab bis zur neuen E»mle wenig stens 75 Pfund, für jede weitere Person 50 Pfund beträgt. Im übrigen wirb, um unerfüllbare Hoffnungen zu vermeiden, bemerkt, daß die Ab gabe der zu beschaffenden Kartoffeln seinerzeit zu den Selbstkosten des Bezirks erfolgen wird, die aber voraussichtlich dis zu 6 Mark für den Zentner getragen werden. , Wer bei der Anmeldung falsche Angaben macht, insbesondere den Besitz eines Vor rats oder das Bestehen eines Anrechts auf Lieferung von Kartoffeln verschweigt, wird nach § 19 der Reichsbekanntmachung mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe dis zu 1500 Mark bestraft Die Gemeindebehörden, die diese Anordnung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen haben, können für die Anmelvnng besondere Meldestellen errichten und bestimmte Ge schäftsstunden osrschreiben, doch muß an jedem Tage vom 26. bis 26. April Gelegenheit zur Anbringung der Anmeldung sein. Meißen, am 20. April 1915. ' Nr. 22 II K. »sr Königliche Kmlshanptmannschafr. Maul- und Klauenseuche, Unter dem Viehbestände des Gutsbesitzers HiLar M.-röitz in AkeinsHönSecg Ar. i» j ist die Mink- nnS Klauenseuche aasgevcochm. In oer Gemeinde Niederwartha ist oie Seuche erloschen.; Die Gemeinde Niederwartha wurde von Sperre und Beobachtung befreit, die Gemeinde Wilsberg mit Gulsoezirk und Weistropp mit Gutsbezirk wurden aus dem Schutzlreis ausgeichieden. Meißen, am 21. April 1915. i?-» Nr. 522 e. V. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung. Die neuen Brotmarken gelangen am Sonnabend, den 24 dieses Monats in der Zeit von 9 11 Ahr vormittags Und 2—4 Ahr no-chmittags im Sitzungssaale des Rathauses zur Ausgabe. Zu jedem Markenhefte werden diesma* je 2 Jemmelbogen (an Stelle von 2 Brotmarken) ausgegeben Da jetzt für jede Brot marke ein Semmelbogen entnommen werden darf, ist der Umtausch von mehr gewünschten Semmelbogen gegen Brotmarken später in der Ratskanzlei noch möglich. Die Abholung der Brotmarken soll nur durch Erwachsene erfolgen. Wilsdruff, am 20 April 1915. Der Ktadtrat. Bei uns sind eingegangen vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das König reich Sachsen das 5. und 6. Stück vom Jahre 1915, vom Reichgesetzblatt Nr. 22 bi» 38 vom Jahre 1915 . Diese Eingänge, deren Inhalt aus dem Anschläge in der Hausflur des Rathause» ersichtlich ist, liegen 14 Tage lang in hiesiger Ratskanzlei zu jedermanns Einsicht aus. Wilsdruff, am 2l. April 1915. »» - Der Ktadtrat lieber den Nachlaß der am 7. Jebruar 1915 verdorbenen Inhaber in einer Kischlerei ZLertha Agnes verw Richter geb. Koppe in Kesselsdorf wird am 19. April 1915, nachmittags '/z4 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt A Hofmann in Wilsdruff wird zum Konkursverwalter ernannt Konkursforderungen sind bis zum 27. Mai 1915 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein- tretenden Falles über die in § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf de» ? Dai M, Mimllags ftb Ahr. und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf ÜNI II. Zm IM, MmIIags 'Itll Mr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz hat oder zur Konkursmasse etwas schuldig ist, darf nichts an vre Erben des Gemeinschuldners verabfolgen oder leisten, muß auch den Besitz der Sache und die Forderungen, für die er aus der Sache abgesonderte Befriedigung beansprucht, dem Konkursverwalter bis zum 4. Mai 1915 anzeigen K 2 /15. Königliches Amtsgericht Wilsdruff. Das Uullti m MMr mit uasmn MMndelm effl. Anfang April 1915. NuS ben Sradlen Md größeren Flecken der Ungarischen Tiefebene führen etliche Landstraßen nordwärts in die Karpathen hinein, in gerader Richtung auf dir Pässe zu, die die Verbündeten, um nach Galizien vor sudringen, zunächst dem Russen wieder entreißen und ihn schrittweise daraus zurückdrängen mußte«. Solange die wenigen Bahnverbindungen noch gestört waren, mußte den Landstraßen bei Tag und Nacht eine Überanstrengung M groKe Völkerringen vorgerückten und regelmäßig zu versorgenden Truppen derartig angeschwollen, daß eine Entlastung gar nicht in die Erscheinung tritt. Am deutlichsten und wahrhaft phan tastisch entfaltet sich die Länge einer modernen Nach schub-Karawane auf den Serpentinen, die sich in kühnem Zickzack mit vielen spitzwinkligen Kehren bis zur Paßhöhe ,md auf der anderen Seite wieder hinunterschlängeln. Hier gewahren wir, in Stufen übereinander und in ent gegengesetzten Richtungen das wunderlichste Gemisch von Mensch, Fahrzeugen, Maschinen und Tieren. AuS allen Teilen der Monarchie sind die Fuhrleute zusammen getrommelt, Serben, Ruthenen, Polen, Kroaten, Rumänen. gemutet werden, deren Folgen kaum durch ununter brochene Ausbesserungsarbeiten zu beseitigen waren. Man half sich so sinnreich wie möglich. An einer Stelle wurde ;. Ä. der Aufwärtsverkehr der unzähligen Fuhrwerke durch einen 180V Meter langen Eisenbahntunnel geleitet, wodurch man erreichte, daß den schweren Lasten eine höchst beträchtliche Steigung erspart blieb, während die leeren Wagen, durch keine begegnenden Kolonnen be hindert, rasch wieder zu Tal rollen konnten. Die Wieder aufnahme deS Bahnbetriebes entzieht zwar de« Straßen gewaltige Transporte, dafür ist aber die Menge del