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Mr die Königliche Amtshauptmannschast Meißen, m Wilsdruff sowie für das König- för Milsärvü, Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Mr das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat Forstrrntamt zu Tharandt. JnsertionSprciS 15 Psg. pro sünsgespaltene KorpuSzcile. Außerhalb deS AmtsgerichttzbezirkS WUSdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. Jeder Anspruch ans Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage emgezogen werden muß ob. der Austraggeber in Konkurs gerät. WMM für MM Erscheint wvchentlich dreimal und zwar DienStag», UniQKQKNkl '.Donnerstags und Sonnabends. Inserate »erben tag» »orher bis mittag- 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. srei in» HauS, abgeholt v-n der Expedition 1,30 Mk., durch He Post mid unsere LandauStrSzer bezogen 1,54 Mk. ÄirkenÄain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, H cha der Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Naufbach Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mo^..l, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff. Roitzsch, Rothschönberg mu Perne, SachSdorf, Schmiedtwalde, Seeligstadt, Sora, Stei/"ach bei Keffelsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit Iiufndtt »Schentlicher iLsstrierter Keilize „Welt i« Kill" s«> »-»tlicher Ktilese ,Mtre -ti»rt". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Dr. 41. Lormabenä, den 12. April 191z. 72. 7-brg. Umtlicker <Ieil. Dtzmidtil Iskksiiiiiikiit Splllklljskiikültztr. Die von der hiesigen städtischen Sparkasse ausgestellten Einlagebücher Nr. 37773, 40051, 46642, 52333 56350 und 57274 sind, nach hier erstatteter Anzeige, in Verlust geraten. Unter Hinweis auf 8 18 des hiesigen Sparkaffen-RegulativS wird der etwaige In- Haber dieser Bücher hiermit aufgefördert, seine Ansprüche hieran, bei deren Verlust, binnen drei Monaten, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung ab gerechnet, bei uns anzumelden. Wilsdruff, am 9. April 1913. »»» Der Stadtrat. Hariptksrring betreffend. 1. Am 1. April 1913 ist das Gesetz, die Unterhaltung und Körung der Zuchtbullen betreffend, vom Ist. März 1913 und die dazu erlassene Ausführungsverordnung vom gleichen Tage (Gesetz- und Verordnungsblatt 1913, Seite 75 flg) in Kraft getreten Danach sind von jetzt ab alle Aussen, die zu Zuchtzwecke« verwendet werden sollen, dem Körzwange unterworfen. 2. Die Kauptköruna für das Jahr 1913 beginnt am 17. April 1913 3. Alle Besitzer von Zuchtbullen sowohl in den Gemeinden wie in den selbständigen Gutsbezirken werden hiermit aufgefordert, die Aumekduug ihrer Zuchtbullen zur Körung umgehend, spätestens aber bis zum 15. April 1913 unter Angabe des Alters, der Raffe, der Abstammung bei der Gemeindebehörde zu bewirken. Die angemeldeten Bullen müssen Wenigstens NZ Jahr alt sein. Einer Anmeldung der bereits vorgekörten Zuchtbullen be- darf es nicht. Es ist jedoch anruzeigen, wenn sie seit der Vorkörung in anderen Besitz übergegangen, geschlachtet oder verendet sind oder wenn schon angemeldete Bullen bis zur Hauptkörung umstehen oder verkauft werden. 