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WchnM für WM Statt Amts Dienstag, clen 19. Januar 19^ Nr. 6 74. Zabrg Ins ertionspreis 15 Pjg. pro sünsgespaltenr KorpuSzeve, Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdmff 20 Psg Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt WilSdruff- Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenMWM I. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich L, t0 Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Wch Wich die Post und unsere Landausträger bezogen Mk. unä < Mr die Königliche Amts Mptmannschafi Meißen» für das Königliche Amtsgericht und den SLadtrL? zu Wilsdruff sowie für das König- "ch" Forstrentamt zu Tharandt» Lokalblatt für Milsärukf Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RöhrSdok bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kefselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit taufender Unterhattungs-sRoman-Weiluge, wöchentlicher illustrierter Beilage „Welt im Bild" und monatlicher Keitage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Amtlicher ^eil. Verordnung zur Ausführung der durch die Bekanntmachungen des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 5. Januar 1915 veröffentlichten Verordnungen des Armdesrats über 1. das Ausmahlen von Brotgetreide (R-G-Bl. S. 3) (Ausmahlungs-Verordnung), 2. das Verfüttern von Arotgetreide, Mehl und Arot (R.-G-Bl. S. 6) (Ver- fütterungs-Verordnung), 3 die Aerertung von Aackware (R.-G.-Bl. S. 8) (Back-Verordnung) vom 12. Januar 1915. 8 1- Zu 88 6 und 7 der Ausmahlungs-Verordnung, 88 5 und 6 der Verfütterungs-Verordnung, 88 9, 13 und 14 der Back-Verordnung: Polizeibehörde ist in Städten mit Revidierter Städteordnung der Stadtrat, in mitt leren und kleinen Städten der Bürgermeister, in den Landgemeinden der Gemeindevorstand. Höhere Verwaltungsbehörde ist die Kreishauptmannschaft. 8 2 Zu 88 1 und 2 der Ausmahlungs'Verordung: Von Weizen, der mindestens bis zu achzig vom Hundert durchgemahlen wird, kann ein Auszugsmehl bis zu zehn vom Hundert hergestellt werden. Von Roggen ist die Herstellung eines Auszugsmehles nicht gestattet. 8 3. Zu 8 1 der Verfütterungs-Verordnung. Mahlfähig ist Roggen und Weizen, wenn er zur Herstellung von Mehl, das sich zur Brotbereitung eignet, verwendet werden kann. Mit Rücksicht auf die vorgeschciebene starke Ausmahlung ist auch geringer Roggen und Weizen (sog. Hinterkorn) als mahlfähig an zusehen. 8 4. Zu 8 2 der Verfütterungs-Verordnung: Das Schroten von Roggen und Weizen, auch wenn sie mit anderen Früchten ver mischt sind, ist verboten. Zur Brotbereitung kann in Städten mit Revidierter Städteordnung vom Stadtrat, sonst von der Amtshauptmannschaft für einzelne Fälle oder auf jederzeitigen Widerruf allgemein bestimmten Personen oder Betrieben die Herstellung von Roggen- oder Weizenschrot gestattet werden, sofern die Verwendung des Schrotes zur Brotbercitung gesichert ist. Die Erlaubnis ist schriftlich zu erteilen. 8 5. Zu 8 9 der Backverordnung. Das Verbot der Nachtarbeit erstreckt sich auch auf alle Arbeiten, die zur Bereitung von Roggenbrot dienen. Die Herstellung des sog. Vorteigs (Hefestücke, Sauerteig) ist von dem Verbote nicht ausgenommen. 8 6. Die eingangsbezeichneten Verordnungen erheischen eine strenge und unnachsichtliche Durchführung. Den Behörden wird zu Pflicht gemacht, dafür zu sorgen, daß die Bevöl. kerung sowie insbesondere die beteiligten landwirtschaftlichen und gewerblichen Kreise über die Bedeutung und Tragweite der Vorschriften des Bundesrats aufgeklärt werden, in Zu widerhandlungsfällen aber nachdrücklich ein,uschreiten. 