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WchMM für Mmff uncl Dmgegencl Amis für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat 73. ^akrg. Dienstag, clen 17. März 19,4. Dr. zr. Jnsertionspreis 15 Psg. pro fünsgespaltene KorpuSzelle. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Lokalblatt für Milsclvuff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Rohrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Nothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufender Unterhaltungs Gomn-Mlage, Wöchentlicher illustrierter Beilage ,Mlt im Bild" und monatlicher Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Mlsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tagS vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch - I Klage eingezogcn werden muß od. der Austraggrber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt WilSdruff. für die Königliche Amts Hauptmann schafl Weihen, für das Königliche NMlsgerrchl zu Wilsdruff sowie für das König- Mrffrentamt zu Tharandt. Umllicker Teil. Das diesjährige im Aushebungsbezirkt Nossen findet nach folgendem Plane statt: Donnerstag, den 19. Mar; von vormittags 7,8 okr an -für die Militärpflichtigen aus Wilsdruff und Grumbach im Galtkof „zum Heller" in Milsäruff; Freitag, den 20. Mär; von vormittags 7-8 Ukr an für die Militärpflichtigen aus Birkenhain, Blankenstein, Burkhardswalde, Groitzsch, Helbigs dorf, Herzogswalde, Hühndorf, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampers- darf, Limbach, Lotzen, Munzig und Neukirchen im Galtkof „zum Uäler" in Milsärukf; Sonnabend, den 21. Mar; von vormittags 7,8 Ukr an für die Militärpflichtigen aus Niederwartha, Röhrsdorf, Roitzsch b. W., Rothschönberg, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach b. K, Steinbach b. Moh, Tanneberg, Unkers dorf, Weistropp und Wildberg im Galtkof „zum Aäler" in Milsclruff; Montag, den 23. Marz von vormittags 7,8 Ukr SN für die Militärpflichtigen aus Lommatzsch, Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel-Barmenitz, Arntitz, Badersen, Beicha Berntitz, Birmenitz, Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dobernitz, Dobschütz, Dörschnitz, Dösitz, Eulitz, Gleina, Graupzig mit Gödelitz, Ibanitz, Jessen b L. Käbschütz, Klappendorf, Krepta, Lautzschen, Leippen mit Lindigt, Schänitz und Lösten, Leuben mit Ketzergaffe und Löbschütz b. L. im Sckiekkaule zu Lommalrlck; Dienstag, den 24. Mär; von vormittags 7,8 Ukr an für die Militärpflichtigen aus Lösten, Marschütz, Meila, Mertitz, Mettelwitz, Mögen, Necka nitz, Nelkanitz, Niederstaucha, Niederstößwitz, Oberstaucha, Paltzschen, Petzschwitz, Pitschütz, Planitz-Deila, Poititz, Praterschütz, Pröda b L, Prositz b. Sch, Prositz b. St, Raßlitz, Rauba, Roitzsch b. L., Scheerau, Schleinitz mit Perba, Schweimnitz, Schwochau, Sieglitz b. L., Steudten, Striegnitz, Treben, Trogen mit Grauswitz, Wachtnitz, Wahnitz, Wauden, Weitzschenhain' Wilschwitz, Wuhnitz, Ziegenhain, Zöthain, Zscheilitz und Zschochau im Sckiekkaule zu Lommalgck; Mittwoch, den 25. März von vormittags 8 Ukr an für die Militärpflichtigen aus Nossen, Abend, Augustusberg, Bieberstein, Bodenbach, Bur kersdorf und Choren-Toppschädel im Galtkof „zum veutlcken Haus" in Nollen; Donnerstag, den 26. März von vormittags 8 Nkr an für die Militärpflichtigen aus Deutschenbora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gotthelffriedrichsgrund, Gruna, Hirschfeld, Höfgen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzen- berg, Klessig, Kreißa, Leschen, Lüttewitz, Mahlitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzsch- witz, Niedereula, Noßlitz, Obereula, Obergruna, Oberstößwitz, Petersberg, Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz und Reinsberg mit Drehfeld und Wolfsgrün im Galtkof „zum veutlcken Haus" in Nollen; Freitag, den 27. März von vormittags 8 Nkr an A die Militärpflichtigen aus Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schrebitz, Siebenlehn, Stahna, Starbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschütz im Galtkof „zum veutlcken Haus" in Nollen. „ " Sämtliche in dem Aushebungsbezirke Nossen aufhältliche Militärpflichtigen der Alters klasse 1894/1914 ingleichen die Zurückgestellten früherer Altersklassen einschließlich der bei den früheren Aushebungen überzählig gebliebenen Mannschaften, ferner die Militärrestanten und überhaupt solche, über deren Militärverhältnis noch nicht endgüttiß entschieden worden ist, oder welche von der Wiederholung der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind, haben bei Vermeidung der in 8 33 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 verbunden mit 8 26, Punkt 7 der Deuischen Wehrordnung vom 22. Juli 1901 an gedrohten Strafen und sonstigen Nachteile in den vorgedachten Musterungsterminen pünkt lich, sowie in reinlichem, nüchternen Zustande zu erscheinen Wer zu spät, angetrunken oder unsauber vor der Kommission erscheint, oder die Ordnung und Ruhe im Musterungslokale stört, wird mit einer hiermit angedrohten, sofort vollstreckbaren Ordnungsstrafe von einem Tage Haft belegt. In Fällen, in welchen die persönliche Gestellung eines vorgeladenen Mlitärpflichtigen krankHeitsHalber untunlich ist, sind zur Entschuldigung des