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Forstrentamt zu Tharandt. , Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. H Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch — I I Klage eingezogen werden muß od. der Austraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat Birkenbain Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach Kess'elsdorf Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff Roitzsch Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit lausender Mtrhaltilngg-Gsumn-Btilage, wöchentlicher illustrierter Anlage „Welt im KM" und monatlicher Keilage „Unsere Keimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. WMM U Wilsdruff -- - - Jnsertionspreis 15 Psg. pro sünfgespaltene Korpuszeile, u 11 i - ZA V Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. — Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. srei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und LH > I unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. Mr die Königliche Amtshauximannschast Meilsen, m Wilsdruff sowie für das König- Lokalblatt kür Milsärukk, Nr. z6. Vienslag, äen i. ^lpril 191z. 72. Iakrg. Umlticker Oeil. Die Schweineseuche im Grundstück Hlosenstraße Mr. 75 ist erloschen. Wilsdruff, am 31. März 1913. Der Stadtrat. ' Ein Knabe, auf den Namen „Erich" hörend, etwa 2 V, Jahre alt, ist zugelaufen. Angehörige wollen sich beim unterzeichneten Stadtrat melden. Wilsdruff, am 31. März 1913. «ö» Der Stadtrat. Mit Genehmigung deS Königlichen Ministeriums des Innern treten in den Wohn, orten der Gendarmerie und in deren Bezirken am 1. April dieses Jahres folgende Veränderungen ein: Die Gendarmerie-Brigade Wilsdruff wird aufgehoben und deren Wirkungskreis in zwei Gendarmerie-Bezirke geteilt. Die Orte Birkenhain, Blankenstein, Grumbach, Helbigsdorf, Herzogswalde, Limbach, Neukirchen, Steinbach b. M. und Tanneberg bilden einen Bezirk. Wohnort des Gen darms vorläufig: Wilsdruff, später voraussichtlich Helbigsdorf. Die Orte Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Roitzsch b. W, Sachsdorf, Sora, Steinbach b. K., Unkersdorf und Weistropp bilden ebenfalls einen Be zirk Wohnort des Gendarms: Wilsdruff. Meißen, am 27. März 1913. »x Nr. 17 I Die Königliche Amtshanptmannfchaft. IZicktamtNcker rieN. Oenklprueb kür 6emü1 unct Verklanck. Süße Liebe denkt in Tönen, Denn Gedanken stehn zu fern; Nur in Tönen mag sie gern Alles, was sie will verschönen. Tick. Neues aus aller Mell. D«r Kaiser wird am 28. April von Cuxhaven anS an Bord des .Imperator" eine Reise nach Gibraltar antrcten. Der Kronprinz von Sachsen ist von seiner Rheinreise nach Dresden jurückgekehrt. Prinz Joachim von Preußen ist aus Alexandrien zur Teilnahme an den Beisetzungsseierlichkeiten in Athen eingetroffen. Dem Reichstage ist eine Denkschrift über daS Marineluftschifswesen zugeganqcn. Danach sind 2 Luftschiffstasfeln von je ü Luftschiffen, ein Standort mit 4 Doppeldeckhallen und 2 festen Hallen, ferner eine Mutter station und 6 Außenstalionen mit zusammen 50 Lustzeugen geplant. Der Flottcnverein Deutscher Frauen beabsichtigt, dem Kaiser zu seinem Regierungsjubiläum ein Wasserflngzeug zu stiften. In Johannisthal weiden demnächst sechzig neue Flugschüler aus Kosten der Nationalflugspende ausgebildet werden. Das Zeppelin-Lustschiff „Z. 4" ist Sonnabend mittag nach acht zehnstündiger Dauer- und Höhenfahrt in Friedrichshafen glatt gelandet. Die erste Ausstellung der Kriegsbeute von Adrianopel ergibt: 51000 