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WMM für WM unä ^lmgegenä Amis für die Königliche AmLshauplmannschafi Meißen, zu Wilsdruff sowie für das König- Jnsertionspreis 15 Pfg. pro fünfgejpaltene KorpuSzevk, Außerhalb des Amtsgerichtsbeztrks Wilsdruff 20 Pfg Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt ViertelsShrlich 1,40 Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expeditton 1,30 Mk., durch die Post und unsere LandaustrSger bezogen 1,54 Mk. , Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozmt Aufschlag. f Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch » I n Klage eingezogen werden muß od. der Austraggeber in Konkurs gerSt. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. für das Königliche Amtsgericht und den SLadtrK Forffrentamt zu Tharandt» Lokalblatt für Milsärukf Birkenyam, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, «aufbach, Kesselsdorf, Klemschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrs-ok bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit taufender Unterhaltnngs-fRoman-jSeitage, Wöchentlicher illustrierter Beilage „Welt im Bild" und monatlicher Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktton verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Nr. 13Z. Dienstag, cten 17. November 19,4 7z. ^abrg. UmNicker ^eil. In Ireiberg ist die Mauk- uud Klauenseuche ausgebrochen. Dresden, am 14. November 19!4. Ministerium des Innern. Das Aeöerhandnehmen roher, geschmack- und würdeloser, sogenannter Witz- «nd Atkkarten und Kriegsöilderöogen, die zu dem Ernst der Zeit in völligem Wider spruch stehen, veranlaßt die Generalkommandos zu nachstehender für ihre Korpsbereiche giltigen Anordnung: 1. Das Auslegen, Aushängen, Ausstellen und der Vertrieb von Postkarten und Bilderbogen mit auf den Krieg bezüglichen Darstellungen, in denen eine rohe oder geschmacklose Auffassung zum Ausdruck kommt, wird untersagt. 2. Die in den Korpsbereichen hergestellten Postkarten und Bilderbogen mit Dar stellungen, die auf den Krieg Bezug haben, sind dem Königlichen Ministerium des Inner« zur Prüfung einzureichen. Zu deren möglichster Beschleunigung ist es notwendig, daß die vorgelegten Drucksachen oder Entwürfe doppelt ein gereicht und mit dem Namen des Herausgebers versehen werden sowie, daß zur Rücksendung des einen Druckstücks ein frankierter und adressierter Umschlag beigefügt wird. 3. Erzeugnisse gleicher Art von nichtsächsischen Firmen, die in den Korpsbereichen verbreitet werden sollen, sind ebenfalls dem Ministerium des Innern vorzulegen. 4. Auf allen Kliegsansichtspostkarten müssen Name und Wohnort des Verlegers angegeben sein. 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder entsprechender Haft geahndet werden. Außerdem haben Geschäfts inhaber, die dem Verbot unter 1. entgegenhandeln, behördliche Entfernung der zu beanstandenden Drucksachen und nach Befinden Schließung ihres Geschäfts zu gewärtigen Dresden, Leipzig, am 30. Oktober 1914. Die kommandierenden Heneräle. SUmbtild, bm A. Ws Amis. mimW M, wird im Sitzungssaale der Königlichen Amtshauptmannschaft hier ein außerordentlicher Bezirkstag abgehalten. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Anmeldezimmer des amtshauptmann- schaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Meißen, am 14. November 1914. 854 l. Die Königliche Amthauptmannschaft. In letzter Zeit sind im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft einige Brand- schäden vorgekommen, deren Ursache auf Brandstiftung beruht. Es wird deshalb aus drücklich darauf hingewiesen, daß während der Kriegsdauer vorsätzliche Brandstiftungen mit dem Kode bestraft werden. Meißen, am 14. November 1914. 1053 IX. »7s Die Königliche Amtshauptmannschaft. Bei uns sind eingegangen vom Gesetz- und Werordnungsölatte für das König reich Sachsen das 24. bis mit 27. Stück^vom Jahre 1914, vom Neichsgesetzbkatte Nr. 72 bis mit 90 vom gleichen Jahre. Diese Eingänge, deren Inhalt aus dem Anschläge in der Hausflur des Rathauses ersichtlich ist, liegen 14 Tage lang in hiesiger Ratskanzlei zu jedermanns Einsicht aus. Wilsdruff, am 16. November 1914. ,?