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WchMM für MW Erscheint wöchentlich dreimal und zwar DIenstagL, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher unä Nmgegenä. Jnserttonspreis 15 Psg. Pro fünsgejpaltene Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. Amis für die Königliche Amtshauptmannschaft Weihen, zu Wilsdruff sowie für das König- Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. H « Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch I H Klage eingezogen werden muß od. der Auitraggcber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat Forffrentamt zu Tharandt> Lokalblatt für Milsctrull, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit lausender UnilkMungsDoman-Weilage, wöchentlicher illustrierter Beilage „Welt im Bild" und monatlicher Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Nr. 27. Dienstag, clen z. März 19,4. 73. Iakrg. Kmtlicker ^eil. Das diesjährige Mufterungsgeschäft im Aushebungsbezirke Nossen findet nach folgendem Plane statt: Donnerstag- den 19. März von vormittags Vr8 Ukr an für die Militärpflichtigen aus Wilsdruff und Grumbach im Gallkol „zum NcUer" in MilsäruN; Freitag) den 20. März von vormittags Vs 8 Nkr an für die Militärpflichtigen aus Birkenhain, Blankenstein, Burkhardswalde, Groitzsch, Helbigs- dorf, Herzogswalde, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampers dorf, Limbach, Lotzen, Munzig und Neukirchen im Gallkol „zum Nciler" in Milsciruff; Sonnabend) den 21. März von vormittags Vz8 Nkr an für die Militärpflichtigen aus Niederwartha, Röhrsdorf, Roitzsch b. W, Rothschönberg, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach ü. K., Steinbach b. Moh, Tanneberg, Unkers dorf, Weistropp und Wildberg im Gallkof „zum AcUer" in Milsciruff; Montag) den 23. März von vormittags V-8 Nkr an für die Militärpflichtigen aus Lommatzsch, Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel-Barmenitz Arntitz, Badersen, Beicha Berntitz, Birmenitz, Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dobernitz' Dobschütz, Dörschnitz, Dösitz, Eulitz, Gleina, Graupzig mit Gödelitz, Ibanitz, Jessen b L Käbschütz, Klappendorf, Krepta, Lautzschen, Leippen mit Lindigt, Schänitz und Lösten Leuben mit Ketzergasse und Löbschütz b. L. im Sckiekkaule zu Lommalpck; Dienstag) den 24. März von vormittags Vs 8 Akr an für die Militärpflichtigen aus Lossen, Marschütz, Meila, Mertitz, Mettelwitz, Mögen, Necka nitz, Nelkanitz, Niederstaucha, Niederstößwitz, Oberstaucha, Paltzschen, Petzschwitz, Pitschütz Planitz-Deila, Poititz, Praterschütz, Pröda b. L, Prositz b. Sch, Prositz b. St, Raßlitz' Rauba, Roitzsch b. L., Scheerau, Schleinitz mit Perba, Schweimnitz, Schwochau, Sieglitz b. L., Steudten, Striegnitz, Treben, Trogen mit Grauswitz, Wachtnitz, Wahnitz, Wauden, Weitzschenhain' Wilschwitz, Wuhnitz, Ziegenhain, Zöthain, Zscheilitz und Zschochau im Sckiestkaule zu Lommatzsch; Mittwoch) den 25. März von vormittags 8 Nkr an für die Militärpflichtigen aus Nossen, Abend, Augustusberg, Bieberstein, Bodenbach, Bur kersdorf und Choren-Toppschädel im Gaklkof „zum Deutschen Haus" in Dollen; Donnerstag- den 26. März von vormittags 8 Nkr an für die Militärpflichtigen aus Deutschenbora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gotthelffriedrichsgrund, Gruna, Hirschfeld, Höfgen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzen berg, Klessig, Kreißa, Leschen Lüttewitz, Mahlitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzsch witz, Niedereula, Noßlitz, Obereula, Obergruna, Oberstößwitz, Petersberg, Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz und Reinsberg mit Drehfeld und Wolfsgrün im 6astkof „zum Deutschen Haus" in Nossen; Freitag) den 27. März von vormittags 8 akr an für die Militärpflichtigen aus Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schrebitz, Siebenlehn, Stahna, Starbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschütz im SaNkos „zum Deutschen Haus" in Dollen. Sämtliche in dem Aushebungsbezirke Nossen aufhältliche Militärpflichtigen der Alters klasse 1894/1914 ingleichen die Zurückgestellten früherer Altersklassen einschließlich der bei den früheren Aushebungen überzählig gebliebenen Mannschaften, ferner die Militärrestanten und überhaupt solche, über deren Militärverhältnis noch nicht endgültig entschieden worden ist, oder welche von der Wiederholung der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind, haben bei Vermeidung der in 8 33 des Reichsmilitärgesetzes vom 2 Mai 1874 verbunden mit 8 26, Punkt 7 der Deutschen Wehrordnung vom 22. Juli 1901 an gedrohten Strafen und sonstigen Nachteile in den vorgedachten Musterungsterminen pünkt lich, sowie in reinlichem, nüchternen Zustande zu erscheinen Wer zu spät, angetrunken oder unsauber vor der Kommission erscheint, oder die Ordnung und Ruhe im Musterungslokale stört, wird mit einer hiermit angedrohten, sofort vollstreckbaren Ordnungsstrafe von einem Tage Haft belegt. In Fällen, in welchen die persönliche Gestellung eines vorgeladenen Militärpflichtigen kraukhertshalver untunlich ist, sind zur Entschuldigung des Außenbleibens ärztliche Zeug nisse, welche, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Ortspolizei behörde zu beglaubigen sind, beizubriegen (8 62, Punkt 4 der Wehrordnung). Die Herren Gemeindevorstände und von feiten der Stadlräte und des Stadtge meinderates zu Siebenlehn je ein Matsmitglied bez. Beamter der Behörde haben zu den Musterungsterminen sich mit einzufinden und behufs etwaiger Auskunftserteilung über die Verhältnisse der Gestellungspflichtigen auch während des Termins anwesend zu sein. Zugleich werden die Militärpflichtigen darauf aufmerksam gemacht, 1. daß jeder Militärpflichtige sich im Musterungstermine freiwillig zum Diensteintritte melden darf, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst (8 63, Punkt 8 der Wehrordnung). 