gefangene Soldaten, 1220 Offiziere, darunter 04 Reichsdeutsche, 600 Geschütze und 54000 Gewehre. Die bulgarischen Verluste bei der Erstürmung Adrianopels be trugen 11000 Tote und Verwundete. Die Serben verloren 1200 Mann. Der König von Montenegro erklärte, niemals einen Vorschlag der Großmächte annehmcn zu wollen, durch den er an der Eroberung Sku- taris verhindert werden soll. Aus Stack unci Lanck Mitteilungen aus dem Leserkreise sür diese Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. Merkblatt für Len SV. nnd St. März. Sonnenaufgang 5" (5'°)!! Mondaufgang 3" (4°«) V. Sonnenuntergang 6-» (6») ss Monduntergang 10°- (11») V. 30. März. 1LSS Rechenmeister Adam Riese in Annaberg gest. — 1844 Französischer Dichter Paul Verlaine in Metz geb. — 1896 Maler Ludwig Munthe in Düsseldorf gest. — 1908 Physio loge Georg Meißner in Göttingen gest. S1. März. 1596 Philosoph RenS DeScartes (Renatus Lartesius) in La Haye geb. — 1727 Englischer Philosoph und Asttonom Isaac Newton in London gest. — 1809 Russischer Schriftsteller Nikolai Gogol in Sorotschinzy geb. — 1811 Chemiker Robert Bunsen in Güttingen geb. — 1819 Staatsmann Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst in Rotenburg a. F. geb. — 1SSS Maler Karl Scherres zu Königsberg i. Pr. geb. — 1842 Mediziner Ludwig Pfeiffer in Eisenach geb. — 1886 Komponist Franz Abt in Wiesbaden gest. — 1911 Durchstich des Lötschberg tunnels (zwischen Simplon und Berner Oberland). Merkblatt für de« L. April. Sonnenaufgang 5« ls Mondaufgang 4« B. Sonnenuntergang 6» ü Monduntergang 12» N. . Komponist Joseph Haydn zu Rohrau i. vsterr. geb. — 1815 Furst Otto v. Bismarck in Schönhausen geb. — 1866 Pianist Ferruccio Busoni in Empoli geb. — 1897 Jugendschriftstellerin Thekla v. Schober (geb. 0. Gumpert) in Dresden gest. — 1916 Landschaftsmaler Andreas Achenbach in Düffeldorf gest. — 1911 Dichter Martin Greif in Kufstein gest. lv HimmelSerscheinnngcn im April. Der Frühling hat nunmehr seinen Einzug gehalten. Die Sonne geht am »„.AprUnach Berliner Zeit um S Uhr 38 Minuten auf und b Ur 31 Minuten unter; am 30. Avril geht sie um ^4 Minuten auf und um 7 Uhr 22 Minuten unter. A'e Tageslange nimmt demnach von 12 Stunden 53 Mi- cm- t ""f 14 Stunden 48 Minuten, d. h. um 1 Stunde D Minuten zu. Am 20. April nachmittags 6 Uhr tritt die Sonne aus dem Lerchen des Widders in das des Stiers. 6. April findet eine partielle Sonnenfinsternis statt, die Kege,-den nicht beobachtet werden kann, nu.- im Norden des Stillen Ozeans, im Teil von Amerika nN?nt nachmittags a"/ Dolarregwnen sichtbar sein. Sie be- aW" -und dauert bis kurz nach 8 Uhr aoenos, .. 4.^ Mond ist zu Beginn des Avril als avneymenve Sichel zu sehen. Nm 6. April abends 7 Uhr verschwindet er als Neumond vollkommen. DaS erste Viertel erreicht unser Trabant am 14. April morgens 7 Uhr. Am 20. April abends 11 Uhr haben wir Vollmond und am 28. morgens 7 Uhr daS letzte Viertel. In Erdferne befindet sich der Mond am 2. und 30., in Erdnähe am 18. — Mit Beginn des Sommerhalbjahres verschlechtern sich immer mehr die Bedingungen für die Beobachtung des Sternen himmels, der seine schönste Pracht in den Wintermonaten entfaltet. Die immer mehr zunehmende Dämmerung er schwert ganz erheblich die Beobachtung der Himmelskörper. Von den Planeten ist folgendes mitzuteilen. Merkur bleibt buch im April unsichtbar. Die VenuS ist zunächst noch als Ätzendstem zu setzen; am 2ö. April kommt sie in die untere Konjunktion mit der Sonne und wird Morgenstern. Der Mars bleibt wiederum unsichtbar. Die Sichtbarkettsdauer des Jupiter nimmt von 1V« Stunden bis auf etwa 2V- Stunden zu. Saturn ist zu Beginn des Monats etwa SV- Stunden, am Ende des Monats dagegen nur noch etwa '/. Stunde zu sehen. - Das Aahr der Völkerschlacht 1813. 