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WchiM für UMfs für die Königliche Amtshauptmannschast Weitzen, i Druck und Verlag von Arthur Zjchunke, Wtlsdmff. Für die Nedaküon verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Jnfertionspreis 1b Pfg. Pro fünfgejpaltene KorpuSzeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Austraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk-, durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. unä Amgegenä. Km 1s blaN flir das Königliche Amtsgericht und den SladlraE ru Wilsdruff sowie für das Ronis- '.ich" Iorfireniamt zu Tharandt. Lokalblatt für Mlsäruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdokf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufender Unterhaltungs-Goman-Beilage, wöchentlicher illustrierter Keitage „Welt im M" und monatlicher Keilagt „Unsere Heimat". Dr. 91. vormerstag, äen 6. August 1914. j 73. Jabrg. Umtlicker ^eil. Dresden, am 3. August 1914. Sämtliche Ministerien. Aerztlicho Approbation. Die unterzeichneten Ministerien werden auf Grund einer Ermächtigung des Bundes rates den Kandidaten der Medizin, welche die ärztliche Prüfung vor der Prüfungs- Immission in Leipzig bestanden haben, bis auf weiteres unter Befreiung vom prak- MHenIaüre die Approbation als Arzt in der Erwartung erteilen, daß sie sich, soweit sie nicht zum Heeresdienste verpflichtet und fähig sind, den Behörden an solchen Orten, in denen eine Verstärkung der ärztlichen Kräfte erforderlich erscheint, hierfür zurVerfügung stellen. Dresden, am 3. August 1914. "" skiuisterie« des Kultus und öffeuttichen Unterrichts und des Innern. Bokanntmaehnng. Da der Landwirtschaft durch Entziehung von Arbeitskräften infolge der Mobil machung beim Einbringen der Ernte vielerorten erhebliche Schwierigkeiten erwachsen, werden die Bezirksschulinspektionen hierdurch ermächtigt, für die Schulgemeinden, in denen die Krntearveite« nach Ablauf der Sommerferien noch nicht beendet sind, auf Ansuchen der Schulvorstände die Verlängerung dieser Serien oder die Befreiung der älteren Schulkinder vom Unterrichte, sowie die Aussetzung des Aortvitdungsschutunterrichtes bis zum Abschluß der Ernte zu genehmigen. Auch gehen dem unterzeichneten Ministerium keine Bedenken dagegen bei, daß Kinder, die zur Aushilfe bei den Erntearbeiten ange nommen worden sind, bis zur Beendigung der Ernte von der Teilnahme am Unterrichte befreit werden. Desgleichen sind Schüler höherer Lehranstalten, die sich an den Erntearbeiten be teiligen, auf Ansuchen vom Unterrichte zu befreien. Dresden, den 2. August 1914. Ministerium des Kultus und öffeuttichen Unterrichts. l)r. Beck. Verordnung. Allen staatlichen Beamten und Bediensteten, die nicht unerläßlich zu dienstlichen Ge schäften oder Arbeiten gebraucht werden und die auch nicht, was zu allererst geboten ist, sich freiwillig zur Fahne melden können, ist zur Verrichtung von Hrntearbeite« aller Art, oder zur Kitfeleistung dabei Urlaub auf Ansuchen zu erteilen. Die dienstlichen Bezüge — bei Arbeitern der durchschnittliche Tagesverdienst — find während des Urlaubs ungeschmälert fortzugewähren. Zur Fahrt von und zur Arbeitsstätte wird gegen Ausweis der vorgesetzten Dienststellen Freifahrt auf den Staatseisenbahnen (einschließlich staatliche Straßenbahnen und Kraftwagenlinien) gewährt. Die Not des Vaterlandes erfordert, daß alle staatlichen Beamten und Bediensteten, deren Dienst es gestattet, von diesem Urlaub Gebrauch machen. Bekanntmachung die FarnilienMhlungen der Offiziere- Sanitätsoffiziere, BeamtenundMannschafienbetr^ Vom2. August1914. „nd Beamten und Mannschaften der mobilen Behörden und Truppenteile können nach Anlage 4 der K. Besold. V. bestimmen, daß ihnen ein Teil Besoldung ^^hlung — zur Auszahlung an ihre Familien durch Heimat- Uche Kaffen, — in Avzug gebracht werde „».Hierüber wird Folgendes anlangend die Ortsbehörden mit Zustimmung des Ministerims des Innern — bekannt gegeben. Agiere usw., die solche Familienzahlungen vornehmen lassen wollen, erklären diese Absicht bet ihrer zuständigen Militärbehörde oder ihrem Truppenteile, woselbst ihnen, zur Ml^ ihre Aamitien, die Kasse bezeichnet wird, bei der tue Erhebung der Famüienzahlungen zu erfolgen hat. Personen, dknen »icht bekannt ist, wo sie die ihnen zuaesagte Familien- sL^-^Eben sollen, können beim nächsten Bezirks-Kommando im Königreiche Sachsen Erkundigungen emziehen. ' Erhebung der Familienzahlungen hat in der Regel bei den für die einzel- .Behörden und Truppenteile hierzu bestimmten militärischen Kassen (Familienzahlungsstellen) unmittelbar zu erfolgen. -3u Zahlungen an