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WchMM für MW Er ich eint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Jnierate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. UNÄ Amis Mr die Königliche Amtshauptmannfchast Weihen, zu Wilsdruff sowie Mr das König- Nm gegen ä. Jnsertionspreis 15 Pfg. pro fünsgespaltene Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch I H Klage eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Mr das Königliche Amtsgericht und den StadtrO "ch" Forffrentamt zu Tharandt» Lokalblatt kür Mitsäruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, Mufbach, Kessclsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrstml bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit taufender Unterhattungs-Gsmau-Weilage, wöchentlicher illustrierter Beilage „Welt im Bild" und monatlicher Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Nr. ioz. Donnerstag, clen Z. September >914. 7?- Zrkrg. 4^- Seäan. Hörst Du das Wort? Erfaßt kein heilger Schauer Dich Deutscher, wenn sein Name Dir erklingt? Zu stiller Andacht es den fleiß'gen Bauer, Den tät'gen Bürgersmann zu knieen zwingt. Hörst Du das Wort? Als eines Gottes Wille Mit reicher Ernte segnet Deutschlands Schwert, Damit im heißen Kampfe es erfülle Das Strafgericht, das jenes Volkes wert. Sedan! Nun flammst Du gleißend wieder, Du Schwert Germanias auf Frankreichs Feld. Du deutscher Michel schwingst eS treu und bieder Gewappnet wider Dich die halbe Welt. Halts stolz empor! Der Herr im Himmel droben Stärkt Dir den Arm und segnet Deinen Streich. Mag auch von allen Seiten Dich umtoben Der Kampfessturm, nicht wanke und nicht weich! Du kämpfst mit Gott! Doch Du, Du falt' die Hände, Du deutsches Volk, und kämpfe im Gebet Damit der Herrgott Deinen Feinden sende Ein zweites Sedan wies im Buche steht! Otto Wehner. Tlmtttcker ^eil. Bekanntmachung. Eine Besichtigung der Gefangenenlager ist ebenso wie jegliche Annäherung an dieselben ver boten. Die an Gefangenenlagern vorbeiführenden Stratzen sind ungesäumt zu passieren. Ein Stehen bleiben von Fußgängern oder Halten von Fahr zeugen auf diesen Stratzen wird unnachsichtlich bestraft. " Der kommandierende General. Wmlmlümig, KttreWMM öckW. Den Rechnungen für Lieferungen zu Heereszwecken sind Bestellzettel beizufügen, die die volle Namensunterschrift mit Dienstgrad und Dienststellung, wenn möglich auch mit Dienststempel des Auftraggebers, enthalten müssen. Solche Bestellzettel berechtigen auch zur Entnahme von gesperrten Betriebsstoffen -für Kraftfahrzeuge. Der kommandierende General. Benzin- und Benzotabgabe. l. Die große Bedeutung, die der Versorgung des Heeres mit Betriebsstoffen für Explosionsmotoren beizumeffen ist, macht es notwendig, daß die Freigabe von Benzin aufs äußerste eingeschränkt wird. Infolgedessen hat, wie das Königlich Preußische, so auch das Königlich Sachmche Kriegs Ministerium bestimmt, daß die Freigabe von Benzin, Benzol und sonstigen leichtftedenden Petroleum- und Teeröl-Destillaten, die für den Betrieb von Explosionsmotoren geeignet sind, unter Verschärfung der schon jetzt bestehenden Bestim mungen nur in beschranktem Umfange an die nachstehend bezeichneten Verbraucher statt- finden darf: ») Feuerwehren, b) Krankenhäuser und Aerzte c) Fabriken und sonstige Betriebe, die Heereslieferungen auszufübr«-<71„ r. weit sie hierfür Benzin oder Benzol nicht entbehren können^^ ch Bergwerke zur Speisung der Wetter-Sicherheitslampen. Eine besondere Regelung der Freigabe von Betriebsstoffen für landwirtschaftliche Motoren ist fernerhin in Aussicht gestellt. ll. Infolge der neuen Anordnungen werden alle von der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft zur regelmäßigen Abgabe einer gewissen Menge Benzin oder Benzol bisher ausgestellten Bescheinigungen hiermit für ungültig erklärt und zurückgezogen. Die Ausstellung aller weiteren Genehmigungen zur Abgabe der mehrerwähnten Stoffe in dem Bereiche der Amtshauptmannschaft Meißen ist dem Königlichen stellvertretenden General kommando Vorbehalten worden und wird stets nur zur einmaligen Entnahme einer gewissen Menge erfolgen. Gesuche um Freigabe sind eingehend zu begründen: denselben muß eine ortspolizei liche Bescheinigung über die Richtigkeit der gemachten Angaben beigefügt sein und dürfte es sich im Interesse der Entnehmer dringend empfehlen, die Gesuche durch Vermittelung der Königlichen Amtshauptmannschaft