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MM für MM und Umgegend Amts Mr die Königliche Amkshauxtmannschafl Meißen, zu Wilsdruff sowie für das König- Jnjertionspreis 15 Pfq. pro sünsgejpaltene KorpuSzeNe. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. , Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. I Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch I I I Klage eingezogen werden muß od. der Austraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat Forflrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Milsäruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klippbausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, .Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tannebrrg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufender Unterhaltungs-sRoman-jKeilage, wöchentlicher illustrierter Beilage „Wett im Bild" und monatlicher Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Nr. ar. Sonnabend, den 22. März 191z. 72. Jabrg. -rs OUergruK. rinä voie in allen bräengauen Oer ersten Lercke 2iek'n kröklick in §0 mancher, cier an Gott verzagte, Gibt neuer, kroker Hoffnung kaum, Unck rnancke tief äurckvüklten Herzen Umspinnt ein neuer Lenzestraum. Gkrill ist erltancien! cliele Kuncte Verkünciet kekrer GtockenlckaU Dncl neuer, frok gestärkter Glaube vurckzittert rings äas MeltenaU. Jubslliecter ciie Luft empor. GkrM ist erstancien! cler am Kreuze Der Mensckkeit Künclen leicienct trug, ^ükrl Keul clie glaubensfroken Herzen Dem Vater zu in kekrem Flug, 6r gibt, claK jeclerSckmer; ».Kummer In uns veräämmert unci verglükt, Llnci äurck ciie Krull ein neues Hoffen Auf einen Lenz cies Lebens ziekt. Gin neuer Lenz zum Dasein ringt, Mie rings aus allen Früklingsaueu Gin Jauckzen cler Erlösung clringt, Ko öffnet suck im Wensckenkerzen Sick manck verborg nes Kämmerlein, In Kart geworä'ne tote Seelen Tiekt froke Kuferstekung ein. Der Minier ist clakingelckveunäen Wit seinem frost unci Llngemack, Gs küöt ein neues Früklmgsleknen Die jugenälrilcke Grcle veack; Llnct lausenct junge Keims sprieöen 2u neuem Leben frok kervor, Neubau des Verpffegshaules „Wettinstift" des Bezirbsverbandes der Kömgl. Amtshauptmannfchaft Meißen in Coswig i. Sa. Im Wege der öffentlichen Ausschreibung sollen die Schlosserarbeiteu berdungen werden. Die Angebote sind bis Sonnabend, den 5. April dieses Jahres, mittags 12 Mr im Zimmer Sir. 4 der Königlichen Amtshauptmannschaft versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen abzugeben Die einzelnen Preislisten können gegen Erstattung der Schreibgebühren daselbst bezogen werden. Die zeichnerischen Unterlagen können entweder bei dem Bausachverständigen der Königlichen Amtshauptmannfchaft, Herrn Bauamtmann Riemer, in den Vormittagsstunden von 9 bis <2 Uhr oder im Büro des Archidekten, Herrn Eugen Pönisch in Coswig, während der Bürostunden von vormittags 8 bis 12 und nachmittags von 2 bis 6 Uhr eingesehen werden. Die Auswahl unter den Bewerbern, die Teilung der einzelnen Arbeiten sowie die Ablehnung sämtlicher Angebote bleibt aus drücklich Vorbehalten. Bewerber sind sechs Wochen an ihre Angebote gebunden. Meißen, den 20. März 1913. Der Bezirksvorstand der Königliche» Kmtshanptmannschaft Meißen. Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie am Wege Mohorn-Hrnnd—Landberg liegt bei dem Postamt in Botschappel vom 25. ab vier Wochen aus. E Dresden.A., 19. März 1913. . Kaiserliche H-er-Bostdirektio». In Kühndorf sollen Mittwoch, den 26. Mär; 1913, vormittags 11 Uhr 1 Gewehrständer, 1 Grammophon mit Platten, 1 Bücherschrank, 1 Standuhr, 1 Sofaum bau und 2 Matratzen gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden. Versammlungsort der Bieter im Gasthof zu Hühndorf. Wilsdruff, den 20. März l913. ,7-« H. 287/12 49/13. Der Gerichtsvollzieher des Königliche» Amtsgerichts. In den Grundstücken Rosenstraße 75, Badergasse 80 und Bahnhofstraße 134 l" ist die Schweineseuche ausgebrochen. Wilsdruff, am 20. März 1913. -7,5 Der Stadtrat. Freibank Wilsdruff. Sonnabend de» 2L. März 1913, von nachmittags 1 Ahr ab Schweinefleisch in gekochtem Zustande. Preis pro Pfund 40 Pfg. 271. Wiedereröffnung der hiefigen Fortbildungsschule betr. Die hiesige Fortbildungsschule wird Montag, den 31. Mär; d. I., nachmittags 5 Ahr wieder eröffnet. Verpflichtet zu ihrem Besuche find alle männlichen Personen, welche in der Zeit von Ostern 1911 bis jetzt die Schule verlassen haben und hier aufhältlich sind. Anmeldung neu eintretender Schüler hat Sonntag, de» 3V. März d. I>, vormittag- 11—12 Uhr, im Amtszimmer des Schuldirektors persö»lich zu geschehen. Ausgenommen von der Verpflichtung zum Besuche der Fortbildungsschule sind alle diejenigen, welche regelmäßig eine höhere Lehranstalt oder eine mittlere oder höhere Volks« schult neun Jahre anstatt acht Jahre besuchen oder auch dementsprechenden Privatunter richt genießen, jedoch nur unter den im § 11 Abs. 3 der Ausführungsverordnung zum Schulgesetze gedachten Voraussetzungen. Der schriftliche Befreiunasnachweis ist während der Anmeldefrist vorzulegen. Die aus einer anderen als der hiesigen Bürgerschule ent lassenen Fortbildungsschulpflichtigen haben ihre Schulentlassuugsschcine bei der Aufnahme vorzulegen. Unentschuldigte oder ungerechtfertigte Schulversäumnisse und hierbei etwa vorkom mendes widerrechtliches Verfahren der Eltern, Erzieher, Lehr- oder Dienstherren und Arbeitgeber werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft sowie eigen mächtiges Einschreiten der Eltern gegen Disziplinarmaßregeln der Lehrer und gegen die Ordnung der Schule mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft nach Z 5 Abs. 4 und 6 des Volksschulgesetzes in Verbindung mit 8 32 Abs. 10 der Ausführungs verordnung geahndet. Die erforderlichen Bücher, Zeichenhefte und Schreibutensilien haben die Schüler zu beschaffen und mit in die Schule zu bringen. Der Unterricht erfolgt in sieben Fachklassen und außerdem in einer Klasse mit erweiterten Zielen. In letzterer werden wöchentlich sechs Unterrichtsstunden, Montag und Donnerstag, nachmittags 5—8 Uhr, erteilt. Schüler dieser Klasse gelangen schon nach zweijährigem Schulbesuch zur Entlassung. Das Schulgeld beträgt für in Wilsdruff fortbildungsschulpslichtige Schüler 12 Mark, für auswärtige 36 Mark jährlich. Der Ein tritt in diese Klasse ist von einer vor dem Schuldirektor abzulegenden Prüfung abhängig. Eltern, Erzieher, Lehr- und Dienstherren sowie Arbeitgeber werden ersucht, die bei ihnen sich aufhaltenden, zum Besuche der Fortbildungsschule verpflichteten jungen Leute auf vorstehende Bekanntmachung aufmerksam zu machen. Wilsdruff, den 18. März 1913. Der Schutausschuß.