Außenbleibens ärztliche Zeug nisse, welche, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Ortspolizei. behörde zu beglaubigen sind, beizubriegen (§ 62, Punkt 4 der Wehrordnung). Die Herren Hemeindevorstände und von seiten der Stadträte und des Stadtge meinderates zu Siebenlehn je ein Watsmikgtied bez. Beamter der Behörde haben zu den Musterungsterminen sich mit einzufinden und behufs etwaiger Auskunftserteilung über die Verhält,liste der Gestellungspflichtigen auch während des Termins anwesend zu sein. Zugleich werden die Militärpflichtigen darauf aufmerksam gemacht, 1. daß jeder Militärpflichtige sich im Musterungstermine freiwillig zum Diensteintritte melden darf, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst (8 63, Punkt 8 der Wehrordnung) 2. daß alle etwa wegen Häuslicher MerHäliniste oder sonst anzubringenden Anträge aus Zurückstellung einige Zeit vor dem Beginne der Musterung und spätestens im Mnsternngstermine selbst unter Beifügung der nötigen Nachweise und Be scheinigungen einzureichen sind, da auf die Verheißung eines nachträglich zu führen den Beweises keine Rücksicht genommen werden darf. Insbesondere find, wenn dar Gesuch mit Krankheit der Angehörigen begründet werden soll, die letzteren der König« lichen Ersatz-Kommission in dem Musterungstermine zum Zwecke der Untersuchung durch den diensttuenden Militärarzt vorzustellen. Ist dies untunlich, so ist ein Zeug nis des Bezirksarztes über den Gesundheitszustand, beziehungsweise über die be- hauptete Arbeits- und Aufsichtsunfähigkeit der betreffenden Angehörigen beizubringen; 3. daß Zurückstellungs-Anträge, zu weichens nicht das dafür bestimmte Ilormukar ver wendet worden ist, als formell unzureichend zurückgewiesen werden müssen; 4. daß auf alle Zurückstellungs-Anträge, welche erst nach beendigter Musterung ringe- reicht werden, von der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission in Gemäßheit der Be stimmung in 8 63, Punkt 7, Abs. 3 der Wehrordnung nur dann entschieden werden wird, wenn die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungsge- ichäft eingetreten ist; 5. daß Rekurse gegen die Entscheidung der Königlichen Ersatz-Komisfion an die König liche Ober-Ersatz-Kommission, sowie gegen die Entscheidung der Königlichen Ober- Ersatz-Kommission an die Königliche Ersatzbehörde lll. Instanz gelangen und daß Beschwerden gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission, da die- selben anordnungsgcmäß spätestens vis zum 31. August der Königlichen Ersatz- Behörde lll. Instanz mit der erforderlichen Begründung vorzulegen, zu dem Endi einige Zeit vorher bei der Königlichen Ersatz Kommission einzureichen find, und haben die Ortsbehörden diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren Familienver- hältnisse eine Zurückstellung derselben nötig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Reklamation halber zu beachten und zu tun haben; 6. daß, wer an Kpilepste zu leiden behauptet, auf eigen Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis des Bezirksarztes beizubringen hat. Die Ab hörung der Zeugen ist tunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantragen; 7. daß, wer bereits zur See gefahren ist, dies im Musterungstermin zu melden hat. Das Seefahrtsbuch ist mit zur Stelle zu bringen. Endlich werden 8. die Ortsbehörden auch auf die nach 8 62 der Wehrordnung ihnen obliegende Pflicht für nochmalige Vorladung und rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen zu sorgen, sowie noch darauf hingewiesen, daß Zeugnisse, welcbe wegen erbetener Zurückstellung von ihnen ausgestellt bez. in das vorstehend unter 3 gedachte Formular eingetragen werden, entweder auf eigene genaue Kenntnis der Verhältnisse des darin Nach suchenden oder auf das Ergebnis eingezogener sorgfältiger Erkundigungen darüber sich gründen müssen, und daß eine bloße Beglaubigung anderer Atteste, mit Aus nahme der oben erwähnten Beglaubigung ärztlicher Zeugnisse, Hierzu nicht ausreicht. Meißen, am 24. Februar 1914. G. Nr. 207 II. Zer Zivil-Borsitzende ,«o> der Königlichen Ersatz-Kommission des Aushebungsvezirkes Mosten. Anstelle des Herrn Keinrich Lindner in Kerzogswalde, der sein Amt freiwillig niedergelegt hat, ist Herr Gutsbesitzer Wabert ZöilHelm Kückel in Kerzogswalde als Ortsrichter für diesen Ort heute in Pflicht genommen worden. Wilsdruff, den 13. März 1914 v. 44/14 Zas Königliche Amtsgericht. Senklpruck kür Gemüt unä Verllanct. Thu' nur das Rechte in deinen Sachen; Das Andre wird sich von selber machen. Goethe. Dicktamtticker Teil. Neues aus aller Melt. Der König trat gestern abend die Reise nach Wien an. Das Prinzenpaar Johann Georg besuchte heute nachmittag die Veranstaltungen zum Besten des Dresdner Hilssvereins im Ausstellungs- Palast. Kaiser Wilhelm und der Zar werden sich im Sommer in den Finnischen Schären begegnen. Prinz und Prinzessin Heinrich von Preußen sind in Lissabon ein- getroffen. Die Erste Kammer behandelte beute u. a. wichtige Eisenbahnan- gelegenheiten, wobei Oberbürgermeister Dr. Beutler auch die Frage unter irdischer Bahnen erörterte. Die Finanzdeputation ä der Zweiten Kammer beschloß, die sür 1914/15 eingesetzte Million für das National-Hygiene-Museum vorläufig zurückzustellen.