Empfangsberechtigte, an deren Aufenthaltsort sich keine Earische Kasse befindet, kann innerhalb des Königreichs Sachsen die Ver- ^"^6 der Ortsbehörden (Stadtrat, Gemeindevorstand, Gutsvorsteher) seitens "Mienzahlungsstellen in Anspruch genommen werden. st,", Solchen Falles find von den Ortsbehorden die von den Familienzahlungs- bezeichneten Zahlungen aus bereiten Mitteln zu leisten und die Quit- b" Empfänger (Ziffer 3) allmonatlich zur Erstattung der gezahlten NL-LmKL u- Auf besondere Anträge, welche an diese Familienzahlungsstellen zu richten sind, können den Ortsbehörden angemessene Vorschüsse mit Zustimmung der stellv. Intendantur des betr. Armeeö»rps gezahlt werden. Ä. Die Familienzahlungen find den berechtigten Empfängern — von Ortsbehörden nach den Angaben der Familienzahlungsstellen — monatlich im voraus zu zahlen. Die Unterschrift auf den Quittungen der Empfänger muß von einer öffentlichen Behörde oder einem öffentlichen Beamten unter Beidruckung des Dienstsiegels beglaubigt sein. Hiervon kann abgesehen werden, wenn der Empfänger persönlich derjenigen Kaffe oder Ortsbehörde bekannt ist, welche die Zahlung zu leisten hat. 4. Hinsichtlich der immobilen Behörden und Truppen in armierten Festungen haben die vorstehenden Festsetzungen entsprechende Anwendung zu finden. Um etwaigen Zweifeln vorzubeugen wird bemerkt, daß das Vorstehende keinen Bezug hat: auf die Löhnungszuschüsse, welche den Familien der Unter offiziere des Friedensstandes aus den Kassen der Ersatztruppenteile nach Maß gabe der Kriegs-Besoldungs-Vorschrift zu gewähren sind und auf die Unter stützungen, welche die Familien der in den Dienst einaetretenen Mannschaften der Reserve usw. gemäß dem Reichsgesetz vom 28. Februar 1888 (R. G. Bl. S. 59) im Falle der Bedürftigkeit, auf bei den Amtshauptmannschaften bez. (in Dresden, Leipzig und Chemnitz) beim Stadtrat anzubringende Gesuche zu empfangen haben. Dresden, am 1. August 1914. Kriegsministerium. Wert des Papiergeldes. Publikum wird hiermit in Kenntnis gesetzt, daß die Noten der Reichsbank ge- ZaMngskraft haben und von jedermann ohne Abzug angenommen werden müssen. .Eine Umwechslung in Gold oder Silber ist zwecklos. Das letztere gilt auch für die Noten der Sächsischen Bank zu Dresden. Der Kommandierende Heuerst. Auszug W dm WrpsM du Militär-Lokal.Züge. WiS Ml 4., 3., b., 7. August ZM. 5M 5^2 5^2 556 602 612 617 621 627 641 644 1010 1015 1025 1036 1042 1052 1057 1101 1107 1121 1124 430 435 445 456 502 512 517 521 527 541 544 an ab Wilsdruff ' Wilsdruff Hpt. - Klipphausen Ullendorf Taubenheim (Meißen) Polenz Preiskermühle Garsebach Meißen.Jaspisstraße Meißen. Triebischtal ab an 825 821 8'2 801 754 743 737 732 726 716 710 120 116 107 1256 1249 1238 1232 1227 1221 1211 1205 820 8^ 8^7 706 748 738 78? 727 7?i 7^5 ! I or or I I I , , , > I I , I 741 749 755 8W 820 825 835 845 858 907 915 925 940 949 956 1004 1011 1020 1029 1033 1151 1159 1205 1220 1230 1235 115 125 138 147 155 205 220 229 236 244 251 300 309 313 451 459 505 520 530 535 550 600 613 622 630 6^5 650 659 706 7l4 72! 730 739 7D 751 759 8"5 820 830 835 — 1 Potschappel Zauckerode Wurgwitz-Niederhermsdorf Kesselsdorf Grumbach an Wilsdruff ab ab „ an Birkenhain-Limbach Helbigsdorf b. Wilsdruff Herzogswalde an Mohorn ab ab „ an Oberdittmannsdorf Niederdittmannsdorf Oberreinsberg Niederreinsberg Obergruna-Bieberstein Siebenlehn Nossen.Hpt. Nossen-Bhf. LLLLLL I ! I I I I I I I I I I I I 1109 1103 1057 1042 1032 1025 1014 M6 953 944 934 924 9N 902 854 847 840 831 821 816 209 203 157 142 132 125 114 106 1253 1244 1234 1224 1211 1202 1154 1147 1140 1131 1121 1116 649 64Z 6^7 6^2 6i? 6Ö0 5N 521 508 459 449 444 431 422 414 407 400 351 341 336 924 911 902 854 847 840 831 821 8'6 Zvi 750 745 717 654 652 645 625 613 605 604 550 555 551 546 541 537 530 201 150 145 117 1254 1252 1245 1225 1213 1205 1204 1159 1155 1151 1145 1141 1137 1130 801 750 745 717 654 652 645 625 613 605 6^ 5S9 555 551 546 541 537 530 201 150 145 117 1254 1252 1245 1225 1213 1205 1204 1159 1155 1151 1146 11N 1137 1130 an ' ab an ab an ab an ab an ab Nossen Deutschenbora Miltitz-Roitzschen Meißen-Triebischtal Meißen Neusörnewitz Coswig i. S. Zitzschewig Kötzschenbroda Weintraube Radebeul Dresden. Trachau „ -Pieschen Dresden-N. Pers.-Bahnhof ab an ab an ab an ab an ab an 458 512 517 536 551 553 600 620 632 640 641 646 650 654 659 704 708 715 IÖ58 11'2 11'7 1136 1151 1153 1200 1220 1232 1240 1241 1246 1250 1254 1259 104 108 115 1458^ 512 517 536 551 553 600 620 632 640 641 646 650 654 659 704 7Ö8 715 1Ö58" 1112 1117 1136 1151 1153 1200 1220 1232 1240 1241 1246 1250 1254 1259 104 1SZ 115