4. In den Orten Großdobritz, Diera, Kaufbach, Grumbach, Helbigsdorf, Herzogs walde, Blankenstein, Neukirchen, Dittmannsdorf, Obergruna, Röhrsdorf, Seeligstadt Taubenheim, Burkhardtswalde, Churschütz, Hirschfeld, Hohentanne, Keffelsdorf, Miltitz, Niederau, Ockrilla, Sora, Unkersdorf, Weinböhla, Wendischbora, Zadel und Zschockau finden Sammelkörunge« statt. Störrische und über 2 Jahre alte Bullen können jedoch auch in diesen Gemeinden auf rechtzeitigen Antrag des Besitzers beim Gemeindevorstand im Gehöfte des Besitzers gekört werden. 5. Lag und Stunde der Körungen sowie der Platz für die Sammelkörungen werden in jeder Gemeinde ortsüblich bekannt gemacht werden. 6. Für pünktliche und vorschriftsmäßige Vorführung hat der Bullenhalter zu sorgen. Die Bullen sind an Kopfkette und Halfter sowie mit Führstock am Ringe vorzuführen. Meißen, am 10. April 1913. >«» Nr. 437 a V. Die Königliche Amtshanptmannschaft. Die Schweineseuche in den Grundstücken Bahnhofstraße Ar. 134k und Aader- gasse Ar. 89 ist erloschen. Wilsdruff, am 10. April 1913. »m« Der Stadtrat. Montag, den 14. April, abends 8 Uhr soll im Hasthofe r« Birkenhain die Anfuhre des Wegebaumaterials aus dem Steinbruche zu Limbach, das Schlagen der Steine, sowie Waffcrfahren und Walzen bei der Be schotterung des Weges an den Mindestfordernden vergeben werden. Birkenhain, am 10. April 1913. Kirchner. Dicktamtlicker Oleil. venklpruck kür Gemüt «nä Verltanä. Laß das Zagen, laß das Klagen, Wandre mutig deine Bahn; Such daß Höchste kühn zu wagen, Steige rüstig berghinan. Neues aus aller Mell. Das Herzogpaar von Cumberland Iraj vorgestern mittag mit der Prinzessin Olga in Homburg ein, wo es von dem Kaijerpaar und der Prinzessin Viktoria Luise empsangen wurde. Prinz Heinrich von Preußen ist am Mittwoch in London ein getroffen; sein Besuch ist rein privater Natur. Im Reichstage nahm am Mittwoch bei der Fortsetzung der ersten Lesung der Wehrvorlage nochmals der Reichskanzler das Wort; dann wurde die Wehrvorlage an die Budgetkommission verwiesen. Hieraus trat man in die erste Lesung der Deckungsvorlagen ein, die vom Reichs schatzsekretär Kühn begründet wurden. Vorgestern wurde die erste Leiung der Dcckungsvorlage sortgesetzt. Es kamen dieVertieter der Sozialdemokratie, deS Zentrums, der Nationalliberalen und der Konservativen zum Wort- Prinz Eduard von Großbritanien und Irland, der zweite Sohn deS englischen Königs, wird im nächsten Jahre eine deutsche Universität beziehen. England will nach einer ZeitungSmeldung der deutschen Regierung Len Vorschlag machen, das Bauprogramm sür Kriegsschiffe jür 1914/15 ausfallcn zu lassen. Im Befinden des PapsteS ist Mittwoch abend eine leichte Besserung eingetrcten. Im Wiener Auswärtigen Amte wurde erklärt, daß offizielle Ver handlungen wegen einer Geldcntschädigung für Montenegro nicht ge führt werden. König Nikolaus trägt sich jür den Fall, daß Montenegro Skutari nicht erhält, mtt Rücktrittsabsichten zugunsten Serbiens., S" B. 5" II Monduntergans S" H Mondaufgang 1" «. 