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WchenM für WM lmck Donnerstag, cien lg. April 191Z Nr. 4l für das Königliche Amtsgericht und den StadtrM "ch-* Forstrentamt ;u Tharandt» für die Königliche Amts!, Meisten, zu Wilsdruff sowie Mr das König- Jns ertionsprei« 15 Psg. Pro jünsgsspaltenr KorpuSzeve. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden mutz od. der Austraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenoW»»" !. Bezugspreis in der Stadt Vierteljahrs iO Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expeditton 1,30 Mich die Post und unsere LandaustrSger bezogen N Mk. Lokalblatt für Milsäruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Zkaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RöhrSdoL bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdors, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kefselsdorf Steinbach bet Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit lauftsdn Unttthalt«M.Omaa-)Ktilast, mcheMchtr illustrierter Beilage „Welt im KilL" und mauatlicher Beilage „Busere Keimst". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. I 74- >brg )Imlltcker rieii. Futt r »«ittelpreife. Die vom Bezirks verbände im Auftrage der Bezugsvereinigung der deutschen Land. Wirte zu verteilenden Futtermittel werden bis auf weiteres gegen Aarvezahlnog und Aezugskarte zu nachstehenden Preisen abgegeben: Kleie 7,75 Mark bis 8,00 Mark für 1 Zentner, Melassefutler 5,30 „ „ 5,60 „ „ 1 „ , Schnitzel mit Sack 8,20 „ „ 8,50 „ „ 1 „ , Zuckerschnitzel mit Sack 980 „ „ 10,00 „ „ 1 „ , je nach der Höhe oer entstehenden Transportkosten. Meißen, am l3. April 1915. Nr 120 II Q. nw Per Aezirksverband der KSuigkichen Ämtshanptmannsckalt Meißen. AittriL- und Unter den Viehbeständen 1. des Gutsbesitzers Wichard Adolf in Kaulbach Ur ll, 2. des WirtschastSdesitzers Gtto Kunze in Kleiaschönöerg Wr. 1A ist die Maul- und Klauenseuche nusgevrochen, unter dem Viehaestanve des Gutsbesitzers Theodor Wülker in Grumbach Wr. 114 ist die Seuche erlösten Der Sperrbezirk Kaufbach wird auf den gesamten Grtsvereich Kaufbach, das Be- obachtungsgeviet auf den gesamten Flurbereich Kausdach, der Sperrbezirk Grumbach wird auf den gesamten Grrsöereich Grumbach, das Beobachtungsgediet auf den gesamten Flur bereich Grumbach ausgedehnt.als Schutzkreis. Für den Sperrbezirk gelten dre Vorschriften in HZ 162, 163, 164 und 168, für das Beobachtungsgebiet die Vorschriften in HZ 166 und 168 der Bundesratsoorschriften zum Viehseucheagesetz — Gesetz- und Verordnungsblatt 1912 Seite 83 folgende, — überdies für den ganzen Bezirk die sonstigen von der Könglichen Amtshauptmannschaft getroffenen Anordnungen. Weitergehende Beschränkungen bleiben ausdrücklich Vorbehalten Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden, insoweit nicht nach den Strafvorschristen des Viehseuchengesetzes vom 26 Juni 1909 oder sofern nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen höhere Strafen verwirkt sind, gemäß § 57 der säch sischen Ausführungsverordnung zum Viehseuchengesetz voM 7. April 1912 mit Geldstrafe bis zu 150 Mk ober mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft Meißen, am 13. April 1915. r?i« Die Königliche Amtskauptmannschalt. zur städtischen Orund- und Einkoininensteuer betreffend. Nachdem das Anlagenkataster für die Stadt Wilsdruff festgesetzt worden ist, liegt solches vom 15. dieses Monats ad zu Einsichtnahme per Beteiligten in hiesiger Stadt steuereinnahme aus Ebenda haben