« Der Stadtrat. Bekanntmachung. Bis zum 29. Yovember d. Is. ist der 4. Termin städtischer Grund- und Einkommensteuer an die Stadtsteuereinnahme zu entrichten. Nach Ablauf der Zahlungsfrist erfolgt Ein leitung des Beitreibungsverfahrens. Wilsdruff, am 14. November 1914. Der Stadtrat Arbeitslose. Nächsten Donnerstag, den 19. Wovemker 1914, findet von Dresden ab ein Transport Arbeitsloser nach Ostpreußen statt. Arbeitslose wollen sich bis Dienstag mittag, den 17. dss. Mts., im Rathause melden. Das zum Transport Erforderliche ist in der Ratskanzlei zu erfahren. Wilsdruff, am 9. November 1914. Der Stadtrat. Sammelt für unsere wackeren Truppen im Felde und unterstützt deren Angehörige in der Heimat! Das „Über Sue?." Durch das tapfere Eingreifen der Türkei wird der Suezkanal zu erhöhter Bedeutung gelangen. Bisher stand er lediglich unsern Feinden zur Verfügung, uns aber nicht. Das Verhältnis durste sich umkehren, und wenn wir auch in der nächsten Zeit noch keinen Vorteil davon haben dürsten, so ist schon der Nachteil der Feinde ein Vorteil für uns. Nach einer englischen Quelle, die über Kopenhagen zu uns kommt, soll die Türkei sich .aus Rücksicht Mr Italien" bereit erklärt haben, auf die Annektierung des Suezkanal- Gebietes zu verzichten. Wir halten diese Nachricht für sehr dunkel und zweifelhaft. Es ist Nicht einzusehen, warum gerade Italien wegen seiner unbedeutenden Erythräa- Kolonie eine solche ausnahmsweise Rücksichtnahme verlangt, und warum die Türkei, die in Tripolis durch Zurück pfeifen der Senussi den Italienern schon genug entgegen gekommen ist, aus Zartgefühl auf die wichtigsten Vorteile verzichten sollte. Die ganze Angelegenheit ist wohl nur ein Fühler, ein Wink für Italien; wir möchten aber be zweifeln, daß Italien jetzt gerade England zuliebe an die Türkei ein derartiges Verlangen stellen würde. Gleichviel, welche Zwecke auch die Engländer mit dieser seltsamen Nachricht verfolgen, es ergibt sich daraus, welche Wichtigkeit sie der Suezkanal-Frage zubilligen Da haben sie nun vollkommen recht. Sie haben erst vor vierzehn Tagen gemerkt und praktisch erprobt, wie solch eine Meerenge störend einwirken kann. Die englisch französische Flotte lag in der Ägäis, die russische in dem Schwarzen Meer. Aber sie konnten zusammen nicht kommen, die Dardanellen waren viel zu scharf. Genau so liegt es in Suez, wenn dieser Kanal in die Hand einer feindlichen Macht fällt, die an der Küste gutschiebende Kanonen in gedeckter Lage aufstellt. Es genügt schon, ein einziges Schiff im Suezkanal zusammenzuschieben, dann verstopft es die schmale Rinne vollständig und auf lange Leit. Das würde möglicherweise für Italien schmerzhaft fein, wenn sich da in der Erythräa etwas ereignen sollte. Aber viel schmerzhafter ist es für England und Frank- grolZe Volkerrrngen. uavWvU siq yvy gun Msrsj sMisg lyzj miuoI wlgoguwV 'MVUUH ui usjokuvrL Sitz vmp tzvq MsMjaöa ;ynu W uvm jivtz chnitz si; m rysm Mu ?s«T ßvq " MM isyuL M Mgoj Msqrzm anr Mjov pl tznm lYvjSU SjSlT !USML-Pj1PIg m .MV ASMZ ;p1tzniboW Sitz uv -NU szustz UVM -u^lpsa usitzmasfmH tzun usitzm-stz-sA m usvunksij usrtz» siiu öuvhusmwvjnF ustz P-nqvtz sitz 'Pua Siam. China und — Japan sie dort gern sähen. Und was schließlich die lieben Japaner betrifft, so hieß es ja erst kürzlich wieder, daß sie Artillerie über Suez nach Frankreich schicken wollten. Wir glauben nicht recht daran, aber wenn der Suezkanal unfahrbar ist, so schicken sie d - Artillerie vielleicht statt nach Frankreich lieber nach Französisch-Indochina; das wäre dieselbe Hyänenpolitik, d e wir selbst in Tsingtau bei diesem Volke kennengelernt haben! Gewiß steht den Schiffen für die Verbindung von Indien und Europa auch der Weg ums Kap der guten Hoßnuay zur Verfügung. Aber dieser Weg ist zunächst b?derttcnd länger — die Fahrt von Bombay nach London oder Hamburg ist über Suez 43 bis 45 Tage kürzer als ums Kap, und eine Verzögerung um anderthalb Monate will i:n .Kriege etwas besagen. Ferner aber ist die Kap- fabet infolge der bekannten Südstürme selbst für Dampf- schlffe viel gefährlicher, und die Schiffe leiden infolge der langen Fahrt durch das Ansetzen von Muscheln an die unter Wasser liegenden Teile so sehr, daß sie zunächst einmal wieder in Dock gehen müssen, ehe sie ihre frühere Leistungsfähigkeit zurückerhalten; selbst der Laie kann sich vorstellen, daß eine unebene rauhe Fläche weit weniger schnell durch das Wasser schlüpft als eine glatte. Rechtlich gehört der Suezkanal laut Vereinbarungen, die schon beim Bau vor 1870 getroffen wurden, einer internationalen Kapitalistengesellschast, die unter einer ge wissen Aufsicht der ägyptischen Regierung steht. Diese erhält auch von den Einnahmen des Kanals 15 Prozent. Diese 15 Prozent sollen längst an die englische Regierung verlaust sein; es ist vieles dunkel, was sich auf die Ver waltung des Kanals bezieht. Die ägyptische Regierung besteht ja seit 1882 eigentlich überhaupt nicht mehr. Als die Engländer das Land besetzten, gaben sie' zunächst alle möglichen Versicherungen ab, daß sie den Kanal als neutrales Gebiet betrachten, daß die Fahrt auch im Kriegsfälle selbst den Kriegsschiffen beider Be teiligter freistehen solle usw. Wort gehalten haben sie natürlich nicht, sondern die Annexion erklärt. In der Tat haben sie auch 1904, trotz ihres Bündnisses mit Japan,