Volltext Seite (XML)
WchMtt für WM unä < ^<genci Vienstag, cien so. Mär) 19,Z 74. Zski-g. Nr. 35. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar DlenStagS, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tagS vorher bis mittags II Uhr angeiwWM''«. JnsertionspreiS 15 Psg. pro sünsaespaltenr KorpuSzeve. Außerhalb des AmtSgcrichtsbezirks Wilsdniff 20 Psg Mr das Königliche Amtsgericht und den StadtrM zu Wilsdruff sowie Mr das König- Forffrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Milsäruff Bezugspreis in der Stadt vierteljährig 10 Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 ML- Wrch die Post und unsere LandaustrSger bezogen - G Mk. Pir die Königliche LmtslMptmannschast Meitzen, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RöhrSdoU bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshaafen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufender Unterhaltungs-Ggman-tKeilage, wöchentlicher illustrierter Keilage „Welt im Kild" und monatlicher -eilaze „Ansere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Bedakilon verantwortlich: Oberlehrer Gürtner, Wilsdruff. 1, Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. V) E Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Bettag durch W E. I AA Klage eingezogen werden muß od. der Auttraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adreff«: Amtsblatt WIlSdruff. Umtlicker Heil. Vekanntniachung. Auf Grund von § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und Art. 68 des Gesetzes vom 16 April 1871, betr die Verfassung des Deutschen Reiches, verbiete ich, aus dem Bereich deS stellvertretenden Generalkommandos XII Pferde, außer mit ausdrücklicher Genehmigung der zuständigen Polizeibehörde (Amtshauptmann, schäft, Polizeidirektion Dresden, Stadtrat), auszuführen. Der Bereich des stellvertretenden Generalkommandos XII. ä-K. umfaßt die Kreis hauptmannschaften Dresden und Bautzen, sowie die Ämtshauptmannschaften Flöha und Marienberg. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft Dresden, am 19. März 1915. Stellvertr. Heverakkommando XII. X li Der kommandierende Heneral. I», v Broizem Der OriSauslchuß sür inegsyltfe in Wilsdruff hat sich in dankenswerter Weise der Sortierung und Verarbeitung der im Amtsgerichtsbezirke Wilsdruff in der Reichs- Wollwoche gesammeiten Sachen unterzogen und das überaus günstige Ergebnis gibt ein beredtes Zeugnis von dem opferwilligen, vaterländischen Sinn der Bevölkerung Jedermann hat durch Ueberlassung entbehrlicher, z T. aber noch recht guterhaltener Sachen zu dem Sammelwerk beigetragen Es konnten deshalb nicht nur eine große Anzahl Decken für unsere tapferen Soldaten hergestellt und die Not in Oupieußen, Galiffen und der Bukowina durch Uebersendung fertiger Kleidungsstücke, dir für militäriiche Zwecke nicht Verwendung finden konnten, ge steuert werden, sondern es wurde auch aus den zu Wolle verarbeiteten Abfällen ein ganz beträchtlicher Reingewinn, der sich für den aus den Amtsgerichtsbezirk entfallenden Teil auf 1196,96 Wark beläuft, erzielt. Dieser Betrag ist den Mitteln des Hauptausschufses für Kriegshilfe zugewiesen Worden und kommt somit den bedürftigen Familien im Bezirke wieder zugute. Der Bevölkerung wird für ihre durch ihre Spenden bezeugte gute vaterländische Gesinnung hiermit öffentlich der herzlichste Dank ausgesprochen Besonderen Dank verdienen aber alle Damen und Herren, die durch ihre uneigen, nützige Tätiakeit bei der Sortierung und Verarbeitung der Wollsachen zu dem großartigen Gelingen des Sammelwerkes beigetragen Haven, so vor allem den Frauenvereinen und den Ortsausschüssen für