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Aus Grumbachs Gemeindelade. (Nachdruck verboten.) „ Braunsdorf 6 15 11 5 46 2 13 7 3 gegen gerichtliche Quittung dorthin auszahlte. Auch von anderen Gemeinden erhielten Abgebrannte schöne Geldunterstützungen. Als am 27. November 1843 das Anwesen Friedrich Ernst Irmers dem Feuer zum Opfer fiel, erhielt er von 21 Gemeinden in Summa 138 Thaler 21 Groschen 2 Pfennige nebst Korn, Hafer, Stroh, Heu und von der Gemeinde Limbach V» Eimer Branntwein. Für Heinrich Beugeln waren in demselben Jahre 130 Thaler von der Allgemeinheit aufgebracht worden. Und als am 17. März 1857 die beiden Halbhüfner Gottlob Kießlich und Gottlob Nake abbrannten, erhielten ste von Grumbach und 17 umliegenden Ortschaften die stattliche Summe von 238 Thalern 16 Groschen 9 Pfennige, dazu 47 Scheffel Korn, 49 Scheffel Hafer u. n. a. An dieser letztgenannten Schenkung beteiligte sich Grumbach mit 43 (Fortsetzung.) In einem Protokoll vom 28. Dezember 1829 lesen wir weiter: auch vielmehr nicht einmal mit einer Laterne aus Häuser und Gebäude gehen zu lassen, wo feuersangende Materie z. B- Heu, Stroh, Hanf, Flachs und sonsten schädliche, brennende Mittel liegen, mit Nichten nicht gehen zu lassen. Auch soll nach dem Feuer - General - Mandat Die Lasten und Dienste auf die Hufenanteile zu ver rechnen, ist nicht angängig, hat doch z. B. der Anderthald- hüfner Köhler mehr zu fronen als der Dreihüfner Linke, beide in Birkenhain. Will man ein klares Bild ungefähr von den Leistungen des einzelnen Untertanen gewinnen, fo teile man z. B- bei Birkenhain die Anzahl der Lasten durch die Zahl der Begüterten: 54 zweispännige Ackertage: 11 — 4'°/„ zweispännige Ackertage oder 22 Schneidetage : 11 — 2 Schneidetage, d. h. durchschnittlich hatte jeder Begüterte zu leisten 5 Ackertage und 2 Schneidetage. Diese Berech nung läßt sich auf jedes andere Dorf anwenden. Es folgt aus jeder Dorfschaft ein Beispiel der Lasten eines benannten Fröners: Birkenhayn: Karl August Kirchner, Hüfner: 9 zwei spännige Ackertage, 2'/, Schneidetage, 2'/, Gras- und 1 Hafer hautag, 5 Handtage; 2 Scheffel Korn, 2 Scheffel Hafer, 1 Schock Eier. Braunsdorf: Gottfried Traugott Kohlsdorf, SechS- zehnteilhüfner: V, Schneide-, '/z Hautag und Vz Huhn. Herzogswalde: Johann Gottlieb Köhler, Zweihüfner: 7 zweispännige Acker-, 1 Schneide-, 1 Rech-, 4 Holztage; 2 Scheffel Korn, 2 Scheffel Hafer und 2 Hühner. Saalhausen: Herr Schulverwalter Johann Ehren- fried Stephan, Zweihüfner: 3 Scheffel Korn, 4 Scheffel Hafer. Niederhermsdorf: Carl Heinrich Bormann, Ein- Viertelhüfner: 1^ Schneide- und 1 Hautag, IV2 Huhn, 7-/2 Stück Eier. Pohrsdorf: Johann August Kühne, Dreiviertelbüfner: 3 Acker-. 1 Schneide-, 1 Rech- und 4 Holztage, 1 Scheffel Korn und 1 Scheffel Hafer. Die Tabelle zeigt unter Namensnennung der Fröner, Dorf der Gerichtsherrschaft zuund zu ent^ was die einzelnen Untertanen und in der Gesamtheit jedes hatte. Nachstehend die Gesamtleistung der sechs Gemeiiiden. HerzogSwalde Saalhausen Niederhermsd. Pohrsdorf Sa: 43^- 43 Schn-id-tag- Tabelle — — 138 Schneckelase. Tabakrauchen außer der Wohnstube in Scheunen, in übrigen Gebäuden und Ställen oder Gehöften bei 20 Groschen Strafe nicht erlaubt werden. Es soll auch