29. März: Förmlicher Waffenstillstandsvertrag zwischen Oesterreich und Rußland, der allerdings nur den schon seit zwei Monaten bestehenden Zustand bestätigt. — Kosakengeneral Tscher- nitschew geht auf das linke Ufer der Elbe über und schlägt den französischen General Montbrun, der ihn hieran hindern will, unter großen Verlusten zurück. — 30. März: Blücher zieht in Dresden ein. Der Durchmarsch seiner Armee dauert bis zum 3. April. — 31. März: Das von der Be lagerung Stettins kommende Korps Bülow passiert aus dem Vormarsche Berlin. — Die Stände, Beamte, Ma- gistrate des 1807 von Preußen an Sachsen gefallenen Kott- buser Kreises huldigen von neuem dem König von Preußen. — Die Wehrvortage sieht für Sachsen folgende Neu- sormationen usw. vor: Kommandobehörden usw.: eine Land wehrinspektion. Infanterie: 2 Radfahrerlompagnien, 2 Maschinengewehrkompagnieu,Etatserhöhung beisämtlichenBa- taillonen und Maschinengewehrabteilung, Vermehrung der Stabsoffiziere und Hauptmannsstellen. Kavallerie: Etats erhöhung bei sämtlichen Regimentern, Vermehrung der Ritt meisterstellen. Feldartillerie: Etatserhöhung bei sämtlichen Batterien, Vermehrung der Oberleutnants und Hauptmann stellen. Fußartillerie: Etatserhöhung bei sämtlichen Ba taillonen. Teilung der Bespannungsabteilung des Regiments mit zwei Standorten in zwei Abteilungen mit niedrigem Etat, Vermehrung der Stabsoffiziersstellen Pioniere: Etats- erhöhung bei den Bataillonen, Umwandlung der 2 Schein- werferzüge in Scheinwerferabteilungen, Vermehrung der Offiziere bei den Fortifikationen. Berkehrstruppen: Ein Eisenbahnbataillonsstab und eine Eisenbahnkomp, Etats erhöhung bei den bestehenden zwei Eisenbahnkompagnien, ein Telegraphenbataillon unter Verwendung einer bestehen den Telegraphenkompagnien und eines Funkendetachements, Umwandlung des Luftschifferdetachements in eine Kompagnie, Umwandlung des Fliegerdetachements in eine Kompagnie. Train: 2 Kompagnien, Etatserhöhung bei beiden Bataillonen Sonstiges: Vergrößerung des Kadettenkorps, Trennung und Verstärkung der Unteroffiziersschule und Vorschule. — Die Gefahr der Einschleppung der Maut- und Klauenseuche durch ausländische Arbeiter, aus die schon durch die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 24. März 1911 (Dresdner Journal und Leipziger Zeitung Nr. 77) aufmerksam gemacht wurde, besteht auch für dieses Jahr noch fort, da die Seuche in den Staaten, die in der Hauptsache Saisonarbeiter nach Deutschland senden, noch in mehr oder minder starkem Umfange verbreitet ist. Um dieser Gefahr wirksam zu begegnen, ist den Landwirten und Viehhaltern, die ausländische Arbeiter aufnehmen, dringend anzuraten, die Kleider, das Schuhwerk und die Geräte des Gesindes, soweit anzuuehmen ist, daß diese Gegenstände mit Klauenvieh in Berührung gekommen sind, einer gründlichen Reinigung und Desinfektion unterziehen zu lassen, noch bevor die Arbeiter Gelegenheit haben, Vieh ställe zu betreten oder sonst mit Klauenvieh in Berührung zu kommen. Die Desinfektion der inbetracht kommenden Kleidungsstücke usw. hat nach Maßgabe der Anweisung für das Desinfektionsverfahren bei Viehseuchen — Anlage A zu den Ausführungsvorschriften des Bundesrats vom 7. Dezember 1911 (vgl. Edelmann „Viehseuchengesetzgebung' Seite 169) — zu geschehen. Insbesondere find das Schuh werk und die Geräte nach gründlicher Säuberung von allem anhaftenden Schmutze mit einer desinfizierenden Flüssigkeit (2,5 Prozent. Kresolwaffer) zu waschen Kleidungs stücke sind in die Sonne zu hängen, wiederholt auszuklopfen und mit der DesinseMonsflüsfigkeit abzubürsten. Mr leinene Kleider genügt sorgfältiges Waschen im heißem SAenwaffer. Auch beim Gesindewechsel, dafern die an- ziehenden Personen bisher in verseuchten Gegenden be dienstet waren, ist ähnliche Vorsicht inoezug auf die Ver schleppung der Maul- und Klauenseuche durch Kleidungs stücke usw. nicht überflüssig. — Schon seit Jahren ist der Uebelstand beobachtet worden, daß der Nachwuchs beim Handwerk unzureichend ist Der zunehmende Lehrlings- und Gesellenmanget dürfte sogar die Weiterentwicklung mancher Handwerke ge fährden. Nicht selten gehen befähigte junge Leute dem Handwerk aber nur deshalb verloren, weil deren Eltern die mit der Lehrlingsausbildung verbundenen Kosten nicht zu tragen vermögen. Das Königliche Ministerium des Innern hat daher beschlossen, den Gewerbekammern Mittel als staatliche Beihilfen zur Lehrlingsausbildung zur Ver fügung zu stellen. Diese Mittel sind zunächst für Lehrlinge im 1. Lehrjahre bestimmt, sie können jedoch auch für Lehr linge im 2. und 3. Lehrjahre vergeben werden. Keine Be rücksichtigung finden können Lehrlinge in solchen Berufen, in denen ein Lehrlingsmangel nicht besteht. Die Beihilfe darf nur an befähigte Knaben mit guter Schulbildung ge währt werden. Etwaige Gesuche find an die Gewerbe kammern zu richten. — K-lieferuuH von Leichen z« wissenschaftliche» Zwecken. Das Königliche Ministerium des Innern hat folgende Verordnung an die Kreishauptmannschaften er lassen: Nach 8 2 unter ct des Gesetzes, die Ablieferung der Leichen zu wissenschaftlichen Zwecken usw. betreffend, vom 5. Oktober 1912, unterbleibt die in 8 1 vorgeschriebene Leichenablieferung, wenn die Ablieferungsstelle ausnahms weise aus einem brsonderen Grunde davon absieht. 8 4 Abs. 3 der Ausführungsverordnung vom 8. Oktober 1912 bestimmt hierzu, daß von der durch die angezogene Gesetzes vorschrift gegebenen Befugnis vorsichtiger Gebrauch gemacht werden soll. Nachdem nunmehr die Wirkungen des Gesetzes vom 5. Oktober vorigen JahreS einigermaßen übersehen werden können, erscheint es angängig, versuchsweise einen etwas umfänglicheren Gebrauch von der erwähnten, den Ablieferungsstellen erteilten Ausnahmebefugnis zuzulaffen. Damit bietet sich die erwünschte Möglichkeit, dem Pietäts- gefühl und ähnlichen schonungswerten Empfindungen solcher Kreise, die sich mit der Verwendung der Leichen ihrer An gehörigen zu Anatomiezwecken noch nicht recht abzusinden vermögen, erhöhte Berücksichtigung angedeihen zu lassen. Das Ministerium des Innern ordnet deshalb an, daß bis auf weiteres die Ablieferungsstellen in Anwendung von 8 2 des Leichenablieferungsgesetzes vom 5. Oktober 1912 unter ci auch regelmäßig die Ablieferung aller derjenigen Leichen zu unterlassen haben, bei denen nahe Angehörige vorhanden sind, die aus Gründen der Pietät oder aus ver wandten Gefühlen die Bestattung der Leiche ernstlich wün schen, zur Tragung der Bestattungskosten jedoch tatsächlich außerstande sind. Als nahe Angehörige haben dabei aber nur Verwandte auf- und absteigender Linie, Geschwister, Ehegatten, Adoptiveltern und Adoptivkinder zu gelten und es sind deren Wünsche auch nur dann zu berücksichtigen,