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Vlatt für das Königliche Amtsgericht und den StadtrA JnsertionSpreis 15 Psg. Pro sünfgespaltem KorpuSzeve. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden mutz od. der Austraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RöhrSdE bei Wilsdruff, Noitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf St-inbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tannebrrg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährM 10 Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 VK§ -UAch die Post und H 8 A » U unser^Landausträger bezogen Mk. " für die Königliche Amtst> mMnannschäft Meißen, zu Wilsdruff sowie für das König- Forffrentamt zu Tharandt» rokalblall für MUsctrufs MchMlüt für WM Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, 't Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angvMM-»^. - Ri! sauftnder U«ttrha!ti«lgsDoman-)Sellagt, wöchentlicher illustrierter Keilage »Welt im Kild" und ulsnatlicher Keilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff Nr. 46. Oi nstsg, cken 27. April »91Z 74. Zakrg. Kmtiicker Heil. Nachstehend wird im Anschlusse an die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 1 März 1915 — 7^2 III U — in Nr. 50 der Sächsischen Staatszeituna und der Leipziger Zeitung vom 2 März 1915 die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 15 April 1915 — R.-G Bl T 225 — Aenderung der Bekanntmachung über Köchstpreise für Kstterkartsffeln und Hrzesgniffe der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffelstärke- faörikation vom 25 Februar i9l5 -- R-G-Bl. S. 116 — betreffend, noch besonders zur öffentlichen Kenntnis gebracht Dresden, den 20. April 1915. Ministerium des Inner». SekLunirnacdung einer Uenckerung cler kekanntrnackung über äie tzöcksl- preise für futterksrioffein unct Erzeugnisse cler Uarroffeltrocknerei sowie ster Uarroffelsrärkefabrikation vorn rZ. Februar 19,5 (Reichs - Gesetzbl S. 116.) Vom 15 April 1915. Der Bundesrat hat auf Grund des 8 5 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Ge- setzbl. S 516) folgende Verordnung erlassen: Artikel 1. In der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Futterkartoffeln und Erzeugnffse der Kartoffrltrocknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation vom 25. Februar 1915 (Reichs > Ge> setzvl S. 116) erhält in § 2 Abs 5 folgende Fassung: „Der Reichskanzler kann für Kartoffelwalzimhl, das nur bis zu 60 vom Hundert durchgemahlen ist, eine Preiserhöhung bis zu drei Mark für den Doppelzentner gestatten " Artikel 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des AußerkrafttreAis. Berlin, den 15. April 1915. Der Reichskanzler. Im Auftrage Dr. Richter. liartofkelverkekr betreffend. 1 . Die unterzeichnete Königliche Amtshaupimannschaft weist, um jeglichem Irrtum entgegenzutreten, hiermit darauf hin, daß das von dem Königlichen Ministerium des Innern durch Verordnung vom 14 dieses Monats für ganz Sachsen verfügte Aerfütterungs- verbot von Kartoffeln ohne weitere behördliche Bekanntmachung am 26. dieses Monats in Kraft tritt Nach demselben dürfen Kartoffeln roh, gedämpt oder gekocht, die zur menschlichen Nahrung geeignet wären, an irgendwelches Vieh nicht mehr verfüttert werden. Wer behauptet, zur menschlichen Nahrung ungeeignete und daher dem Verfütterungs' verbot nicht unterliegende Kartoffelvorräte zu besitzen, hat dies seiner Gemeindebehörde, in selbstständigen Gutsbezirlen der Amlshauptmannschaft anzuzeigen, und darf erst dann solche Kartoffeln veriüttern, wenn die Gemeindebehörde,bez die Amtehauptmannschaft dies nach Besichtigung durch einen Beauftragten schriftlich gestattet. Im übrigen können zwar Ausnahmegesuche unter dem Nachweis, daß keine anderen Futtermittel beschafft werden können, bei dm Gemeindebehörden angebracht werden, es wird darauf aber nur in Ausnahmefällen und zwar höchstens bis zu n 20. Mai und ledig lich für Spann- und Zuchtoieh beifällige Entschließung gefaßt werden können. 