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srtv Gelee» »me«- re«er. K? egee or I. »«6 rln« WchMM R WM unä Qr. 9. Oienslag, clen 26. Januar 1915 74.7skrg. für die Königliche Amts. Mxlmannschast Meißen» ;u Wilsdruff sowie für das König- Lokalblalt kür Milsärukk Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RöhrSdok' bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneöerg. Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit taufender UnttrhaltungsDoman-Weilage, wöchentlicher illustrierter Keilage „Welt im Kild" und monatlicher Keilage „Nufere Heimat«. Druck uud Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenSKMeu Bezugspreis in der Stadt Vierteljahrs v, 10 Mk. frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Wh, Mich die Post und unsere LandaustrSger bezogen K Mk. t Jnsertionspreis 15 Psg. pro sünfaespaltem KorpuSzeve. Außerhalb des Nmtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg "A" Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. U I? Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch 'M »MU H Klage eingezogen werden muß od. der Auitraggcber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. für das Königliche Amtsgericht und den Städte« "ch" Forffrentamt zu Tharandt. )1milicker Oeit. jedem dritten Sonntag volle 36 Stunden oder in jeder Woche während der zweiten Hälfte eines Arbeitstages von mittag 12 Uhr ab freizulassen. 3. Diese Bestimmungen gelten für handwerksmäßige Betriebe in gleicher Weise wie für Favrikbetriebe. 4. Insoweit vorstehende Bestimmungen mit der Bekanntmachung der unter zeichneten Kreishauptmannschaft (über die Sonntagsruhe in den unter § 105e der Gewerbeordnung fallenden Gewerbebetrieben zur Befriedigung täglicher oder an Sonn- und Festtagen besonders hervortretender Bedürfnisse) vom 17. Juni 1901 — Dresdner Journal 1901 Nr. 144 — in Widerspruch stehen, wird letztere Bekanntmachung aufgehoben auf solange, als die oben erwähnte Be kanntmachung des Bundesrats vom 5. dieses Monats in Geltung bleibt. Dresden, am 20. Januar 1915. r o> Die Kreishauptmannschaft. Das unterm 3. November 1914 erlassene Verbot über die Abhaltung des Ferketniarkter wird hiermit insoweit aufgehoben, als nunmehr nur Ferkel aus den Amtsgerichtsbezirken Wilsdruff und Nossen, mit Ausnahme der im letzteren BezirkMgenden Gemeinden Boden bach und Wetterwitz, zugelassen werden. Dabei wird darauf aufmerksam gemacht, daß nur solche Händler und Verkäufer den Markt besuchen dürfen, die genügend ausgestellte Ursprungs-Zeugnisse für sämtliche Ferkel- lransporte beibringen können. Wilsdruff, am 23. Januar 1915. IE Der Siadtrat. Am Geburtstage Sr. Majestät des deutsche« Kaisers Mittwoch, de« 27 Januar 1915 bitten wir die Einwohnerschaft, ihre Teilnahme an diesem Festtage durch Aeffagaeu der Käufer in reichem Maße Ausdruck zu verleihen. Wilsdruff, am 25. Januar 1915. Der Stadtrat. Diphtherie-Sera mit den Kontrollnummern: 1398 vis 1456 einschließlich aus den Höchster Farbwerken, 294 bis 310 einschließlich aus der Merckschen Fabrik in Darmstadt, 276 bis 316 einschließlich aus dem Serumlabsratorium Ruete-Enoch in Hamburg, 243 und 244 aus der Fabrik vormals E. Schering in Berlin. 17 bis 45 einschließlich aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden, sowie Zetanus Sera mit den Kontrollnummern: 207 bis 222 einschließlich aus den Höchster Farbwerken sowie 83 und 85 aus dem Behringwerk in Marburg sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer vom 1. Januar 1915 ab zur Kiuziehung bestimmt worden Dresden, am 21 Januar 1915. Ministerium des Junern Die mir Bekanntmachung vom 22 Oktober 1914 für den ganzen amtshauptmann schaftlichen Bezirk erlassenen Verbote, insbesondere über 3) die Abhaltung von Klauemvieh- märkten, b) den Kandel mit Klauenvieh, c) die Veranstaltung von Versteigerungen von Ktauenmeh wird für die Amtsgerichtsbezirke Wilsdruff und Yoffen, bei letzterem Mit Ausnahme der Gemeinden Aodeuvach und Wetierwitz, hiermit aufgehoben Meißen, am 21. Januar 1915. ' «ss Nr. 94 a. V. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Wir geben hiermit die nachstehende Verordnung der Königlichen Kreishauptmann- schaft Dresden bekannt Wilsdruff, am 25. Januar 1915 Der Stadtrat. SonuLagsruhe m BäcksreieN uud KZmdiLoreien Für die Arbeitszeit an Sonn- und Festtagen in Bäckerein und Konditoreien hat von jetzt ab bis auf weiteres folgendes zu gelten: 1 . Alle Arbeiten, die zur Atereitnng von Nackwaren dienen, sind in Bäckereien und Konditoreien, auch wenn diese nur einen Nebenbetrieb darstellen, in der Zeit von 7 Uhr abends bis 7 Uhr morgens verboten. (Z 9 Absatz 1 der Bekanntmachung des Bundesrats über die Bereitung von Backwaren vom 5. Januar 1915 — Reichsgesetzblatt Seite 8 —) Unter dieses Verbot fällt auch die Bereitung des Vorteigs (Hefestücke, Sauerteigs). 