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- WchMl für WMff 6eues aus aller Mell. Der König wohnte gestern aus dem PferdeauSstellnngsplatze in Reick mit dem Prinzen Ernst Heinrich dem Dresdner Reitturnier bei. Kronprinz Georg wohnte vorgestern auf dem Pserdeausstellungsplatz in Reick dem ersten Tage des Dresdner Reitturniers bei. Kronprinz Rupprecht von Bayern wird im Anschluß an seinen Dresdner Besuch in Königsbrück das Jnsanterie-Regiment Nr. 102 be sichtigen. Reichskanzler v. Bechmann Hollweg ist am Sonnabend abend nach Berlin zurückgekehrt. Die Zweite sächsische Kammer verhandelte vorgestern in wiederum sehr ausgedehnten Debatten über verschiedene Etattzkapitel. Einen sehr langen Streit verursachte die Frage, an welche Deputation das Dekret über die Weißerip-Talsperre verwiesen werden sollte. Da sich sür keine Entscheidung die ersoiderliche Mehrheit zusammensand, kam hierüber ein Beschluß überhaupt nicht zusiande. Zur Eröffnung der Internationalen Ausstellung für Buchgewerbe And Graphik Leipzig 1914, die bekanntlich am 6. Mai in Gegenwart des Königs Friedrich August erfolgt, werden außer dein König der Prinz Johann Georg und die Prinzessin Mathilde in Leipzig erscheinen. Die Verkedrseinnahmen der sächsischen Staatseisenbahn sind im ersten Vierteljahre 1914 gegenüber dem Vorjahre nicht unwesentlich zurückgegangen. Die Jnspektionsmanöver der beiden sächsischen Armeekorps finden am 21. und 22. September statt. Die Deutsche Flugtechnische Gesellschaft tagt seit gestern in Dresden. Das Schriftstellerheim in Oberwartha wurde gestern in Gegenwart zahlreicher Ehrengäste eingeweiht. In Schneeberg wurden durch ein Schadenfeuer vier Wohnhäuser nrrgeäschert. — In Wilhelmsburg bei Hamburg richtete ein Großfeuer der dortigen Chemischen Fabrik, A.-G., einen Schaden von etwa rinrr halben Million Mark an. Am Sonntag haben in Frankreich die Neuwahlen zur Deputierten kammer stattgefnnden. Vor Durazzo ist ein italienisches Geschwader eingetroffen. Welteransage der amtl. süchs. Landeswetterwarte: Nördliche Winde, wechselnde Bewölkung, kühl, kein erheblicher Niederschlag. Aus Staät unä Lanä Mitteilungen auS dem Leserkreise sür diese Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. Merkblatt für den 26. und 27. April. Sonnenaufgang 4" (4") «Mondaufgang 4" (4°'V.) Sonnenuntergang 7" (7'°) ü Monduntergang 8°° (10" N.) , 26. April. 1699 Französischer Dramatiker Jean de Racine in Paris gest. — 1787 Dichter Ludwig Uhland in Tübingen geb. — 1812 Industrieller Alfred Krupp in Essen geb. — Komponist Nrwdnch v. Flotow auf Gut Teutendorf in Mecklenburg geb. — Norwegischer Dichter Bjürnstjerne Björnson in Paris gest. 27- April. 1791 Samuel Finley Breese Morse, Erfinder «es -"forse-Telegraphen, in Charlestown geb. — 1898 Kiautschou deutsches Schutzgebiet. — 1909 Sultan Abdul Hamid wird entthront. Nachfolger wird Mohammed V. Merkblatt für den 28. April. Sonnenaufgang 4^!! Mondaufgang 8" V. Sonnenuntergang 7"» Monduntergang 11" N. 1722 Dänischer Minister Johann Friedrich Graf v. Struensee in Kopenhagen enthauptet. — 1799 Rastatter Gesanbtenmord. - I8SS Dichter Ludwig Tieck in Berlin gest. — 1896 Geschichts- Schreiber Heinrich v. Treitschke in Berlin gest. ^nm^^r^"der. (Alexander der Kleine.) Wer "Ä Nna?» Köpenick — in künftigen Zeiten ^gen? — Seine Name ward durch den 8? — an»* von Thormann auS dem Felde ge- schlagen. Wie kühn hat der geniale Lor — die Ordnung «6 StaatS auf den Kopf gestellt! — Wie bat er erwem ist unä Umgegend für das Königliche Amtsgericht und den SLadtral "ch" Forstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 15 Psg. pro süuMspaltem. Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition/*,30 Mk., durch die Post und IRI unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. * Kr die Königliche Amtshauptmannschaft Meisten, zu Wilsdruff sowie für das König- Lokalblatt kür MilsckruN Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, «aufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdors bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufender Unterhaltungs-Goman-Beilage, wöchentlicher illustrierter Beilage „Wett im Kild" und monatlicher Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff Nr. 49. viensl'g, clen 28 April 19,4. 73. ^abrg. Kmlticker r^eil. In den Monaten Mai bis September soll bei Bearbeitung eines neuen Strom- querschnittbuches für die Elbe ein Nivellement der Klbsestpunkte vorgcnommen werden Die Grundstücksbesitzer an der Elbe werden hiervon mit der Aufforderung in Kennt nis gesetzt, den mit diesen Arbeiten beauftragten Beamten und Arbeitern das Betreten ihrer Grundstücke jederzeit zu gestatten. Auf tunlichste Schonung der Grundstücke wird Rücksicht genommen werden. Meißen, am 22. April 1914. 216 XV. m«« Königs. Amtshauptmannschaft ats Klbstromamt. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 31. März 1914, die beantragte 'Einführung des Acht-Ahr-Ladenschtnsses im Winterhalbjahr (vom 1. Oktober des einen bis zum 31. März des anderen Jahres) für sämtliche Geschäftszweige in Wilsdruff be treffend, werden, nachdem gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des ausgelegten Ver zeichnisses kein Einspruch erhoben worden ist, hierdurch sämtliche beteiligten Geschäfts inhaber in Wilsdruff und zwar auch diejenigen, die den Antrag anf Kinführung des Acht-Ahr-Ladenschlusses bereits gestellt haben, aufgesordert, in der Zeit vom 29. April vis zum 12. Mai 1914 innerhalb der geordneten Amtsstunden in der Ratskanzlei schriftlich oder zu Protokoll ihre Stimme für oder gegen die beantragte Einführung des Acht-Uhr- Ladenschlusses im Winterhalbjahre abzvgeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiejen, daß bei der Aeststellnng der für die Abänderung der -Ladenschlußzeit erforderliche« Mehrheit von zwei Dritteln nur diejenige« Geschäftsinhaber gezählt werden, welche eine bestimmte Aeußerung für oder gegen die Aenderung innerhalb obiger Irist ab gegeben Haven. Wilsdruff, am 25. April 1914. »r« Bürgermeister Küntzel als für das Verfahren bestellter Kommissar. Oenklpruck kür 6emür unct Verlkanct. Langsam gehe dir die Freundin Entschließung zu Seite; Eilt sie voran, so holt bald auch die Reue sie ein Herder. Dicktsmtlicker ^eil. den bellen Humor — des Volks von der Etsch bis an den Belt! — Vom Ufer der Maas bis zur Memel schallt — ein srohes Gelächter aus jeder Kehle. — Und packt auch die rächende Staatsgewalt — den Sünder und seine sündige Seele, — nun wohl, uns hat er zum Lachen gebracht, — drum sei von uns ihm die Schuld verzieh'n: — und hoffent lich haben wie wir gelacht — die Bürger der lieblichen Stadt Köslin. — Sie können aus vollem Herzen sich freuen, — daß sie befreit sind von .Alexandern", — und wählen zum Bürgermeister, zum neuen, — mit größerer Vorsicht einen andern. — Es ist uns