KriegShilfe, in erster Linie dem Frauenverein und dem Kriegs hilfeausschuß in Wilsdruff Möchten die Früchte des gemeinsamen Zusammenwirkens aller Beteiligten unseren tapferen Truppen im Felde und den durch den Krieg in Not geratenen deutschen Schwestern und Brüdern zum Segen gereichen Meißen, am 25. März 1915 Die Königliche Amtshauptmannschaft Nr 7 c II ci. und der Kauptausschuß für Kriegshilfe. Geh Flegierungsrat Kehr von Her, . w» Amtshaupimann Vom I. April 1915 an umfaßt tue GefchänSzeit bei der unterzeichneten Justizbehörde Wiederum die folgenden Stunden der Werktage: sonnabends ununtervrochen von vormittags 8 Uhr bis 3 Ahr nachmittags, im übrigen von 8-12 Ahr vormitrags und 2-6 Uhr nachmittags. V. 29s, 15. Königliches Amtsgericht Wilsdruff. 5. (Quittung -es Hauptausschufses sür Arresshtlse über die bei der Aasse der ASniglichen Amtshauptmannschaft eingezahlten Betrage: 100 Mark Bezirkslehrerverein Dresden-Land, 40 Mark Dr Höfer, Meißen, 20 Mar! Parochie Limbach, 300 Mark ParochialauSschutz Leuben, 29 Mark 40 Pfennige Radfahrer» bund Solidarität Raußlitz, 25 Mark 38 Pfennige Jugenverein Einigkeit Wölkisch, 6000 Mark Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft für 3 Monate, 30 Mark Ungenannt, 40 Maik Prinzessin Reuß, 1196 Mark 96 Pfennige Stadt Wilsdruff als Erträgnis des Verkaufes von Abfällen bei den Sammlungen der Reichswollwoche, 1324 Mark 14 Pfennige als die Hälfte des Verkaufs von Abfällen aus den Sammlungen der Reichswollwoche von der Stadl Meißen, 25 Mark N, 25 Mark Deutscher Radfahrerbund Bezirk Meißen, 244 Mark die Beamten der Königlichen Amtshauptmannschaft, zusammen S399 Mark 78 Pfennige. Gesammt-Einzahlung 22946 Mk. 12 Pfg. Diese Gaben sollen zur Unterstützung von Familien unserer Krieger in besonders be- dürftigen Fällen und hauptsächlich in den ärmeren Gemeinden des Bezirks, sowie für die sonstigen Aufgaben des Hauptausschusses Verwendung finden. Meißen, am 26. März 1915. »» Der Kauptausschuß für Kriegshitfe i« Bezirke Meißen. Geheimer Regierungsrat Freiherr von Oer Uviegsuntevstützung. Die Auszahlung der Unterstützungen an die Familien der einberufenen Mannschaften geschieht Mittwoch, den 31. Mär; 1915 vormittags 8—12 Ahr. Wilsdruff, am 29 März 1915. Der Siadtrat. Bis spätestens den 3. April 1915 ist der 1. Termin Landeskulturrente und bis spätestens den 14. April 1915 das 1. Vierteljahr Schulgeld, der 2. Termin ImmobiliarbrandkaNenbeiträge für das Jahr 1914 noch V. Pfennig, der 1. Termin Immobiliarbrandkaffenöeiträge 1915 nach 1 Pfennig bezw von der freiwilligen Versicherung nach 1Vz Pfennig für die Beitragseinheiten an die Stadtsteuereivnahme zu entrichten. Gleichzeitig ist eine Stempel» abgabe nach dem am 1. Oktober 1913 in Kraft getretenen Reichsstempelgesetze vom 3 Juli 1918 mit zu bezahlen Diese beträgt 5 Pfennige für tausend Mark Versicherungssumme bei unbeweglichen und 15 Pfennige bei beweglichen Sachen. Dabei bleiben die Versicherungen frei, deren Summe nicht mehr als 3000 Ma-k beträgt Nach Ablauf der bezeichneten Zahlungsfristen erfolgt gegen Säumige die Einleitung des Mahnverfahrens, eventuell die zwangsweise Beitreibung der restierenden Gefälle. Wilsdruff, am 29. März 1915 Der Stadtrat groKe Völkerringen. Vas AM' Hemeler ^acklrlLnge. " Der in Aussicht gestellte nähere Bericht auS dem Kroßen Hauptquartier über die neuesten russischen Helden« aten in und um Memel liegt jetzt vor und bestätigt wilkommen, daß eS sich hier um keine militärische Unter nehmung gehandelt hat, sondern daß eS den Reichswehr« «taillonen nur auf Raub und Plünderung angekommen st. Im ganzen wurden 15 Ortschaften schwer