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Amts 8 8 blatt für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat für die Königliche Amtshauptmannfchaft Weitzen, für das Königliche Amtsgericht zu Wilsdruff sowie für das König- Forffrentamt zu Tharandt» I 72. Iakrg. Dienstag, clen zo. September 191Z. Nr 113. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogcn werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Lok»lblLl1 kür Milsäruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzoaswalde mit Landberg, Huhndorf Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klippbausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen Niederwartha OberhermS^dorf Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laulerlder U«terhaltuilgs-(R-MN-Kilgst, nöchentlichtr illustrierttr Magt „Welt im Kild" u«d «-»attilher Magt „Mert Zeimü". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. WchMtt für MW unä Nmgegenä. bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljähclich 1,40 Mk. frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. Amtlicker deN. Froibankgonoindeverbände. Errichtung und Unterhaltung einer Freibank, dessen Berbandssatzungen von der König lichen Amtshauptmannschaft unter Mitwirkung des ihr beigeordneten Bezirksausschusses oder, soweit erforderlich, von der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden genehmigt worden sind, haben sich folgende Gemeinden und selbständigen Gutsbezirke vereinigt: 1. Tanneberg und Gutsbezirk Tanneberg unter dem Namen Freibankbezirk Kanne berg und mit dem Sitz in Tanneberg (genehmigt am 1. April 1912), 2. Burkhardswalde, Schmiedewalde, Groitzsch, Munzig, Gutsbezirke Groitzsch und Munzig unter dem Namen Freibankbezirk Burkhardswalde und mit dem Sitz in Burkhardswalde (genehmigt am 22. August 1911), 3. Constappel, Wildberg, Pinkowitz, Hartha, Gauernitz, Gutsbezirke Gauernitz und Wildberg unter dem Namen Freibankbezirk Konstapppel und mit dem Sitz in Constappel (genehmigt am 31. Januar 1912), 4. Helbigsdorf, Blankenstein, Steinbach bei Mohorn, Gutsbezirk Steinbach bei Mohorn unter dem Namen Freibankbezirk Kelbigsdorf und mit dem Sitz in Helbigsdorf (genehmigt am 5. März 1912), Z. Klipphausen, Sachsdorf, Sora, Lampersdorf, Gutsbezirk Klipphausen unter dem Namen Freibankbezirk Klipphausen und mit dem Sitz in Klipphausen (genehmigt am 22. Mai 1911), 6. Birkenhain, Limbach, Lotzen, Gutsbezirk Limbach unter dem Namen Freibankbe- zirk Birkenhain und mit dem Sitz in Birkenhain (genehmigt am 2. Mai 1912), Neukirchen, Gutsbezirk Neukirchen unter dem Namen Freibankbezirk Neukirchen und mit dem Sitz in Neukirchen (genehmigt am 22. September 1911), 8. Weistropp, Hühudorf, Kleinschönberg, Gutsbezirk Weistropp unter dem Namen Freibankbezirk Weistropp und mit dem Sitz in Weistropp (genehmigt am 23. August 1911), 9. Wilsdruff und Gutsbezirk Wilsdruff unter dem Namen Freibankbezirk Wilsdruff und mit dem Sitz in Wilsdruff (genehmigt am 13. August 1912) Jeder Verband wird durch einen Verbandsausschub vertreten, der aus den beteiligten Äemeindevorständen und Gutsvorstehern besteht. Der Verbandsausschuß beschließt insbe sondere über den Beitritt neuer Mitglieder. Der Vorsitzende des Verbandes und dessen Stellvertreter werden von dem Verbandsausschuß gewählt Die Haftung der Verbands- mitglieder erfolgt nach Maßgabe ihrer bei der jeweilig letzten Volkszählung festgestellten Einwohnerzahl oder nach Grundsteuereinheiten. Die Einrichtung der Freibank und der Ver- ikauf auf ihr ist durch Ortsstatut geregelt. Der Austritt eines Mitgliedes aus dem Ver bände kann nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde am Schluffe eines Geschäftsjahres, das das Kalenderjahr ist, und nur unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist erfolgen. Die Verkündigung allgemeiner Veröffentlichungen und Anordnungen in Ver- Landsangelegenheiten erfolgt in jeder Gemeinde usw. durch Anschlag. Gemäß § 5 des Gesetzes über Gemeindeverbände vom 18. Juni 1910 wird dies hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Meißen, am 24. September 1913. Pie Königliche Amtshauptmannschaft. Am 30. dieses Monats wird der 3. Termin LandeskulLurrente sowie der 2. Termin Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer, ferner am 1. nächsten Monats der 2. Termin Immobiliarbrandkaffenbeiträge nach Pfg. bez. der Beitrag