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WchlM für WM Dienstag, äen Z. Januar 19,Z Deiiage zu Dr. 1. Iulzeit. Die heilige« zwölf Mchte. Eigenartige, oft wunderliche Bräuche sind es, die in der Weihnachtszeit in deutschen Landen beobachtet werden. So ist es in vielen Gegenden Deutschlands bis zum heutigen Tage Sitte, vom 25. Dezember bis zum 6. Januar die häuslichen Arbeiten nach Möglichkeit ruhen zu lassen. Der schlesische Bauer darf z. B. während dieser Zeit weder dreschen noch auf dem Felde arbeiten In Mecklenburg wird jedes Ackergerät sorgsam unter Dach und Fach ge bracht; denn es heißt, daß Unheil demjenigen drohe, der seine Werkzeuge unter freiem Himmel liegen lasse. In Thüringen und besonders auch in der Mark Brandenburg wird ängstlich vermieden, zwischen Weihnachten und Neujahr zu waschen oder Wäsche zum Trocknen auf den Boden zu hängen. Ja, manche Hausfrau könnte das Weihnachtsfest nicht in Ruhe genießen, wenn auch nur noch die Wäschleine auf dem Boden gezogen wäre. Wer diesem Brauch zuwider handelt, wird nach einem weit verbreiteten Aberglauben in dem folgenden Jahre einen nahen Angehörigen zu Grabe tragen oder gar selbst sterben. Wie so mancher Aberglaube, so ist auch diese Ruhepause vom 25. Dezember bis zum v Januar ein Nachklang aus der grauen Vorzeit, in der unsere Altvorderen ihre trotzigen Germanenstirnen vir den Naturgewalten, vor der Sonne, der Erde, dem Sturm, die sie als Freia, Berchta und Wodan verehrten, in Ehrfurcht beugten. In jener längst zu Grabe getragenen Vergangenheit gatt die Zeit der Wintersonnenwende, die Julzeit, als eine heilige Zeit. Da ruhte nach dem alt- germanischen Volksglauben die Sonne aus von ihrem nimmermüden Laufe. Jeder Zeitunterschied hörte auf; Ver gangenheit, Gegenwart und Zukunft verschmolzen zu einer geheimnisvollen Einheit. Längst untergegangene Städte tauchten aus dem Innern der Berge oder aus den Wellen des Meeres oder der Flüsse wieder auf, und wer durch Zufall den Fuß in dies Reich der Vergangenheit setzte, der blieb wohl dreißig Jahre, manchmal auch Jahrhunderte darin, und hatte doch, wenn dar Tageslicht ihn wieder um fing, das Gefühl, als sei er nur eine Stunde in der ver wunschenen Stadt gewesen. Die Gräber der Toten taten sich auf, und in den kalten Dezembernächten zogen die alten Helden aus Walhall im Sturmgebraus an ihren Stammesgenossen vorüber. Allen voran flog auf seinem weißen Rosse Sleipnir, der einäugige, allweise Wodan, mit seiner Gemahlin Holda oder Freia und segnete das Volk, das in gläubiger Ruhe verharrte. Als Symbol der schmerzlich vermißten und so sehnsüchtig wiedererwarteten Sonne ließ man Feuerräder die Bergabhänge Hinunterrollen und flehte durch die lodernden Flammen um ein frucht bares Jahr. Solange die Sonne ausruhte, während der zwölf heiligen Nächte, die kurzweg die Zwölften genannt wurden, mußten auch die emsigen Hausfrauen ihre Hände in den Schoß legen. Wehe der Spinnerin, die zur Wintersonnenwende am Rocken saß! Ihr erschien Frau Holle zu nächtlicher Stunde, brachte die Flachsfäden in un heilbare Verwirrung und tat allerlei Unrat in den Rocken. Dabei sprach sie einen Fluch über das Mädchen, das die heiligen Zwölften entweiht hatte und wünschte ihr so viele böse Jahre, als Fäden am Rocken gesponnen waren. In den Tagen, da