keinen Jüng- lingen kein Tabakrauchen zugelassen werden." Sechs Ellen von einer Scheuentenne hinweg wird das Dreschen bei einer festverwahrten Laterne und Licht erlaubt. Flachs- und Hanfbrechen ist vor Tagesanbruch, etwa bei Licht, durchaus nicht gestattet Die Aschebehälter sollen fest und steinern sein. Alles Aufschichten des Holzes am Ofen zum Trocknen wird ebenfalls streng verboten. Was den Verschluß der Oefen anbetraf, so war bestimmt: auch soll vor jedem Heiz- oder Backofen ein standhaftes Litt vor sein oder wer das nicht haben kann, an dessen Stelle zugearbeitete paffende Steine." Interessant ist folgende Anleitung: „Wo Dörner (Dornen) mitgefeuert werden, sollen selbige nicht überhäuft, sondern mit den spitzen Enden der Dörner in Ofen Herinter aufs Feuer aufgelegt, auch keine Lampen und Lichter aus Unachtsamkeit bloß stehen zu lassen, indem nach mehreren Erfahrungen und Beispielen durch die Katzen das größte Nachteil mit weggetragenen brennenden Lichtern und Lampendochten entstanden ist, auch keine Katzen zu dulden, welche feuerkohlende Oefen bekriechen, wo dann schon mancher Schade und Unglück verursacht worden" Trotz dieser vielen Ermahnungen und Fürsorgen sind Brände doch sehr häufige Erscheinungen gewesen. Als ein Brandjahr ist das Jahr 1825 zu bezeichnen. Um nun den Kalamitosen einigermaßen helfend beizustehen, wurden in den Jahren 1825 bis 1834 gleich nach bestimmten Grenzen Hilfsgelder gesammelt. Jede Gemeindehufe wurde anfangs mit 4 Groschen, jede Baustätte mit 6 Pfennigen herangezogen. 1828 kamen auf die Hufe 1 Groschen 4 Pfennige, auf die Baustätte 6 Pfennige. In demselben Jahre stieg der Bei trag auf 3 Groschen bez. 9 Pfennige. 1832 mußten sogar auf die Hufe 4 Groschen, auf die Baustätte 1 Groschen 6 Pfennige bezahlt werden. Im Jahre 1840 lief eine Bitte um Unterstützung von der durch Brand schwer heimgesuchten Stadt Markneuklrcken ein, worauf unser Grumbach 12 Thaler Rach dem Erbregister hat jeder Hausgenosse, Mann oder Frau, «inen Schneidetag in der Ernte zu tun und zwar ohne Kost und Lohn: Die Tabelle weist an Hausgenossen aus : > in Birkenhayn — gegenüber 11 Begüterten (Hüsner, Hausler u. Gartner) „ Braunsdorf 18 Ort Ackertage 2 fpännig Schneide- I tage Grashau tage Haferhau tage Hand tage Rechtage Hautage Holzetage Getrei! Korn Schs. f Vrt )e Dre Mz. sdner Schs. Maas Hafer Vrt. Mz. Hühner!! Eier Schk. St. Birkenhayn 54 22 15 7 42 — »» 6 — — 7 — — 18 3 — Braunsdorf — 7 — — — — 5 — —» - - - — 24 — — 1 1 — Herzogswalde 28 17 — — — 14 6 37 9 2 —. 8 2 — 9 1 — Saalhausen — 12 — — — . — 4 — 6 2 — 8 2 — 7 2 — Niederhermsdorf — 5 — — — — 4 — — — — — — —— 4 — 20 Porsdorf 70 32 — — — 32 — 92 23 — — 38 2 — 36 8 — Sa: 152 95') 15 7 42 46 19 129 - — 96 2 75 15 20 38 Thalern, Wilsdruff mit 21, Helbigsdorf mit 36, Kaufbach mit 10, Kesselsdorf mit 8, Hintergersdorf mit 20, Klein- opitz mit 8, Somsdorf mit 2 Thalern. Letztgenannter Ort gab noch 8 Metzen Gerste und 3 Metzen Erbsen. Ich verlasse dieses Gebiet und wende mich einem Protokoll vom 30. März 1817 zu. Darin heißt es: Wenn einer dem andern Holz stehlen sollte, sei es einzeln oder im Ganzen, Klötzer, Reisig oder Meterholz, so soll er mit einem Faß Bier gebißt oder bestraft werden. Mit Ausnahme, wenn einer