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chnM für WW uncl < ^^gencl Umts RöhrSdoe Nr. 20. 74. Jabrg Zonnabenä, cien 20. Februar ^915. JnsertionspreiS 15 Psg. pro fünsgefpaltem KorpuSzeU». Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg Kr die Königliche AmtshEptmannschast Meisten, zu Wilsdruff sowie für das König- Mit llmfkuLer UuterhaltimgsDsMu-Weilage, wöcheutlicher illustrierter Keilage „Welt im Kilb" und monatlicher Keilage „Were Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zfchunke, WilSdmff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Erfcheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tagS vorher bis mittags 11 Uhr angenvMWr i. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich t0 Mk. frei inS HauS, abgeholt von der Expeditton 1,30 Lirrch die Post und unsere LandauSttäger bezogen vlk. , Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Bettag durch E. I H Klage eingezogen werden muß od. der Auittaggeber in Konkur» gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adreffe: Amtsblatt WtlSdruff. für das Königliche Amtsgericht und den StadtrE Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Milsärukf Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, HerzogSwalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RöhrSl bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Umtlicker ^eil. I Wach § 4 der Verordnung über zuckerhaltige Auttermittek vom 12. dieses Monats (R. G. Bl. S. 78) sind die in den 88 2 und 3 der Verordnung bezeichneten Fabriken, Anstalten, Gewerbetreibenden und sonstigen Eigentümer von Rohzucker und Melasse, soweit sie nicht Verbraucher find, verpflichtet, am 25. Ieöruar 1915 der Rejugsvereinigung der deutschen Landwirte H. m. v. K. in Berlin, am Karlsbad 16, anzuzeigen, welche Vorräte an Melasse, Zuckernachprodukten, Melassefuttermitteln, Zuckerfuttermitteln, getrockneten Schnitzeln, Melasse-Trockenschnitzeln und getrockneten Zuckerschnitzeln sie besitzen oder in Gewahrsam haben Vorräte unter 10 Doppelzentnern unterliegen der Anzeigepflicht nicht Mit der ordnungsmäßigen Durchführung der Erhebung sind die Handelskammern betraut worden. Diese werden den zur Anzeige verpflichteten Personen Anzeigeformulare unentgeltlich zugehen lassen Die zur Anzeige Verpflichteten haben die Formulare nach vorschriftsmäßiger Eintragung der am 25. Februar vorhandenen Vorräte unverzüglich an die Bezugsvereinigung abzuliefern. Sollten anzeigepflichtige Personen keine Anzeige- formulare erhalten haben, so haben sie solche von den Handelskammern zu verlangen. Wer der ihm auf Grund des Z 4 der Verordnung obliegenden Verpflichtung nicht nachkommt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehn tausend Mark bestraft Dresden, den 17. Februar 1915. Ministerium des Innern. Die diesjährigen Stutenmuftrrnngen und Fohlenschauen linden für die nachgenannten Zuchtgebiete wie folgt statt: am 8 April 1915, vormittags 9 Uhr in 9 9 „ „ e „ 13 9 14 9 " „ 91 9 „ , v " 4 Mai ,, , „ 8 „ „ Nach den Stutenmusterungen und Fohlenschauen werden Preise verteilt, und zwar: Aohlenpreise für ein- und zweijährige Fohlen in Moritzburg und Kesselsdorf, Kngekdpreise für drei- und vierjährige selbstgezogene Stuten in Hroßeuhai« und Mohlis, Riesa, Hstrau, Zella, Zuchtpreise für ältere Zuchtstuten mit mindestens drei Nachkommen in Hroßenhain und Riesa, Kaltuugspreise für die unter Zuchtbedingungen erkauften Zuchtstuten in Mohlis, Hstrau und Zella. Die Hrtsbehördeu haben die Pferdeöefitzer in ortsüblicher Weise