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25. Oktober 1896 geborene Tochter Aurora besuchen, die in einer Dresdner Pension untergebracht war. Dem angeblichen Zeitungsdirektor wurde natürlich auch die bildschöne Tochter vorgestellt Dieser verschwand alsbald mit dem Mädchen und seitdem fehlt von beiden jede Spur. Die Polizei nimmt an, daß Fortunescu ein Mädchenhändler ist und die Entführte in ein ausländisches Freudenhaus verschleppt hat. Die Nachforschungen der Polizei sind bis her erfolglos geblieben. — Königstein. (Pferd und Wagen in die Elbe ge stürzt ) Der beladene Kohlenwagen des Spediteurs Parade fuhr beim Einbiegen in einen Eisenbahnbogen mit den Hinteren Rädern zu nahe an die Einfahrtsböschung, so daß der Wagen rückwärts die Böschung hinnnterfuhr und.die beiden Pferde mit sich in die Elbe zog. Eins von den Tieren war sofort tot, während das andere, nachdem man es mit großer Mühe den Fluten entrissen hatte, im Stalle noch verendete — Wadeberg. Der Stadtrat ist dem Beschlusse der Stadtverordneten,Ratsmitglieder beider Vergebung städtischer Arbeiten auszuschließen, nicht beigetreten, da man nicht ver langen könne, daß Ratsmitglieder, die große Opfer dem Ge- meindewohle bringen, wirtschaftliche Nachteile gaben sollten anderen Personen gegenüber, die für die Stadt nicht ehrenamtlich tätig sind. Die Stadtverordneten nahmen von dem Ratsschreiben Kenntnis. Später, bei Bewilligung von Mitteln für städtische Arbeiten und Lieferungen, könne das Kollegium seinen Standpunkt ja leicht geltend machen. Mit knapper Mehrheit wurde ein sozialdemokratischer Antrag, die Ausschaltung von städtischen Lieferungen auch auf die Stadtverordneten auszudehnen, abgelehnt. — Steinigtwolmsdorf. Ein bissiges Pferd hat dem Wirtschafts- und Fuhrwerksbesitzer Müller hier schweren Schaden bereitet. Es stand mit einer Kuh zusammen im selben Stalle und biß dieser kürzlich die Zunge weg. Es war nicht mehr möglich, der Kuh das nötige Futter bei zubringen, so daß das Tier geschlachtet werden mußte. — Johanngeorgenstadt. (Im Walde tot aufgefunden) Im benachbarten Forstrevier Hirschensiand in Böhmen haben Füchse den Leichnam eines Mannes aus dem Schnee ge scharrt und teilweise angefressen. Man vermutet in dem Toten den seit November hier vermißten Invaliden Iler Die Todesursache ist noch nicht festgestellt. Die Unter suchungen sind eingeleitet. — Kibeustock. Der ungünstige Geschäftsgang in der Spitzenindustrie hat sich wie in verschiedenen Orten des Erzgebirges und Vogtlandes auch hier in der Zahl der Arbeitslosen bemerkbar gemacht Die städtischen Kollegien beschlossen, um der Arbeitslosigkeit zu steuern, die Aus führung von Notstandsarbeiten. — Wlaueu, 23 Januar Brotverteilung durch die Bäckerinnung. Die hiesige Bäckerinnung beschloß, an un verschuldet in Not geratene Familien Brot verteilen zu lassen. 400 60-Pfg.-Brote wurden sofort gezeichnet. Die Verteilung soll mit Hilfe des Armenamts vorgenommen werden. — Woßwein. (Explosion.) Im hiesigen Gaswerk er folgte eine Explosion durch vorzeitiges Schließen eines Hahnes vor dem Gasbehälter. Menschen sind nicht verletzt worden, doch ist ein Materialschaden von 1000 Mark ent standen. -- Geringswalde. Der vom Eisenbahnzug überfahrene hiesige Schulamtskandidat Fritz Wolf ist am Donnerstag gegen Abend seinen schweren Verletzungen erlegen. Jetzt wird nun bekannt, daß den allgemein geschätzten Lehrer die Verzweiflung über eine unüberlegte Handlung, die den