oder der andere sich im Auf- laden verladen tut, was ihm nicht gehören tut, daß es ohne Versehen geschehen ist, so soll ers gleich denselben Tag bei dem Vizerichter gehörig melden, weil da die „Nommern" von dem Holze zu finden seien und sich mit demjenigen, dem das Holz gehören tut, zu vergleichen habe. Geschieht es aber nicht denselben Tag und wird es ange zeigt und untersucht, muß er auch mit einem Faß Bier be straft werden. Der es anzeigt oder angeben tut, muß von demjenigen, der gestohlen hat, eine Prämie von 1 Thaler 8 Groschen bekommen. Jedenfalls ist gerade die letzte Be- stimmung eine Klugheit gewesen. Für den Missetäter war es gewiß nicht schön, den noch zu belohnen, der ihn der Gerechtigkeit auslieferte und dann war es ein Ansporn zur gegenseitigen Aufsicht und Ueberwachung. Im Jahre 1830 stellte die Gemeinde den ersten Maul wurfssteller an, einen gewissen Bomsdorf. Besonders aber scheint man in früheren Zeiten unter der übergroßen Zahl von Sperlingen gelitten zu haben, so daß hier nur durch schärfere Maßnahmen dem Uebel gesteuert werden konnte. (Fortsetzung folgt.) Des Ritterguts Kleinopitz Besitz an Grund und Boden vom XVI. bis XIX. Jahrhundert. Herbert Schönebaum-Leipzig. (Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.) In der Folgezeit wird Hintergersdorf fast immer unter gesondertem Kaufpreis bei Besitzwechsel in Ansatz gebracht, es erfolgt auch in jeder Angelegenheit in Lehnssachen eine besondere Erledigung. So gibt derLehnsbriefvon1679 interessante Aufzeichnungen über die Geschichte des Hinter- gersdorfer Besitzes. Früher war das Gut einfaches Amts lehen, ist aber auf Antrag eines Besitzers in Kanzleilehen gewandelt worden Für das Jahr 1715 besitzen wir genau wie für den territorialen Besitz des Rittergutes eine gut ausgeführte Karte des HintergerSdorfer Besitzes/) der zirka 100 Acker umfaßt. Der HintergerSdorfer Besitz trat wieder in den Vorder grund des Interesses, als 1723 ein Besitzwechsel eintrat. Der neue Besitzer will in den Stand aller Privilegien ein gesetzt sein, ohne daß er dafür schriftliche Unterlagen bei bringen kann. Das Privileg, Untertanenhäuser zu bauen, reizte ihn am meisten. Bisher waren noch keine Leute herbeizuziehen, da alle etwaigen Zuwanderer in der Sorge standen, zu des Amts Grüllenburg Dienst ge zogenzuwerden. Anderseits liegt das Gut der mangelnden Arbeitskräfte wegen darnieder: „Das Gütlein trägt proauno die herrschaftlichen Quera und andere zur Haushaltung nötige Kosten bei weitem nicht." Der Besitzer erbittet, um vom Amt frei zu sein, um die volle Gerichtsbarkeit und die Schriftsässigkeit. Der plötzliche Tod des Besitzers brachte aber in dieser Angelegenheit keine neuen Anträge. 1728 scheint der Plan der Erbherrn denn doch noch verwirklicht worden zu sein, denn wir wissen von einer ') H. St. X. Rißjchr. VIII, Fach IV, Nr. 5. protokollarischen Entschließung in dieser Angelegenheit.') Es wurden sogenannte „Folgenhäuser" gebaut. Der Be griff der Folge wird heute noch von den Bewohnern der Gegend falsch gedeutet. Der gemeine Mann deutet Folgen als aufeinanderfolgende Ackerstücke. Wenn man aber erwägt,daßdieheutewohlaufgeteiltenund aufeinanderfolgenden Ackerstücke zur Zeit des Auftretens des Namens noch nicht