rechtzeitig hier von in Kenntais zu setzeu. Weiter wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß laut Ministerialverordnung vom 29. Januar 1884 für alle nicht im Zuchtregister eingetragenen Stuten ein um drei Ma k erhöhtes Deckgeld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtstuten, sobald ihre nach- zuweisenden Nachkommen im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vor- gestellt werden Diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber fernerhin bas niedrige Deckgeld sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stutenmusterung zur Eintragung ins Zuchtregister vorstellen und ihre Nach- kommen zur Fohlenschau bringen. Eine Anmeldung der Fohlen und Stuten zur Schau hat nur stattzufinden, wenn für die in Frage kommenden Tiere Preise ausgesetzt sind und sie hierbei in Wettbewerb treten sollen In diesem Falle muß die Anmeldung auf einem bei einer Beschälsta'ion zu entnehmenden Vordrucke bis 15. März 1915 an diejenige Beschälstation erfolgen, wo die Tiere dem Preisrichter vorgeführt werden sollen. Meißen, am 17. Februar 1915. Nr 240 a. V. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Mit Rücksicht auf die in neuerer Zeit erfolgten Einberufungen zum Heeresdienst wird die nachersichtliche Bekanntmachung anderweit mit der Aufforderung an die Ange hörigen der aus dem hiesigen Bezirke eingezogenen Mannschaften veröffentlicht, die An meldung der Kinder bei dem Königlichen Beztrkskommando zu Meißen — Rote Stufen 1 — bewirken zu wollen. Meißen, am 17. Februar 1915. u« Königliche Nezirkrschukinspektio«. Vekanntinachung, betreffend den infolge des mobilen Zustandes erweiterten freien Schulunterricht auf Kosten der Militärverwaltung. 1. Während des mobilen Zustandes erhalten freien Schulunterricht auf Kosten der Militärverwaltung die ehelichen und die diesen rechtlich gleichgestellten Kinder (§8 1719, 1736, 1757 des B.G.B.), sowie die Stiefkinder der Mannschaften (Unteroffiziere vom Feldwebel abwärts und Gemeine) die a) aus dem Beurlaubtenstande zum aktiven Dienst einberufen sind. b) freiwillig unter oder ohne Vertragsschluß in den aktiven Dienst eingetreten sind. 2. Die betreffenden Mannschaften oder ihre Angehörigen melden beim zuständigen Bezirkskommando die Kinder an Tie von den Kindern besuchte Schule, Klasse usw. ist hierbei anzugeben. Ebenso sind alle Veränderungen im Schulbesuch dem Bezirkskommando mitzuterlen. 3 Die Bezirkskommandos benachrichtigen die Schulen, bei welcher Kassenverwaltung (Kassenkommission) das Schulgeld anzufordern ist, und geben der in Betracht kommenden Kassenverwaltung Kenntnis Grundsätzlich zahlt in den Orten, in denen sich eine Truppen- kaffe befindet, diese das Schulgeld. Befinden sich an einem Orte mehrere Lruppenkassen, so wird eine hierzu vom Garnisouältesten bestimmt. In den Orten ohne Truppenkasse zahlt die Kasse des Bezirkskommandos das Schulgeld. 4. Der freie Schulunterricht erstreckt sich nur auf den für den Besuch der einfachen Volksschule festgesetzten Zeitraum von acht Jahren. Das Schulgeld wird bezahlt für die von den Kindern besuchten einfachen Volksschulen. Für den Fall, daß Kinder nach dem Ermessen der Eltern eine mittlere oder höhere Schule besuchen, auch für diese, jedoch nur in Höhe der in den betreffenden Orten für mittlere Schulen einschließlich Bürgerschulen festgestellten Sätze. 