Ver lust seiner Stellung im Gefolge haben konnte, in den Tod getrieben hat. -- Leipzig Allenthalben dürste m Turnerkreisen lebhafte Freude darüber herrschen, daß der greise Altmeister der Deutschen Turnerschaft, der Gel). Sanitätsrat Dr. Ferdinand Goetz, trotz aller Befürchtungen doch wieder von seinen schweren meiden genesen ist. Wie aus Leipzig berichtet wird, hat Geheimrat Goetz am Donnerstag das Diakomssen- haus zu L-Lindenau verlassen, um in seinem Heim die alte Frische und Munterkeit wiederzufinden, die ihn solange verlassen hat. Es ist zu hoffen, daß dem verehrten Herrn die wiedergewonnene Gesundheit noch recht lange treu bleiben werde! TeugenpfUcbten. (Von unserem juristischen Mitarbeiter.) Jeder Deutsche ist verpflichtet, auf die Ladung des Gerichts vor Gericht als Zeuge zu erscheinen. Aber mit dieser Pflicht zum Erscheinen sind seine Pflichten noch nicht erschöpft: er muß auch aussagen, Ivas er weiß, und sein Zeugnis beeiden. Ob der Zeuge vor Gericht erscheinen muß, darüber herrscht noch vielfach Unklarheit, desgleichen darüber, ob er sein Zeugnis beeiden muß. Daß er sprechen muß, wenn er einmal du ist, ist wohl allgemein bekannt. Der Zeuge soll das, was er weiß, im Zusammenhang und hintereinander erzählen: er soll nicht nur auf Fragen antworten, die der Richter oder die Partei oder ein Anwalt an ihn stellt, denn die zusammenhängende Erzählung gibt besser wieder, was er weiß, als einzelne Antworten ans Fragen. Es ist ausdrücklich im Gesetz vorgeschrieben, daß jeder Zeuge zu beeidigen ist: die Prozeßparteien können auf die Beeidigung der Zeugen verzichten. Keine Regel ohne Ausnahme! Es gibt auch Fälle, in denen der als Zeugs Geladene sein Zeugnis verweigern kann; er braucht also dann nicht auszusagen. Dies Ausnahmerecht gilteinmal für ge wisse Personen, die mit den Parteien in verwandtschaftlichen Beziehungen stehen, wie Verlobte, Ehegatten, Eltern, Kinder, Geschwister, Onkel, Neffe usw. und Schwiegereltern, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter usw. Hier soll der Zu sammenhang des Familienlebens nicht gestört werden: das? Einzelinteresse ist hier vor das Gesamtintereffe gesetzt. Diese Personen sind auch stets vom Gericht vor ihrer Vernehmung darauf aufmerksam zu machen, daß sie ihr Zeugnis ver weigern können. Doch gibt es gewisse Fragen über be stimmte Rechtsverhältnisse, die. auch die Verwandten beant worten müssen, wenn sie in einem Zivilprozeß, einem Rechtsstreit zwischen zwei Parteien, Zeugen sind, insbesondere dann, wenn sie über ein Rechtsgeschäft Auskunft geben sollen, zu dem sie selbst zugezogen wurden, und wenn es sich um familienrechtliche Vermügensangelegenheiten handelt, beispielsweise ein Mitgiftsversprechen, da diese Dinge meist im Schoße der Familie erledigt werden und niemand anders davon weiß als die Verwandten, also ohne deren Zeugnis sich die Tatsachen nur schwer feststellen lassen würden. Wenn diese Personen auf ihr Recht, die Aussage zu verweigern, verzichten, so müssen ste selbstverständlich die reine Wahrheit sagen. Denn das Gericht kann beschließen, sie zu beeidigen: sie müssen also ihre Aussage von vorn herein darauf einrichten. Es gibt aber noch neben den Verwandten andere Per sonen, die berechtigt sind, das Zeugnis zu verweigern. Bei ihnen ist das Verwandtschaftsverhältnis durch ein Vertrauens verhältnis ersetzt; ihnen haben die Parteien kraft des Berufes Dinge anvertraut, die nicht preisgegeben werden sollen. Diese