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Die Schneiderin stellt ein Verlöbnis mit dem Angeklagten in Abrede und fühlt sich auch keineswegs durch ihn ge schädigt. Dagegen glaubt sich das Hausmädchen vom An geklagten betrogen. Er wEd deshalb zu 1 Monat Ge fängnis verurteilt. — Sora. Morgen Freitag abends ^^8 Uhr findet im hiesigen Gasthofe kirchlicher Familienabend statt, an welchem Herr Missionssekr^tär Schäfer-Potsdam einen Vortrag über „Kreuz und Halbmond" hält — tzoffevaude. Der 100. Geburtstag Bismarcks soll hier nach einem Beschluß des Bismarks-Ehxenausschusses an dem hiesigen, im verflossenen Sommer geweihten Bis marck-Denkmain größerem Rahmen festlich begangen werden. — Auch die zweite Sitzung zwecks Wahl des Vorsitzenden der allgemeinen Ortskrankenkasse Cossebaude und Umgegend verlief ergebnislos — Meißen, 23. Januar. Die König! Sächs. Porzellan manufaktur in Meißen, die älteste ihrer Art in Deutschland, hat in den letzten Jahren trotz der wirtschaftlichen Depres sion und der Balkankrisis eine äußerst günstige Entwicklung genommen, namentlich dadurch, daß auch in aößerdeutschen Ländern eine außerordentlich starke Nachfrage nach künstle rischen Porzellanen herrscht. So ist die Gesamteinnahme in den beiden letzten Jahren von 3612000 Mk auf 4 616000Mk., also um rund eine Million Marl, gestiegen. Wesentlich hat wohl hierzu beigetragen, daß sich die Pleißner Porzellan- manufaklur endlich entschlossen hat, in vornehmer Weise für ihre Erzeugnisse Reklame zu machen — Taubenheim. Blutvergiftung. Wie vorsichtig auch ganz geringfügige Verletzungen behandelt werden müssen, wenn sie nicht zu schweren Gesundheitsstörungen Veranlassung geben sollen, zeigt ein hier vorgekommener Fall. Beim Aufwaschen von Geschirr verletzte sich kürzlich hier ein junges Mädchen kaum bemerkbar am Zeigefinger der rechten Hand, an dem sich in kurzem Zeichen von Blutvergiftung einstellten. Um ein Weiterumsichgreisen der Vergiftung zu verhindern, machte sich die Abnahme des erkrankten Gliedes nötig. M. T. — Siebenlehn. Die jetzige Bahnverbindung unserer Stadt ist recht ungünstig, denn die Stabt hat nur eine Haltestelle^ an der Kleinbahn Noffen-Wilsdruff-Potschappel, die ihr aber keine wesentlichen Vorteile bringt Für den Verkehr mit schweren Stückgütern kommen in der Haupt sache nur die nahezu 1 Stunde entfernten Stationen Nossen oder Großvoigtsberg in Frage. Der Stadtgemeinderat zu Siebenlehn hat deshalb wiederholt bei den Ständekammern darum nachgesucht, daß die Bahnlinie Freiberg-Nossen innerhalb des Zellaer Staatswaldes nach Osten verdrückt und für die Stadt Siebenlehn mit Nachbarorten eine Halte stelle für Güter- und Personenverkehr eingerichtet wird. Die erbetene Haltestelle würde noch in den Zellaer Staats wald zu liegen kommen, die Verlegung der Strecke also nicht von Bedeutung sein. Die gesamte Bahnlinie würde etwa um 800 Meter länger werden. Diese Petition hat nun jetzt auch der Stadtrat zu Freiberg mit einem be sonderen Gesuche unterstützt, da unter der ungünstigen Bahnverbindung nicht nur Siebenlehn, sondern die ganze Gegend bis Freiberg zu leiden hat. Wenn der Petition entsprochen wird, würden sich also besondere Vorteile für die Gegend zwischen Freiberg und Siebenlehn ergeben. Man darf gespannt sein, wie sich Landtag und Regierung zu der Petition stellen werden. - Kharandt. Der Verkehr am Sonntag zum Rodel est hat wohl alles bisher Dagewesene überstiegen; man pricht von 8000 Personen, die