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Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenSWs v Bezugspreis in der Stadt vierteljährM U) Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 5 rch die Post und unsere LandaustrLger bezogen '' Nk, unci Amts Mr Äie Königliche AmLs^uptmannschast Meißen, zu Wilsdruff sowie für das König- für das Königliche Amtsgericht und den StadtrK. "ch" Forstrentamt zu Tharandt, JnjertionspreiS 1b Pfg pro sünsgespaltem KorpuSzcile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage etngezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt WtlSdruff. ü Vlatt Lokalblatt für Wilsdruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühudorf, Äaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönbera, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RöhrSdoF bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufender Unterhaltnugs-Gsman-Weilage, wöchentlicher illustrierter Beilage „Mell im Kild" und msnatlicher Keilage „Assne Keimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Nr. r7 l Donnerstag, cken ii. März 191Z. 74. ^skrg. Amtlicher Oeil. Bekanntmachung. Im Anschluß an die früher ergangene Verordnung, betreffend die Ausführung von Heeresaufträgen vor Aufträgen von Privaten wird hiermit für die Befehlsbereiche der stellvertretenden Generalkommandos des XU. und XIX. Armeekorps angeordnet, daß auch die Befriedigung von Privataufträgen vor Aufträgen der Nlarinevcrwaktuug verboten wird. Letztere find also genau so zu behandeln wie die Aufträge der Heeresverwaltung Dresden Leipzig ' am 4. März 1915. Stellvertretendes Generalkommando XII. Armeekorps. . von Broizem. Stellvertretendes Generalkommando XIX. Armeekorps. von Schweinitz. und Klauenseuche. Die Gemeinde Roitzsch bei Keffelsdorf ist aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden worden. „s, Meißen, am 10. März 1915. Nr 303 V. Pic Königliche Amtsyauptmanuschast. Das Verfüttern von Brotgetreide, Mehl, Hafer und Mengkorn sowie von Brot betreffend. Nachstehend werden die zur Zeit geltenden Vorschriften anderweit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. l. Das Verfüttern von Brotgetreide und Meys, also von: Weizen (Dinkel und Spelz) und Roggen, allein oder mit anderer Frucht gemischt, gleichgültig, ob wahlfähig oder nicht, sowie von Weizen-, Roggen-, Hafer- und Gerstenmehl ist verkoten, gleichgiltig, welche Tier- gattung in Frage kommt Ausnahmen können nicht bewilligt werden. Nichtmahlfähiges Brotgetreide wird von der Beschlagnahme und damit von dem Verfütterungsverbote frei, wenn es dem Kommissionär der Kriegsgetreidegesellschaft zum Kaufe angeboten wird, dieser den Ankauf ablehnt Wegen der Knappheit an Ersatzfutter« mitteln empfiehlt es sich, eine solche Entschließung möglichst bald und unter Umständen unerwartet der endgültigen Regelung des Getreideeinkaufs durch die Kriegsgetreidegesell schaft in den einzelnen Bezirken herbeizuführen. !l. Das Verfüttern von Käfer, auch geschroten und gequetscht, sowie von Meugkor» aus Kaser und Gerste ist erlaubt zur Fütterung von Pferden und anderen Einhufern (Eieln, Maultieren, Mauleseln) nach einem Durchschnittssatze von anderthalb Kilogramm, für jedes Tier auf den Tag berechnet. Ausnahmen können nicht bewilligt werden, weder hinsichtlich der Verwendung für andere Tiergattungen, noch hinsichtlich der Futtermenge Nur für Gestüts- und Zucht- sowie Bergwerkspferde können von der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung aus den hierzu von der Heeresverwaltung zur Ver fügung gestellten Mengen Zuschläge gewährt werden. Anträge hierauf sind an die Zentral stelle durch Vermittlung der Kommunalverbände zu richten III. MengKorn, das nicht ansfchMßkich aus Kaser und Gerste öesteht, weder