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Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend : 13.01.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-01-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782024719-191401138
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782024719-19140113
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782024719-19140113
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend
-
Jahr
1914
-
Monat
1914-01
- Tag 1914-01-13
-
Monat
1914-01
-
Jahr
1914
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Zeitung beigefügten Prospekt, in dem zum Abonnement auf die rühmlichst bekannte und beliebte humoristische Familien- Zeitschrift „Man lacht" eingeladen wird. Da dieses reich- haltigste und billigste deutsche Familien-Witzblatt Deutsch- lands mit seinem prächtigen Bilderschmuck und amüsanten Inhalt gewiß auch den Lesern unserer Zeitung willkommene Unterhaltung bieten wird, möchten wir auch an dieser Stelle die Beachtung des Prospektes und Beteiligung an dem Preisausschreiben besonders empfehlen und unseren Lesern den Rat erteilen, sich recht eifrig an der Lösung der origi nellen Aufgabe zu beteiligen. — Aeueste Milder vom Gage, ausgehängt in den Fenstern unserer Geschäftsstelle: Die Schönheit des Winters. — Interessante Brücken aller Welt. — Das Linienschiff „König Albert" vor seiner Auslandsreise. — Melenik ff- von Abessinien. — Robespierre-Denkmal in St. Quen bei Paris. — Brotbereitung in Deutsch-Ostafrika. — Einge borene in Neu-Kamerun. — Auf der Elefantenjagd. — Spreewaldkind. — Eine siamesische Tempelhalle. — Kiamil Pascha. — )Aus dem Klosterleben. — Die Freuden der Jagd. — Von den Kämpfen in Mexiko. — Bilder aus Albanien. — Der Imperator. — Das großherzogliche Schloß in Albanien. — Fürst Wilhelm von Albanien. — Oberst von Reuter. — König Friedrich August. — Die Frauenkirche in Dresden. — Die jüngste Schneekünstlerin. — Eine Weihnachtsbescherung 150 Meter tief unter der Erde. — Im Sandmeer der Wüste. — Im letzten Augen blick gerettet. — Das Expeditionsschiff „Karluk" im Eise. Undine-Brunnen in Baden bei Wien. — Die wiederge fundene „Mona Lisa". — Keffelsdorf. Wegen Diebstahls und Betrugs im Rücksalle hatte sich der vorbestrafte 27 Jahre alte hiesige landwirtschaftliche Arbeiter Paul Kurt Neumann vor dem Dresdner Landgericht zu verantworten. Er liebt es, als „Artillerist" umherzuziehen. Bei dieser Gelegenheit stahl er im September bei Riesa zwei Fahrräder und erschwindelte sich einen Mietstaler. Er verbüßt z. Z. in Hoheneck eine zweijährige Gefängnisstrafe, die ihm am 6 November vom Landgericht Freiberg wegen gleicher Verbrechen zuerkannt wurde. Das Gericht erkannte auf acht Monate Gefängnis — FHarandt. 9. Januar. Dem Altreichskanzler Bis marck soll hier ein Denkmal errichtet werden. Für diesen Zweck besteht ein Fonds, der durch studentische Veran staltungen auf 5000 Mark angewachsen ist. Die Weihe des Denkmals soll spätestens zum 100jährigen Jubiläum der Königlichen Forstakademie im Jahre 1916 erfolgen. — Pöhlen bei Dresden, 10. Januar. Der Gemeinde rat beschloß den Bau eines Rathauses nach dem Entwurf des Architekten Bitzau. Die Kosten belaufen sich auf 110100 Mark. — Dresden. Von einem Lastautomobil überfahren wurde Donnerstag abend gegen 6 Uhr vor dem Grundstücke Tharandter Straße 89 der etwa 50 Jahre