2 Bezüglich des durch Bekanntmachung vom 17. April verfügten Ausfuhrverbotes wird noch bekanntgegeben, daß tue Ausfuhr von Kartoffeln, Ne nach Ansicht der Ver frachter unter Z 5 Absatz 7 der Bundesratsbekannlmachnng fallen, nur mit schriftlicher Genehmigung der Amlshauptmannschaft zulässig ist Für angeblich durch Verträge vor dem 12. April verkaufte Kartoffeln wird diese Genehmigung so lange beanstandet bleiben, bis die Reichsstelle für Kartoffelversorgung auf Vorlegen der betreffenden Anzeige über den Inhalt der Verträge erklärt hat, ob sie in den Kauf eintreten will oder nicht. Meißen, am 23. April 1915. Nr. 43 II K Vie Königliche Amtshauptmaunschaft. Vom 27. April öis 10. Mai dieses Jahres sollen die Schornsteine im hiesigen Stadtbezirke gereinigt werden. Wilsdruff, am 26. April 1915. Der Stadtrat. Maul- unä Mauenseucke. Unter dem Viehbestände 1 . des Gutsbesitzers Otto Preußer in Kaufßach Ar. 15 und 2 des Gutsbesitzers Curt Schubert in Kleinschönverg Ar. 4 ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Meißen, am 24. April 1915. i«, Nr 620 a V Die Königliche Amlshauptmannschaft. Areitag nnd Sonnabend, den 7. und 8. Mai dieses Jahres bleiben die Kanzlei räume der Amlshauptmannschaft wegen Reinigung geschloffen. Da überdies auch infolge des Anbaues an das Dienstgebäude verschiedene Diensträumlichkeiten verlegt werden müssen, sok önnen an den beiden Tagen nur die dringlichsten Sachen erledigt werden. Die Bau sprechstunde fällt am 8. Mai dieses Jahres aus. Meißen, am 27. April 1915. Nr. 370 l. i >9 Me Aöuigliche Amlshauptmannschaft. Freibank Dienstag, 6en r/. Sprit 191Z, von vormittags 8 Akr ab Kklbflench in rohem Zustande pro Kilogramm 1 Mark. Wilsdruff, am 24. April 1915. is-6 Ker Stadtrat Das Me ftekt s bei unseren feinäen? Frankreich. Hat Belgien als Kugelfang für den Dreiverband seine Schuldigkeit getan, so schien es anfangs, als sollte Frank reich von der blitzschnellen Offensive der deutschen Heere glatt über den Haufen gerannt werden. Es ist nicht so weit gekommen, unsere Front mußte von der Marn« -urückgenommen werden, und es begann jener lang wierige Maulwurfskrieg, besten Ende vorläufig noch nicht abzusehen ist. Von der Nordsee bis an die Schweizer Grenze legten wir einen stählernen Gürtel um den Osten der Republik mit zum Teil recht weitgehenden Aus buchtungen nach Westen hin, und den Franzosen ist es bis jetzt nicht gelungen, ihn zu sprengen. An verzweifelten Anstrengungen haben sie es nicht fehlen lasten, auch riesen- große Völkerringen. hafte Opfer nicht gescheut, aber ihre verlorenen Departements haben sie nicht zurückgewonnen. Der Mut der großen Geste, der sieghaften Redensarten ist ihnen trotzdem nicht abhandengekommen. Sehen wir zu, ob er durch Tatsachen gerechtfertigt wird. Als der rechte Flügel unserer Westarmeen bis zur Oise und Maas zurückgenommen war, hatten die Franzosen damit Zeit gewonnen, sich von der ersten Überraschung der deutschen Angriffe einigermaßen zu erholen. Die vielen Monate, die seither vergangen sind, ohne daß sich in den beiderseitigen Stellungen wesentliche Veränderungen vollzogen, haben sie noch weiter zu Atem kommen lasten, und man darf annehmen, ja es unterliegt wohl nach allem, was man darüber hört, gar keinem Zweifel, daß sie mit Aufbietung aller Kräfte am Werke gewesen sind, um in dieser Zeit das System der nationalen Nerteidiouna »n nm w narr wie nur irgeno möglich zu machen und wenn angängig, eine Überlegenheit über die „fremden Eindringlinge" zu gewinnen, über deren Furcht barkeit keine Schmähung und Verleumdung hinweg- täuschen konnte. Der Widerstand ihrer Festungen wurde fortdauernd verstärkt, auch die befestigten Städte, wie Reims und Soissons konnten sich trotz schwerer Be- fMeßungen verteidigen, und der gute Geist der Soldat^ wurde immer wieder durch kleinere und größere Unter nehmungen wachgehalten, bei denen sie Gelegenheit fanden, sich auszuzeichnen und manchmal auch wirklich hie und da kleine Vorteile zu erringen. Aber im großen und ganzen blieb doch trotz alles „leichten Vorrückens" die militärische Gesamtlage unverändert, und was die Hauptsache anbetrifft, das Menschenmaterial, daS können die Franzosen nicht verbergen, daß sich ihre