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WchMM für MW und Umgegend Blatt für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat Forstrentamt zu Tharandt» Jnjertionspreis 15 Psg. pro sünfgejpaltenr KorpuSzeilk. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Austraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. für die Königliche Amtshauptmannschast Weihen zu Wilsdruff sowie für das König Lokalblatt kür Milsärutt Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufendtr UntkrhaltungsDvumn-Mlage, wöchentlicher illustrierter Beilage „Meli im Bild" und monatlicher Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Mr die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Nr. 6z. Sonnabend, den zo. Mai 19,4. 7-- Z-drg. » Pfingsten Verklingt äas Lieä cler DachligaU. Mo Sin Mo Sin Nnä Lass äeinen Llick vergeh n im Schauen, Mir jeäes Ria« zum Lichte ärängl — Mirä nicht auch äeinen Seelenauen Hieräurck ein neues Liüh'n geschenkt? Weg' nur recht sorgsam äeine Llüten, Lass Zonnengolä ins Her; hinein Mirst äu nicht müäe im Lehüten, Mirä's einst ein rechtes Pfingsten sein! Menn lenzbetaut äer fUeäeräoläen Süss-schwerer Dult im Meltall liegt, Qnä märchenhaft äie Sonne goläen Vas Riütenmeer in Schlummer wiegt, Menn überall äer Rirkenzweige Maifrisches 6rün äie Häuser schmückt, llst's heil'ge Wngsttest, wo zur Deige Mir trinken soll'n, was uns entzückt. jung erstanä von neuem wieäer wunäersamer LMenllor; Ziegesruf aus Maläesgrünäen Scho weckt im grünen Sal, adenäs äann im Duft äer Linäen Giess aus, äu fest äer grünen Maien, Den Llütenäuft ins weite Lanä, Unä knüpf' aufs neu' in aller Heiken Unlösbar fest äer Liebe Lanä! Gib allen Kraft, äass sie verkünäen Kn jeäem Ort äen l^aubersang, ver, einst gehört von allen Minäen, Vieltausenäfach zum Himmel ärang. Geh' weit hinaus, wo Maienlieäer Srschall'n in froh-vereintem Lhor, Mas für ein Jubel unä frohlocken Durchzieht äie froh-verjüngte Mell! Tum hehren Klang äer Wngstfestglocken Sich neue vaseinsfreuä' gesellt. Mach auf, mein Herz, aus trüben Stunäen, Vergiss, womit äie Melt äich krankt — Dein müäer Geist wirä nun gesunäen, Von Lalsamäüften milä getränkt. Nmllicker Qeil. Auf dem Schlachtviehhofe Leipzig ist die Mauk- und Klauenseuche ausgebrochen. Dresden, am 27. Mai 1914. - Ministerium des Innern. Das Königliche Finanzministerium hat die Publikation einer revidierten Neuauflage der Blätter Tanneberg (Nr. 64) und Wilsdruff (Nr. 65) der geologischen Spezialkarte des Königreichs Sachsen verfügt. Mit den dazu erforderlichen örtlichen Revisionen und Aufnahmen ist der Geolog Dr. K. Pietzsch beauftragt worden. Unter Bezugnahme auf die Verordnung der Königlichen Ministerien vom 31. Januar 1873 Mht an alle staatlichen nnd kommunale« Behörden das Ersuchen, die auf die geologische Erforschung des genannten Gebietes gerichteten Bestrebungen nach Möglichkeit zu unter- Men. Insbesondere werden auch die Grnndstücksvesttzer ersucht, das Betreten ihrer Grundstücke zu gestatten und auf Befragen Auskünfte über Steinbruchsanlagen, Unter- grundverhältnisse, Grundwasser, Quellen usw. zu erteilen. Königliche Geologische Landesuntersuchnng. _ Dr, Franz Korrmat, Direktor. »», . Der approb. Tierarzt Gustav Wkilipp aus Berlin, z. Zt. in Wilsdruff, ist für die Zeit der Abwesenheit des Tierarztes Zieschank in Wilsdruff, das ist vom 24. Mai bis Juni 1914, als dessen Vertreter für die wissenschaftliche Aleischöeschau verpflichtet worden Meißen, am 27. Mai 1914. E 796 c. V. - Die Königliche Amtshauptmannschast. Auf Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern findet am 2. Juni 3 eine Zählung sämtlicher im Stadtöezirke befindlicher Schweine statt ar o. Tae Aufnahme wird durch städtische Beamte vorgenommen werden. Denselben ist Auskunft bereitwilligst zu erteilen. Wilsdruff, am 28. Mai 1914. Der Stadtrat. LMiteruGlM der Schüle zu ßrümbach. Die Maurer-und Zimmerarbeiten, einschl Erd- und Eisenarbeiten, sowie die Tischler-, «Gösser-, Dachdecker-, Klempner- und Malerarbeiten zu einem Erweiterungsbau der schule zu Grumbach sollen vergeben werden. Bewerber können Preiserbietungen hierzu onm hiesigen Gemeindeamte, woselbst auch die Bauzeichnungen zur Einsicht ausliegen, ent- nehmen Preiserbietungen sind ausgefüllt und unterschrieben, verschlossen und mit ent- Iprechender Aufschrift versehen bis zum 20. Juni 1914 mittags 12 Uhr bei dem Gemeinde- amt einzureichen. Zuschlagsfrist drei Wochen. Auswahl unter den Bewerbern und Ab lehnung sämtlicher Angebote bleibt Vorbehalten. Grumbach, den 29. Mai 1914. Der Schulvorstand. Oefsentliche Zustellung. Die am 10. November 1913 geborene Kedwig Irma Wöhler in Dresden, ver treten durch den gesetzlichen Vormund Direktor Meding daselbst, — Prozeßbevollmächtigter: Ratssekretär Zetzsche ebenda — klagt gegen den Knecht Alfred Alvert Kugo Kyseka, früher in Kaufbach, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, dieser habe der Mutter der Klägerin, Lina Kedwig Wöhler, innerhalb der gesetzlichen Empfängniszeit, d. i. vom 12. Januar bis 13. Mai 1913, beigewohnt und daher als Vater der Klägerin zu gelten, mit dem Anträge: Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin vom 10. November 1913 ab bis zum 9. November 1929 zu ihrem Unterhalte eine Jahresrente von 288 Mk. und zwar die rückstädige/ sofort, die künftig fällig werdende in vierteljährlichen am 10. November, 10. Februar, 10. Mai und 10. August jeden Jahres fälligen Voraus zahlungen von je 72 Mk. zu gewähren und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König- liche Amtsgericht zu Wilsdruff auf den 21. Juli 1914> vormittags 9 Uhr geladen. Der Klägerin ist das Armenrecht bewilligt worden. Wilsdruff, am 18. Mai 1914. LZ. 102/14. Der Gerichtsfchreiver des Königliche« Amtsgerichts. Megesperrung. Wegen Massenschutt wird mit behördlicher Genehmigung der Helbigsdorfer Dorfweg. vom Gasthof bis zur Westausfahrt der hiesigen Haltestelle vom 2. bis 4. Juni d. I. gesperrt Der Verkehr wird über Grumbach bezüglich über Blankenstein verwiesen. Helbigsdorf, am 29. Mai 1914. Worum««, Gemeindevorstand. Megesperrung betreffend Der Weg von Blankenstein nach Helbigsdorf wird mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschast Meißen vom 3. vis 5. Juni wegen Massenschntt gesperrt. Der Verkehr wird über Limbach verwiesen. Blankenstein, am 29. Mai 1914. «« Der Gemeindevorstand Wüttner.