8 7. Aufgehoben werden die Ausführungsverordnung vom 18. Dezember 1914 (Nr. 296 der Sächsischen Staatszeitung und Nr. 297 der Leipziger Zeitung, beide vom 22 Dezem- der 1914) sowie die Verordnung vom 30 Dezember 1914, das Verbot des Schrotens von Roggen und Weizen betreffend (Nr 302 der Sächsischen Staatszeitung Und 303 der Leip ziger Zeitung, beide vom 31 Dezember 1914). Außer Kraft getreten ist die Verordnung vom 8. November 1914, die Herstellung eines Weizenauszugsmehles betreffend (Nr. 261 der Sächsischen Staatszeitung und Nr. 265 der Leipziger Zeitung, beide vom 10 Novem ber 1914). Dresden, am 12. Januar 1915. Ministerium des Innern. Zu den zur Bereitung von Backware dienenden Arbeiten, die nach 8 9 der Ber- ordnung des Bundesrats über die Aereitnng von Aackwaren vom 5. Januar dieses Jahres in der Zeit von 7 Uhr abends bis 7 Uhr morgens verboten sind, gehört auch die Herstellung von Roggenbrot. Unter das Verbot fällt, wie bei Beratung der Verordnung im Bundesrat ausdrücklich festgestellt worden ist, auch die Bereitung des Vorteigs (Hefestücke, Sauerteig). Meißen, am 17. Januar 1915. 50 VII. Die Königliche Kmtshauptmannschaft. Freibank Wilsdruff. Dienstag, clen »9. Januar 191Z, von vormittags 8 Qkr ab, »» Rindfleisch in rohem Zustande. Preis pro kg 0,80 Mk. große Völkerringen. Das Der neue AeicksickatLlekretär. Die angekündigte Änderung in der Zusammensetzung der deutschen Reichsregierung berührt keinen der an erster Stelle politisch in Betracht kommenden Ministerposten. Der ReiKKsackelmeister Staatssekretär Kühn ist es, der wegen seiner seit langem bekannten, ständig fortschreitenden gichtischen Erkrankung den Reichskanzler gebeten hat, sein Rücktrittsgesuch entgegenzunehmen und beim Kaiser zu befürworten, da er sich der großen Arbeit, die mit der unausbleiblichen Neuordnung der Finanzen des Reiches verbunden sein werde, nicht mehr gewachsen fühle, diese Aufgabe aber nur von derselben Hand in Angriff ge nommen und auch durchgesührt werden müsse. Der Wirk liche Legationsrat Professor Dr. Helfferich, einer der Direktoren der Deutschen Bank, ist als neuer Schatzsekretär rn Aussicht genommen und wird, wenn der Reichstag An fang März wieder zusammentritt, bereits den Reichs- Faushaltsetat für 1915 zur Vorlage bringen. Mit dem Namen des Staatssekretärs Kühn ist der große Umschwung in der inneren Politik Deutschlands zwar nicht unmittelbar, aber doch sehr eng verknüpft, der die Blockzeit des Fürsten Bülow zum Abschluß brachte. Herr Wermuth, der jetzige Oberbürgermeister der Reichs- Hauptstadt, war damals von der Leitung des Reichsschatz amts zurückgetreten, als er sah, wie in der Finanzreform frage der Ring der bürgerlichen Parteien sich lockerte. Der damalige Ünterstaatssekretär Kühn übernahm es, die Unbedingt notwendige Finanzreform auch unter den ver änderten parlamentarischen Verhältnissen zu Ende zu führen, und man kann ihm wohl jetzt, wo seine amtliche Laufbahn zum Abschluß gekommen ist, das Zeugnis aus stellen, daß er diese Aufgabe mit ruhigem Gleich- - mut, unbeirrt durch der Parteien Haß und Gunst, zum Besten des Vaterlandes gelöst hat. Er scheute nicht den Namen eines Steuervermchrers, räumte aber auch keiner Partei einen maßgebenden Einfluß auf seine Geschäftsführung ein, sondern verstand es sehr gut, die Unabhängigkeit seiner Verwaltung nach allen Seiten hin entschieden zu wahren. In der ersten Zeit, als die Erregung über die schweren Kämpfe in der Finanzreform noch nachzitterten, blieb auch er wohl nicht von heftigen und in vielen Fällen ungerechten Vorwürfen über die Art seiner Mitwirkung verschont. Die schlichte, sachliche und im besten Sinn unpolitische Art seines ganzen Auftretens entwaffnete aber schließlich auch den leidenschaftlichsten Gegner, und heute kann man wohl sagen, daß das grund ehrliche Wesen dieses ManneS sich überall die gebührende Anerkennung erworben hqfl Herr Kühn scheidet aus dem öffentlichen Leben des Reiches, ohne einen Feind hinter sich zu lassen, und man wird sich seiner Verdienste um die Ordnung unseres Finanzwesens gewiß noch gern und ost. erinnern. Mit Dr. Helfferich tritt wieder einmal der Leiter eines großen Bankunternehmens zur Reichsverwaltung über. Dernburg, der jetzt in Amerika die deutschen Inter essen wahrnimmt, hatte, als er von der Spitze der Darm städter Bank ins Reichskolonialamt geholt wurde, bis dahin mit dem preußisch-deutschen Beamtentum nichts zu tun gehabt. Anders der neue Schatzsekretär. Er war bereits, obwohl seine