Wodan mit den Göttern und Helden durch die Lüfte zog, herrschte auch tiefer Friede im Lande Jede Fehde mußte ruhen, auch der Richter durfte seines Amtes nicht walten. Als später das Christentum an die Stelle des alten Julfestes Weihnachten setzte, blieb diese Festeszeit eine Zeit des Friedens, für die der Engelsgruß,: „Friede auf Erden!" galt. „Friede aus ErdenI" so klang > Hammer und Schwert. Roman von Guido Kreutzer. >, (Nachdruck verboten) MErsah noch immer das frische gesunde LeutnantS- aesicht und hörte noch immer die laute abgehackte Kasernen hofftimme und empfand quälend klar: ^M,Der hat ja gar nicht begriffen, worauf du eigentlich hinzielst: er war fast verlegen vor Hilflosigkeit; er hat dich betrachtet wie eine Abnormität oder wie ein nie- gesehenes exotisches Tier. Eins aber hat er ganz bestimmt nicht getan — dich und deine Arbeit ernst genommenl weil du ihm nichts schwarz auf weiß gedruckt vorweisen konntest. Und wie dieser kleine unwichtige Provinz leutnant, so sind sie alle: Onkel und Irene und Bressens- dorf und Diefenhardts ... sie halten sich an Realitäten uud glauben nur, was sie sehen." O Er machte eine aufzuckende Bewegung; er beugte sich unwillkürlich vor, und seine Hand vergrub sich im Plüsch der Logenbrüstung. Er erinnerte sich an den Augenblick, wo sie sich vorhin eilig voneinander verabschiedeten, weit in der Ferne die elektrische Bahn austauchte. War da Walter Brambergs staunende Bewunderung nicht plötzlich umgeschlagen? War nicht plötzlich zwischen ihnen beiden eine leise, kaum merkliche Distanz, eine Entfremdung, ein Mißtrauen gewesen? Und dann im letzten Moment der svermalige Umschlag ... ein mitleidiger Trost, ein gut mütiger Vorschlag: „Du hättest Offizier werden müssen; war doch tatsächlich der gegebene Beruf!" . . . Genau so, wie Irene damals vor sechs Wochen; wie Bressensdorf und Onkel und all die anderen, aus deren Sphäre er sich zurückgezogen hatte. Aber er würde sie doch noch ein kreisen, sie zum Standhalten zwingen! Wehren mußten sie sich gegen ihn, bis sie unterlagen und sich geschlagen bekannten! Er glaubte an sich und besaß ein Recht dazu: denn in seinem Leben gab es eine Frau, die Welt und Menschen kannte; die ost wohl unerträgliche Kapricen hatte, aber ihm immer und immer wieder versicherte: es sonst in deutschen Landen um die weihnachtliche Zeit. „Friede auf Erden", so steigt diesmal, inniger und sehnsüchtiger noch als sonst, der Wunsch gen Himmel. Hus SlacLl uns Lanä. Mitteilungen aus dem Leserkreise sür diese Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. — !A. I. Kinder- und Aergeloh«. Abgesehen von den Bestimmungen über die Finderlöhne für die Etappen- Sammelkompagnien find unter Aufhebung der sonst über die Gewährung von Finderlöhnen bisher ergangenen Be- stimmungen an Finderlohn für Bekleidungs- und Aus rüstungsstücke sowie für scharfe Patronen und für Teile der verschossenen Munition einschließlich der Bergungskosten fortan zu gewähren: 1. für sortiertes Messing, Kupfer, Bronzen, Aluminium, Zink, Blei sowie für Infanterie- Munition für das Kilogramm 25. Wz. 2. für Eisen mit anhaftenden anderen Metallen (Artilleriesprengstücke) für das Kilogramm 3 Pfg. 3. für Eisen ohne anhaftende andere Metalle für daS Kilogramm 1 Pfg 4. sür alles übrige (Bekleidung, blanke und Handfeuerwaffen, Aus rüstungsstücke jeder Art) für das Kilogramm 15 Pfg 5. für Geld und Wertsachen ohne Rücksicht auf die Höhe 5 vom Hundert des Betrages oder des Abschätzungswertes, 6 für einzelne besonders wertvolle und schwer oder ge fährlich zu bergende Gegenstände (Feldstecher, Fernrohre, kunstvolle Apparate, Wagen, Maschinengewehre, Pferde, Vieh) je nach dem Werte des Stückes und nach der Schwierigkeit seiner Bergung5bis7vomHundertdesAbschätzungswertes. 