lm breiten Grund gewesen sind. Die Beteiligung an kostümierten Rodlern und ge schmückten Schlitten hätte noch eine größere sein können; aber die Ideen, die hierbei zum Ausdruck gekommen sind, waren vielgestaltig und hübsch Ein Schweinestall mit Insassen und Schwrinetreiber erregte viel Heiterkeit, nicht minder ein schmucker Kanonier mit Kanone; die ihm nach gehende Köchin fehlte nicht. Es wurden sehr schöne Preise verteilt, die zuvor von der Einwohnerschaft Tharandts gestiftet waren. Der veranstaltende Verschönerungsverein darf mit dem Erfolge sehr zufrieden sein. — Tharandt. Polizeilich untersagt wurden die weiteren Kinovorführungen im hiesigen Schützenhaus, weil bei der Vorführung am Sonnabend ein Film sich entzündet und einen kleinen Brand hervorgerufen hatte. Beim Ge dränge, das unter den Zuschauern entstanden war, erlitt eine Frau einen Knöchelbruch. — Deuben (Bez. Dresden), 26. Januar. (Stadt- gründung.) Seit Jahren besteht der Plan, die Orte im Plauenschen Grund zu einer Stadt mit revid. Städte- ordnung zu vereinigen Wie in der Deubener Gemeinde ratssitzung mitgeteilt wurde, hat sich Döhlen zu einer Ver einigung nicht entschließen können, da es zu stark mit Steuern belastet zu werden glaubt. Aus geographischen Gründen mußte deshalb auch Potschappel ausscheiden. Im übrigen schweben die Verhandlungen noch — Dresden, 24. Januar. (Die entführte Rumänin.) Die Entführung der 17jährigen Tochter des rumänischen Obersten Margenianu durch den angeblichen Zeitungs direktor Fortunescu, über die schon berichtet wurde, hat eine eigenartige Vorgeschichte. Die Mutter des jungen Mädchens fuhr vor einigen Tagen aus ihrer Heimat Rimnik-Saras in Rumänien nach Dresden, um ihre Tochter, die in einem Pensionat untergebrachi ist, zu besuchen Auf der Reise lernte sie den angeblichen Zeitungsdirektor For tunescu kennen, der zu der Lame bald in freundschaftliche Beziehungen trat. Die beiden logierten gemeinsam in einem Dresdener Hotel, wo die Mutter am nächsten Tage ihre Tochter dem neuen Reisebekannten vorstellte. Dieser wandte sein Interesse nun bald der Tochter zu und entfloh mit ihr am dritten Tage der Bekanntschaft. Der Aufenthalt des jungen Paares ist noch immer unbekannt. Die Polizei glaubt auf das bestimmteste, daß Fortunescu ein Mädchen händler ist und daß er die Liebschaft mit der Mutier nur begann, um sich der Tochter zu bemächtigen. — amtlich wird uns dagegen mitgeteilt, daß die Behauptung eines Berliner Blattes, die Dresdner Polizei vermute „auf das bestimmteste" einen Mädchenhandel, eine völlig haltlose Erfindung eines Berichterstatters ist. Die Erörterung des Falles hat nicht den geringsten Anlaß zu einer solchen Ver mutung gegeben. Fortunescu, dessen Mutter eine Dresdnerin ist, kam erwiesenermaßen nach Dresden, um auf dem Amts gericht eine Erbfchaftsangelegenheit zu regeln. — Walter bei Dippoldiswalde, 27. Januar. Das mit der hiesigen Talsperre in Verbindung stehende, unter halb der Sperrmauer zur Erzeugung elektrischen Stromes errichtete Kraftwerk ist nunmehr in Betrieb gesetzt worden. Durch ein 15 Kilometer langes Kabel wird der Strom nach dem Elektrizitätswerk in Deuben geleitet. Zu den Spiralturbinen des Sperren-Kraftwerkes wird das Stau wasser durch ein im Durchmesser 110 Zentimeter weites Eiscnrohr geführt Der mit den Turbinen gekuppelte Generator hat eine Leistung von 500 Kilo-Volt-Ampere. — Lngau, 26. Januar. Durch die Aufmerksamkeit des Bahnwärters auf der Strecke Lugm-Kirchberg