alte Schuh macher und städtische Laternenwärter Hermann Simank Er hatte eben seinen Dienst beendet und wollte sich mit seinem Zweirad nach Hause begeben, um mit seiner Familie tn den Zirkus zu gehen. Der Lenker des Autos, das einer Mühle des Plauenschen Grundes gehört, bat wahrscheinlich Simank nicht bemerkt Der hinzugerufene Arzt stellte den augenblicklich eingetretenen Tod infolge Schädelbruches fest — Miederkößnitz. Alle in der hiesigen Gemeinde be findlichen über vier Wochen alten Katzen sind steuerpflichtig. Die Steuer für eine Katze beträgt 3 Mk., für zwei Katzen 6 Mk. Die Steuer ist bis Ende Januar zu entrichten. Wer im Laufe des Steuerjahres eine Katze anschafft, hat diese innerhalb acht Tagen zur Versteuerung anzumelden und die Steuer zu bezahlen. — Meißen. Was bei manchen Konkursen heraus- kommt! Die Geschäftsstelle des „Meißner Tageblattes" erhielt eine Postkarte mit folgender Mitteilung: Dresden, den 5. Januar 1914. Im Konkurse über den Nachlaß des Pfarrers a D. Pache, hier, entfällt auf ihre angemeldete Forderung als Dividende (0,6622 Prozent) ein Betrag von 0,07 Mk, welchen ich hiermit als ausgeglichen betrachte. Der Konkurs ist damit beendet. — Meinsverg. Im Tale der Vobritzsch liegt das alte Schloß Reinsberg, vermutlich im 12. Jahrhundert er baut, das nach einem Brande Mitte des 17. Jahrhunderts wieder aufgebaut wurde. Etwa 100 Meter oberhalb des Schlosses soll eine Talsperre errichtet werden. Geheimrat Bracht, ein angesehener Landschaftsmaler, hat ein Gutachten abgegeben, in dem er schreibt: „Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Schaffung einer industriellen Talsperre nebst den unvermeidlichen Zufahrtsstraßen und Wächterhäuschen und die Erhöhung des Wasserspiegels der Bobritzsch einer völligen Vernichtung des Schlosses und seines Landschafts bildes gleichzusetzen wäre. Denn die Stauanlagen würden Verunstaltungen des Landschaftsbildes darstellen, wie sie bedauerlicher gar mcht gedacht werden könnte. Ohne be- berechtigtes Interesse der wachsenden Industrie verkennen zu wollen, darf verlangt werden, daß solche Anlagen wenig stens auf Stellen beschränkt werden, wo sie relativ geringe Beschädigung des Landschaftsbildes verursachen, oder im Gefolge haben." — Der Landschaftsmaler Bracht in Dresden hat sich dahin ausgesprochen, daß der etwa 100 Meter oberhalb des Schlosses Reinsberg (das allen Touristen be kannt ist, die die sogenannte Grabentour gewandert sind) in Aussicht genommene Bau einer Talsperre eine sehr be dauerliche Verunstaltung des Landschastsbildes bedeuten würde. - Mosten. Herrn Dr. med Heyne hier wurde in Würdigung seiner Verdunste um das hiesige Samariter wesen von der Deutschen Gesellschaft für Samariter- und Retlungswesen (Sitz Leipzig) die Esmarchmedaille verliehen. — Klingenberg. Der „Elbtal-Abendpost" wird be richtet, daß der aus Dresden vermißte Gendarm Hentschel in einem hiesigen Gasthofsgrundstück bewußtlos aufgefunden wurde. Ein Arzt stellte fest, daß der Gendarm zwei Tage keine Nahrung zu sich genommen hatte und offenbar dem Verhungern nahe war. Dienstag mittag wurde er in die Dresdner Heil- und Pflegeanst ilt eingeliefert. — Kreiberg. Die Frage des Ausbaues des hiesigen Domes ist dadurch ins Stocken geraten, daß die zur Auf bringung der Baukosten erforderliche Lotterie immer noch niat genehmigt ist. Die Königliche Kommission