Volltext Seite (XML)
WchMM für MW Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher Insertion spreis 1b Pfg.^ pro sünfgespaltene Korpuszelle. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg bis mittags 11 Uhr angenWp- Kmts Dlatt Bezugspreis in der Stadt viertelMM- 10 MI. frei inS flrr das Königliche Amtsgericht und den Skadtr Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 M -Mich die Post und unsere LandaustrLger bezogen M. Ar die Königliche AmLSr mptmannfchaft Weifzen, zu Wilsdruff sowie für das König- "ch" Forffrentamt zu Tharandt Lokalblatt für MUsäruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, HühuVo-ll Saufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, NöhE bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, TanmberK, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufender Untkrhaltungs-Gsmen-Weilagt, wöchentlicher illustrierter Keilage „Welt im Kild" und monatlicher Keilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gürtner, Wilsdruff. Nr. 40 Dienstag, clen iz. April <915 74 Zabt-Z MWMWWWWWWMWS»-'- Amtlicher L^eil. 2 3. 4. 5. Pie kommandierende» Generüte. ausreichend anerkannt worden ist. Postkarten und Bilderbogen, in denen eine rohe oder geschmack- und würdelose Auffassung zum Ausdruck kommt, unterliegen, wenn nicht die Genehmigung einer Zensurstelle nachgewiesen werden kann, der Beschlagnahme durch die zu ständigen Polizeibehörden, ebenso alle Kriegspostkarten und Kriegsbilderbogen, die weder eine Adresse noch ein Firmenzeichen ausweisen. 6. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu- 150 Mark oder entsprechender Haft geahndet werden. Außerdem haben Ge- schäftsinhaber, die dem Verbot unter 1. entgegenhandeln, behördliche Entfernung der zu beanstandenden Drucksachen und nach Befinden Schließung ihres Ge schäfts zu gewärtigen. Die Bekanntmachung der stellvertretenden Generalkommandos XII und XIX vom 30. Oktober 1914 wird aufgehoben, desgleichen hat das Ministerium des Innern seine er gänzende Bekanntmachung vom 24. November 1914 in Sachen der Postkartenzensur zurück Bilderbogen mit auf den Krieg bezüglichen Darstellungen, in denen eine rohe oder geschmack- und würdelose Auffassung zum Ausdruck kommt, wird untersagt. Die in den Korpsbereichen hergestellten Postkarten und Bilderbogen mit Dar stellungen, die auf den Krieg Bezug haben, sind dem Königlichen Ministerium des Innern zur Prüfung einzureichen. Zu deren möglichster Beschleunigung ist es notwendig, daß die vorgelegten Drucksachen oder Entwürfe doppelt ein gereicht und mit dem Namen des Herausgebers versehen werden, sowie daß zur Rücksendung des einen Druckstücks ein frankierter und adressierter Umschlag beigefügt wird. Hinsichtlich der Erzeugnisse nichtsächstscher Firmen, die im Korpsbereich ver breitet werden sollen, ist die Zulassung oder das Verbot der Zensurstelle des Herstellungsortes maßgebend. Auf allen Kriegspostkarten und Kriegsbilderbogen sind Name und Wohnort des Verlegers oder Herstellers anzugeben; die Angaben beider Adressen ist unstatthaft. Anstelle der verlangten Adresse darf ein Firmenzeichen treten, wenn dieses Firmenzeichen bei dem Ministerium des Innern angemeldet und von ihm als V«kannt«nachung, Kriegspostkarten und Rriegsbilderbogen betreffend. Hinsichtlich des Vertriebes von Kriegspostkarten und Kriegsbilderbogen wird für den Bereich der stellvertretenden Generalkommandos XII und XIX folgendes angeordnet: 1. Das Auslegen, Aushängen, Ausstellen und der Vertrieb von Postkarten und gezogen. Dresden, Futtevm itteiabKKbe. Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 3. April 1915 — 15 II Q — wird noch Folgendes bestimmt: 8 1. Wer innerhalb des Bezirks der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen für seinen Bedarf Futtermittel vom unterzeichneten Bezirksverband beziehen will, hat mittels eines Aragekogens einen entsprechenden Antrag zu stellen. (Zu vergleichen hierzu Punkt 1 obiger Bekanntmachung). Hafer kann nicht geliefert werden 8 2 Sofern die Königliche Amtshauptmannschaft Bedarf an Futtermitteln anerkenn- und in der Lage ist, über Futtermittel zu verfügen, erhält der Antragsteller eine Ae zugskarte. 8 3. Die Aezugskarte hat nur einmalige Gültigkeit und ist beim Krwerv der Futter mittel avzugeven. 8 4. Die Abgabe der zugebilligten Menge und Art der Anttermittel erfolgt durch die in der Bezugskarte angegebene Bezugsgenossenschaft oder Mühle gegen Entrichtung des be hördlich festgesetzten Preises. 8 5. Die Aezugsgenoffenschalt und Wühlen haben die angegevenen Aezugskarten am Schluffe jeder Woche an die Königliche Amtshauptmannschaft Weißen avznsenden. 8 6. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Bekanntmachung werden mit Geld strafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu zwei Wochen bestraft, soweit nicht nach den bestehenden Vorschriften eine härtere Strafe verwirkt ist. Im übrigen wird nochmals ausdrücklich darauf yingewiesen, daß die Verteilung der Futtermittel sich in erster Linie nach der Aedürfnisfrage zu richten hat und angesichts der verhältnismäßig geringen Futtermenge, die dem unterzeichneten Bezirksverband über wiesen worden ist, besonders die Antragsteller berücksichtigt werden müssen, denen keine oder nur ganz geringe Futtermittel zur Verfügung stehen. Meißen, am 9. April 1915. Nr. 15s II O. Per Aezirksverband der Königlichen Amtshanptmannschaft. Maul« und Ulauenseuch«. Unter den Viehbeständen 1) des Gutsbesitzers Killig in Sachsdorf Ar. 8 2) des Gutsbesitzers Kmil Wüttrier in Grumbach Ar. 129 3) des Wirtschaftsbesitzers Hswakd Wege« in Grumbach Ar. 77 ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Meißen, am I2. April 1915. Königliche Amtshanptmannschaft. MgMM WukmikknW Mdlllff'StM. Mittwoch, den 2l. April, abends 8 Ahr, im Schühenhaus in Wilsdruff ordentliche NusschuMhung. Tagesordnung: 1. Geschäfts- und Kassenbericht. 2. Abnahme der Jahresrechnung 1914. 3. Entschädigung der Rechnungsprüfer. 4. Beschlußfassung, den Beitritt zur Ruhegehaltskasse (Landeskasse) betreffend. 5. Beschlußfassung zu der vom Kgl. Ministerium des Innern genehmigten Ruhege- Halts kassensatzung. 6. Etwa noch Eingehendes, Mitteilungen. Die Mitglieder des Ausschusses und des Kassenvorstandes werden hiermit für dies Sitzung eingeladen. Wilsdruff, am 12. April 1915. Per Morffand. Pau! Neumann, stellv. Vorsitzender. groKe Völkerringen Das Die letzte Mrlkbaklslorge. Während die Vorschriften über die Verwendung von Brotgetreide und Futtermitteln nach mehrfachen Schwankungen nunmehr im großen und ganzen befriedigend wirken, bereitet die Kartoffelversorgung nach wie vor Schwierigkeiten. Die Absichten der leitenden Regierungs stellen sind nur unvollständig bekannt geworden, und kaum ein Lag vergeht, an dem nicht angesehene Männer der Öffentlichkeit, hervorragende Sachverständige des deutschen Wirtschaftslebens ihre Stimme erheben, um zur Eile zu mahnen, ehe unwiederbringlicher Schaden entstanden ist. In der Hauptsache ist es immer wieder der hohe Schweine- bestand, der zu Bedenken Anlaß gibt, weil die vorhandenen Kartoffeloorräte ihm auf die Dauer unmöglich gewachsen sein können. Auch die Preisfrage wird mit jedem Tage dringlicher. Wenn die Regierung zu diesen gewiß sehr schwierigen Fragen öffentlich nicht das Wort nimmt, so darf man daraus natürlich nicht schließen, daß sie ihnen nicht die lebhafteste Aufmerksamkeit zuwendet. Es wird ihr nur mißlich erscheinen, in die Auseinandersetzungen einzu ¬ greifen, bevor die Verhältnisse, in die sie eingreifen soll, zahlenmäßig mit einiger Sicherheit erfaßt worden sind. Vorbereitende Schritte hierzu sind selbstverständlich längst geschehen, und der Monat April dürfte kaum zu Ende gehen, ohne daß man auch auf diesem Gebiete alle not wendigen Vorkehrungen getroffen hat, um die Volks- ernährung sicherzustellen, soweit menschliche Voraussicht überhaupt dazu verhelfen kann. Einstweilen wird für möglichste Auffüllung der Kartoffelbestände gesorgt, die für allgemeine Zwecke bestimmt sind, und bald wird schärfer zugegriffen werden, UM privatem Eigennutz zu steuern, wo er sich den öffentlichen Interessen entgegen- stemmt. Schon meiden sich die zu einem Verbände zu- sammengeschlosseuen deutschen Kartoffelinteressenten, um gegen die Art, wie jetzt die Landräte die ihnen von der Regierung erteilten Aufträge zur Ausführung bringen, Widerspruch zu erheben. Man wird ihre Bedenken ge wissenhaft prüfen, um eine Ausschaltung des Zwischeu- ckandels bis zu einem gewissen Grade aber nicht herum- kommen. So war es bei den öffentlichen Aufkäufen der Geireidevorräte, und so wird es jetzt auch bei der Sicherung der Kartoffelbestände sein. Mit größerer Freude ist es dagegen zu begrüben, > ein so hervorragender Sachkenner in landwirtschastl -h . Fragen wie der bekannte Abgeordnete Freiherr v. Gnmp mit bestimmten Vorschlägen hervortritt, die die glückliche Durchführung der hier vorliegenden Aufgabe erleickuern sollen. Auch er ist der Meinung, daß Gefahr im Verzn, sei, macht aber anderseits auf die Ungunst der Verhältnis aufmerksam, die in diesem Jahre einer rechtzeitigen Sicherung der Kartoffelvorräte im Wege sichen. Wir haben eine späte Saatbestellung in Aussicht, die sich ferner allgemein wegen der verminderten Arbeiter und Pferde verzögern wird. Unter normalen Verhältnissen kann die Verlesung der auf dem Lande befindlichen Kartoffeln vor, während und nach der Bestellung erfolgen. Das ist in diesem Jahre während der Bestellung vielen Besitzern von Kartoffeln nahezu unmöglich, und die Bestellung muß allen anderen Sorgen vorgehen. Darüber wird es Mitte Mai, und in den vom Feinde besetzt gewesenen Gebieten muß dann erst noch das Dreschen nachgeholt werden, das während der Wintermonate nicht hat beendigt werden können. Herr v. Gamp schlägt deshalb, wenn wir picht -Gefahr laufen wollen, daß-große Kartoffel-