ist ein Eisenbahnunglück verhütet worden. Sonntag morgen wurde durch die Signale des Wärters der erste Frühzug von hier nach Chemnitz auf der Strecke Lugau-Kirchbcrg aufgehalten Mitten im Gleis auf freier Strecke stand ein mit zwei Pferden bespanntes herrenloses Kohlengeschirr. Die Nach forschungen nach dem Kutscher waren bisher erfolglos — Schandau. Einem Gauner in die Hände gefallen ist hier die Gattin des Fleischers Heim ich aus Kurbitz in Böhmen. Sie hatte in einem Inserat ein Darlehen von 3000 Kronen gesucht. Darauf meldete sich ein angeblicher Geldagent, der versprach, ihr das Geld gegen eine Provision von 200 Kronen zu verschaffen Er bestellte die Frau nach Schandau, wo er sie am Bahnhofe erwartete und nach einem Gasthaus führte Dort ließ er sich di,e Provision auszahlen uud ging dann weg, um das Geld aus der Kasse zu holen. Der Schwindler kam nicht wieder; ec war, wie die Nachforschungen ergaben, mit dem nächsten Zuge nach Bodenbach geflüchtet. - Zittau. Der Ruf Zittaus als reiche Stadt beruht im wesentlichen auf seinen großen Wäldern und dem Besitz an sonstigen Liegenschaften. Wie nutzbringend dieser Besitz ist, gehl aus den Ueberschüssen hervor, die daraus dem Stadtsäckel zufließm. So ist für l914 der Reinertrag aus den Forsten veranschlagt auf nicht weniger als 194652 Mk. und aus Gebäuden, Vorwerken und sonstigen Hausbesitz auf 160000 Mk Unter den sonstigen Ein nahmeposten ist das Gaswerk mit 120000 Mk. und die Sparkasse mit 140000 Mk. zu nennen. — Mittweida. Die Spar- und Creditbank Mittwe da empfängt fast täglich von auswärts Beiträge für die vom Brand Betroffenen. Ein auswärtiger Herr spendete allein 1000 Mark. Auch die Haussammlung der Bürgerschaft hat bereits ein gutes Ergebnis gezeitigt. — Kartenstein. Die Unterschlagungen, die der hiesige Stadtkassen- und Sparkassenkassierer Kramer zum Nachteil der Stadtgemeinde jahrelana begangen und derentwegen er vom Schwurgriht Zwickmim Dezember vorigen Jahres zu zwei Jahren neun Monaten Gefängnis verurteilt worden war, haben sich nach gründlicher Prüfung der Bücher als erheblich höher herausgestellt, als seinerzeit in der Schwur gerichtsverhandlung angenommen wurde. Sie betragen nicht nur 20000 Mark, sondern das zwei- bis dreifache dieser Summe;fürdienichtsehrbemittelteGemeindeeinharterSchlag — Mülsen St. Aiklas, 27. Januar. Der älteste Soldat der sächsischen Armee, der Schankwirt Ferdinand Straaß hier, der sich bester Gesundheit erfreut, feierte heute seinen 101. Geburtstag. Im vorigen Jahre feierte die ganze Gemeinde seinen 100. Geburtstag. Der alte Recke wurde hierbei von Kaiser Wilhelm und König Fried rich August beschenkt. — Wrambach, 26. Januar. Heute vormittag trafen mittels Schnellzuges auf dem hiesigen Bahnhof« zahlreiche Abgeordnete der zweiten Ständekammer mit mehreren Regierungsvertretern.ein und wurden vom Gemeindeoorstand Strauß empfangen. In bereitstehenden Schlitten fuhren die Herren nach dem Bade, wo sie die einzelnen Räume eingehend besichtigten. Hieran schloß sich eine kurze Be- sprechung im Bosehause, wo ein von der Sprudelgesellschaft m b. H. gegebenes Frühstück eingenommen wurde. Der zweite Vizepräsident Bär-Zwickau brachte ein Hoch auf die Sprudelgesellschaft aus, die das Bad im Interesse der leidenden Menschheit Errichtet habe. Um 12 20 Uhr fuhren die Abgeordneten vom Bahnhofe nach Bad Elster ab, wo sie von mehreren Mitgliedern des Gemeindevorstandes empfangen wurden In Bad Elster wurden die verschiedenen