zur Er- Haltung der Kunstdenkmäler in Dresden, von deren Gut- achten die Genehmigung der Lotterie abhängig gemacht wird, hat plötzlich infolge Veränderung in ihrem Mit gliederbestand ihren bisherigen Standpunkt verlassen und hält es jetzt für das beste, wenn überhaupt möglichst nichts am Dome geschieht. — Werda«. Eingeschloffen in die Wohnung befand sich letzthin eine Familie im mittleren Stadtteil. Wie sieb später herausstellte, hatte em Unbekannter unbemerkt den Vorsaal abgeschlossen und den Schlöffel mitgenommen. Auch in mehreren anderen Häusern waren an den Türen steckengelassene Schlüssel abgezogen worden. Als Täler kommt ein gutgekleideter Handwerksbursche dringend in Verdacht, der in den Häusern beobachtet worden ist. Seine Festnahme ist jedoch der Polizei noch nicht gelungen. Da in einem Hause an einem Fenster der Hausflur die Wirbel eines Fensterflügels gelöst waren, steht zu vermuten, daß der freche Mensch mit den erlangten Schlüsseln Diebstähle beabsichtigt. — Wir halten die Veröffentlichung dieser No tiz für notwendig, da ein ähnlicher Fall sich auch in unserer Stadt zugetragen haben soll. Der in Frage kommende Handwerksbursche hat allerdings, wie wir hören, geleugnet, Schlüssel an der betreffenden Borsaaltür abgezogen und zu sich gesteckt zu haben; es sind auch solche bei ihm nicht vor gefunden worden, doch dürfte immerhin die Möglichkeit bestehen, daß er sich derselben vor der Festnahme entledigt habe. Das Steckenlassen von Schlüsseln ist gerade in un serer Stadt eine sehr beliebte Mode, die als große Leicht fertigkeit bezeichnet werden muß und nicht streng genug ge tadelt werden kann; zumeist ist dieselbe in der Bequemlich keit der Hausfrau begründet. — Gelsnitz i. Erzgeb, 9. Januar (Erfroren auf gefunden.) Auf einer Wiese in der hiesigen Flur wurde der Bergarbeiter Hermann Fröhlich aus Thierfeld erfroren aufgefunden. Er hatte auf dem Heimwege von der Schicht im Schncesturm den Weg verfehlt — Klauen, 9. Januar. Der Personenzug 214, der in der vergangenen Nacht 12 Udr 42 Min. Plauen verließ, ist bei Station 1400 zwischen Schöneberg und Reuth i V im Schnee steckengeblieben und mußte die ganze Bacht dort verbleiben Bis 10 Uhr vormittags war der Zug noch nicht wieder frei, trotzdem bald nach Bekanntwerden der Nachricht von Werdau aus ein Schneepflug und ein Hilfs- zug mit Arbeitspersonal abgegangen waren. Der Regen wurde durch den starken Sturm sofort in Eis verwandelt. Die Passagiere wurden von einer Lokomotive noch während der Nacht nach der Station Reuth gebracht Der Verkehr zwischen Schöneberg und Reuth wird eingleisig aufrechler halten Die Scheu vor dem Wehr! eitrage. (Nachdruck verboten) Die „Steuerscheu" ist eine vielen Menschen eingewurzelte, schwer ausrottbare Eigentümlichkeit, die zu den mannigfachsten Versuchen führt, der unwillkommenen und lästigen Inan- spruchnahme durch die Allgemeinheit zu entgehen. So hock auch im vergangenen Jahre die Wogen vaterländischer Be geisterung gingen, und so nahe es lag, an die vor hundert Jahren das deutsche Volk forttreibende Opferfreudigkeit bei den gegenwärtigen Anforderungen für die Wehrbaftmachung des Reiches anzuknüpfen — die Steuerscheu regt sich hier und dort deutlich erkennbar. Gerade jetzt, in den Tagen der Vorbereitung für die Ausschreibung des einmaligen, außerordentlichen Wehrbeitrages fehlt es nicht an