Vertrauenspersonen sind Geistliche jeder Konfession, Rechtsanwälte, Notare, Ärzte usw. Diese dürfen erst dann aussagen, wenn sie von der Verpflichtung zur Verschwiegen heit durch ihre Auftraggeber entbunden sind, dann müssen sie aber auch aussagen wie jeder andere Zeuge. Wie sehr das Gesetz das Vertrauensverhältnis schützt, geht daraus hervor, daß die erwähnten und ähnliche Personen (mit Ausnahme der Geistlichen) mit Geldstrafe bis zu ein tausendfünfhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft werden, wenn sie unbefugt die ihnen anvertrauten Privatgeheimnisse offenbaren. Neben diesen bestimmten Personen, dis durch Verwandt schaft oder Vertrauensverhältnis mit einer Partei verkunaen sind, kann jeder Zeuge unter gewissen Voraussetzungen sein Zeugnis verweigern. Dabei geht das Gesetz von dem Ge danken aus, daß der Zeuge, der ja im Interesse eines andern austritt, nichts auszusagen brauche, das ihn selbst irgendwie schädigen könne. Im Zivilprozeß und im Strafprozeß darf der Zeuge vor allem sein Zeugnis über solche Fragen ver weigern, deren Beantwortung ihm die Gefahr strafgericht- licher Verfolgung zuziehen würde. Ist z. B. jemand wegen schwerer Körperverletzung angellagt und behauptet er, nicht er, sondern Müller habe mit dem Messer gestochen, so kann der als Zeuge geladene Müller die Antwort auf die Frage, ob er gestochen habe, verweigern. Jni Zivilprozeß kann der Zeuge auch die Antwort auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm einen Vermögensschaden bringen, ibm zur Unehre gereichen oder ihn zwingen würde, ein Kunst- oder Gewerbegeheimnis zu offenbaren. Aus allem diesen ist ersichtlich, daß das Gesetz zwischen den Interessen des einzelnen und denen der Gesamtheit vermitteln will. Will jemand, der als Zeuge geladen ist, die Aussage verweigern, so kann er schon vor dem Termin schriftlich dem Gericht seine Weigerung kundtun: er hat dann seine Gründe, auf die er die Weigerung stützt, mitanzugeben. Das Gericht entscheidet darüber, ob er zur Weigerung be rechtigt ist oder nicht. Ebenso wie das Erscheinen des Zeugen erzwungen werden kann, kann auch seine Aussage und der Eid erzwungen werden. Verweigert der Zeuge unberechtigterweise seine Aussage, so kann er in die durch die Weigerung verursachten Kosten sowie zu einer Geldstrafe bis zu dreihundert Mark und für den Fall, daß diese nicht beigetrieben werden kann, zur Strafe der Haft bis zu sechs Wochen verurteilt werden. Weigert er sich wiederholt unberechtigterweise, seine Aussage zu machen, so kann er auch sofort zur Strafe der Haft ver urteilt werden, die aber nicht länger dauern darf als der Prozeß, und im ganzen höchstens sechs Monate. Dies alles gilt auch dann, wenn der Zeuge zwar seine Aussage gemacht bat, sich aber weigert, sie auch zu beeiden. Der Zeuge im Strafprozeß kann auch schon bei der ersten Weigerung in Haft genommen werden. Man kann somit sagen, daß jeder, der als Zeuge geladen ist, drei Pflichten hat: die Erscheinungs pflicht, die Aussagepflicht, die Eidespflicht. Dr. Mr, L Albert. Vie kelfenäe Vanä äer Sollten. Bürgerliche Dienstleistungen der Armee. Jedes stehende Heer vereinigt heute in seinen Reihen me Blüte und damit die Stärke eines Volkes, in den Fuhrerstellen einen hohen Grad von Intelligenz. Setzt man aber kräftige Schultern und klare, besonnene Köpfe an ein schwieriges Stück Arbeit, so besteht am ehesten die Möglich keit, daß es zum guten und schnellen Ende geführt wird. Das