2 In Bäckereien wird zur KersteLung der für den nächste« Fag erforderlichen Vorräte. 3) an Roggenbrot eine Arbeitszeit von 7 Uhr früh bis 1 Uhr nachmittags und v) an Weizenbrot eine Arbeitszeit von 7 Uhr bis 12 Uhr mittags zu- gelaffen. Bedingung (8 105c der Gewerbeordnung: > Wenn die Sonntagsarbeiten länger als 3 Stunden dauern, so sind die Arbeitnehmer entweder an jedem zweiten Sonntag mindestens von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends oder an Die kirchliche Feier von Kaisers Geburtstag wird Mittwoch» den 27. Januar» abends Uhr in diesiger Nikolaikirche begangen werden. Die kaiserlichen, königlichen und städtischen Behörden in Wilsdruff, der Gemeinderat in Sachsdorf, die Lehrerschaft, alle Vereine, Innungen und sonstigen Körperschaften, wie sämtliche Glieder der Kirchsahrt werden hierzu herzlichst eingeladen. Alle Vereine werden ersucht, ihre Fahnen am Altarplatz aufstcllen zu wollen. Wilsdruff, am 25. Januar 1915. SS' Der Kirchenvorstavd. Das Vem Mailer! Bewegten Herzens wenden wir diesmal am 27. Januar unsere Gedanken und Empfindungen zum Thron empor, »ur Gestalt unseres geliebten Kaisers und Herrn. Das eigene Leid, das der Krieg wohl über jeden von uns gebracht, versinkt abgrundtief im Ausblick zum Träger der deutsche« Kaiserkrone, der das Unglück aller seiner Unter tanen wie selbsterlittenes Weh gefühlt und dazu noch die ungeheure Größe der Verantwortung zu wahren hat, die der Entscheidungskrieg um Existenz und Zukunft d?^ Reiches ihm aufbürdet. Die Bilder, die jetzt erscheinen, -eigen uns die in schweren Ernst getauchten Züge des Obersten Kriegsherrn, gepaart mit fester Entschlossenheit. Wer m ihnen zu lesen versteht, wird sich wohl eine un gefähr zutreffende Vorstellung von dem Seelenleben des Kaisers machen können und danach mit den Gefühlen innigster Hingebung und Selbstaufopferung zu mildern suchen, was das Schicksal ihm an quälenden Sorgen und unaussprechlicher Trübsal auferlegt hat. Als in den Julitagen des vorigen Jabres d^r politische Horizont sich immer mehr verdüsterte und dann Schlag auf Schlag die Kriegserklärungen herniederhagelten, da gab es wohl niemand unter uns, der nicht zuerst immer an seinen Kaiser dachte, den diese brutale Abkehr der groben Staaten und Völker von der Kulturgemeinschaft der Nationen bis ins innerste Mark treffen mußte. Als ihren Sachwalter hatte er sich Zeit seines Lebens gefühlt und betätigt. Neben der Größe des eigenen Landes, für die er alle Kräfte seines reichen Geistes, seiner nimmer- u.üden Seele einsetzte, gab es für ihn kein höheres Ziel, als der Gesamtentwicklung der Menschheit zu dienen. Mit einer Uneigennützigkeit, die turmhoch über Engherzigkeit groKe Völkerringen. und jedem ängstlichen Zweifel erhaben war, suchte er die Früchte deutscher Wissenschaft und Technik, deutscher Industrie und deutschen Gewerbefleißes der ganzen Welt nutzbar zu machen, und wer auch immer zu uns kam, um zu sehen und zu hören, zu lernen und nachzuahmen, er wurde mit offenen Armen ausgenommen und durfte an Wissen und Können sich aneignen, soviel er nur wollte. Ein Mehrer an den Schätzen des Friedens zu sein, darauf war sein ganzes Sinnen und Trachten gerichtet. /.Ind nun diese Hölle des Hasses, die sich plötzlich auftat, ^rs Deutschland gezwungen wurde, das Schwert zu ziehen, weil es sich nicht unter die Botmäßigkeit Englands be quemen, nicht den Zweideutigkeiten des Herrschers aller Reuben ausliefern wollte. Wir alle wissen, wie der giftige Brodem aus den Schlünden der Unterwelt am wildesten unseren Kaiser umbrandete. Keine Lüge und keine Ver leumdung war schlecht und dumm genug, wenn sie nur geeignet war, den obersten Führer der Deutschen herab zusetzen und das Urteil der Welt über ihn zu beeinflussen. Er aber schritt hocherhobenen Hauptes seines Weges und tat schlicht und recht seine Pflicht, wie jeder aufrechte Deutsche es vor Gott und vor seinem Gewissen zu ver antworten weiß. Sich selbst, wie sein ganzes Haus in den Dienst des Vaterlandes stellend, überließ er es seinen Feinden, die schlechte Sache, für die sie kämpften, noch durch mißtönendes Geschrei in das übelste Licht zu stellen. Inmitten seiner glorreichen Armee, die sich als Schutz und Schirm der deutschen Heimat glänzend bewährt, lebt er als einfacher Soldat im Felde, teilt Freud und Leid mit seinen sturmerprobten Truppen und steht unausgesetzt auf der Wacht, um die Absicht unserer Feinde, die Deutsch land vernichten wollen, zuschanden zu machen. Der Teil seines LebrnSwerkeS, der eine Förderung des inter-