Er scheinungen, die auf die Schmälerung des Ergebnisses dieser einzigartigen Abgabe abzielen, und schon sind Propheten aufgestanden, die sich für berufen halten, einen offenbaren Mißerfolg der ganzen Veranstaltung vorherzusagen. Es kann selbstverständlich niemandem ohne weiteres zugemutet werden, daß er sich höhere Steuerbeiträge wider spruchslos absordern läßt, als das Gesetz es mit sich bringt Wenngleich in den Vorschriften des Wehlbeitragsgesetzes freiwillige Beiträge besonders erwähnt sind, so hat man dabei doch in erstr Reihe an die dem Besteuerungszwang entzogenen, aber zur Zahlung bereiten Landesfürsten und deren Gemahlinnen gedacht. Daß im übrigen die Beitrags pflichtigen über das vorgeschriebene Maß hinaus sich neue Aufträge gefallen lassen würden, ist nicht anzunehmen oder könnte nur als Ausnahme von der Regel gellen. Auf der anderen Seite verdient es schärfste Rüge, wenn auf unlautere Weise die gesetzgeberische Absicht durchkreuzt wird; die Rechtsnachteile und Strafen, die ein solches Vorgehen, so bald es aufgedeckt wird, für die Beteiligten nach fick zieht, sind so erheblich, daß sie im voraus für viele wohl ihre abschreckende Wirkung nicht verfehlen werden Der Zweck dieser Ausführungen soll in dem Hinweis darauf bestehen, daß die Scheu vor dem Wehrbeitrage nach verschiedenen Richtungen hin durchaus übel angebracht ist, und daß die Pflichtigen verständiger handeln, wenn sie ruhig der Heranziehung ins Auge sehen, als wenn sie durch allerlei mehr oder weniger gewagte Kunstgriffe sich eine Hintertür zu sichern bemüht sind Wenn zunächst die Möglichkeit ins Auge gefaßt woroen ist, daß deutsches Kapital in ziemlich ausgedehntem Um fange ins Ausland sich wenden würde, um nicht vom Wehr beitrage getroffen zu werden, so mag die Betonung genügen, daß die Unterbringung von Vermögens« ilen in ausländischen Werten durchaus noch keinen Freibrief cegenüber der Aus schreibung des Wehrbeitrages bildet. Alle Angehörigen des Deutschen Reiches, mit Ausnahme derer, die seil länger als zwei Jahren dauernd im Auslande wecken, und außerdem sogar Ausländer, die sich im Deutschen Reiche dauernd des Erwerbes wegen aufhalten, sind mit ihrem gesamten Per- mögen beitragspflichtig; ausgenommen ist nur das aus ländische Grund- und Betriebsvermögen, während das ausländische Kapitalvermögen beitragspflichtig bleibt Was nützt es also, bei einer englischen, französischen oder Schweizer Bank einen Teil des Vermögens zinsbar anzulegen? Die Steuerpflicht macht vor ausländischen Wertpapieren und Schuldverschreibungen nicht halt, es müßte denn sein, daß Beteiligung an einem ausländischen Gc'chäfisunierneumen (Handelsfirma und dergl) stattfindel. ES liegt auf der Hand, daß solche Teilhaberschaft in Bezug auf die Sicher heit der Vermögenslage immerhin Bedenken begegnet, die den Nachteil der Wehrbeitragspflicht weit überwiegen Daß bei der Unterbringung von Kapitalien im Aus ande die versteckte Absicht der Hinterziehung durch Verschweigen dieses Besitzes Vorkommen mag, soll zugegeben werden Mit dem arglistigen Verschweigen ist aber auch bei inländischen Werten zu rechnen. Wenn endlich daran gerächt wird, eine vorübergehende Geschäftsbeteiligung an ausländischen Unter nehmungen später, wenn das Wehrbeitragsgesetz seine Ernte eingeheimst haj, wieder rückgängig zu machen, so bedarf es wohl kaum der