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WchMl für WM und Umgegend JnjertionspreiS 15 Psg. pro sünsgespaltene Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Amts Mr die Königliche Amtshaupkmannschafi Meißen, zu Wilsdruff sowie für das König- Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk-, durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. , Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. I Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch — I I I Klage etngezogen werden mutz od. der Auftraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Milsäruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Äaufbach, Kefselsdorf, Kleinschönberg, Klippbausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Nöhrsdsrf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufender Uuttrhsltuugs-Gomau-jSeilage, wöchentlicher illustrierter Beilage „Wett im Kild" und monatlicher Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. 6r. 14. Sonnabend, den zi. Januar ,9,4. 7z. Jabrg. Amtlicker ^eil. Wgiösk KzitlM der in gmislklki! Hm gMmn Lindn. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unter richts wird folgende, vielfach unbeachtet gelassene gesetzliche Vorschrift hinsichtlich der religiösen Erziehung der in gemischten Ehen geborenen Kinder in Erinnerung gebracht Nach §8 6 bis 8 des Gesetzes vom I. November 1836 sind eheliche Kinder, deren Vater dem evangelischen, deren Mutter aber dem katholischen Glaubensbekenntnisse an gehören, dergleichen Kinder, deren Vater dem katholischen und deren Mutter dem evangelischen Glaubensbekenntnisse zugetan sind, in dem Bekenntnisse des Waters zu erziehen. Eine Abweichung von diesen Bestimmungen ist nur zulässig, wenn die Eltern vor erfülltem sechste Levensjahre des betreffenden Kindes an Gerichtsstesse und ohne Beisein anderer Personen eine Aebereivkunft vor dem Richter dahin zu Protokoll abgeschlossen haben, daß ihre Kinder in dem Bekenntnisse der Mutter erzogen werden sollen. Auf die religiöse Erziehung derjenigen Kinder aber, welche bereits das sechste Lebensjahr erfüllt haben, ist ein solches gerichtliches Uebereinkommen ohne Einfluß. Meißen, Nossen, Lommatzsch und Wilsdruff, am 29. Januar 1914. 62 Ul Die Königlichen Bezirksschulinspektione« i8^ zu Meißen (Stadt und Land), Massen, Lommatzsch nnd Wilsdruff. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Lithographen Aran; Htto Münch in Wilsdruff wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 11. Februar 1914- vormittags 10 Uhr vor dem König!. Amtsgerichte Wilsdruff anberaumt. Wilsdruff, am 24 Januar 1914. i u K. 3/13 Nr. 3. Königliches Amtsgericht. Oenkspruck für Gemüt unck Verltanä. Da du einst geboren warst ans Licht, Weintest du, es freuten sich die Deinen; Lebe so, daß wenn dein Auge bricht, Du dich freust, di: Menschen aber weinen, ^us Stadt und Land Mitteilungen aus dem Lejerkreije für dieje Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. Merkblatt für de» LV. Januar. Sonnenaufgang 7" ii Mondaufgang 9" V Sonnenuntergang 4" jj Monduntergang 9-- 1649 Hinrichtung Karls I. von England vor dem Palast Whitehall in London. — 1781 Dichter Adelbert v. Chamiffo auf Schloß Boncourt in der Champagne geb. — 1815 Dichter Karl Gerok in Vaihingen a. d. Enz geb. — 1871 Übertritt der franzö sischen Ostarmee in die. Schweiz. — 1889 Kronprinz Rudolf