also nicht bange um sie — und nm die Lücke des Magistrats: — wie aber könnte Thormanns Genie — verwertet werden zum Nutzen des Staats? — Man laste sich nicht von Skrupeln leiten — und sichere sich diese seltene Kraft — und mache gemäß seinen Fähigkeiten — ihn zum Professor der Rechtswissenschaft! — Er ist im Zivilrecht ganz ungewöhnlich — gelehrt und kann einen Richter beschämen: — im Strafrecht aber gedenkt er Per sönlich — jetzt einen praktischen Kursus zu nehmen. — Was die Woche vrachte. Sie brachte herrliches Frühlingswetter und eine Entwicklung in der Natur, wie sie kaum schöner gedacht werden kann Alles zeigt sich uns im Feiertagskleide, und den Festgesang in dieser herrlichen, goldnen Zeit bringen die ungezählten Vogelscharen in be zaubernder Fülle und Schönheit dar. Und wir Menschen? Dankerfüllt beugen wir uns vor dem allmächtigen Schöpfer Himmels und der Erden und rufen mit dem Psalmisten aus: »Herr, wie sind deine Werke so groß und viel! Du hast sie alle weislick geordnet, und die Erde ist voll deiner Güter. An allen Tagen der vergangenen Woche zogen die Bewohner unserer Stadt in größeren und kleineren Trupps hinaus, um das Wunderwerk Gottes zu schauen und bal samischen Duft in sich auszunehmen. Versammlungen wurden abgehalten vom Gewerbcvereinim Hotel „Goldner Löwe", vom Verband der Saalinhaber der Amtshaupt- mannswaft Meißen im Lindenschlößchen und von der hiesigen Schützengilde im Schützenhaus. Das Doppelkonzert, ausgeführt von der Kapelle des 12. Fußartillcrie-Regiments Nr 19 und unserer stadtkapelle, welches Herr Hotelier Gietzelt anläßlich der Uebernahme seines Grundstückes ver anstaltete, war zahlreich besuch!. Freude zog in einzelnen Familien ein durch die frohe Botschaft, die Herr Kaufmann Wilhelm anläßlich eines größeren Lotteriegewinnes als Kollekteur überbringen konnte. Vielleicht ist Fortuna unserer Stadt noch weiter hold. — Modernisierung der -Landtagsordnung. Das Direktorium der Zweiten Ständekammer hat den ihm auf seinen Antrag von der Kammer erteilten Auftrag, eine neue Landtagsordnung auszuarbeiten, erfüllt. Es legt einen Gesetzentwurf vor, der die Bestimmungen der bisherigen Landtagsordnung zweckentsprechend und zeitgemäß ändert und zugleich das Diätengesetz vom 19. Februar 1909 und das Gesetz über das Recht der Kammern zu Gesetzesvor schlägen vom 31. März 1849 unter Beseitigung von Un billigkeiten bezw. Vereinfachung des vorgeschriebenen Ver fahrens zu Bestandteilen der Landtagsordnung selbst macht. Für die Oeffentlichkeit erwähnenswert ist die Einführung schriftlich einzureichender „kurzer Anfragen" an die Regie rung über tatsächliche Verhältnisse, wie sie sich im Reichs tage als zweckdienlich erwiesen haben, und durch die man die Einbringung von Interpellationen in minder wichtigen Fällen entbehrlich zu machen gedenkt. Geändert sind auch die Vorschriften über den Verkehr von Landtagsmitgliedern mit Behörden. Die Befugnis der Präsidenten, sich mit den Ministern ins Vernehmen zu setzen, ist auf die Bericht- erstatter ausgedehnt. Was im übrigen den vielumstrittenen direkten Verkehr von Kammermitgliedern mit einzelnen Behörden anbetrifft, so sollen die Anordnungen der Regie rung maßgebend sein, wie weit ein derartiger Verkehr zwecks Erteilung von Auskünften und dergleichen stattfinden darf. Neuerungen finden sich auch in den Paragraphen über die Gewährung von Entschädigungen an die Land- tagsmitglieder. Hier