geschädigt, sine erhebliche Anzahl von LandeSeinwohnern, darunter mch Frauen und Kinder, nach Rußland verschleppt, vährend in Memel selbst Straßenplünderungen und ^Aandschatzungen aller Art vorgenommen wurden, die «m solchen Umfang erreichten, daß schließlich sogar H« russische Kommandant einschritt. Diesem Treiben wurde aber durch das rasche Erscheinen deutscher Truppen kinhalt geboten, vor denen die Kulturträger deS Zaren »ach heftigem Straßenkampf ihr Heil in eiliger Flucht iuchten. Sie wurden auf dem Rückzug, wie bekannt, auch von der See her durch das Feuer unserer Schiffsgeschütze kräftig gefaßt und werden nun wohl sobald kein Ver langen mehr spüren, sich auf deutschem Boden zu betätigen. Der Bericht unseres Generalstabs stellt aber auch fest, daß den Reichswehrbataillonen auch aktive Truppenteile der russischen Armee beigegeben waren, vor denen der an Zahl schwächere deutsche Landsturm sich von der Grenze zurückziehen mußte. Der russische Kommandant scheint überdies noch größeres im Schilde geführt zu haben, denn er erkundigte sich sehr angelegentlich nach dem Stand der Dinge in Tilsit, und es ist nicht ausgeschlossen, daß er an den Versuch dachte, durch energische Fortsetzung seines Einfalles in südlicher Richtung auf den Gang der großen Ereignisse an der preußisch-russischen Grenze Einfluß zu gewinnen. Jedenfalls ist die Lage nun soweit geklärt, daß wir für diesen schmählichen Raubzug die russische Heeresleitung in vollem Umfang verantwortlich machen können. Es handelt sich nicht um einen auf eigene Favsi unternommenen Einbruch undisziplinierter Horden, sondern um ein Unternehmen, das darauf berechnet war, den Feind an einer völlig außerhalb des Operationsgebietes gelegenen Stelle zu beunruhigen, und feine Spitze, da eine militärische Macht des Gegners nicht zur Stelle war, gegen die friedliche Zivilbevölkerung richtete, der in echtrussischer Manier zugesetzt wurde. Dem Schrecken ist durch das rasche Eingreifen unserer Truppen ein jähes Ende bereitet worden, und die schwerheimgesuchten Landes kinder von Memel und Umgegend werden hoffentlich bald wieder zur Ruhe kommen. Bleiben aber wird die Erkenntnis, mit was für einem „Pack" — um einen friderizianischen Ausdruck zu gebrauchen — wir uns herumschlagen müssen in diesem zur Verteidigung unserer höchsten Güter erzwungenen Kampf. Nach den ersten beiden Einfällen der Russen in unser schöne» Ostpreußen enthält diese neue Lehre für uns ja keine Überraschung mehr, aber im Auslande wird man vielleicht doch nach gerade bedenklich werden, auf welcher Seite wohl in diesem Kriege Kultur und Sittlichkeit und damit auch menschliche Freiheit streiten. Ministerreden und Zeitungsartikel sind doch schließlich nur Beweismittel zweiten Ranges: am unwiderleglichsten sprechen die Tatsachen. Was ist der Welt nicht alles noch erst in diesen Tagen wieder vo«^ Sir Edward Grey von der für die Dauer sicher- zustellendcn Freiheit und Unabhängigkeit der Nationalitäten erzählt worden, die bekanntlich einzig und allein von Deutschland bedroht worden ist. In Petersburg aber wird ein lettisch-musikalischer Abend, auf dem ein Dumamitglied der Hoffnung Ausdruck gab, daß es nach dem Kriege keine unterdrückt.» Nationalitäten mehr geben werde, sofort von der Polizei geschlossen. In Paris, wohin die russischen Sozialisten sich in diesen Kriegszeiten mit ihren literarischen und journalistischen Aufklärungs schriften flüchten mußten, wird erst eine Zeitung, der sie den Titel »Das Wort' gaben, verboten, und jetzt ist es einem neuen Blatt, das sie .Der Gedanke' nannten, ebenso ergangen. Mit Recht fragen ihre französischen