von Österreich in Meyerling gest. — 1902 Abschluß eines Schutz- und Trutzbündnisses zwischen England und Japan. Merkblatt für den LI. Januar. Sonnenaufgang 7" s! Mondaufgang s" V. Sonnenuntergang 4" jj Monduntergang 10" N. 1797 Komponist Franz Schubert in Wien geb. — 1866 Dichter Friedrich Rückert in Neuses bei Koburg gest. — 1871 Beginn des Waffenstillstandes zwischen Deutschen und Franzosen. m Himmelsersckiciuuugc» im Februar 1914. Die Zu nahme der Tageslänge macht sich von Tag zu Tag immer mehr bemerkbar. Die Sonne gewinnt mit ihren er wärmenden Strahlen immer mehr an Macht, so daß bei klarem Wetter selbst nach tiefen Morgentemperaturen der Aufenthalt im Freien in den Mittagsstunden nicht un angenehm mehr ist. Die Tageslänge nimmt von 8 Stunden 55 Minuten bis auf 10 Stunden 42 Minuten, d. h. um 1 Stunde 47 Minuten zu. Die Auf- und Untergangszeiten der Sonne sind nach mitteleuropäischer Zeit am 1. 7 Ubr 11 Minuten und 4 Uhr 47 Minuten, am 28. d. M. 6 Uhr 51 Minuten und 5 Uhr 35 Minuten. Am 19. Februar 1 Uhr nachmittags tritt die Sonne aus dem Zeichen des Wasser manns in das der Fische. Am 24. Februar findet eine für uns unsichtbare Sonnenfinsternis statt. — Der Mond steht zu Beginn des Monats im ersten Viertel, das er am 3. Fe bruar 12 Uhr mittags erreicht. Am 10. Februar abends 7 Uhr haben wir Vollmond. Am 17. vormittags 10 Uhr er reicht unser Trabant das letzte Viertel, und am 25. morgens 1 Uhr ist er als Neumond unseren Blicken entzogen. In Elünähe steht der Mond am 12. d. M„ in Erdferne am 28. d. M. — Von den Planeten ist zu berichten: Merkur wird im zweiten Drittel des Monats sichtbar und ist gegen Ende des Monats etwa 45 Minuten zu beobachten. Die Venus bleibt in diesem Monat unsichtbar und erscheint erst im zweiten Drittel des März wieder am Firmament. Der Mars ist zunächst noch während der ganzen Nacht, zuletzt immer noch ungefähr 10 Stunden zu sehen. Der Jupiter Bleibt unsichtbar. Saturn geht zu Beginn des Monats gegen 4 Uhr morgens, am Ende des Monats gegen 2 Uhr nachts unter. — Der Firsternhimmel zeigt auch im Fe bruar noch feine ganze winterliche Pracht. Ist auch der Eindruck in den Städten und insbesondere in den Groß städten wegen der Lichtfülle wesentlich eingeschränkt, so kann man sich doch auf dem Lande dem überwältigenden Gefühl, das die Beobachtung des Sternenhimmels gerade in dieser Zeit hervorruft, schwerlich entziehen. — Gegen die Schundliteratur. Bestrebt, ein gut Teil mit gegen die überhandnehmende Schundliteratur zu kämpfen, bringen wir demnächst für unsere geschätzten Leser eine wohlfeile, dabei aber vorzügliche Familienromane bietende Roman-Volksausgabe unter der Bezeichnung »Buch-Roman" in Wochenlieferungen zu 10 Pfennige heraus. Im Gegensätze zu den endlosen Fortsetzungen der Schundromane erhalten die Leser des „Buch-Roman" in verhältnismäßig wenig - im Durchschnitt 10-15 — Heften Nicktamtlicker Oeil. einen in sich abschließenden Roman. Der Hauptvorteil für die Leser liegt nun aber darin, daß diese für einen jeden Roman eine elegante goldgeprägte Leinen-Einbanddecke voll ständig umsonst erhalten, in der die einzelnen Lieferungen zu einem wertvollen Buch vereinigt werden können. Be nützen daher unsere Leser, sowie alle Freunde guter Romane die günstige Gelegenheit, sich für weniges Geld vorzügliche Bücher anzuschaffen, die mit der Zeit eine hübsche