sich alle Beitragspflichtigen, denen ein Anlagenzettel nicht behändigt werden kann, zur Mitteilung des EinschätzunzSergednisses zu melden. Reklamationen gegen die ausgeworfenen Sätze des Katasters sind vei deren Ver lust binnen 14 Tagen, vom Empfange der Abgadenzettel dezw von Mitteilung des Ein- schätzungsergebnisses an gerechnet, schriftlich unter Angabe tur Beweismittel bei dem Ltadt- rate hier anzubrtngen. Wilsdruff, am 14. April 1915. Der Stadtrat. Staats» Linksnrinen» und Ergänzangr» Steuer betreffend. Nachdem das diesjährige Einkommen- und Ergänzungssteuer-Kataster für die Stadt Wilsdruff eingegangen ist, werden in Gemäßheit 8 46 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 des Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 einem jeden Beitragspflichtigen hiesiger Stadt die Steuerklassen, in welche er eingeschätzt ist, sowie die Beiträge der von ihm zu entrichtenden Steuern mittels verschlossener Zuschriften, in welchen zugleich eine kurze Belehrung über das Recht der Reklamation enthalten ist, dem nächst bekannt gemacht werden. Beitragspflichtige, welchen solche Zuschriften nicht behändigt werden können, haben sich wegen Mitteilung des Einschätzungsergebnifses in der hiesigen Stadtsteueretnnahme zu melden. Die erste Hälfte des Einkommen- und Ergänzunzssteuersatzes ist am 30. April dieses Jahres zu entrichten Hierbei machen wir darauf aufmerksam, daß etwa, eingewendeter Reklamation un geachtet, die Steuerbeiträge vorbehältlich späterer Ausgleichung abzuführen sind Hilfstafeln zur Berechnung der Einkommen- und Ergänzungssteuersätze hängen in dem Hausflur des Rathauses aus. Wilsdruff, am 14. April 1915. n.» Per Stadtrat S«»u>rinezähl«ng am 15. April dieses Jahres betreffend. Anordnungsgemäß ist am 15. April d. I. abermals eine Zwischenzählung der Schweine vorzunehmen. Durch Umfrage bei den einzelnen Viehbefitzern ist die Zahl sämtlicher an diesem Tage in den einzelnen Grundstücken und den dazu gehörigen Nebengebäuden vorhandenen Schweine festzustellen. Die Aufnahme wird durch einen städtischen Beamten erfolgen. Wir erwarten, daß diesem bereitwilligst Auskunft erteilt wird. Wilsdruff, am 12 April 1915. in» Per Stadtrat. Konnertag, de» 15. April 1915, aöeud 7 Ahr öftesztziche Ätzung der Stadtverordneten. Anschließend geheime gemeinschaftliche Sitzung. Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. Wilsdruff, am 14 April 1915. Per Stadtverordnetenvorkeher. Das Die Aleltmark cles Keickes. In Hörweite der Geschütze, die aus den schönen Vogesentälern des Oberelsaß dem Vordringen des Welsch- Mannes sich entgegenstemmen und ihm auch noch den letzten Zipfel deutscher Erde zu entreißen suchen, auf der er sich festgesetzt hat, ist der elsaß-lothringische Landtag zu seiner ordentlichen Tagung zusammengetreten wie im Frieden. Die Verwaltung des Landes brauchte von ihren außerordentlichen Befugnissen keinen ungewöhnlichen Ge brauch zu machen: sie ist im großen und ganzen mit den gleichen Kriegsmaßnahmen ausgekommen, die in Alt deutschland eingeführt wurden, wenn es auch selbstver ständlich war, daß sie mit erhöhter Wachsamkeit alle Vor gänge im Grenzlande verfolgte, um, wenn es etwa nötig werden sollte, durch sofortiges Eingreifen zu verhüten, daß die militärischen Interessen des Reiches Schaden litten. Nach allen Zeugnissen, die darüber vorliegen, hat die Bevölkerung sich mit überraschender Leichtigkeit und Mit freiem Willen in diese Verhältnisse gefunden und damit bewiesen, daß sie sich