7-» V. «erMatt für de« 11. April. Sonnenaufgang Sonnenuntergang Aus Staät unä Lanä. Mitteilungen aus dem Leserkreise für diese Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. Merkblatt für den 1S. April.' Sonnenaufgang — - - - Sonnenuntergang . , - IbN Belgischer Bildhauer und Maler Constantin Meunier in Vrüüel geb. — 1864 Mphriftsteller Heinz Tooote in Hannover geb. 7" Dichter KaH Stieler in München gest. — 1888 In- ^str ^er Lubwig Nchelin Tannes gest. - 18S4 Dichter un» Kunstschrlftsteller LudwL Pfau in Stuttgart gest. - 1890 Augen- arzt Karl Alfred Brüse in Weimar aekt. — 1007 Schriftsteller Otto o. Leixner in Gro^Lichterfelbe gA ^«Meller L" I Mondaufgang 6" II Monduntergang 1801 Walzerkomponist Joseph Lanner in Wien geb. - 1814 Abdankung Napoleon« I. zu Fontainebleau. — 180« Dichter Anastasius Grün (Anton Alexander Graf v. Auersperg) in Laibach «eb. - ISA Politiker Ferdinand Lassalle in Breslau geb. - 18SS Schauspielerin Auguste Crelinger in Berlin gest. — 1S7S ii^BnIin gest^ Begründer der experimentellen Pathologie, Boqelschutz. Die Scharen der Vögel sind nach langer Winterrelse wieder zurückgekehrt in die deutschen Gauen. Aber ihre Zahl ist arg vermindert, denn in den südlichen Ländern ist man mit Fallen und Netzen eifrig darauf be- dacht, die Singvögel etnzufangen, um sie in Gefangenschaft zu halten, oder ihren Balg als Hutzierde zu gebrauchen. Manche Arten dienen auch als beliebte Leckerbissen, ,. B. die Wachteln. Auch bei uns bedrohen die fleißigen Sänger viele Gefahren, zahlreiche Tiere trachten ihnen nach dem Leben; und auch der Mensch sucht sie in seine Gewalt zu bekommen. Die insektenfressende Vogelwelt gehört nun aber zur Harmonie der Natur, und wenn Tausende von Vögeln in kurzer Zeit ihr Leben lasten müssen, jo leben Hunderttausend« von Insekten weiter. Der Schaden, der dadurch entsteht, liegt auf der Hand. Daher sind von allen Staaten schon Vogelschutzgesetze erlassen worden, die den Fang der Singvögel verbieten und nur wenige jagdbare Vögel steigeben. Freilich auch diese Gesetze finden ihr« übersteter, nicht zum wenigsten in halbreifen, unternehmenden Jungen, die die Bäume erklettern, um Vogelnester aus« zunehmen. Sie werden aber, wenn man ihnen das Ver« werfliche ihres TunS vorhält, sicherlich davon ablassen. Jedenfalls sollte niemand eine Gelegenheit versäumen, hilf« lose Vöglein in Schutz zu nehmen. — Das Jayr der Aölkerschlacht 1813. 10. April: In Bremen werden zwei Mitglieder der Oldenburgischen Regierungskommission und 22 sonstige Personen von den Franzosen standrechtlich erschaffen Viele andere wurden zu Galeeren, und Gefängnisstrafen usw. verurteilt. — Der französische Generalstaoschef Berthier meldet dem Kriegs« Minister, daß unter den Truppen deS Großherzogtums Berg Desertionen besonders häufig seien — H Ap riltJnstruktions- brief des österreichischen Ministerpräsidenten Metternich an den Gesandten im russischen Hauptquartier zu Kalisch, Ritter v. Lebzeltern, der in dem Satze gipfelt: „Die Rolle der Verbündeten von Frankreich geht zu Ende: Oesterreich schickt sich an, als Hauptmacht auf der Bühne zu erscheinen." — Die Truppen der Verbündeten besetzen abermals Lüneburg und Uelzen. — Se. Majestät der König wird Ende nächster Woche im Zittauer Gebirge zur Auerhahnjagd eintreffen, vorausgesetzt, daß die Hähne gut balzen. Der König wird zuerst im Oybiner Revier jagen und im Kurhaus zu Oybin Wohnung nehmen. Der Bestand der Hähne ist, wie aus Jägerkreisen gemeldet wird, Heuer gut, so daß dem könig- Uchen Gaste wohl auch diesmal das Jagdglück günstig sein dürste. — Die Heneralversammluug des Landesvereins für innere Mission beschloß in ihrer Nackmittagssitzung am Dienstag