ist zunächst die Differenzierung zwischen in Dresden und auswärts wohnenden Mitgliedern aufge hoben. Auch die ersteren sollen künftig 3000 Mark, nicht nur die Hälfte Aufwandsentschädigung für die Dauer eines ordentlichen Landtages erhalten Die Zahlung soll in Be trägen von 300 Mark am Eröffnungstage und an jedem Monatsersten erfolgen (der verbleibende Restbetrag soll am Schlußtage ausgezahlt werden). Wird die Summe von 3000 Mark durch diese Zahlungen erschöpft, so soll sie sich bei Fortdauer des Landtages um je 300 Mark an jedem folgenden Monatsersten erhöhen. Unentschuldigtes Fern bleiben soll den Abzug von 15 Mark für jeden Tag zur Folge haben. Ferner räumt die neue Landtagsordnung den Mitgliedern während der Sessionsdauer und zehn Tage vor Beginn und nach Schluß nicht nur das Recht auf freie Benutzung der Eisenbahnen in der ersten Wagen klasse, sondern auch der staatlichen Kraftwagenlinien ein. Die übrigen Neuerungen, die den inneren Geschäftsgang betreffen, können hier übergangen werden. Es handelt sich teilweise um sprachliche Verbesserungen sowie eine übersicht lichere Gliederung und Zerlegung langatmiger Paragraphen. — Eine lobenswerte Maßregel des Sächsische« Kriegsministeriums ist die scharfe Stellungnahme gegen das Kupieren der Pferde. Für die durch die jetzige Heeres vermehrung bedingten Neuankäufe von Kriegspferden ist verfügt: „Pferde mit kupiertem Schweif werden nicht an gekauft." Ferner steht unter den Bedingungen: „Die Ver käufer werden ersucht, die Schweife der Pferde (also die Schweifhaare) nicht übermäßig zu beschneiden." — Die staatliche Kraftwagenlinie Dresden—Gorbitz — Aennrich — Steinbach — Kaufbach—Wilsdruff wurde durch eine Eingabe des Gemeinderates Pennrich an den Landtag erstrebt Die Zweite Kammer hatte sich daraufhin damit zu beschäftigen, und die Eingabe erzielte insofern einen Erfolg, als sie der Regierung als Material überwiesen wurde. Für die Wünsche mache der Petent geltend, so führte Abgeordneter Castan (Soz.) aus, daß die Dresdner Westvororte bis heute noch einer jeden Verbindung einmal mit der Hauptstadt und zum anderen mit der Stadt Wilsdruff entbehrten, sowohl für den Personen- als auch für den Frachtverkehr. Die Petition werde weiter gestützt durch den Hinweis darauf, daß die in Frage kommende Straße vor allen Dingen ganz vorzüglich geeignet sei zur Aufnahme des Autoverkehrs, weil sie vollständig eben verlaufe. Dte Finanzdeputation beantrage, die Petition des Gemeinde vorstandes Maune in Pennrich bei Dresden um Errichtung einer staatlichen Kraflwagenlinie Dresden—Gorbitz —Penn rich — Steinbach — Kaufbach - - Wilsdruff der K öniglichen Staatsregierung als Material zu überweisen Dem Anträge trat die Kammer einstimmig bei. — Areßfreiheit. In Anbetracht des Verfahrens, das gegen die Redaktion des General-Anzeigers von einer Mehr heit des Gemeinderates in Kötzschenbrova in Szene gesetzt wurde, ist es angebracht, auf einen Vorirag oeS Wirkl. Geh. Kriegsrats Romen in der neuesten Nummer der „Deutschen Presse" hinzuweisen: Es heißt darin: „Durch die Besprechung öffentlicher Vorgänge und Mißstände wirkt die Presse belehrend und erzieherisch sie schärft das Rechtsge fühl und trägt zur Verhinderung strafbarer Handlungen bei. Solche Besprechung und Rüge allgemeiner Mißstände wird, ja, man kann sagen, muß manchmal für einen einzel nen ehrenkränkend sein. Das läßt sich oft nicht vermeiden.