Neueinrichtungen des Bades und die Stadt selbst besichtigt Heute abend 6 Uhr erfolgte die Rückreise nach Dresden. — Oberwiesenthal. Auf ergangene Einladung des Herrn Bürgermeisters Piltz ist diesem die Nachricht zuge gangen, daß die beiden Kammern des Landtages Mittwoch, den 4. Februar d. I, unseren; Oberwiesenthal einen Be such abstatten werden Deklaration zum Wehrbritrag. Zur nochmalige» Klarstellung bringen wir einen uns von Herrn Finanzrat Dr. Mohrmann gütigst zugesandten Auszug seines Vortrags „Ueber Deklaration zum Wehr beitrag", der von ihm am vorigen Montag im Hotel Adler gehalten wurde, ungekürzt zum Abdruck. Der Redner warf zunächst die Frage auf: Wer kommt als Beitragspflichtiger für den Wehröeitrag in Irage. Die Antwort lautete: 1. die natürlichen Personen (die Einzelpersonen) mit gewißen Ausnahmen, 2. die Aktiengesellschaften und die Kommanditgesell schaften auf Aktien, also nicht die Gesellschaften m. b. H., Stiftungen, Vereine. Bei den Einzelpersonen sei zu unterscheiden zwischen unbeschränkt Beitragspflichtigen, die ihr gesamtes nicht aus drücklich für steuerfrei erklärtes Vermögen und ihr Ein kommen zu versteuern hätten und beschränkt Beitragspflich tigen, die nur von ihrem inländischen Grund- und Betriebs vermögen eine Abgabe zu entrichten hätten Unbeschränkt beitragspflichtig seien alle Deutschen, ausgenom ren diejenigen, die am 31. Dezember 19l3 bereits fest länger als zwei Jahren dauernd im Auslande sich aufhielten und hier keinen Wohnsitz mehr hätten, ferner Personen, die in Deutschland wohnten oder sich aufhielten und nirgends staatsangehörig seien, endlich Ausländer, die sich im Deut chen Reich dauernd des Erwerbs wegen z. B. als Angestellte, Kaufleute und dergl. aufhielten Andere Personen, z. B. ausländische Rentner, hätten nur ihr in Deutschland gelegenes Grund- und Betriebsvermögen zu versteuern, seien aber im übrigen frei. Gegenstände cer Besteuemng seien 1. das Vermögen, d h. das Reinvermögen nach Ab zug der Schu den und 2. das Einkommen. Abgabefrei sei das sogenannte bewegliche Gebrauchs vermögen als Hausrat, Schmucksachen, Kostbarkeiten, Klei dungsstücke, Kunstwerke, Büchersammlungen, Pferde und Wagen usw. vorausgesetzt, daß diese Gegenstände nicht B - standteile .des Grundvermögens oder eines Betriebsver mögens seien. Befreit sei überdies das im Ausland ge- e,ene Grundvermögen und das ausländische Betriebsver mögen, wenn im Auslande ein stehender Gewerbebetrieb ausgeübt werde. Mustersendungen und Kommissionswaren die nach dem Auslände geschickt seien, gehörten ebenso wie Waren, die Reisende mit sich führten, zum inländischen Vermögen. Frei sei auch das der Berufstätigkeit der Aerzte, Rechsanwülte, Schriftsteller, Künstler usw. gewidmete Vermögen, weil die freien Berufe vom Wehrbeitragsgesetz im Gegensatz zu den sächsischen Steuergesetzm nicht als gewerbliche Unternehmungen angesehen würden. Alles sonstige Vermögen sei steuerpflichtig; das Gericht unterscheide: 1 Grundvermögen (S. 1 der Vermögcnserklärung), 2. Betriebsvermögen (S. 2 „ 3. Sonstiges Kapitalvermögen (S. 3 der Vermögens erklärung). Zum Grundvermögen gehörten alle Grundstücke, be baute wie unbebaute nebst Bestandteilen und Zubehör. Zu den Bestandteilen zählten Realschank- und Apothekengcrechtig- keiten. Grundstücke, die zu einem gewerblichen Unternehmen gehörten und in der Bilanz ständen, seien als Bestand teile des Betriebsvermögens mit diesem usammen zu bewer ten und auf Sette 2 der