u. a noch die Anstellung eines vierten Vereins geistlichen im Dienste des Landesvereins für christlichen Frauendienst. Des weiteren wurde bekanntgegeben, daß dem Lande-verein eine Mutter-Anna-Stiftung im Betrage von 22000 Mark vermacht worden sei, deren Zinsen zur Ausbildung bedürftiger Schülerinnen im Seminar für Haushaltungslehrerinnen verwendet werden sollen. Dann ergriff Pastor Schersfig-Leipzig das Wort zu seinem Vor trag über die „Berufsmäßigen Gemeindehelferinnen, ihre Arbeit und ihre Ausbildung". Der Redner führte etwa folgendes aus: Die Kirche hat von Anfang an auf die Mitarbeit der Frauen besonders Wert gelegt. Solcher Frauenarbeit bedarf heutzutage namentlich auch die Frauen welt, die in das moderne Erwerbsleben mit seinen sittlichen und wirtschaftlichen Gefahren hinausgedrängt worden ist. Diesem Bedürfnis entspricht die Einrichtung des Amtes einer geschulten und besoldeten Gemeindehelferin. Das Ar beitsgebiet der Gemeindehelferin ist in erster Linie die Frauenwelt, dann aber die Familie. Ihre Arbeit ist Seelsorge und soziale Fürsorge. Diese Tätigkeit muß gegenüber dem geistlichen Amt, der weiblichen Diakonie, den freiwilligen Mitarbeitern und den Organen kommunaler Fürsorge scharf abgegrenzt werden. Gemeindehelferinnen können nur christlich fest gegründete, sittlich völlig intakte, geistig rege und gut unterrichtete, körperlich gesunde Per- sönlichkeiten auS gebildeter Familie nicht unter 20 Jahren sein. Die vielseitige Arbeit einer Gemeindehelferin aber erfordert eine besondere gründliche Vorbildung in einem etwa einjährigen theoretischen und praktischen LehrkursuS. Nach bestandener Prüfung und Probezeit wird die Gemeinde- Helferin von dem Kirchenvorstand einer Gemeinde auf Grund eines Vertrages und einer genauen Dienstanweisung mit beiderseitigem KündigungSrecht angestellt. Sie erhält freie Wohnung, festen Gehalt (Staffel von 1200 Mark ab) und Pensionsberechtigung und wird gegen Krankheit, Unfall und Invalidität versichert. Diese Kosten, in Höhe von etwa 2000 Mark, werden vom Kirchenvorstand eventuell mit Hilfe deS LandeSkonfistoriumS und eines scl tioc gebildeten Vereins aufgebracht. Eine Besprechung das Vortrages beschloß die Versammlung. — Der Vorstand des Aatianattiberalen Landesrer- eirls für das Königreich Sachsen trat am Sonntag, den 6. April, in Leipzig zu einer starkbesetzten Sitzung zusammen, in der sich zunächst der Vorstand konstituierte und der ge- schäftssührende Ausschuß gewählt wurde. Darnach wurde einstimmig folgende Resolution angenommen: Der heute, Sonntag, den 6. April, in Leipzig versammelte Vorstand des Nationalliberalen Landesvereins für das Königreich Sachsen hält den in der Wehrvorlage geforderten Ausbau unserer Wehrmacht für unbedingt erforderlich. Er ist weiter hin mit der in dem einmaligen Wehrbeitrage geforderten Abgabe von Besitz und von den großen Vermögen grund sätzlich einverstanden, wenn er auch die untere Grenze des avgebepflichtigen Besitzes wesentlich heraufgesetzt und dafür den Besitz der toten Hand herangezogen wissen will. Was dagegen die Deckung der fortlaufenden Ausgaben betrifft, hält der Vorstand deS Nationalliberalen Landesvereins für das Königreich Sachsen durch die von der Regierung vor geschlagene Art ihrer Deckung das im vorigen Jahre auf