Weizen (Pinkel und Spelz) noch Woggen eutyält, kann dann, wenn es im Gemenge gewachsen, also nicht erst nach der Ernte gemischt worden ist, nach behördlicher Feststellung dieser Tatsache, frei verfüttert werden, also ohne Beschränkung hinsichtlich der Tierart oder Menge. Enthält das Mengkorn dagegen Weizen (Dinkel oder Spelz) oder Roggen, so füllt es unter die unter I wiedergegebenen Vorschriften. Ist Hafer oder Mengkorn aus Hafer und Gerste nach der Ernte mit anderen Frucht- arten als den unter I aufgeführten gemischt worden, so fällt der Hafer oder das Meng- körn trotz der Beimischung unter die unter II wiedergegebcnen Vorschriften. IV. Tas Verfüttern von Wrot mit Ausnahme von verdorbenem Brot und von Brotab fällen ist verboten. Im übrigen bleibt die Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 21. Januar 1915 in Geltung Meißen, Lommatzsch, Nossen und Wilsdruff, am 8. März 1915. 1», Nr. 614 II L Pie Königliche Amtshauptmanuschast und die StadtrSte. Das Keickstagsarbeit. Der Reichstag ist wieder zusammengetreten. Nicht zu einer Kriegstagung. Denn Bedürfnisse der Kriegs führung, um derentwillen er in Anspruch genommen werden müßte, liegen nicht vor. Die zweite Milliarden anleihe, die jetzt zur Zeichnung aufliegt, ist bereits im Dezember bewilligt worden, und die Generalvollmacht des Bundesrats hat sich bisher immer noch als so dehn bar erwiesen, daß mit ihr bis zum Ende des Krieges vortrefflich auszukommen sein wird. Aber der neue Haus haltentwurf bedarf der Genehmigung der Volksvertretungen, obwohl er lediglich nach dem Vorbild seines Vorgängers aufgestellt worden ist, um den formalen Erfordernissen der Verfassung zu genügen. In Wirklichkeit ist jetzt kein Mensch imstande, Einnahmen und Ausgaben des neuen Jahres auch nur annähernd abzuschätzen, und der neue Schatzsekretär, Herr Dr. Helfferich, wird wohl kaum schon in der Lage sein, mehr als höchstens ganz allgemeine Ge sichtspunkte für die zukünftige Neuordnung der Reichs- sinanzen zum Vortrag zu bringen. Ehe der Ausgang des Krieges nicht mit Sicherheit zu beurteilen ist, schweben alle Berechnungen vollkommen in der Lust. Trotzdem wird natürlich auch der letzte Tagungs abschnitt der Session ganz und gar unter dem Zeichen des Krieges stehen. Schon hat der Reichskanzler am Montag abend die Vorstände der Reichstagsfraktionen zu einer Be sprechung empfangen, um mit Ihnen die zu erledigenden Geschäfte und die Art ihrer Behandlung fesizulegen. Ob es dabei zu einer vollkommenen Einigung zwischen Re gierung und Volksvertretung gekommen ist, wird nicht mitgeteilt: man darf aber hoffen, daß es geschehen ist oder — falls sich in dieser oder jener Beziehung Schwierigkeiten ergeben haben sollten — in weiteren Verhandlungen er reicht werden wird. Selbstverständlich wird der Reichstag das ganze große Gebiet der inneren Kriegstätigkeit der Regierung und ihrer vollziehenden Organe einer Prüfung unterziehen wollen. Er wird darauf um so mehr bestehen wollen, als das preußische Abgeordnetenhaus offensichtlich bestrebt gewesen ist, die Regierung hier in bestimmten Punkten festzulegen, in denen eigentlich der Reichstag die höhere Zuständigkeit besitzt. Wir erinnern nur an die Freigabe der Erörterungen über daS KriegSziel, groKe Völkerringen. an die Handhabung der Zensurgewalt. Was die preußische Zweite Kammer in dieser Richtung getan hat, dar: zweifellos als verdienstlich gerühmt werden; auch damit, daß sie ihrer Vertagung bis zum November — wie die Regierung sie vorschlug — widersprochen hat und nur bis zum Mai auseinandergehen will, um sich eine wirksame Kontrolle der von der Regierung gegebenen Zusagen zu sichern, kann man sich gleichfalls einverstanden erklären. Aber auf der anderen Seite kann es doch nicht ausbleiben, daß diese