ist die ganz einfache psychologische Erklärung für die vielfachen und verschiedenen Dienstleistungen besonderer, zum Teil absonderlicher Art, die eigentlich jede Nation dann und wann von ihrer Armee fordert, die mit den militärischen Pflichten des wehrfähigen jungen Mannes unmittelbar zwar nichts zu tun haben, die ihm jedoch auch im tiefsten Frieden oft einen Vorgeschmack und damit eine Probe auf den Ernstfall bieten. Der englische Royal Engineer, des Königs Pionier, trägt an seiner Mütze ein kleines Bronzeschild mit der Auf schrift: vbiguo. „überall" der rechte Mann zu sein, das haben deutsche Pionierbataillone und ihre Offiziere u. a. bei jeder Wassersnot bewiesen, die über unsere Flußniederungen oder an der Waterkant hereingebrochen ist. Im Kösliner Kreise, wo unlängst zwischen Kolberg und Rügenwalde die schmalen Strandstreifen überflutet waren, die die Ostsee von dem Jamunder und dem Bukower See trennen, war die Gefahr, daß die Badeorte Nest, Deep und andere mehr ein modernes Vinetaschicksal erfuhren, so plötzlich akut ge worden, daß man auf den nächsten militärischen Wasser fachmann, die Pommerschen 2. Pioniere aus Stettin, nicht warten konnte. Es mußte das Kösliner Bataillon des Infanterie-Regiments v. d. Goltz heran und brachte unter den Augen des Statthalters von Pommern, des Prinzen Eitel Friedrich von Preußen, ebenso schnelle wie er folgreiche Hilfe. Kurz vorher hat bei Kiel ähnlich erfolg reich das 3. Bataillon des Infanterie-Regiments Herzog von Holstein eingegriffen; im letzten Hochsommer haben bei einem über die Rhön niedergegangenen Wolkenbruch ganze Kompagnien des Infanterie-Regiments Großherzog von Sachsen aus Eisenach sogar wochenlang Unwetterdienst auf thüringischen Dörfern und Gehöften getan. Die Thorner, die Glogauer, die Magdeburger, die Kölner, die Koblenzer Pioniere haben in ihren Bataillonsgeschichten nicht ruhm vollere Blätter aus den letzten drei großen Kriegen als aus den schweren Hochwasserkatastrophenjahren, die an der Weichsel, Oder. Elbe und am Rhein Millionenschäden an richteten und ohne jene zweierlei Tuch-Mädchen für alles schmerzliche Menschenopfer gekostet hätten. Auch auf anderen Gebieten ist der Soldat ein will kommener und geschätzter Helfer des Bürgers. Als in Kur- Hessen einst die Zigeunerplnge zur Gefahr für ganze Land striche geworden war, waren es die Marburger Jäger, deren großer Streifzug am Vogelsberg die Frechheit des schwarz äugigen Gesindels brach. Harburger Pioniere mußten heran, um mit ihren Sprengungen die alte Alstervavillonstätte in I Hamburg neubaureik zu machen, und wo immer ein wackeliger Riesenschornstein herunter muß, da legen ihn regelmäßig militärische Mineure kunstgerecht um. Jeder Theaterdirektor schätzt den Soldaten als willigen und leicht drcklfähigen Statisten hoch ein. Jeder Köchin gilt der Mars jünger nicht nur als das Rechte fürs liebende Herz, sondern sie schätzt auch seine gehorsam helfende Hand. Niemand schließlich ist als Erntearbeiter so gern gesehen wie der kräftige Musketier in der leichten Drillichjacke. Das Ausland gar zieht sein Militär gelegentlich zu ganz eigenartigen Diensten heran. Als bei Boulogne sur Mer und an der Straße von Calais vor mehreren Jahren die Seehunde so zahlreich auftraten, daß sie die französische Küstenfischerei gefährdeten, verschrieb sich die Präfektur aus der ganzen Picardle und dem Artois von den Regimentern die besten Schützen und veranstaltete ein großes Seekessel