aufgeteilt erscheinen, will man an eine solche Deutung nicht glauben. Der Begriff ist vielmehr rechtlicher Natur und bedeutet soviel wie Pertinenz. Die Folgen sind die Pertinenzstücke der „wüsten Hufe". Der Name tritt zum erstenmal in einer Beschwerde über Wildschäden im Jahre 1675 auf?) 1715 werden die Folgen wie alle andern Bcsttzstücke des damaligen Erbherrn ausgemessen und kartiert. Die Größe beträgt zirka 25 Acker. ' (Fortsetzung folgt.) Beobachtungen an heimischen Vögeln. Albert Vohland-Leipzig, (Nachdruck verboten.) I. Der Sirok. Daß die Vögel die Lieblinge eines jeden guten Menschen sind, das braucht nicht besonders begründet zu werden. Ihr Gesang, ihr munteres, anmutiges Wesen und nicht zum wenigsten ihr hoher Nutzen für die Obst- und Beeren kultur machen sie von vornherein zu unseren Freunden. Weniger günstig steht das Volk der Hühnervögel bei uns angeschrieben, soweit es wildlebend ist wie die Rebhühner und Fasanen. Ganz unberechtigt aber erscheint die ewig forterbende Feindschaft der Jäger gegen alles, was unter dem Begriffe Raubvogel zusammengefaßt wird — gegen Falken, Habichte oder Stößer, Bussarde, und die bei uns seltenen Weihen, ja selbst gegen die Eulen, die heute ganz von den Raubvögeln getrennt werden. Wer kann denn ohne höchste Verwunderung den prächtigen Schwebekünstlern zuschauen, wer leugnen, daß auch ihr Dasein im Haushalte der Natur berechtigt und notwendig sei! Aber wenn das unsinnige Abschieben auch des kleinsten Sperberleins nicht bald aufhört, so werden wir bald um den Anblick dieser köstlichen Tiere kommen und unsere Kinder einige „ausge storbene" Heimgenossen mehr „auswendig zu lernen" haben. Aber unsere Unvernunft ist nicht der einzige Mörder. Wir hofften so viel von der Reichsvogelschutzgesetzgebung. Wir glaubten unsere trauten Haine, unsere Obstplantagen, unser Röhricht, unsere See- und Teichufer würden wiederklingen vom Jubelgesang aus tausend Vogelkehlen. Wir haben uns getäuscht. Un daran ist nicht nur der Italiener, Sardine und Corse schuld, der die Schwalben und Finken und Stare faßweise einpökelt. Daran sind wir Deutschen ebenso schuld. Daß jährlich tausende und abertausende der kleinen Segler der Lüfte ihr Köpfchen am Bug unserer modernen Schnell zugslokomotiven zerschellen, das läßt sich freilich nicht ändern. Auch werden hier und da auf den elektrischen Leitungen rer Ueberlandnetze die Ruhesuchenden eine» frühen Tod inden, obwohl gerade die Hochspannströme die ungefährlich ten sind, da der kleine Vogelkörper ihnen einen allzugeringen Widerstand bietet. Die Hauptgefahr liegt in.unserer Ordnungs liebe und in nnserem hochpraktischen Sinn. Weil wir nirgends mehr ein morsches hohles Bäumlein ersehen können, weil jede schützende Dornenhecke fallen und jedes unterholz- reiche Buschwerk „durchforstet" werden muß, nehmen wir den lieben gefiederten Sängern fast jede gute Nistgelegen heit, zwingen wir sie, ihre Nestlein offenstchtig zu bauen, zu ihrem Leid und zu Katers Freud. Was bedeuten dagegen die paar Starkästen und Meisengrotten, die wir y A. G- Th. Nr. 2553. Repertorium über die vor den Gerichten zu Kleinopitz ergangenen Akten 1803. H. St. A. Coll. Schmid Bol XXIII. Des Rittergutes zu Klein- opitz Jagogeld- und Wildpretdeputat 1764.