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»ch»N U RÄM unci ^lmgegencl Jnsertionspreis 15 Psg. pro fünsgespalteni. Korpuszeve, Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg Kmts für das Königliche Amtsgericht und den StadtrsS "ch" Forstrentamt zu Tharandt, sur die Königliche Amtshauptmannschast Meißen, zu Wilsdruff sowie Mr das König- Erscheint wöchentlich dreimal und zwar DlenstagS, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei tnS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk-, durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. s —A. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Äk t I I 8 Klage eingezogen werden muß od. der Auitraggeber in Konkurs gerät. ° Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Lokalblatt kür Milsäruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdoif bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit taufender Unterhaltungs-Ooman-Weilage, Wöchentlicher illustrierter Beilage „Welt im Bild" und monatlicher Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Nr. 104. Lonnabenä, äen 5. September 19,4. 73. Jabrg. Amtlicher Oeil. Auf dem Schlachtviehhof in Leipzig ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Dresden, am 1. September 1914. Ministerium des Innern. Nachdem für den Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen bei der hiesigen Kasse 200000 Mark gegen Schuldschein eingezahlt worden find, werden weitere Darlehne zunächst nicht mehr angenommen. 67 XIV. Meißen, am 2. September 1914. Der Amtshauptmann. Gestellungsbefehl. Musterung und Aushebung der LandsturmEchtigen I. Aufgebots (unausgebil-ete Landsturmpstrchtige). Die Musterung und Aushebung der in den Amtsgerichtsbezirken Wilsdruff, Waffen und Lommatzsch und in den zum Amtsgerichtsbezirke Kötzschenbroda gehörigen Orten Niederwartha und Wildberg wohnenden Landsturmpstichtigen I. Aufgebots (unausgebildete Landsturmpflichtige) findet nach folgendem Plane statt: 1 für die Landsturmpflichtigen I. Aufgebots (unausgebildete Landsturmpflichtige) aus den Ortschaften Birkenhain, Blankenstein, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Helbigsdorf Herzogswalde, Huhndorf Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg. Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Röhrsdorf, Roitzsch b. W., Rothschön, berg. Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach b. K., Steinbach b. Moh-, Tanneberg, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg und Wilsdruff am 7. September 1914 im Srslkof „Tum Aäler" in MilsäruN und zwar: s) für die Jahrgänge (Geburtsjahr) 1894, 1893, 1892, 1891, 1890, 1889, 1888 und 1887 am 7. September von vormittags 7 Uhr an und b) für die Jahrgänge (Geburtsjahr) 1886, 1885, 1884, 1883, 1882, 1881, 1880, 1879, 1878, 1877 und 1876 ebenfalls am 7. September von vormittags 11 Uhr an; II. LaiMurmMchtigen l. Aufgebots (unausgebildete Landsturmpflichtige) aus den Ortschaften Abend, Augustusberg, Bieberstein, Bodenbach, Burkersdorf, Choren-Toppschädel, ^»'-^""Mlinsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gotthelffriedrichsgrund, Gruna Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreißa, Leichen Luttewltz, Malitzich, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niedereula, Nossen, Noß- Obergruna, Oberstößwitz, Petersberg, Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Rem-berg mit Drehfeld und Wolfsgrün, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schrebitz, Siebenlehn, Stahna, Starbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschütz am 8. und 9. September 1914 im Gastkof „Tum äeutscken Haus" in Nossen und zwar: s) sür die Jahrgänge (Geburtsjahr) 1894, 1893, 1892, 