durchaus eins fühlt mit dem großen Vaterlande, an dessen Gedeihen und Verderben sie unlöslich gebunden ist. Einzelne Ausnahmen haben allerdings auch hier nicht gefehlt. Wir misten aus den Anfängen deS Krieges, daß sogar im preußischen Osten Spione und Landesverräter ihr Unwesen trieben und den eindringenden Rustenhorden Manchen wertvollen Dienst geleistet haben. Um so weniger könnte eS überraschen, daß an der Westgrenze, wo groKe Völkerringen. kein kultureller Abstand von gar nicht zu überblickender Tiefe die beiden Nationen trennt, wo im Gegenteil von Alters her persönliche, verwandtschaftliche und geistige Verbindungen der verschiedensten Art eine gewisse Gleich heit der Stimmungen erzeugten, in einzelnen Fällen Ver fehlungen vorgekommen sind, die den Kriegsgerichten zur Beurteilung zugewiesen werden mußten. So hat eben jetzt das Kommandanturgericht in Mülhausen einen Amts richter aus Sennheim zu drei Jahren Zuchthaus ver urteilt, weil es ihn des versuchten Kriegsverrates schuldig fand. Dieser Richter war, während die Franzosen in Sennheim lagen, mit feindlichen Offizieren nach Belfort gefahren, er scheint auch bei der Aufstellung einer sogenannten schwarzen Liste seine Hand mit im Spiele gehabt zu haben, und es konnte ihm nachgewiesen werden, daß er die Autorität seines Amtes, seines deutschen Amtes dazu gebraucht hatte, um auf eine deutschfreund lich gesinnte Familie zugunsten des Feindes einzuwirken. Zu gleicher Zeit mußte ein Notar, Unteroffizier der Re serve, aus Gebweiler wegen deutschfeindlichen Verhaltens zu zwei Monaten Gefängnis und zur Degradation ver urteilt werden. Früher war auch schon einmal eine Per sönlichkeit mit öffentlichem Charakter aus ähnlichen Gründen gerichtlich bestraft worden, und es mögen noch mehr Fälle gleicher Art oorgekommen sein, von denen man keine Kenntnis erhalten hat. DaS sind schmerzlich« Erfahrungen, die gewiß zur Vorsicht mahnen, und man kann eS nur billigen, wenn der kaiserliche Statthalter bei seiner An sprache an die Landtagsabgeordneten den Finger auf diese Wunde gelegt hat. Er führt d ese Erscheinungen auf die Zwiespältigkeit der Gesinnungen und Emp findungen zurück, die, anstatt von den führenden Kreisen des Landes bewußt überwunden zu werden, durch Prägung bestimmter Schlagwörter wie „Doppel kultur' künstlich wachgehalten und gepflegt wurden. Man gab sich ordentlich Mühe, ihnen noch ein literarisches und historisches Mäntelchen umzuhängew nicht etwa in der Absicht, landesverräterische Treibereien zu fördern, sicher aber mit der Wirkung, daß eigentlich niemand recht der. Mut fand, sich frei und frank zum reinen Deutschtum zu be kennen. Dadurch wurde lediglich den unsicheren Kantonisten der Boden bereitet, die am liebsten auf beiden Schultern tragen, und diejenigm Elemente, die aus ihrer inneren Hinneigung zu Frankreich gar kein Hehl machten, wie der famose Bruder Wetterlä und der glorreiche frühere Bürgermeister von Colmar, der ehrenwerte Herr Blumen thal, konnten im trüben fischen, daß es für di« Zuschauer jenseits der Grenze eine wahre Lust war zu leben und zu sehen, wie man in dem Land, auf dessen Rückgewinnung all ihr Sehnen und Trachten gerichtet blieb, ihnen in die Hände arbeitete. Damit hatte der Statthalterwechsel schon vor dem Kriege so ziemlich aufgeräumt, und jetzt ist natürlich die Zeit für sentimentale Regungen, für Vergangenheits gesinnungen Und Doppelträgereien endgültig vorüber. Die Elsässer haben sich die Kultur, für die man sie gewinnen