eifrige Wahrnehmung parlamentarischer Rechte während der Kriegszeit bei den Parteien des Reichstags einige eifersüchtige Regungen auslösen muß, zumal, wie gesagt, es sich zumeist um Fragen handelt, die vom Bundes rat aus geregelt worden sind und deshalb in erster Linie vor das Forum der deutschen Volksvertretung gehören. Mit diesem Zustand der Dinge wird jedenfalls auch die Reichsregierung gerechnet haben, und sie wird gern bereit sein, dem Reichstag in jeder Beziehung Rede und Antwort zu stehen. Sie ist ganz gewiß genügend darüber unterrichtet, daß und in welchen Richtungen die Tätigkeit der Kriegsbehörden Verstimmung erzeugt hat: bald durch zu spätes Eingreifen nach langen Schwankungen und bedauer lichen Versäumnissen, bald durch zu schroffes Vorgehen in Einzelfällen. Auch die Reichstagsparteien werden in allen diesen Dingen aus ihrem Herzen keine Mördergrube machen, sondern sich offen mit der Regierung aussprechen wollen. Ob dies hinter verschlossenen Kommissionstüren geschehen soll, werden sie selbst am besten entscheiden können; bei der vertrauensvollen Stimmung der Volksgesamtheil braucht man indessen nach unserer Meinung nicht über ängstlich zu sein. Es wird nur gute Folgen haben, wenn die Wählermassen unmittelbare Augen- und Ohrenzeugen eines, von patriotischem Geiste getragenen offenen und ehrlichen Meinungsaustausches zwischen ihren Abgeordneten und der höchsten Reichsgewalt sein können. Jedenfalls aber wird die Öffentlichkeit über die Verhandlungen in ausgiebiger Weise zu unterrichten sein, soweit sie sich aus die inneren Fragen der Reichspolitik beziehen. Auf neue Aufschlüffe über die auswärtige Lage werden wir dagegen selbstverständlich nicht rechnen können; hier find die Dinge noch viel zu sehr in Fluß, alS daß sich darüber andere, als strengverlrauliche Mitteilungen machen ließen. Um so rückhaltsloser wird sich aber über di« militärischen Ereignisse sprechen lassen. Hier braucht wede, Regierung, noch Volksvertretung ein Blatt vor den Mund zu nehmen. Was unser Heer und unsere Flotte geleist^ haben und was beide noch zu leisten entschlossen sind, damit können wir uns vor der ganzen Welt hören und sehen lassens H». Der Krieg. In West und Ost teilt das deutsche Schwert weiter empfindliche Schläge aus. Besonders die Russen hatten bei ihrer neuen Gegenoffensive auf dem Nordflügel sehr beträchtliche Verluste. s^eue ^iedenlagen unkener feinde. Auf der Loretto-Höhe sechs französische Offiziere, 250 Mann gefangen. — Bei Lomza, Prasznysz, Rawa und Nowemiasto 5550 russische Gefangene. Gr. Hauptquartier, 9. März. Westlicher Kriegsschauplatz. Auf der Loretto-Höhe entrissen unsere Truppen de» Franzosen zwei weitere Gräben, machten K Offiziere, 250 Mann zu Gefangenen und eroberten zwei Maschinen gewehre und zwei kleine Geschütze. — In der Cham pagne find die Kämpfe bei Sozial» noch nicht zum Ab schluß gekommen. Nordöstlich von Le Mesnil wnrd« der zum Vorbrechen bereite Gegner durch unser Feuer am Angriff gehindert. — In den Vogesen erschwerte Nebel und Schnee die Gefechtötätigkeit; die Kämpfe westlich von Münster und nördlich von Senn hei» dauern noch an. Östlicher Kriegsschauplatz. Östlich und südlich von Angnstow scheiterten russische Angriffe mit schweren Verlusten für deu Feind. — Nord östlich von Lomza liest der Feind nach einem mist- lungenen Angriffe KOS Gefangene in unseren Händen. — Nordwestlich von Ostrolenka entwickelte sich ein Kampf, der noch nicht zum Abschluss kam. — In den für un günstig verlanfenen Gefechten nordwestlich und westlich von Prasznysz machten wir SOOO Gefangene. — Russische Angriffe nördlich von Rawa und nordwestlich vou Nowemiasto hatten keinen Erfolgs 175V Ruffe» wurden hier gefangengenommen. Oberste Heeresleitung. Amtlich durch daS W.T.B.