Hervorhebung, wieviel oft bei solchen auf kürzere Zeit berechneten Maßnahmen an Provisionen, Neben unkosten, Kursschwankungen und dergl. eingebüßt wird. Die von der Steuerscheu Beseelten können dabei arg auK dem Regen in die Traufe geraten Und wenn der Schlag glückt, wenn sie wirklich mit Stutzen ihren Geschäftsanteil demnächst losschlagen und heimische Werte dafür eintauschen^ dann senkt sich das geschickt mit dem Besitzsteuergesetz auf gehängte Damoklesschwert auf ihr Haupt hernieder und zwingt sie von dem neuen Vermögenszuwachs, der in der Zeit zwischen dem l . Januar 1914 und dem nächsten Stich tage, dem 31. Dezember 1916, ihnen entstanden ist, dem. Reiche den gesetzlichen Tribut zu bringen. Verführerisch mag für manche der Umstand sein, daß. nur das Vermögen der Ehefrau, soweit sie nicht dauernd vom Gatten getrennt lebt, nicht aber das Vermögen der Kinder dem Hausvater bei Ermittelung des WehrbeitrageS angerechnet wird. Es wird nicht an Eltern mangeln, die in aller Eile vor Toresschluß, aUo vor dem 31. Dezember 1916j, ihren Kindern einen Teil ihres Vermögens übertragen Habens, nur um der Schlinge des Wehrbeitragsgesetzes damit zu entschlüpfen. Zunächst muß aber gegenüber solchem Streben- betont werden, daß jede nicht ernstlich gemeinte Uebertragung rechtlich keinen Anspruch auf Beachtung hat, und daß im. Beanstandungsverfahren die Scheinge'chäfte und Schiebungen, hinter denen kein wirklicher Wille steht, unter Umständen recht unangenehm für die Beteiligten beleuchtet werde» könnten Äier selbst wenn alles so geschickt und unan fechtbar geregelt sein sollte, daß sich die Maschen des Ge-- setzes als nicht dicht genug erweisen, so find doch die Nach teile eines Vorgehens wie das geschilderte in vielen Fälle» offensichtlich Vorzeitig Rechte und Werte aus der Hand zu geben, die man später und in alten Tagen selbst sehr gut benutzen kann, ist eine vom Volksmunde von jeher als unweise und tadelnswert bezeichnete Handlung. Mit aller Entschiedenheit aber pflegt die öffentliche Meinung aller verständig Denkenden solche Machenschaften zu verurteilen, wenn der Zusammenhang trotz aller Verschleierungsversuche erkennen läßt, daß man dem Gesetze ein Schnippchen schlagen wollte — in diesem Falle gerade einem Gesetze, das ein gewisses Vertrauen in die Opferwilligkeit der Bevölkerung, gesetzt hat Nun kommt freilich der Steuererheber diesmal dem Steuerpflichtigen reichlich weit entgegen, indem er im all gemeinen bei Grundstücken, mögen sie bebaut oder unbebaut sein, nicht den gemeinen Wert (Verkaufswert), sondern den Ertragswerl (Miet- oder Pachlwert) zugrunde legt, von dem noch amehnliche Abzüge gestattet werden. Man darf aber nicht außer acht lassen, daß hierin wiederum, ähnlich wie bei dem schon erwähnten Fall des Austausches aus ländischen und inländischen Betriebsvermögens, eine kluge,, weilausschauende Steuerpolitik steckt. Je niedriger ein Grundstück durch Einsetzung des Pacht- statt des Verkaufs» wertes am 31. Dezember I9l3 in die Vermögensteilung eingestellt wird.desft mehr schwillt imFalle eines günstigen Ver- kauft bis zu einem der nächsten, m dreijährigen Zwischen- raumen folgenden Stichtage (19l6, 19,9 u>w) der besitz- steuerpflichtige V rmögenszuwachs an. Es verdient deshalb, zumal bei unbebauten Grundstücken, sehr ernstliche lieber» tegung, ob nicht im Einzelfalle schon jetzt der