Volltext Seite (XML)
unä Amgegenä vlatt Mlsärukk! vrum Die Königliche Amtshauptmannschaft. Satzungsnuszug Beiti auf 1 laufendes auf 1 laufendes Vorwärts mit cler Leit! Es liegt Meißen, am B. Dezember 1912 Nr. 674 b. XV. 4. Die Genossenschaft kann auch die Unterhaltung der D lagen übernehmen, dafern die Eigentümer darauf antragen m sammlung dem Antrag zustimmt Will der Eigentümer der Anlc wieder selbst übernehmen, so bedarf es dazu der Zustimmung der Gl Aeitragspfficht. Die durch die Erfüllung des Genossenschaftszweckes entstehenden Lasten die Genossen verteilt. Die Verpflichtung der Genossen, zu den Zwecken der Genossen- schäft beizutragen, kann nicht beschränkt werden. Mame, Sitz und Zweck. 1. Die auf Grund der §8 63 flg. des Wafsergesetzes vom 12. März 1909 bestehende „Atterhattungsgenossrnschaft für die Kleine Zriebisch" hat ihren Sitz in Laubenheim und bezweckt die Unterhaltung der Kleinen Triebisch und der dazu gehöriger Flutriunen, sowie der Hochwasserschutzanlagen, die Reinhaltung des Wasserlaufbettes md den Schutz der im Bereiche des Gewässers gelegenen Grundstücke vor Uferangriff, Überschwemmung, Eisgang und Versumpfung in den Gemeinden Birken hain, Lotzen, Lanifersdorf, Taubenheim, Piskowitz, Kettewitz, Kobitzsch, Polenz, Semmels- berg und RobWtz, in den Gutsbezirken der Rittergüter Limbach, Taubenheim, Ober polenz und Niedeipolenz, sowie in der Gemeinde Limbach von der Kesselsdorf—Nossener Staatsstraße ab. 2. Bei Anlagen, die zur Ausübung des Gemeingebrauches oder besonderer Wasser- benutzungen oder zur Sicherung von Wegen, Brücken, Gebäuden, Eisenbahnen und anderen besonderen Anlazen an der Kleinen Triebisch dienen, sind die zu dielen Zwecken be stimmten Ufer- und Flußbauten einschließlich der Stauvorrichtungen nebst Zubehörungcn ^on den Besitzen zu unterhalten. 3. Die nach Absatz 1 der Genossenschaft obliegende Unterhaltungsverbindlichkeit Mbt jedoch auch im Falle des Absav 2 vorbehältlich des Ersatzanspruches an die Be- ^Mten bestehe t, soweit diese ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Bekanntmachungen. Die von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen we blättern der Aufsichtsbehörde veröffentlicht, d. s. daS Wochenblatt für Meißner Tageblatt. Iortsetzung. 1. Soweit die Mitgliedschaft auf dem Eigentum an angrenzenden Grundstücken oder Anlagen beruht (8 8 Abs 1), werden die Lasten nach Beitragseinheiten auf Grund des Vorteiles aufgebracht, der den Anliegern durch Uebergang des Aufwandes für die Unterhaltung und Reinhaltung sowie für den Hochwasserschutz auf die Genossenschaft erwächst. 2. Die Beitragseinheiten werden dabei nach folgenden Grundsätzen berechnet. a. Im allgemeinen verursacht Flackufer, soweit es nicht gepflastert ist, den ge ringsten Aufwand, Steilufer, soweit es nicht in Mörtel gepflastert ist, und Trockenpflaster einen höheren und Trocken- oder Mörtelmauer und Mörtelpflaster den höchsten Unter haltungsaufwand Die Kosten der Unterhaltung dieser Uferartcn verhalten sich nach den angestellten Berechnungen wie 1:1V-:2. Aus diesem Verhältnis ergeben sich kürLM Uferunterhaltung und den Hvchwasserschutz die Beitragseinheiten eines jeder^MM^M entfallen. b. Für die Rein- und Instandhaltung des Masst - gestellten Erörterungen auf 1 m Uferlänge 1 Beitragsc.HM 3. Aus besonderen Gründen können die berechnete erhöht oder vermindert werden, wenn der Zustand des . besser oder schlechter ist als der Durchschnitt der in dieselve^ Uferstrecken. Der Zuschlag ist nicht als Vorausleistung (U Uferhöhen von mehr als 1V- m über der Sohle des Wasser schlag bis insgesamt 100 v. H. der sonst zu berechnenden Bk Der Mutige. Da wirck ein Herrgott walten! So stekst Luck clu, geliebte Vaterstackt, Vor einem Menckepunkt in ckeinem Leben; Unck was ckurck, lange Leit bewäkrt lick Kat, Lum Opfer fiels talkräfl'gem Vorwärtsstreben! Mar s einst cker Killersmann, ckess' starkem Mort Wan mustt geborgen, mustt man später fügen Sick Weistens Mort unck was beschlossen ckort. Jetzt keistt es: Selbst verwalten! Selbst verfügen! Sei's ckir zum Heil! Wog' treuer Wanner Sinn Im neuen Gleis ckich munter förckenck leiten! Vie neue freikeil sei ckir ein Gewinns Unck fükre ckich kinan zu gotcknen Leiten! Vas walle Soll! Jns-rrtionspreis 15 Pfg. Pro sünsgess Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Will Zeitraubender und tabellarischer Satz mitM Jeder Anspruch aus Rabatt crlN^WÜ Klage eingezogen werden muß od. der Fernsprecher Rr. U. — ?elegramw Lokalblatt für Milsckruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit LHW Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Mnnzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, PH bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshaw Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufender WrrhaltungsDoman-)§ti!age, wöchentlicher illustrierter Anlage „Welt im Aild" und monatlicher Anlage „Unsere Heimast Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. AnterhaVungrgensfsenfchaft für die kleine Triebisch. Das Königliche Ministerium des Innern hat die „erstmalige Satzung" dieser Ge- nossenschaft vom 16. Nolember 1912 am 6. Dezember 1912 genehmigt. Sie kann bei der Königlichen Amtshauptirannschaft kingesehen werden Die Eigentümer d-r an der Kleinen Triebisch im hiesigen Bezirke gelegenen Grund stücke und Anlagen werten hiermit gemäß 8 69 deS Wassergesetzes zur ersten Keuosteu- schaftsrersammlung auf Donnerstag, den 16. Januar 1913 nachmittags Ahr nach Fanöenheim in den bärtige» Hasthaf eingeladen. In dieser Versammlung erfolgt u. a. die Wahl des wrlänfigen aus fünf Mitgliedern — darunter einem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter — bestehenden Aarstandes, sowie die Wahl je eines Stellver treters für jedes Vorstaidsmitglied und eine? dem Vorstande nicht angehörigen Schatzmeisters. m Steilufer, soweit es nicht in Mörtel ge pflastert ist und Trockenpflaster m Trocken- oder Mörtelmauer und Mörlel- pflaster Erscheint wöchentlich dreimal ui^ zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden'tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich U,40 Mk. frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. Im sieten Gange vorwärts ckrängt ckie Leit Unwegsam. — viemanck mag sie auszukalten. 6s baut sick Iskr auf Iakr unck wäckst zur Ewigkeit, Verkünckenkt einer Gottkeil mäcktiges Gestalten. Ist's Wenlckenwerk nickt, an cker Meltenukr Lu rükren, bleibt's ckock Wensckengeist belassen, Auf eigner, woklckurckickackter, woklerwogner Spu.« Vie Leiter zu verstekn unck ricktig zu erfassen. Vann mit Vernunft unck mit gesundem Slick ver Leit gefolgt, unck was sie neues bietet, Geprüft! Vas kiest sckon oftmals ckas Geschick Wit eig'nr faust nack eig'nem Munsck gesckmiecket. Im stete« Kampf fallt so, was einst genügt, Unck stilk stekn ckabei, ckas keistt veralten. dergestalt, daß auf 1 laufendes m Flachufer, soweit es nicht gepflastert ist,