7.Scharfe Artilleriemunition (Blindgänger) soll wegen Unfallgefahr von Unberufenen nicht berührt werden. Für Bezeichnung und sichere Angabe der Fundstelle wird ein Lohn von 50 Pfg. für jede Fundstelle gewährt. Für die Etappensammel- kompagnien regelte ihre Dienstanweisung die Finderlöhne. Sonstige Militärpersonen erhalten 1/10 obiger Sätze, wenn durch ein Zeugnis ihrer Dienstvorgesetzten dargetan wird, daß sie durch das Aufsammeln ihre Dienstobliegenheiten nicht versäumt haben. Diese Bestimmungen sind mit rück wirkender Kraft für alle noch nicht erledigten Ansprüche auf Berge- und Ftnderlohn maßgebend. Zu Abweichungen ist die Genehmigung des Kriegsministeriums einzuholen. Zum Absuchen von Schlachtfeldern nach dem Kriegsleistungs gesetz gegen Lohn herangezogene Inländer oder zu dieser Arbeit mit oder ohne Lohn befohlene Angehörige feindlicher Staaten haben auf Finder- und Bergelohn keinen Anspruch. Es bleibt jedoch dem Ermessen des zuständigen Etappen- kommandeurs, im Notfälle auch der unmittelbaren militä rischen Leiter der Aufsuchungsarbeiten überlassen, den Ar beitern bis zu ein Zehntel des zugelaffenen Berge- und Finderlohnes zu gewähren. Ausnahmsweise sollen die vollen Finderlöhne den Militär- und Zivilpersonen gewährt werden, die bis zum 5. Januar 1915 derartige in ihrer Verwahrung befindliche Waffen, Bekleidungs- und Aus rüstungsstücke und MunitonSteilr an die Polizei- oder Militärbehörden abliefern, wozu hiermit Aufforderung ergeht. — Die Rückführung von Leiche« von den Kriegs- schauplätzen nach der Heimat mit der Eisenbahn wird jetzt für einzelne Fälle zugelassen. Diesbezügliche Gesuche sind an das stellvertretende Generalkommando zu richten, von wo aus die Genehmigung der Transporte bei den zu- ständigen Etappeninspektionen ausgewirkt wird. Es ist unbedingt notwendig, daß in den Gesuchen die Begräbnis stätten genau bezeichnet werden und zwar nicht nur durch den nächsten kleinen Ort, der oft auf der Karte schwer auf- findbar ist, sondern auch durch die nächste größere Ortschaft, Stadt usw , damit die rasche Erledigung erleichtert wird. „Du kannst etwas; Lu erreichst Lein Ziel; ich halte zu dir!" Mochten sie deshalb alle gegen ihn Sturm laufen — so lange diese Frau an seiner Seite stand, war er ge panzert und gewappnet und unverwundbar! * , * 2 » - " „Danke, behalten Sie man Ihren Theaterzettel; den faulen Zauber kenn ich schon!" Erwin von Stareyn wandte in jähem Ärger den Kopf herum. Jetzt blieb er ja doch nicht allein; jetzt machte sich irgend jemand neben ihm breit und verdarb ihm seine ohnehin schon desolate Stimmung noch mehr! Der neue Gast hing im Hintergründe der Loge Mantel, Hut und Stock auf. Dann kam er gemächlich nach vorn und sagte, noch ehe der Student den Kopf wieder ab wenden konnte: „Guten Abend, Herr von Stareyn." In