5 Der freie Schulbesuch erlischt beim Wiederübertritt der Väter in den Beurlaubten- stand bezw. beim Aushören des unter 1b genannten Dienstverhältnisses, sowie bet rechts kräftiger Verurteilung der Väter wegen Fahnenflucht. Beim Ableben der Väter während des Dienstverhältnisses darf das Schulgeld auch für die Zeit des Bezugs der Gnaden gebührnisse gezahlt werden. 6. Um weitere Verbreitung dieser Bekanntmachung werden die Gemeinden, selb ständigen Gutsbezirke und Schulen gebeten. Dresden, den 8. August 1914. Nr. 170 III. Stellvertretendes Generalkommando 12. (1. K. S.) Armeekorps. von Broizem. Sonnabend, den 20. Februar d. I., nachmittags 4 Uhr vrermkol^ersleigerung. Beginn: Vahnhsfstrahe (am WettindenkmaL). Wilsdruff, am 19. Februar 1915. Der Ktadtrat. Moritzburg, Großenhain, Mohlis, Kesselsdors, Riesa, Gstran, Zella. Die Fortsetzung des amtlichen Teiles befindet sich in der Beilage. groKe Völkerringen. Vas dnsere unUber^mälicke Kratt. In von Tag zu Tag sich steigernder Zuversicht, aber mit altgewohnter Knappheit hatte unsere oberste Heeres leitung seit dem 12. Februar über die Kämpfe berichtet, die sich im äußersten Osten des Vaterlandes abspielten. Ohne daß es von irgendeiner Seite ausgesprochen oder auch nur angedeutet wurde, fühlte doch jeder Deutsche es sozusagen in den Fingerspitzen, daß wir wieder einmal vor großen Entscheidungen angelangt waren. Heute wissen wir, daß der furchtbare Schlag gelungen ist, zu dem Altmeister Hindenburg mit alten und neuen Truppenverbänden gegen die Armeen des Zaren ausgeholt hatte. Ostpreußen ist frei, frei bis zum letzten Zipfel hinauf, und schon ist unsere unermüdliche Verwaltung dabei, in den von der Russenherrschaft endlich erlösten Bezirken nach dem Rechten zu sehen. Eine ganze yrssische Armee, die 10., ist im blutigen Ringen geschlagen, über die Grenze gejagt und in nahezu völliger Ein kreisung vernichtet worden. Unermeßliche Siegesbeute ist uns wieder in die Hände gefallen, wir sind Herren des Gouvernements Suwalki geworden, das nördliche Polen ist in unserer Macht, und der Zar ist um eine schöne, stolze, wohlausgerüstete Armee ärmer geworden. Wem bebt das Herz nicht vor Freude über diese Fülle von Siegesbotschaften, wer fühlte sich nicht wieder neugestärkt in der Zuversicht auf die endgültige Zerschmetterung unserer Feinde. In der Mitte der deutschen Schlachtlinie wohnte unser Kaiser, wie der Generalstab hervorhebt, den ent scheidenden Gefechten bei, während der Zar, von dem es auch einige Male geheißen hatte, daß er zur Front ab gegangen sei, in Jekaterinoslaw, also weit ab vom Schub, Krankenhausbesuche macht. In dieser einfachen Gegenüber stellung liegt das ganze Geheimnis unserer wunderbaren militärischen Erfolge umschlossen. Unsere über jedes Lob erhabenen Heere sehen und fühlen, für was sie kämpfen. In jeder Brust lebt der unbändige Drang, teil zunehmen an der Verteidigung des Vaterlandes, das dem ganzen deutschen Volk in allen seinen Teile» ein teures Vermächtnis ist, in Blut und Eise« z» sammengeschmiedet, und das uns all-« Person des obersten Kriegs- und Landesherrn sich ver körpert, greifbare Gestalt gewinnt an Leib und Seele. Für ihn geben unsere Feldgrauen gern und freudig ihr junges Leben hin, denn sie wissrn und fühlen es: der Kaiser ist unser Vaterland, zugleich unser Schirm und Schutz, der persönliche Bürge für unsere schwerbedrohte Zukunft. Der Zar — wer von seinen ungezählten Mil lionen Untertanen und Soldaten kennt ihn, den Ein samen, scheu sich zurückhaltenden Mann, das Spielzeug in der Hand seiner großfürstlichen Umgebung, die mit ihm sehr bald nach echtrussischen Rezepten fertig werden würde, wenn er sich ihren Wünschen nicht beugte!