2. daß alle etwa wegen häuslicher Merhäliniste oder sonst anzubringenden Anträge auf Zurückstellung einige Zeit vor dem Weginne der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst unter Beifügung der nötigen Nachweise und Be scheinigungen einzureichen sind, da auf die Verheißung eines nachträglich zu führen den Beweises keine Rücksicht genommen werden darf. Insbesondere find, wenn das Gesuch mit Krankheit der Angehörigen begründet werden soll, die letzteren der König lichen Ersatz-Kommission in dem Musterungstermine zum Zwecke der Untersuchung durch den diensttuenden Militärarzt vorzustellen. Ist dies untunlich, so ist ein Zeug nis des Aezirksarztes über den Gesundheitszustand, beziehungsweise über die be hauptete Arbeits- und Aufsichtsunfähigkeit der betreffenden Angehörigen beizubringen; 3. daß Zurückstellungs-Anträge, zu welchen^ nicht das dafür bestimmte Aormular ver wendet worden ist, als formell unzureichend zurückgewiesen werden müssen; 4. daß auf alle Zurückstellungs-Anträge, welche erst nach beendigter Musterung einge reicht werden, von der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission in Gemäßheit der Be stimmung in 8 63, Punkt 7, Abs. 3 der Wehrordnung nur dann entschieden werden wird, wenn die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungsge- ichäft eingetreten ist; 5. daß Rekurse gegen vie Entscheidung der Königlichen Ersatz-Komission an die König liche Ober-Ersatz-Kommission, sowie gegen die Entscheidung der Königlichen Ober- Ersatz-Kommission an die Königliche Ersatzbehörde III. Instanz gelangen und daß Beschwerden gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission, da die selben." anordnungsgemäß spätestens bis zum 31. August der Königlichen Ersatz- Behörde III. Instanz mit der erforderlichen Begründung vorzulegen, zu dem Ende einige Zeit vorher bei der Königlichen Ersatz Kommission einzureichen sind, und haben die Ortsbehörden diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren Familienver hältnisse eine Zurückstellung derselben nötig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Reklamation halber zu beachten und zu tun haben; 6. daß, wer an Epilepsie zu leiden behauptet, auf eigen Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis des Aezirksarztes beizubringen hat. Die Ab hörung der Zeugen ist tunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantragen; 7. daß, wer bereits zur See gefahren ist, dies im Musterungstermin zu melden hat. Das Seefahrtsbuch ist mit zur Stelle zu bringen. Endlich werden 8. die Ortsbehörden auch auf die nach 8 62 der Wehrordnung ihnen obliegende Pflicht für nochmalige Vorladung und rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen zu sorgen, sowie noch darauf hingewiesen, daß Zeugnisse, welcbe wegen erbetener Zurückstellung von ihnen ausgestellt bez. in das vorstehend unter 3 gedachte Formular eingetragen werden, entweder auf eigene genaue Kenntnis der Verhältnisse des darin Nach suchenden oder auf das Ergebnis eingezogener sorgfältiger Erkundigungen darüber sich gründen müssen, und daß eine öloße Aeglauvigung anderer Atteste, mit Aus nahme der oben erwähnten Beglaubigung ärztlicher Zeugnisse, Hierzu nicht ansreicht. Meißen, am 24. Februar 1914. G. Nr. 207 II. Zer Zivil-Morsttzende «so» der Königlichen Krsatz-Kommisfion des Anshevnngsöezirkes Mosten. Die Königliche Ersatzkommission des Aushebungsbezirkes Nossen wird im Anschlusse an das diesjährige Musterungsgeschäft über etwaige Anträge von Mannschaften der Meserve, Marinereserve, Landwehr, Seewehr, Krsatzreserve und Marine-Krsatzreferve sowie von ausgebildeten Landsturmpstichtigen des zweiten Aufgebotes auf Zurückstellung wegen häuslicher, gewerblicher und Familienverhältnisse Freitag) den 27. März 1914 vormittags Vr" Nkr im Gallkol „;um Deullcken Haus" in Nollen Entschließung fassen. Alle diese Mannschaften, welche auf Grund von 8 122 der Deutschen Wehrordnung in der Fassung vom 22. Juli 1901 (Seite 191 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1901) auf Zurückstellung wegen vorgedachter Verhältnisse Anspruch erheben zu können glauben, haben ihre Gesuche unter Anfügung ihrer Militärpapiere bei dem Stadtrate resp Gemeindevorstande ihres Aufenthaltsortes anzubringen. Von diesem sind die fraglichen Gesuche zu prüfen und darüber dis zum 8. Mär; 1914 eine Nachweisung anher einzureichen, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögensverhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann. Die Reklamanten haben in dem anberaumten Termine zur Eröffnung der Entschei dungen auf ihre Gesuche versönlich zu erscheinen. Meißen, den 19. Februar 1914. „w Zer Zivil-Morsttzende der Krsah-Kommifstou des Aushebungsvezirks Moste«.