Romanbücherei ergeben werden. Der „Buch-Roman" will und wird ein Lieblingsblatt jeder gutdeutschen Familie werden. In den ersten Tagen des Februar lassen wir durch unsere Boten Prooeschriften verteilen und bitten, die selben beste Beachiung zu schenken. — Die 3. Klasse der 165. Königs. Säch^ Landes totterie wird am 11. und 12. Februar gezogen. Die Er neuerung der Lose hat noch vor Ablauf des 2. Februar zu erfolgen. — Eine interessante Ueberficht über den Vermögens- stand derAltersrentenvank bietet das dem jetzt tagenden Land- tage zugegangene Königliche Dekret vom 11. November 1913. Darnach belief sich der Versicherungsbestand Ende 1909 auf 47881960 Mk Einlagekapital und zwar auf 35 209755 Mk. Verzicylskapital und auf 12672205 Mk Vorbehalts kapital. Mit diesem Einlagekapitale sind 1854359 Mk. jährliche Rentenanwarlschaften und 3052 856 Mk. jährliche Renten erworben worden. Die Kapitalanlagen der Bank stellten sich zur gleichen Zeit auf 51013465 Mk., daß die Einlagen bei der Bank und die dadurch erworbenen Renten den Vorzug absoluter Sicherheit gewähren, ergibt sich daraus, daß für die Erfüllung der von der Altersrenten- bauk übernommenen Verpflichtungen nicht nur diese Kapital anlagen der Bank haften, sondern auch der sächsische Staat, der überdies den bei der Altersrentenbank entstehenden Aufwind trägt, für jeden Verlust aufzukommen hat. Die Bank kann aber auch wegen der Mannigfaltigkeit ihrer Tarife und ihrer volkstümlichen Einrichtungen jedermann, ob alt oder jung, arm oder wohlhabend, zur Benutzung empfohlen werden. Sie gehört überdies zu den wenigen Rentenversicherungsanstalten, die das eingezahlte Vorbehalts kapital nach dem Tode des Versicherten ohne jeden Abzug auch dann zurückgewähren, wenn der Versicherte lange Zeit an Rente bis zu seinem Ableben bezogen hat. Zur Auskunft über alle einschlagenden Fragen sowie zur unentgeltlichen Abgabe von Vordrucken für Anmeldungen und von Auf klärungsschriften sind die Königlichen Altersrentenbank in Dresen, Antonsplatz 1, und ihre zahlreichen, in den größeren Orten Sachsens errichteten Geschäftsstellen auf mündliche oder schriftliche Anfrage jederzeit bereit. — Gegen die Errichtung Höherer Schuten. Je mehr höhere Schulen geschaffen werden, desto mehr Knaben wenden sich ihnen zu. Dies hat so lange kein Bedenken, als die Schüler, die die höheren Schulen absovieren, im Staats- und Gcmeindedienst, in Industrie, Handel und Verkehr mit Lebensstellungen unterkommen können. Heutzutage zeigt sich aber in allen Berufsgruppen, für welche die höheren Schulen vorbereiten, eine Ueberfüllung, die fast beängstigend wirkt; dagegen macht sich die Nachfrage nach intelligenten Arbeitern immer stärker fühlbar. Jede neu errichtet" höhere Schule entfremdet die Knaben den praktischen Berufen und bedeutet einen starken Entgang von Intelligenz für den ge werblichen und industriellen Mittelstand. Denn die Absol venten höherer Schulen, die vom 6. bis zum 16. Lebens jahre keine praktische Arbeit mehr trieben, haben in der Regel die Lust an ihr verloren und wollen nach dem Abitur ihre theoretischen Studien fortsetzen. Wenn man also die Äedülfnisfrage nach neuen höheren Schulen vom volkswirt schaftlichen Standpunkt betrachtet, so muß die in den letzten Jahrzehnten eingeschlagene Schulpolitik, die sich nichl genug tun konnte in der Eröffnung neuer höherer