einzureichen, da voraussichtlich andernfalls meistens das Königliche Generalkommando zunächst noch ein Gutachten der Amtshauptmannschaft erfordern würde. III. Die Abgabe von Benzin und diesem gleichstehenden Stoffen darf nur gegen Abgabe des Freigabescheins des Königlichen Generalkommandos erfolgen. Die Verkaufsstellen haben diese Freigabescheine zu sammeln und am Sonnabend jeder Woche an die In spektion des Militär-, Luft- und Kraftfahrwesens in Berlin-Schöneberg einzusenden. IV. Um der Inspektion des Militär-, Luft- und Kraftfahrwesens einen Ueberblick über die jeweils vorhandenen Bestände von Benzin, Benzol und ähnlichen Betriebsstoffen zu verschaffen, ist angeordnet, daß bis zum 7. dieses Monats seitens der Ortshehörden m Siebenlehn und den Landgemeinden festzustellen und bis zum 8. September früh hier anzuzeigen ist, welcher Bestand der erwähnten Stoffe in den einzelnen Niederlagen vor handen ist Eine gleiche Nachweisung wird für künftig aller zwei Wochen erfordert werden. Die Stadträte der Städte mit revidierter Städteordnung werden hierdurch ersucht, eben falls bis zum 8. Septemöer die Ergebnisse ihrer Feststellungen in der gleichen Richtung der Königlichen Amtshauptmannschaft mitzuteilen. Meißen, am 1. September 1914. Nr. 2045 II. 'Are Freibank Wilsdruff. vonnerslag, äen z. September 1914, von vormittags 8 Ukr ab Rindfleisch pro kg 90 Pfg., Schweinefleisch pro kg 60 Pfg. Beides in rohem Zustande. «», Der Stadtrat. Vom europäischen Kriegsschauplatz Die Siegesnachricht aus dem Osten hat hocherfreulich« Nachklänge gehabt. Die Niederlage der Russen fft, trotz dem neue feindliche Kräfte über Neidenburg emgnkieu, eine vollständige geworden. Siebrigtaufenä Nullen gefangen. Der Generalquartiermeister v. Stein hatte gemeldet, daß drei Armeekorps vernichtet und sechzigtausend Ge-,' fangens, darunter zwei kommandierende Generale, viele Geschütze und Feldzeichen in unsere Hände gefallen seien Dieses Telegramm erfährt jetzt amtlich die folgende be merkenswerte Erweiterung: Rach weiteren Mitteilungen des Hauptquartiers ist di? Zahl der Gefangenen in der Schlacht bet Gilgenburg—Ortels bürg noch größer gewesen als bisher bekannt. Sie beträ.. 70 000 Mann, darunter SOO Offiziere. DaS gesam?, Artilleriematertal dep Russen ist vernichtet. " Der russische Angriff auf das südliche Ostpreußen ha-, also mit einem völligen Zusammenbruch geendet. , Unsers Brigade besteht aus zwei Abteilungen und entspricht etwa dem deutschen Artillerie-Regiment. Die Abteilung hat drei Batterien. Die Geschützstärke der Gefechtsbatterie betrat acht Geschütze, so daß die russische Artillerie-Brigade über 48, das Korps über 96 Geschütze verfügt. Da die Lei Tannenberg mit vollständigem Verluste der Artillerie geschlagene russische Armee fünf Armeekorps zählte, und die Berechnung der Artillerie die normale ist, würden die russischen Truppen demnach 480 Geschütze verloren haben. Jede Kavallerie- und Kosaken-Division verfügt ferner über eine reitende oder Kosaken-Artillerie-Abteilung zu zwei Batterien oder 12 Geschützen. Da der geschlagenen Arme« drei Kavallerie-Divisionen beigegeben waren, beläuft sich Ler Gesamtverlust der Ruffen in der Schlacht bei Tanne»- Lerg auf 516 Geschütze! , ' " -L Ruhe t« der Weichselniedernng. -D Elbing, 1. Septemoer. Der erste Schreck in der Niederung hat sich gelegt Auf die amtliche Bekanntmachung, daß die weitere unter« -militärischen Maßnahmen Haven sich glanzend vewayrr. Die Verteidigungslinie an den masurischen Sümpfen hat /unserer an Zahl unterlegenen Armee die Möglichkeit ! gegeben, den Gegnern nicht nur unter blutigen Verlusten abzuwehren, sondern ihm eine entscheidende Niederlage zu bereiten. Die ganze russische Offensivbewegung ist in dem Dreieck zwischen Gilgenburg, Ortelsburg, Neidenburg zum Stillstand gebracht wurden. Nicht nur im Süden der ostpreußischen Provinz sind die Russen in wilder Flucht, sondern auch die noch im nördlichen Ostpreußen stehenden russischen Truppen haben den Rückzug angetreten. Daß ihnen diese zum Verhängnis wird, dafür dürste der in diesem Kriege bereits mehrfach mit dem größten Erfolg durchgeführte Grundsatz der Verfolgung bis zum letzten Hauch von Roß und Mann eine feste Bürgschaft sein. 516 russische Geschütze verlöre«. - Das russische Armeekorps besteht aus zwei Infanterie- Divisionen zu zwei Jnfanterie-Brigaden. Jeder Infanterie- Division ist eine Artillerie - Briaade zuaeteilt.. Diese