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2818 PAPIER-ZEITUNG. No. 103. Weltausstellung in Chicago 1S93. Der Reichskommissar hat dem Vorstande des Vereins Deutscher Papierfabrikanten eine Druckschrift »Neuere Mittheilungen über die Welt-Ausstellung in Chicago« zugehen lassen, welcher wir, in Er gänzung unserer Mittheilungen in Nr. 48, Seite 1237, Nachstehendes entnehmen: Die Ausstellung findet im Jackson-Park, einem am Ufer des Michigan-Sees gelegenen, 600 Acres oder 1000 Morgen grossen Park, statt, in welchem gegen wärtig die zur Aufnahme der Schaustücke bestimmten Gebäude errichtet werden. Das bedeutendste unter diesen ist der Industrie-Palast, dessen Grundfläche sich auf etwa 900000 Quadratfuss beläuft. Für Deutschland sind in diesem Hauptgebäude 100000 Quadratfuss, und zwar im Mittelpunkte an einer der durch die Kreuzung der beiden Hauptwege gebildeten Ecken fest belegt worden. In den für Kunst, Maschinen, Elektrizität, Landwirth- schäft usw. errichteten Gebäuden wurden ausserdem noch 105000 Quadratfuss der deutschen Abtheilung zugeloost, so dass der auf uns entfallende bedeckte Raum im ganzen 205000 Quadratfuss umfasst. Ueberdies stehen uns zur Errichtung eines deutschen Dorfes, sowie zum Aufbau der Repräsentations- und Bureauräume im Freien noch Flächen von insgesammt 210000 Quadratfuss zur Verfügung. Es wird wiederholt darauf bingewiesen, dass der Platz völlig kostenlos an die Aussteller abgegeben wird. Die deutschen Eisenbahnverwaltungen werden bei der Hin- und Rückbeförderung von Ausstellungsgütern nur die halbe tarifmässige Fracht in Ansatz bringen, während die amerikanischen Eisenbahngesellschaften bis jetzt freie Rückfracht und erhebliche Vergünstigungen für den Hintransport zugesichert haben. Sobald der Werth der Ausstellungsgüter annähernd feststeht, werden Verhandlungen bezüglich der Versicherung der zur Schau zu bringenden Gegenstände eingeleitet werden; schon jetzt ist nach den bisher vorliegenden Angeboten ein für die Aussteller günstiges Ergebniss zu erhoffen. Nach den seitens der amerikanischen Regierung erlassenen Vorschriften sollen die Güter unter Zollkontrolle direkt nach dem Ausstellungsgebäude befördert und erst hier bei Gelegenheit ihrer Auspackung einer Revision von Seiten der Zollbehörde unterworfen werden. Behufs Feststellung derWerth- verminderung, welche die Objekte während der Dauer der Ausstellung erfahren haben, findet kurz vor oder nach Schluss derselben eine erneute Revision statt. Werden nun die Schaustücke nach dem Herkunftslande oder nach einem anderen Lande ausserhalb der Vereinigten Staaten von Amerika befördert, so haben sie keinen Zoll zu entrichten, sofern sie mit den für Deutschland von dem Reichs-Kommissar auszugebenden Beklebezetteln und Bescheinigungen versehen sind. Dagegen ist für diejenigen Güter, welche nach Schluss der Ausstellung in den Vereinigten Staaten in den freien Verkehr übergehen, der tarifmässige Zoll zu entrichten; aber auch hier tritt für die abgenutzten oder verloren gegangenen Objekte Zollerlass nach Maassgabe der Weith verminderung ein. Ueber den Schutz der Erfindungen und Handelsmarken hat die amerikanische Regierung eine amtliche Erklärung abgegeben, deren wesentlicher Inhalt in Nr. 77, Seite 2084 wiedergegeben wurde. Auch mit Bezug auf die Anwendung der Kontrakt-Arbeiter-Gesetze auf die zur Ausstellung kommenden Angestellten auswärtiger Aussteller (siehe die amerikanischen Berichte in Nrn. 68, Seite 1787 und 94, Seite 2554) ist seitens der amerikanischen Regierung den fremden Mächten auf diplomatischem Wege eine Kundgebung zugegangen, in welcher versichert wird, dass alle zu Ausstellungsarbeiten verwendeten Arbeiter keine Belästigung zu befürchten haben. Zur Wahrung der eigenen Interessen der Anmelder ist es nothwendig, dass wenigstens die vorläufigen Anmeldungen innerhalb der bis zum 1. Januar 1892 laufenden Anmeldefrist bewirkt werden. Später eingehende Anmeldungen können nur insoweit berücksichtigt werden, als noch verfügbarer Raum vor handen ist. Diejenigen Aussteller, welche bis zu dem genannten Zeitpunkte über die Art ihrer Betheiligung im Einzelnen noch nicht schlüssig zu werden vermögen, können die endgiltigen Angaben einem späteren Zeitpunkte vorbehalten. Die Frachtsätze für den Transport von Ausstellungsgütern auf den amerikanischen Eisenbahnen von den Hafenplätzen nach Chicago betragen für Güter Stellungsplatze zur Ablieferung kommen. Nach Chicago von: 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl . 4. Kl. 5. Kl. 6. Kl. für 100 Pfund Cents Cents Cents Cents Cents Cents New York 83 73 58 43 38 33 Philadelphia 77 67 56 41 36 31 Baltimore 75 65 55 40 35 30 Boston 83 73 58 43 38 33 Portland, Me. 73 65 52 39 34 30 Newport News 67 59 51 37 33 28 Montreal 73 65 52 39 34 30 Die Frachten für Ausstellungsgüter sind im voraus bei der Verladung zu bezahlen, , so dass letztere völlig kostenfrei im Ans- Du musst, eines Menschen Werth zu erfassen, Ihn erst über Andre urtheilen lassen. (Leuthold.) Berichte unserer Korrespondenten. Aus den Vereinigten Staaten. Mankato, Minn, 21. November 1891. Das Schatzamt ist in einer gewissen Bestürzung über eine raffi- nirte Fälschung von Zweidollarscheinen, an denen sogar der bekannte Seidenfaden, der in gerader Richtung der Länge nach durch die Scheine gezogen ist, nicht fehlt. Das einzige Merkmal der Fälschung besteht darin, dass in dem Namenszug des Bundesschatzmeisters ein Buch stabe die gravirte Einfassung in einer von den echten Scheinen ab weichenden Weise berührt. Dies ist aber für das grosse Publikum ein so dürftiger Anhaltspunkt, dass man beinahe zu der Annahme ge langt, es sei trotz der umfassenden Vorsichtsmaassregeln entweder in der Papierfabrik, oder in der Notendruckerei, oder beim Transport von der ersteren nach der letzteren eine helfende Hand mit im Spiele, die den Fälschern das echte Crane’sche Fadenpapier in die Hände arbeitet. Eine andere Fälschung verursacht den Beamten des Schatzamtes mehr Kopfzerbrechen als Bestürzung. Von Zeit zu Zeit wird, stets von einem anderen Punkte der Vereinigten Staaten aus, aber augen scheinlich immer von derselben geschickten Hand, eine von A bis Z mit der Feder gezeichnete Banknote im Betrage von 10 Dollar oder 20 Dollar in Umlauf gesetzt, die so wunderbar täuschend dem Origi nale nachgebildet ist, dass sich die Fälschung immer erst in der mit Recht berühmten Abtheilung des Schatzamtes für Entzifferung zer störter, zu Asche verbrannter oder sonstwie beschädigter Banknoten herausstellte, wo geübte Sachverständige männlichen und weiblichen Geschlechtes mit den vollkommensten Mikroskopen aibeiten. Man glaubt, dass man es mit einem Federkünstler zu thun hat, der es mehr darauf anlegt, die Finanzbehörde zu verblüffen, als sich zu bereichern. Die hier gangbaren Celluloid-Klischees sind so unverwüstlich solid, dass Anzeigen-Agenten bei deren Uebersendung an die Zeitungen sich die Mühe der Verpackung sparen, indem sie Adresse und Post marke einfach auf dem Holzfuss anbringen und das nackte Klischee der Post übergeben. Die neueste »substantielle Geschäftskarte« ist eine Schultasche aus Ledertuch mit aufgedrucktem Text, für Mädchen mit Henkeln, für Knaben mit Tragband nach Art einer Jagdtasche. Bei den jüngsten grossen Gold Verschiffungen aus dem Schatzamt wurde die Beobachtung gemacht, dass die blosse einmalige Hantirung einer Million Dollar in Säcken verpackter Goldmünzen eine Abnutzung bis zum Betrag von 5 Dollar zur Folge hat. Jetzt ist die Zeit, wo ländliche Zeitungsherausgeber die stereotype Notiz in ihre Lokalspalte einheben: Diejenigen unserer Leser, welche ihr Abonnement mit Brennholz bezahlen wollen, sollten jetzt vor sprechen.« Die University of Chicago hat telegraphisch mit Herrn S. Simon in Berlin (Eine solche Firma giebt es nicht; d. Red.) den grössten Bücherhandel abgeschlossen, der in den Annalen einer amerikanischen Lehranstalt zu verzeichnen sein dürfte. Die erworbene Bücherei umfasst 280 000 Bände und 120 000 Abhandlungen aus früheren Jahr hunderten und in verschiedenen Sprachen. 30 000 Werke der Samm lung sollen bis jetzt überhaupt noch nicht in den Ver. Staaten ver treten gewesen sein. lieber die Kaufsumme ist nichts Bestimmtes zu erfahren. Die Aufaddirung des Katalogpreises ergiebt eine Summe von 800 000 Dollar (3200000 M.), und der Kaufwerth soll von Fach männern auf 300000 Dollar (1200000 M.) abgeschätzt worden sein, was nicht unwahrscheinlich ist, wenn man die Zahl der Bände auf 300000 abrundet, wofür sodann ein Durchschnittspreis von 1 Dollar auf den Band sich ergiebt. In den neuesten Preislisten der Papierhäuser ist der billigste Zeitungsdruck, buchweise gefalzt und als amerikanisches »Bundle« von 2 Ries verpackt, zu 3 %/4 Cents das Pfund notirt. Bei Wagenladungen fällt noch 1/, Cent weg, sodass sich das Pfund (96 Cent. = 4 Mark) auf 14,58 Pfennige, oder unter Hinzurechnung von 10 %, um welche das amerikanische Pfund leichter ist, auf rund 16 Pfennige das Pfund stellt. Die grossen Papier-Handelsgesellschaften pflegen jetzt ihrer neu erscheinenden Preisliste eine Liste derjenigen Lagerbestände beizufügen, die aus irgend einem Grunde nicht mehr in den Rahmen des neu angelegten Kataloges passen und daher geräumt werden müssen. In einer mir vorliegenden derartigen Liste ist Zeitungsdruck in allen üblichen Formaten und in Mengen bis zu 100 Ries zu 3 Cent das Pfund angesetzt. Der kleine Zeitungsherausgeber könnte demnach für die nächsten drei bis 6 Monate sein Druckpapier für 13 3/ Pfennige das halbe Kilo kaufen, wenn er überhaupt mit dem Papier seiner Zeitung irgend etwas zu thun hätte. Zwei Drittel aller Zei tungen der Ver. Staaten werden nämlich auf dem nicht mehr unge wöhnlichen Wege der fabrikmässig hergestellten »Innenseiten« oder