Schulen, zu schweren Bedenken herausfordern. Will man ein Proleta riat von Staats- und Gemeindedienstanwärtern vermeiden, will man die Ueberfüllung aller gelehrten Berufszweige ver hindern, in denen in unserer Zeit Tausende von Akademikern dreißig und noch mehr Jahre alt werden, bis sie einen Groschen verdienen, will man die kulturelle und volkswirt schaftliche Entwicklung unseres Volkes in gesunde Bahnen lenken, so müssen vor allem unsere Volks- und Fortbildungs schulen in verständiger Weise ausgebaut und die dem ge werblichen Mittelstand angepaßten Bildungswege vermehrt werden, damit eine große Summe von Intelligenz dem gewerblichen Mittelstände nutzbar wird, die sonst verloren, geht. — Mässige SonntagsruHe erstrebt der deutschnationale Handlungsgehüfenverband, der eine Petition beim Reichstag einreichte, die die Unterschrift von 41223 Ladeninhabern ge funden hat. Es stammen 2592 Unterschriften aus 142 Orten mit bis zu 10000 Einwohnern, 3799 Unterschriften aus 116 Orten mit 10—25000 Einwohnern, 5461 aus 68 Orten mit 25—50000 Einwohnern, 5312 aus 32 Orten mit 50—100000 Einwohnern, 24059 aus Orten mit über 100000 Einwohnern. 12822 Unterschriften sind aus der Lebensmittclbranche, 8619 aus der Kleidungs branche und den Branchen sonstiger Artikel für den per sönlichen Bedarf, 16731 aus Ladengeschäften für Gebrauchs gegenstände jeglicher Art; die Tabak- und Zigarrenhändler gaben 1738 Unterschriften, 1313 Zustimmungserklärungen liefen ohne nähere Angabe des Geschäfts ein. — Für das am 1. April beginnende Mobilmachungs jahr 1914/15 ckverden die Mannschaften des Beurlaubten standes Anfang März Kriegsveorderungen bezw Waß- notizen durch die Post erhalten. Etwa noch nicht zur Meldung gebrachte Wohnungsveränderungen, auch innerhalb des Ortes, sind dem Hauptmeldeamt Meißen sofort zu melden. Die Mannschaften des Beurlaublenstandes haben ferner an der bezeichneten Zeit, falls sie nicht selbst zu Hause sein können, eine andere Person des Hausstandes oder den Hauswirt mit der Empfangnahme der Kriegs beorderung zu beauftragen Diese ist von dem bestellten Vermittler baldigst abzufordern. Die Paßnotizen von weißer Farbe und giltig nur im Landwehrbezirk Meißen bis zur Abnahme oder bis zur Aushändigung einer Kriegs beorderung werden nicht erneuert, sondern bleiben, abge sehen von den hier aufgeführten Ausnahmen, in Kraft. Wer bis zum 15. März d. I. keine für die Zeit vom 1.4.1914 bis 31. 3.1915 ausgestellte Kriegsbeorderung erhalten hat oder nicht im Besitz einer gütigen Paßnotiz ist, erhält hier mit den Befehl, dies sofort schriftlich oder mündlich dem Hauptmeldeamt Meißen zu melden. - Der Anstaltsoberinspektor N. Claren, Muldenhütten Sa., hat einen WferdeHufschuH erfunden, der bereits gesetz lich geschützt ist. Der Schuh hat folgende Vorzüge: 1. Man vermag damit im Sommer auf besprengten Aspyaltbahnen, sowie im Winter aus Schnee und Eis gestürzte Pferde so fort in einigen Minuten wieder emporheben. 2. Verliert ein Pferd ein Eisen, so kann diesem sofort der Hufschuh über den Huf geschoben werden und vermag das Tier dann ohne jede Verletzung den Weg bis in den Stall bezw. zum Schmied anzutreten. 3. Auch bei Pferdetransporten hat sich der Schuh ausgezeichnet bewährt, da die Pferde, wenn sie mit dem Hufschuh versehen sind, neben ihnen stehenden Pferde durch Schlagen nicht verletzen können. 4. Auch bei