treiben gegen die Robbentiere. An den Straßen, die nach Moskau hineinführen, stehen jetzt Unterofsizierposten mit ge ladenem Gewehr, die die Vorstädte vor hungrigen, durch die Kälte scharf gemachten Wölfen bewahren sollen. Gegen Ardennenwälfe wurde einstmals die gesamte luxemburgische Armee — mit vier Offizieren, 111 Mann — mobilgemacht, während im Herbst 1913 der Stubbalper Bauernschreck steiermärkische Kaiserjäger wochenlang in den Bergen fest gehalten hat. Auch ein großer Rattenfeldzug in den Schelde niederungen zwischen Antwerpen und Gent ist von belgischen Grenadieren, und zwar erfolgreicher als gegen den Puma bei Graz geführt worden, während jagdflintenbewaffnete Spahis in Algier wiederholt der dortigen Spatzenplage zu Leibe geschickt worden sind. Rudyard Kipling hat einmal sehr beißend den mit der Muttermilch eingesogenen Antimilitarismus des Britten verspottet, der für gewöhnlich von seinen Söldnern nichts wissen will, sie aber sofort zu Helden stempelt und in den Ehrenhimmel hebt, sobald es ernst wird. Bei uns und in anderen Ländern mit allgemeiner Wehrpflicht ist die Stimmung des Volkes zum Heere verschieden und mit ge ringer Ausnahme von nur den besten Empfindungen getragen. Der Verlaß darauf, daß der Bürger im Soldaten stets eine zuverlässig helfende Hand hat, trägt zu solch er freulichem Verhältnis ein gut Teil bei. Hauptmann der Artillerie a. D- v. Loßberg. Kunst unä Wissenschaft. Mocbenspielplan äer vresäeuer ^Kester. Opernhaus: Dienstag Zar und Zimmermann, Mitt woch Fra Diabolo, Donnerstag Aida, Freitag Tiefland, Sonnabend Violetta, Sonntag Die Meistersinger von Nürn berg, Montag Die Hugenotten. Anfang Dienstag und Sonntag 6 Uhr, Mittwoch und Freitag 8 Uhr, Donnerstag und Sonnabend V-8 Uhr, Montag 7 Uhr. Schauspielhaus: Dienstag Herodes und Mariamne, Mittwoch und Sonnabend Der lebende Leichnam, Donners tag und Sonntag Macbeth, Freitag Die Journalisten, Montag Die armseligen Besenbinder. Anfang Dienstag, Mittwoch, Freitag und Sonnabend Vs 8 Uhr, Donnerstag und Sonntag 7 Uhr, Montag 8 Uhr. Albert-Theater: Dienstag Frau Warrens Gewerbe, Mittwoch Die Weber, Donnerstag und Sonntag Anatol, Freitag und Montag Hinter Mauern, Sonnabend Die fünf Frankfurter. Anfang täglich abends 8 Uhr. Außerdem Mittwoch und Sonnabend nachmittags Vs 4 Uhr Böser Buben Besserung. z«! 8. u W betrügt der Bezugspreis für das ganze Quartal des WMlt für Mckliff inkl. Bestellgeld durch die Post oder durch unsere Land austräger zugetragen. Asse Wostauüalten und Wriefträger nehmen für das 2. Quartal Bestellungen entgegen. In den umliegenden Orten nehmen auch folgende Aus träger und Ausgabestellen an: Birkenhain-Limbach: Herr Gemeindcdiener Zönnchen» Limbach. Blankenstein: Herr Schuhmachermeister Pinkert. Helbigsdorf: Herr Kaufmann Nestler. Herzogs wat de: Herr Julius Böhme. Kaufbach: Herr Märker. Kesselsdorf: Frau verw. Becker (im Hause des Herrn: Pätzold) Klipphausen-Sa chsdorf:Herr Schuhmachermeister Bruno Kutschick Klipphausen. Neukirchen-Steinbach: Herr Ewald Roscher, Steinbach- Nieder-Grumbach: Herr Rüdiger. Ober-Grumbach: Herr Barbier A. Ambos. Röhrsdorf: Herr Sattlermeister Max Krause. Sora: Herr Kaufmann Goldschmidt. In Wilsdruff bestellt man das Wochenblatt bei den Botenfrauen Semich und Höfer für 1,4V Mark Pro- Quartal frei ins Haus. Die Heutige Wummer umfaßt 10 Seiten incl. Womau- veilage. Lin sch gutes Mi! 12 Jahre 172 cm, br. 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