Deklaration einzustellen. Als Grundvermögen (S. 1 der Dekl.) kämen also nur der land- und forstwirtschaftlich oder gärtnerisch benutzte Grundbesitz, ferner Privathäuser, Zinshäuser, Baustellen usw in Frage. Das Grundvermögen sei entweder nach dem Ertragswert oder auch dem gemeinen Werte, dem Verkaufswerte, zu versteuern. Bei land- und forstwirtschaftlich oder gärtnerisch benutzten Grundstücken zelte als Ertragswert der fünfundzwanzig- fache Betrag des Reinertrags, den sie nach ihrer wirtschaft lichen Bestimmung bei ordnungsg mäßer Bewirtschaftung mit entlohnten fremden Arbeitskräften nachhaltig gewähren könnten, (also in der Regel Pachtwert -s- Verzinsungszu schlag -s- Wohnungswert -i- etwaige sonstige Zuschläge vervielfältigt mit 25). Gebäude und Betriebsmittel würden dabei nicht besonders veranschlagt, sondern seien in der Schätzung des Ertragswertes inbegriffen. Für die Veran lagung nach dem Ertragswerte kämen aber nur Grund stücke in Frage, die noch für die Dauer land- und forst wirtschaftlichen Zwecken zu dienen bestimmt seien. Nach den Ausführungsbestimmungen seien Grundstücke dann nicht mehr zu den land- und forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken zu rechnen, wenn ihr gemeiner Wert jetzt schon durch ihre Lage als Bauland oder Land zu Verkehrszwecken bestimmt sei oder wenn nach den sonstigen Umständen, z. B. nach ihrer Lage und Beschaffenheit, ihrem Erwerbspreis oder ihrer Belastung, anzunehmen sei, daß sie in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaft lichen ocer gärtnerischen Zwecken dienen würden. In diesen Fällen sei nicht der Ertragswert, sondern der Verkaufs wert maßgebend. Ter Ertragswert land- und forstwirtschaftlicher Grund stücke sei in der Weise zu ermitteln, daß der Reinertrag, den ein ordentlicher Unternehmer von den Grundstücken nach ihrer bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung bei gemein üblicher Bewirtschaftung und unter gewöhnlichen Verhält nissen im Durchschnitt einer Reihe von Jahren für ein Wirtschaftsjahr erzielen könne, mit 25 vervielfältigt werde. Der Reinertrag sei schätzungsweise zu ermitteln, buchmäßige Gewinnergebnisse seien nicht maßgebend; dabei sei davon auszugchen, daß der Betrieb mit fremden bezahlten Arbeits kräften statifinde. Der wirklich erzielte Reinertrag sei also nicht, zugrunde zu legen. Hätten z B. außergewöhnliche Ereignisse wie Hagelschlag, Überschwemmungen, DürreMeh- seuchen und dergl. den Ertrag ungünstig beeinflußt, so könne darauf keine Rücksicht genommen werden, weil der Ertrag zu Grunde zu legen sei, der bei normaler Bewirtschaftung und unter normalen Verhältnissen zu erzielen sei. In der Regel werde indessen der wirklich erzielte Ertrag auch den normalen Reinertrag darstellen. Habe der Landwirt zu seinen eigenen Grundstücken Land hinzugepachlet, so sei das zur Bewirtschaftung des zugepachteten Landes gewidmete Vermögen seinem Grund vermögen und seinem sonstigen Betriebsvermögen zuzurechnen; das ganze Unternehmen sei als Einheit zu bewerten, wenn es ein wirtschaftliches Ganzes bilde. Landwirtschaftliche Nebenbetriebe seien nicht besonders zu bewerten, sondern bei der Veranschlagung des Grund- und Betriebsvermögens mit zu berücksichtigen. Es müsse sich aber immer um wirkliche Nebenbetriebe handeln. Treffe das nicht zu, z. B. bei einer Brauerei oder einer Ziegelei, so sei das diesem Betrieb gewidmete Anlage- und Betriebs- Äie DroäitlÄiripe F/e ar// cVe „Os/Ä/n"/ — Oäers// AezV/nO.^/7.