Beitrags pflichtige von seinem gesetzlichen Rechte Gebrauch mache« und die Zugrundelegung des gemeinen Wertes statt deh Ertragsweites bei der Veranlagung zum Biehrbeitrag ver langen will. Dies Recht erliicht bekanntlich erst dann,, wenn es nicht spätestens bei A lauf der mit der Zustellung des Veranlagungs- oder des Festuellungsbescheids in Lauf gesetzten Rechlsmittelfrist geltend gemacht wird. An zahlreichen Stellen geht aus dem Wehrbeitrags» gesctz hervor, daß gewiegte Finanzmänner an ihm gearbeitet haben. War dies schon bei der Regierungsvorlage der Fall, so hat der Einfluß des Reichstages besonders die Ein wirkung der Kommnsionsmitglicder, bei der Behandlung der Aktiengesellschaften und der Kommanditgesellschaften auf Aktien, bei der Bewertung der kursfähigen und der nicht an der Börse gehandelten Papiere usw. noch mehr zur Rücksichtnahme auf die mannigfaltigsien Verhältnisse des Besitzts und des Geldmarktes beigetragen. Die Fassung des Gesetzes, nach der die genannten im Inland ihren Sitz habenden Gesellschaften mit den in der Bilanz des letzte« Betriebsjahrcs aufgefühlten wirklichen Reservekontenbeträgen, zuzülich etwaiger Gewinnooi träge, ohne Anrechnung der Fonds für Wohtfahrtszwecke wehrbeitiagspfllchttg sei« sollen, rechtfertigt den Schluß, daß eine freie Nachprüfung der Veranlagungsbehörden statthaft ist, und daß verschleierte Rückstellungen gleichfalls der Besteuerung unterliegen I« den Ausführungsoorschiiften des Bundtsrals ist ausdrück lich gesagt daß für die Beitragspflicht nicht die Benennung des Postens in der Bilanz, sondern seine aus dem Gesetze, der Satzung oder den Gcr.cralvcriammlungsveschlüssen z» entnehmende Bestimmung maßgebend sein soll. Viel desprochcn ist der sogenannte „Generalpardon" am Schluffe des Gesetzes, durch den allen reuigen Lteuer- sündern, die bei der Vermögensertlarung für den Wehr- dcftrag ihre früher bei der Veranlagung zur Staats- oder Gemeindesteuer gezeigte Steuerichau tapfer überwinden, Be freiung von der lanoesge'etzuchen Strafe und der Verpflich tung zur Zahlung der Nachsteuer für frühere Jahre zuge sichert hat. Uebertriebenen Hoffnungen wegen der Wirkung dieser großen Nachsicht darf man sich nicht hingeben, weil der in Aussicht gestellten Milde der manchen Gemütern schwer erträgliae Nachteil einer künftigen doppelten und dreifachen Wirkung der richtigen Angaben nicht nur für die Staats-, Vermögens- und Einkommensteuer, iür Kreis-, Gemeinde-, Kirchen-, Emkommennemrn mw. gegenübersteht. Demnach ist es zu billigen, daß sich der Gesetzgebe, zu dem Schritte cruschlossen hat, eine Brücke zu oauen, die selbst den oisyer rechl zurullhalleudra Pflichtigen gangbar er scheinen iollte Wahrheit und Klarheit ist überall in de« Beziehungen des einzelnen zur Gesamtheit wertvoll uni» wünschenswert; möge es auch bei der Lurchführung deK WehrbeitrageS über alle Aengsie und Bedenken steuerichcuer Leute hinweg nicht an redlichem, erfolgreichem Strebe« fehlen, der Wahrheit zum Siege zu verhelfen! Aus unserem Leserkreise ei hallen wir zu dem Kapitel Wehrsteuer noch folgende Zuschrift: Wie ein Schreckgespenst schwebt dieses Wort so mancher« Bewohner von Stadl und Land auch in unsrer Gegend vor Augen. Warum? Der eine denkt, er muß von seinen sorgsam gehüteten Papierchen einen Teil verkaufen, um die
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