der freiwilligen Lersicherungsabteilung nach 1V, Pfg sür die Beitragseinheit und das 3. Vierteljahr Schulgeld fällig. Die Renten sind bis 4, die Brandkassenbeiträge und das Schulgeld bis 14. und die Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer bis 21. nächsten Monats an die Stadtsteuerein- nähme zu entrichten. Gleichzeitig mit dem 2. Termin Staatseinkommensteuer ist zur Deckung des Auf wandes der Handelskammer Dresden von den beteiligten Handeltreibenden ein Beitrag von 2,5 Pfennigen und zur Deckung des Aufwandes der Gewerbekammer daselbst von den be treffenden Gewerbetreibenden ein solcher von 3 Pfennigen auf jede Mark desjenigen Steuersatzes zu erheben, welcher nach der im Einkommensteuergesetze enthaltenen Hilfstafel auf das in Spalte cl des Einkommensteuerkatasters eingestellte Einkommen entfällt. Nach Ablauf der festgesetzten Zahlungsfristen wird das Mahn- und Zwangsvoll streckungsverfahren gegen säumige Zahler eingeleitet. Wilsdruff, am 27. September 1913. u» Per Stadtrat. Schankgefäße. Nach dem Reichsgesetze wegen Aenderung des Schankgefäßgesetzes vom 24. September 1909 ist der Gebrauch von Schaukgefäßen für Aier mit einem Mindestabstande des Füll strichs von l Zentimeter von dem overe« Bande der Schankgefäße nur noch bis zum 1. Oktober 1913 gestattet. Die Beteiligten werden hiermit auf diese Bestimmung hingewiesen. Wilsdruff, am 26. September 1913. n» Per Stadtrat. venklpruch für Gemüt unä Verltanä. Die Freuden, die man übertreibt, Die Freuden werden schmerzen. Iustin Bertuch. Neues aus aller Mett. Tie sächsische Regierung hat einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, durch den die Amseln und Eichhörnchen sür jagdbare Tiere erklärt werden. Während der Einweihung des Bölkerschlachtdenkmals ist der Flieger verkehr über dem Festplatze und seiner Umgebung ini Umkreise einer Quadralmeile verboten. Am Freitag sand in Grimma in Gegenwart des Staatsministers Dr. Beck die Feier des 75jährigen Bestehens des Seminars statt. Mit der Feier war die Einweihung des Erweiterungsbaues der Anstalt verbunden. Ter Sächsische Lehreweretn trat vorgestern in Chemnitz zu seiner Hauptversammlung zusammen. Vorgestern sand die Einweihung des mit einem Kostenauswande von über 17 Millionen Mark erbauten Osthasens der Stadt Berlin statt. In Weinberge bei Prag starb eine zugereiste Person an Cholera. Bulgarien soll zwei Divisionen gegen Serbien mobilisieren. Die chinesischen Behörden haben die japanischen Forderungen be willigt. Äus Ztaäl unä Lanä. Merkblatt für de« 28. und 29. September. Sonnenaufgang 5^ (5^) l! Mondaufgang 3°'(4'^V. Sonnenuntergang 5" (5") ü Monduntergang 5°^ (5'0 N. 28. September. 1803 Maler Ludwig Richter in Dresden geb. — 1840 Dichter Rudolf Baumbach in Kranichfeld geb. — 1859 Geograph Karl Ritter m Berlin gest. — Dichter Philipp Spitta in Burgdorf gest. — 1864 Maler Artur Kamps in Aachen geb. — 1865 Tiermaler Wilhelm Kuhnert in Oppeln geb. — 1883 Enthüllung des Nationaldenkmals aus dem Niederwald. — 1888 Französischer Marschall Francois Achille Bazaine in Madrid gest. — 1895 Französischer Chemiker Louis Pasteur in Villeneuve- kEtang gest. — 1907 Großherzog Friedrich von Baden auf Schloß Mamau gest. 29. September. 1758 Englischer Admiral Viscount Nelson k« Burnham-Thorpe geb. — 1815 Der Maler Andreas Achenbach tu Kastel geb. — 1874 Maler Theodor Hildebrandt in Düsseldorf gest. — 1875 Schriftstellerin Annemarie v. Rathusius aus Gut Liibom, Provinz Posen geb. — 1882 Großherzogin Alexandra von Mecklenburg-Schwerin in Gmunden geb. — 1902 Französischer Schriftsteller Emile Zola in Pari» gest. — 1903 Meteorolog Rudolf Falb in Berlin gest. — 1904 Maler Hugo Knorr in Karlsruhe gest. — 1911 Italien erkürt der Türkei den Krieg. DicktamlNcker Heil. . Merkblatt für brn »0. September. Sonnenaufgang 5-1 Mondaufgang ', 6" D. Eonnenuntergang 5" z Monduntergang 5" N. 1751 Englischer Dramatiker und Staatsmann Richard Sheridan In Dublin geb. — 1785 Publizist Johann Roser in Tübingen gest. — 1823 Schriftsteller Rudolf v. Gottschall tu Breslau geb. — 1833 Schriftsteller Ferdinand v. Saar in Wien geb. — 1859 Schriftstellerin Babette v. Bülow in Warmbrunn geb. — 1857 Schriftsteller Hermann Sudermann zu Matzicken i. Ostpr. geb. — 1886 Maler Franz Adam in München gest. — 1919 General Iuliu» v. Veroy du VernoiS in Stockholm gest. w Da» Geheimnis der Zahl. Auf dem