1891, 1890, 1889, 1888 und 1887 am 8. September von vormittags V»? Uhr an, b. für die Jahrgänge (Geburtsjahr) 1886, 1885, 1884, 1883, 1882, 1881, 1880 und 1879 ebenfalls am 8. September von vormittags 11 Uhr an und c. für die Jahrgänge (Geburtsjahr) 1878, 1877 und 1876 am 9. September von vormittags V,7 Uhr an; III. für die Landsturmpstichtigen I. Aufgebots (unausgebildete Landsturmpflichtige) aus den Ortschaften Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel-Bsrmenitz, Arntitz, Badersen, Beicha, Berntitz. Birmenitz, Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dobernitz, Dobschütz, Dörschnitz, Dösitz, Eulitz. Gleina, Graupzig mit Gödelitz, Ibanitz, Jessen b. L-, Käbschütz, Klappendorf, Krepta, Lautzschen, Leippen mit Lindigt, Schänitz und Lösten, Leuben mit Ketzergaffe, Löbschütz b, L, Lommatzsch, Lossen, Marschütz, Meila, Mertitz, Mettelwitz, Mögen, Neckanitz, Nelkanitz Niederstaucha, Niederstößwitz, Oberstaucha, Paltzschen, Petzschwitz, Pitschütz, Planitz-Deila. Poititz, Praterschütz, Pröda b. L, Prositz b. Sch , Prosttz b. St., Raßlitz, Rauba, Roitzsch b. L, Scheerau, Schleinitz mit Perba, Schweimnitz, Schwochau, Sieglitz b. L., Steudten, Striegnitz, Treben, Trogen mit Grouswitz, Wachtnitz, Wahnitz, Wauden, Weitzschenhain. Wilschwitz, Wuhnitz, Ziegenhain, Zöth ün, Zscheilitz und Zschochau am 9. September 1914> von vormittags 11 Uhr an im Gasikof „Tum äeutscken Haus" in Nossen und zwar die Jahrgänge (Geburtsjahr) 1894, 1893, 1892, 1891, 1890, 1889,1888,1887 1886, 1885, 1884, 1883, 1882, 1881, 1880, 1879, 1878, 1877 und 1876. Es werden alleunausgebildeten Landsturmpflichtigen hiermit aufgefordert, ohne weiteren Gestellungsbefehl abzuwarten, zu dem für ihren Jahrgang angesetzten Musterungstermm, an dem angegebenen Gestellungsorte pünktlich und nüchtern mit reingewaschenem Körp er und in reiner Wäsche sich einzufinden und die Militärpapiere (Landsturmschein, Ersatz reservepaß, etwaige Unabkömmlichkeitsbescheinigung oder in Ermangelung dieser Papiere, den Geburtsschein usw) mit zur Stelle zu bringen. Nefrett von der Gestellung sind nur die zu einem geordneten und gesicherten. Betriebe der Eisenbahnen, der Post und der Telegraphie unbedingt notwendigen fest angestellten Beamten und ständigen Arbeiter, die als unabkömmlich anerkannt worden sind Ferner sind Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel vom persönlichen Erscheinen dann entbunden, wenn für sie ein ärztliches Zeugnis eingereicht wird. Dasselbe ist von der Ortsbehörde zu beglaubigen, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. Am 29. August 1914. »,? Die Stadträte zu Wilsdruff, Wossen und Lommatzsch und die beteiligten Hrtsbehörden Vom europäischen Kriegsschauplatz »Ich ermächtige Sie, öffentlich bekanntzugeben, datz ich die Stelle als Chef des Regiments Seaforth Highlanders aufgebe, da ich es nicht als deutscher Truppenchef in Einklang bringen kann, Chef eines Regiments zu sein, dessen Land uns in schändlichster Weise überfallen hat. Karl Eduard.' Dieser Schrei der Entrüstung eines deutschen Fürsten über das perfide Albion ist um so bemerkenswerter, als Herzog Karl Eduard bekanntlich der Sohn des verstorbenen Herzogs Leopold von Albany, Prinzen von Großbritannien zmd Irland, ist. bnglanäs uncl frankreicks Karbarei. DttM'Dum-GefchossE von den Regierungen geliefert. ,,, Wählbare Anklage schleudert die deutsche Heeres- leidrng den Regierungen von Frankreich und England ins Gesicht und erhärtet sie durch unwiderlegliche Beweise: Die völkerrechtswidrigen Dum-Dum-Geschoffe, die unsere Gegner gegen myere Soldaten verwandten, sind von den Regierungen gettefert worden. Amtlich wird durch das W. T. B. verbreitet: Unsere Armeen Hude«, wie schon gemeldet, de« ge fangene» Kruuzusen und Engländer, Tausende von Infanterie-Patrone« mit vorn tief ansgehvlten Geschoß, spitze« abgeuomme«. Di» Patrone» befanden sich -nm Teil «och t« der mit Suhrikstempel besehenen Packung. Die Franzosen muffen zu ihrer bitteren Enttäuschung erleben, daß eme ihrerFestungen, auf die sie so große Hoffnungen setzten, dahmstnkt, ohne den deutschen Vor- Marsch irgendwie wesentlich aufzuhalten. Die französische feltung Givet gefallen. Die über die Maas vorgedrungenen deutschen Armeen haben sich nachträglich einer in ihrem Rücken Kegen gelassenen französischen Festung entledigt. Großes Hauptquartier, 2. September. Die Feste Givet ist am 31. August gefalle«. (W.T.B.) Givet ist eine Stadt von 7000 Einwohnern zu beiden Seiten der Maas im französischen Departement Ardennen, Arondifsement Rocroi. Die Festung, die schon von «arl v. angelegt worden ist, wurde von dem berühmten «»"t^Äbrrr Haubon aufgebaut. Sie war nur von zwei Bataillonen Infanterie besetzt. Entmutigung in Paris. Zürich, 2. September. Die „Neue Züricher Zeitung' meldet: Seit dem Ein treffen der Nachricht von Charleroi herrscht in Paris un verkennbar Entmutigung. Man sah nur noch massenhaft mit den Zügen ankommende Flüchtlinge aus Belgien und Nordfrankreich, die sich in elendem Zustande befanden, iu l -ngen traurigen Zügen die Boulevards belebten und Hilfe und Aufnahme begehrten. Die Presse sieht ein, daß größere Zurückhaltung notwendig ist. / Der Bericht des Senators Gervais im „Matin" über die Meuterei des IS. Armeekorps bei Laneville hat eine« Entrüstungssturm hervorgerufc«. Die arme« Teufel hätte« als erste iuS Feuer gemutzt und märe« furchtbar dezimiert morde«. — ^Den französischen Berichterstattern hat di« Armee- lemmg verboten, den Operationen zu folgen. Zugunsten der Engländer wurde aber eine Ausnahme gemacht, waS da- -eittveilige Verbot der .Times' für Frankreich zur Folge.hatte. .Die malische Gesandtschaft in Bern aibt Die maschinenmätztge Anfertigung dieser Geschosse ist durch ihre Zahl und Art unzweifelhaft festgcstcllt. Im Fort Longwy ist eine derartige Maschine vorgefunden worden. Die Patronen find also von der Heeres verwaltung den Truppen in dieser Form geliefert worden. Gefangene englische Offiziere versichern auf Ehrenwort, datz ihnen die Munition für ihre Pistolen ebenfalls in derartigen Geschossen geliefert sei. Die Verwundungen unserer Krieger zeigen die verheerende Wirkung dieser Dnm-Dnm-Geschosse. Während Frankreich und England unter grober Ver letzung der Genfer Konvention Geschosse zulassen, deren Verwendung daS Merkmal einer barbarischen Kriegs- führnng ist, hat Deutschland die völkerrechtlichen Be stimmungen genau beobachtet: Im gesamten deutschen Heere ist kein Dum-Dnm-Gefchotz zur Verwendung ge kommen. Unsere armen Soldaten sind von gewissenlosen Re gierungen sogenannter Kulturvölker zur Zielscheibe bar barischer Geschosse gemacht worden, die im Körper des Geschossenen eine entsetzliche und grausame Sprengwirkung üben. Die französische und englisch« Heeresleitung haben sich außerhalb aller Zivilisation gestellt, und ein schweres Verbrechen gegen die Gebote der Menschlichkeit begangen. Eine Ableugnung ist nicht möglich. Die Beweise sind er- bruckend. Die Geschichte wird über diese Barbarei ihr gerechtes und verdammendes Urteil fällen. Den englischen Offizieren aber, die mit ihrem Ehrenwort ihre Regierung einer bübischen Schurkerei überführen mußten, wird hoffent lich die Schamröte ins Gesicht gestiegen sein. Ein deutscher Fürst gegen England. Herzog Karl Eduard von Sachsen-Koburg und Gotha hat an den Staatsminister v. Bassewitz folgendes Telegramm gerichtet: