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WchMl für WM unä dmgegenct Jnsertionspreis 15 Psg. pro fünfgespaltene Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbczirks Wilsdruff 20 Pfg Almis rse , 7Z. Iskrg Donnerstag, clen iz. August 19,4 Nr. 94 7.50 Amtlicher <Ieil bis Dresden, am 6. August 1914. Männchen. Der kommandierende General. 441« ttuf A. Sämtliche Ministerien. 2. lohorn. 3. Dresden, am 10. August 1914. 4454 »9 3 50 4 — 2 50 2 — 5 50 , ein Stück s Huhn, Ztück 1,40 Tauben, e Qualität igst. höchst. 60 24,00 60 20,00 50 23,00 n n cl ge des tel nur «t»» 7- 10 — 10 75 Die Ministerien des Inner«, des Kultus und öffentlichen Unterrichts, der Jinanzen «nd der Justiz. kür die Königliche Amtshauptmannschaft Weihen, zu Wilsdruff sowie Mr das König- Wilsdrusf, am 8. August 1914. 120/14. Meißen, am 12. August 1914. Nr. 102 I. In das Handelsregister ist eingetragen worden: 1. auf Blatt 116: Die Firma Mar Merger norm Ah. Goern« in Wilsdruff und als deren alleiniger Inhaber: Der Kaufmann Friedrich Mar Berger in Wilsdruff. Angegebener Geschäftszweig: Kolonialwarenhandlung und Lilörfabrik. 2. auf Blatt 2: Die Firma Theodor Goerne vorm. FH. Holthausen in Wilsdruff betr.: Die Firma ist erloschen. Lokalblatt kür Milsärukk Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Whrsv bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Lanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufender Unterhaltongs-Gsomn-Weilage, wöchentlicher illustrierter Beilage „Welt im Bild" und monatlicher Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Verordnung Begnadigung in UrberlretungsMrn betreffend vom 6. August 1914. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tagS vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. srei inS Hous, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und unsere LandaustrSger bezogen 1,54 Mk. Auf Allerhöchste Ermächtigung haben die unterzeichneten Ministerien angesichts der opferwilligen Vaterlandsliebe, die das gesamte Volk in dem ihm aufgedrängten Kriege beweist, beschlossen, allen denjenigen Personen, gegen die wegen einer vor dem 1. August dieses Jahres begangenen Uebertretung auf Haft« oder Geldstrafe durch Strafbefehl polizeiliche Strafverfügung, Strafbescheid oder ein bei den bürgerlichen Gerichten er gangenes Urteil rechtskräftig erkannt worden ist, diese Strafen hiermit zu erlassen, soweit Sonnabend, den 15. dieses Monats, nachmittags 1 Ahr Wird im Sitzungssaale der Königlichen Amtshauptmannschaft hier ein außerordentlicher Bezirkstag abgehalten. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Anmeldezimmer des amtshaupt- mannschaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. —276, Argen- -1 274-280. Kilo, russischer er —, böh- ceußsischei und rttne, neu und ed-Mais, be ll. neuer —. >eizen, inländ., jchari, trocken le 304-310, Rüböl, rasfi. runde —.—. - M., andere bis —, 42,00 bi« 40,00-40,50, 31,50, Pohl. . 0 36,00 bi« 29,00-31,00, le (Dresdner eie (Dresdner . bis M.Pf „ 18 50 „ 15 50 . 10 — gangenes urteil rechtskräftig erkannt worden ist, diese Strafen hiermit zu erlassen, soweit die Strafen noch nicht vollstreckt worden sind, und die Verfolgung von noch nicht rechts- kräftig erledigten Uebertretungen dieser Art niederzuschlagen. Kosten find nicht zu erheben. Hierzu wird noch folgendes bestimmt: 1. Die Vollstreckung der Haftstrafen soll sofort aufgehoben werden. 2. Ausgeschlossen von der Gnadenerweisung bleiben alle Uebertretungen nach 8 361 Nr. 3 bis 8 und § 360 Nr. 13 des Strafgesetzbuchs. Dicbtamllicker rieil. Chemnitz befördert haben wollen; 2. von welcher Versand- station die Güter befördert werden sollen; 3. an welchem Tage die Beförderung erfolgen möchte. Die Kammer wird dann wegen der Beistellung der erforderlichen Züge die nötigen Schritte tun. Die Kammer betont aber nochmals, daß nur Sendungen nach den drei genannten Großstädten und nur Lebensmittel in Betracht kommen. Wegen der Beförderung von Privatgut für den Heeresbedarf wende man sich ausschließlich an die Material-Transport-Abteilung bei der Linienkommandantur E. Wirtschaftliche Iragen nach Ausbruch des Krieges. Bel der Besprechung im Ministerium des Innern über die Wirtschaftliche Lage nach Ausbruch des Krieges wurde u. a. in folgenden Punkten Uebereinstimmung mit den Vertretern von Landwirtschaft, Handel, Industrie, Gewerbe usw. fest gestellt: 1. Den Arbeitgebern ist dringend anzuraten, ihre Angestellten und Arbeiter, wenn auch vielleicht in be- Vekanntniachting. 1. Es ist in letzter Zeit wiederholt vorgekommen, daß mit Offizieren besetzte Automobile, die eilige Befehle zu überbringen hatten, zum Schaden für den Dienst dadurch erheblich aufgehalten worden sind, daß sie nach Mitteilung des Chefs des Generalstabes des Feldheeres, wie z. B. in Pirna am 7. August, unbegründet lange zur Feststellung ihrer Person angehalten wurden. Von Deutschen oder Oesterreichischen Stellen ausgefertigte amtliche Legi timationen sind unbedingt als genügender Ausweis anzusehen. 2. Es wird auf das Ernsteste darauf hingewiesen, daß sämtliche Truppen belehrt werden, nur die Flugzeuge zu beschießen, die mit absoluter Sicherheit als Feind erkannt find. Kennzeichen französischer Flieger: blau-weiß-rote Kokarde. 3. Es dürfen unter keinen Umständen irgendwelche Nachrichten über eigene oder feindliche Armeen und Flotten und über Vorgänge aus Kriegsschauplätzen, sei es durch Extrablätter, sei es auf anderem Wege, veröffentlicht werden, die nicht von Wolffs Telegrafenbüro in Berlin stammen. 4. Das stellvertretende Generalkommando begrüßt es mit ganz besonderer Freude, daß frühere Offiziere und Mannschaften, sowie Leute, die in keinem Militär verhältnis stehen oder gestanden haben, sich ihm für militärische Dienste und Zwecke zur Verfügung stellen. Um den ungestörten Fortgang der eigenen Arbeiten beim General kommando zu gewährleisten, wird darauf aufmerksam gemacht, daß alle der artigen Gesuche nicht bei diesem selbst, sondern beim zuständigen bezw. nächst gelegenen Bezirkskommando anzubringen sind, die diese Gesucht zu erledigen haben bezw. an die entscheidende Stelle weitergeben. Dresden, am 9. August 1914. V-k«nirt«iiaehtrng. Wie bekannt geworden ist, hat man die Verordnung sämtlicher Ministerien vom g, dieses Monats, die Beteiligung staatlicher Beamter und Bediensteter bei den Ernte- arbeiten betreffend, an manchen Stellen so aufgefaßt, als ob darin eine Empfehlung einer »orzn-sweise« Beschäftigung staatlicher Beamter und Bediensteter (vor arbeitslosen Industrie-Arbeitern) «egen solle. Selbstverständlich ist dies ganz irrtümlich. Die Säch sischen Ministerien haben mit dieser Verordnung lediglich bewirken wollen, daß der reiche anstehende Erntesegen sofort unter Benutzung der gegenwärtigen günstigen Witterung geborgen werden könne. Es ist selbstverständlich ihre Absicht, daß in erster Linie «rSeitslose Arbeiter als Erntehelfer gewonnen werden, um diesen gleichzeitig einen Ver dienst zu verschaffen, und daß nur da, wo es an einem Angebot solcher fehlen sollte, staatliche Beamte und Bedienstete, die sich freiwillig erbieten, als Helfer bei der Ernte« arbeit eingestellt werden sollen. Dresden, am 8. August 1914. Aus Stack unä Lanä. Mtttetlungeu aus dem Leserkreise für diese Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. — Hiseußahugüterverkekr betreffend. Seit Sonnabend können auf gewissen größeren Eisenbahnstrecken zur Ver sorgung der Großstädte Dresden, Leipzig, Chemnitz Güter« züge für Vieh, Getreide, Mehl, Gemüse usw. befördert werden. Es ist nicht ausgeschlossen, daß auch noch auf anderen Strecken solche Züge gefahren werden. Um nun einen Ueberblick über den Bedarf zu gewinnen, fordert die Handelskammer Dresden, Albrechtstraße 4, die Beteiligten auf, ihr jeweils umgehend mitzuteilen, 1. welche Güter und diese m welchen Mengen sie nach Dresden, Leipzig und Vekanntmaetzring. Zeitungsartikel, auch Inserate irgendwie aufreizenden Inhalts über Lebens« mmewerteuerung haben durchaus zu unterbleiben. Klagen find bei den Zivilbehörden anzubringen. Die Garnison« , '"^and,s werden ermächtigt, Verkaufsstellen mit wucherischen Preisen ohne weneres zu schließen. n omobilverkehr ist wie jeder andere Verkehr zu behandeln und nunmehr überall völlig frei zu lassen; auch auf der Marienbrücke hier. Die Befolgung dieser Anordmlng ist zu kontrollieren. Wes Beschießen von Luftfahrzeugen irgendwelcher Art ist durchaus und völlig untersagt. Es ist zu kontrollieren, daß dieser Befehl allen Militärposten und be« waffneten Beamten usw. bekannt ist. Es fliegen in den nächsten drei Tagen zwei deutsche Flugzeuge in der Nähe Dresdens. Das eine vom Flugplatz Kaditz, das andere vom Flugstützpunkt Aeichenkerg. Die Königliche Amtshauptmannschaft. «««» Der kommandierende Heuerst. len kömisch nger- hen- mul- m. schränktem Umfange, solange weiterzubeschäftigen, als sich ihr Betrieb nur irgendwie aufrecht erhalten läßt. Ver schiedene Industrien, insbesondere der Nahrungs- und Gc- nußmittel können mit Sicherheit darauf rechnen, daß ihnen durch den Krieg sogar vermehrte Aufträge zugeführt werde: 2. Mit Unrecht nehmen manche an, daß der eingetreten Kriegszustand die Aufhebung eingegangener Lieferungs- Verträge rechtfertige. Eine Aufhebung solcher Verträge kann nur in Frage kommen, wenn besondere Rechtsgründc dafür vorliegen. Wer sich eine Lieferung hat versprechen lassen, kann jedenfalls nicht einseitig vom Lieferungsvertrage zurücktreten. 3. Die diesjährige Ernte bietet die günstigsten Aussichten. Maßregeln, sie mit Beschleunigung zu bergen, sind allenthalben im Gange. Es liegt daher kein Anlaß für Landwirte und Händler vor, ihre Vorräte an Getreide und Mehl über das übliche Maß hinaus zurückzuhalten Auch die Kartoffelernte stellt reichen Ertrag in Aussicht Denkspruch für Gemüt unä Verstauet. Denn ein Gott hat jedem seine Bahn vorgUichnet. <«-.7 Königliches Amtsgericht. Donnerstag, den 13. August 1914, nachmittags V»7 Uhr gemeinschaftliche öffentliche Sitzung dkiiZck; uni» der StMmsckiclen ; nachmittags 7 Uhr Gütliche Sitzung der StMoerockielen. Die Tagesordnungen hängen im Rathause aus. Wilsdruff, am 12. August 1914. Der Mrgermeister. Der Stadtverordnetenvorsteher, "— — Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. / I I Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch (MF — I H Klage eingezogen werden muß od. der Auitraggcber in Konkurs gerüt. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. für das Königliche Amtsgericht und den SLadtre Forffrentamt zu Tharandt.