demselben Moment stand der jüngere auf den Füßen, musterte den kleinen eleganten Kavalier finster in der Empörung einer jähen Erinnerung. „Ich bin er staunt, mein Herr, woher Sie den . . . eigenartigen Mut nehmen, mich in dieser vertraulichen Form zu begrüßen. Nach meinem Empfinden dürfte die Art unseres ersten Zusammentreffens durchaus keine Voraussetzung dazu bilden!" „Nee; eigentlich ja nicht!" . . . diesem Zugeständnis folgte nach rechts ein kurzer Seitenblick zur breiten Spiegelwand: kein Stäubchen auf den seidenen Revers des Smoking; die schmale schwarze Schleife saß tadellos korrekt über der weißen Hemdenbrust! . . . „Sie meinen die Szene damals im Cafe; ich weiß. Also nehmen Sie's mir nicht übel, Herr von Stareyn — aber das Gedicht, das Sie damals Ihrer Gesellschaft vorlasen, war ja zu komisch! Da mußte man ja lachen! Ich nehme zu Ihrer Ehre an, heut, wo Sie schon wieder ein paar Monate älter sind, geht's Ihnen genau so." Dieser jovialen Bonhomie gegenüber wußte der Student nichts zu erwidern. Es war eine plötzliche jugendliche Unsicherheit in ihm, die der andere jedoch nicht Die Rückführung der Leichen vom Etappenhauptort nach der Heimat gefchieht nur mit der Bahn. Es ist grund sätzlich erforderlich, daß ein Verwandter oder näherer Be kannter des betreffenden Gefallenen mitfährt, damit die Feststellung der Leiche gewährleistet wird. Gegen die Zu- laffung von Beerdigungsgesellschaften ist nichts einzuwenden. Es wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Rückführung von Leichen während des Feldzuges außer- ordentlich störend ist und die im Felde stehenden Kommando stellen usw. sehr stark belastet, so daß solche Transporte auch nur in beschränktem Umfange genehmigt werden können. Außerdem bleibt das Gelingen stets fraglich, abgesehen von den Schwierigkeiten und Gefahren, die der Unternehmer zu überwinden hat. Es wird daher jegliche Haftung auch der Militärbehörde für Unfälle und alle Unkosten abgelehnt. — !A. I. Bekanntmachung. Vom 1 Januar 1915 ab steht die polizeiliche Genehmigung von Vorträgen über militärische Gegenstände für Dresden der Polizeidirektion, sür Leipzig und Chemnitz den Polizeiämtern, für die Städte Bautzen, Freiberg, Meißen, Plauen, Zittau und Zwickau den Stadträten, im übrigen aber allenthalben den Amts hauptmannschaften zu. Sie darf erst nach Zensur des Manuskriptes erteilt werden. Toch wird der von einer Zensurstelle der Großstädte gutgeheißene Vortrag ander wärts in der Regel nicht beanstandet werden. — Bereinigung vsn Laudgemeinden. Unter dem 1. Januar 1915 wird die Landgemeinde Niederhäslich mit der Landgemeinde Deuben vereinigt Die neue Gemeinde führt den Namen Deuben. Das bisherige Gebiet der Ge meinde Niederhäslich bildet einen Ortsteil der Gemeinde Deuben mit dem Namen Niederhäslich. — Jeldpostvriese «ach dem Kekdheer im Gewicht über 200—500 Gramm werden, wie wir wiederholen, für die Zeit vom 11. bis einschließlich 17. Januar 1915 von neuem zugelassen. Die Gebühr beträgt 20 Pfennige. — Ausverkäufe. Die mit dem 31. Dezember außer Kraft tretende, das Ausverkaufswesen regelnde Verordnung vom 20. Dezember 1911 wird vom 1. Januar 1915 an durch nachstehende Verordnung der Kreishauptmannschaft Dresden ersetzt: Jnventur-Ausverkäufe dürfen nur einmal, Saison-Ausverkäufe, die in der Ankündigung als solche be zeichnet werden und im ordentlichen Geschäftsverkehr üblich find, nicht öfter als zweimal im Jahre stattfinden. Die Saisow Ausverkäufe sind nur in der Zeit vom 15. Januar bis mit 15. Februar und vom 15. Juli bis mit 15. August statthaft. Ihre Dauer darf den Zeitraum von zwei Wochen nicht überschreiten. Die Festsetzung de8 Beginns des Aus verkaufs innerhalb der angegebenen Zeiten bleibt dem Ver käufer überlassen. Wird Saison-Ausverkaus überhaupt nicht veranstaltet, so darf dessenungeachtet der Inventur-Ausver kauf nur in der sür die Saison-Ausverkäufe festgesetzten Zeit stattfinden. — Die Maul- und Klauenseuche wurde im König, reich Sachsen am 1. Januar in 281 Gemeinden und 454 Gehöften amtlich festgestellt. Am 15. Dezember war der Stand 294 Gemeinden und 471 Gehöfte. — Austeilung der Dampfschistahrt. Die Sächsisch. Böhmische Dampfschiffahrts-Gesellschaft stellt mit heute die Fahrten auf der Elbe bis auf weiteres ein. — Kin Kollmond-Kuriosum. Eine Kalender-Merk- Würdigkeit bringt das neue Jahr. Ein Blick aus den Kalender zeigt, daß im Januar zweimal Vollmond herrschen wird, und zwar am 1. und 31. Januar, wogegen der Fe- bruar keinen Vollmondglanz aufzuweisen haben wird. Min destens ein halbes Jahrhundert wird vergehen, bis ein Monat ohne Vollmond wiederkehrt. zu bemerken schien. Denn er machte jetzt eine ganz formelle Verbeugung. „Gestatten Sie mir übrigens: von Dührssen; während Ihrer Tertianer- und Sekundanerzeit Leutnant bei den 31. Dragonern in Darkehmen. Damit haben Sie den Zusammenhang, falls eS Sie interessierte, woher ich den „Mut' zu meiner vertraulichen Begrüßung nahm. Also sozusagen sind wir eine gegenseitige Jugend- eseleil" „Darkehmen?!" . . . wiederholte Erwin von Stareyn mißtrauisch: jetzt wurde innerhalb einer Stunde dieser Name schon zum zweitenmal vor ihm genannt! War das Zufall, Bestimmung? . . . „Pardon — ich vermag mich nicht zu entsinnen . .." „Ich kann mir's denken; Sie hielten sich schon damals abseits, kümmerten sich nicht um uns, wenn wir säbel rasselnd über das neckische Darkehmer Kopfsteinpflaster stolperten. Ich schätze, Sie waren in diesem gottverlassenen Nest so ungefähr der einzige, der uns Kriegsheldcn nicht mit atemloser Verzückung anstaunte . . . Wollen wir uns übrigens nicht setzen? Es plaudert sich behaglicher." Es war eine kurze Stille; auch im Hause. Der Künstler auf der Bühne war gerade bei dem Knalleffekt seiner Nummer angelangt; ließ sich in einem sargähnlichen schwarzen Kasten einpacken und den Deckel vernageln, um später aus irgendeiner Kulisse stolz wieder aufzutauchen; was regelmäßig einen frenetischen Applaus der begeisterten Zeitgenossen nach sich zog. Der Student saß halb gegen die Logenbrüstung ge lehnt. Er betrachtete den kleinen Gentleman, der sich mit liebevoller Sorgfalt gerade die Zigarre anzündete. Er wunderte sich insgeheim, daß er über diese unvermittelt herbeigeführte Bekanntschaft so gar nicht unangenehm be rührt war. Im Gegenteil — dieser Herr von Dührssen mit seiner behaglichen Bonhomie gefiel ihm, half ihm über die Zerrissenheit des heutigen Tages hinweg. Er besaß so eine direkt wohltuende Nüchternheit; das war ein erfrischender Luftzug nach all der geschraubten Geist- reichelei der Cafehausliteraten. (Fortsetzung folgt.)