Neigung offenbar der akademischen Wirksamkeit gehörte, mit der Kolonialoerwaltung in nähere Berührung gekommen und dann auch im Aus wärtigen Amt verwendet worden, bis er es schließlich vorzog, seine ausgedehnten wirtschaftspolitischen Kenntnisse im Dienste der großen deutschen Berkehrsunternehmungen auf türkischem Boden fruchtbar zu machen. Von da kam er zur Deutschen Bank. Er ist ein gründlicher Kenner des deutschen Wirtschaftslebens, theoretisch wie praktisch erfahren in seinen Höhen und Tiefen, in seinen unend lichen Verschlingungen mit der Arbeit der ganzen Kultur welt, dabei ein kritischer Kopf und reich an Reform gedanken mannigfacher Art, wie wir sie in der Zeit nach dem Kriege auf dem Gebiete des Finanzwesens wohl sehr dringend brauchen werden. Zum letztenmal wurde sein Name in der Öffentlichkeit genannt, als es sich darum handelte, in dem besetzten Belgien, daS von seiner Regierung und auch von seiner Nationalbank verlaffen war, eine Neuordnung der Finanz verhältnisse aufzubauen. Damals bereiste Dr. Helfferich, wohl im Auftrage der Reichsleitung, das Land und machte dem Generalgouverneur schließlich grundlegende Vorschläge, wie die Frage der Kriegsentschädigung in dem aller Barmittel entblößten Lande gelöst und das Wirt schaftsleben wieder einigermaßen in Gang gebracht werden könnte. Danach wird jetzt in Belgien verfahren. Bei dieser Gelegenheit mag die Übernahme dieser wertvollen Kraft in den Reichsdienst den leitenden Stellen im Reiche sich aufgedrängt haben. Man darf hoffen, daß die jetzt getroffene Entscheidung zum besten des Vaterlandes aus- schlagen wird. —- Dei- Krieg. Den Ruffen ist in Polen ein Verbündeter erstanden, der sie gegen den deutschen Vorstoß zeitweise schützt. Da^ andauernde Regenwetter, mit dichten Nebeln vereint, machen in den Sumpfgegenden an Bzura und Rawka jede kriegerische Unternehmung größeren Umfangs unmöglich. Hoffentlich hält die ungnädige Laune des Wettergottes nicht mehr lange an. Diesen erzwungenen Stillstand im Osten stehen weitere recht bemerkenswerte deutsche Er rungenschaften an der Westfront gegenüber. steue 6i«fslge im Mester Großes Hauptquartier, 16. Januar. Westlicher Kriegsschauplatz. In Gegend Nie «Port fanden nur Artilleriekampfe statt. — Feindliche Angriffe auf unsere Stellungen nord- westlich ArraS wurden abgewicsen; im Gegenangriff eroberten unsere Truppen zwei Schützengräben und nahmen die Besatzung gefangen. — Das in letzter Zeit oft erwähnte Gehöft BoisseUe nordöstlich Albert wurde gestern gänzlich zerstört und von Franzosen gesäubert. — Nordöstlich SoissonS herrschte Ruhe. Die Zahlder iu den Kämpfen vom 12. bis 14. Januar dortselbst eroberten französischen Geschütze hat sich auf LS erhöht. — Kleinere für uns erfolgreiche Gefechte fanden in den Argonnen »ud im Wald von Conseuvoye (nördlich Verdun) statt. - Ein Angriff auf Ailly südöstlich St. Mihicl brach «uter unserem Feuer tu der Entwicklung zu sammen. — In den Vogesen nichts von Bedeutung. Östlicher Kriegsschauplatz. Lage unverändert. Die regnerische««-trübe Witterung schloß jede GcfcchtStätigkeit aus. Oberste Heeresleitung. Amtlich durch das W.T.B. * l)!e franrösil'cken Verluste bei Soissons. Die Verluste der Franzosen an Toten, Verwundeten und Gefangenen in der dreitägigen Schlacht bei Soissons werden von Sachverständigen auf LV «vv Mann geschätzt. Dabei sind die schweren Verluste, die die Franzosen bet ihrem Rückzug über die Aisne und südlich des Flusses durch das Feuer der das Tal beherrschenden deutschen schweren Artillerie erlitten haben, noch nicht mitgerechnet. In Paris ist man über den schweren Schlag, den die deutsche Heeresleitung gegen das französische Zentrum, nur 70 Kilometer von Paris entfernt, geführt hat, völlig bestürzt. Man rechnet trotz der Überschwemmung der Aisne damit, daß der deutsche Druck sich auch weiter südlich über die Aisne gegen die französische Hauptstadt hin fortsetzen wird. Vorläufig aber sieht man schon mit Sicherheit den nahenden Fall von Soissons voraus, das nun im. Norden und Osten unmittelbar bedroht