deutschen Natur forschertag, der jetzt in Wien abgehalten wird, überraschte und ergötzte ein jüngerer Gelehrter seine Hörer durch eine neue Siebenertheorie. In einer Ehe — so meinte er — werden die Kinder dem Bater ähneln, oder richtiger seine Besonderheiten erblich übernehmen, die in einem Lebensjahr gezeugt würden, das ein vielfaches von der 7 ist. Also ein Kind, das der .ganze" Vater ist, stammt mit grober Wahr, scheinlichkeit aus seinem 21» 28» 35» 42. Jahre. Ein Kind, das die .ganze" Mutter ist, stammt aus der Siebenerperiode der Mutter. Selbstverständlich wird eine ganze Reihe von geschichtlicher Daten zur Stütze dieser Anschauung bei- gebracht. Der Philosoph Fichte glich seiner Mutter. Ei wurde in ihrem 21. Jahre geboren. Der Dichter Björnson wurde im 35. Jahre seines Vaters geboren. Er glich ihm aufs Haar. Natürlich gibt's Ausnahmen. Aber die sind (bekanntlich!) nur dazu da, die Regel zu beweisen. Die Geschichte hat — wie sich das für unsere Zeit natürlich so schickt — auch ihre praktische Seite. Man weiß nämlich, wenn ein Kind kommt, schon gleich, wem es nachähneln wird und kann alle Pläne für die Zukunft danach einrichten. War der Vater z. B. ein scharfer Kopf und Bankdirektor, so wird man den Sohn nicht zum Doktor abrichten, sondern ihm gleich die richtiggehende Erziehung geben. Auch für die Voraussage der zu erwartenden Krankheiten ist das „Gesetz" wichtig. Die Kinder eines Tuberkulösen aus seinem 21., 28» 35. Lebensjahre werden sich beizeiten auf die gleiche Krankheit einüben müssen. Ist der Mann gesund, die Mutter krank, so sieht man einfach nach, in wessen Siebener periode die Geburt des Kindes liegt, und schon weiß man, ob das Kind gesund oder krank sein wird! Natürlich gibt es Schwierigkeiten. Wenn etwa beide Eltern im gleichen Alter stehen, oder wenn das Kind — ausgerechnet — in den Rahmen der Siebenrahl nicht einzurenken ist. Der Vater könnte z. B. 32 und die Mutter 25 Jahre alt sein. Aber wir haben die Gewißheit, daß sich für diese ungebändigten .Jühren" noch ein Gesetz aufstellen lassen wird, denn dieses ist amüssnt-Und-UNgefährlich.. Die Zabl bat es schon vielen angetan. Die Pythaaoräer singen mit dem Wunder der Zahlen an. ES gibt Bibelerklänmgen, die au» dem Zahlen« wert jede» einzelnen ein Wort bildenden hebräische« Buch staben den Sinn einer Stelle aufhelle» wollen. Der Aber glauben lebt von dieser Zablensymbolik. Und die Siebe« und die Dreizehn haben »S überhaupt in sich. .»i».-,.. — Pas Jahr der Bötkerschlacht 1813. 27. Sep- tember: Der König von Sachsen erläßt abermals einen Aufruf an seine Untertanen, in dem diese davor gewarnt werden, sich von den „feindlichen Proklamationen ver führen" zu lassen. „Wir befürchten nicht, daß solche unbefugte Aufforderungen bei Unserem Volke im ganzen einige Wirkung sollten hervorbringen können. Die Sachsen sind von jeher ihren Fürsten treu ergeben gewesen. Wir haben während Unserer ganzen bisherigen Regierung der innigsten Anhänglichkeit Unserer Unterthanen und eines festen Vertrauens derselben auf die von Uns zu ihrem Besten ergriffenen Maßregeln Uns zu erfreuen gehabt; auch in den Stürmen der letzten Jahre haben sie Uns von ihrer Liebe mehrmals rührende Beweise gegeben; sie werden den Ruhm der Treue nicht verscherzen, durch den sie sich zeither ausgezeichnet und bei Freunden und Feinden ehr würdig gemacht haben." Weiterhin heißt es in dem Auf- rufe: „Für diejenigen aber, die durch solche Betrachtungen von unvorsichtigen oder verwegenen Schritten nicht zurück gehalten werden können, müssen Wir die ernste Drohung hinzufügen, daß Wir jede Begünstigung der Absichten und Pläne des Feindes, jede Theilnahme an seinen Unter nehmungen, welche einer Unserer Unterthanen sich etwa sollte zu Schulden bringen, mit unnachsichtlicher Strenge ahnden und gegen solche Uebertreter die gegen Rebellen und Vaterlandsverräther in den Gesetzen geordneten Strafen ohne Rücksicht und Ausnahme zur Anwendung bringen lassen werden. — 28. September: Auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen finden kleinere Gefechte statt: bei Pegau, ebenso bei Penig und Zeitz, Dessau und Wörlitz. Cassel wird von Czernitschew eingenommen. Reynier, dessen Haupt quartier sich bisher in Trebitz befand, nimmt in Oranien baum Stellung. -' — Kosjazd i« Hrillenvurg. Der König weilt von Sonntag bis Mittwoch auf Jagdschloß Grillenburg zur