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PAPIER-ZEITUNG. No 102. Vorsicht bei Abfassung von Anzeigen! Der Inhaber eines Berliner Kaufhauses, Jacques Raphaeli, hatte unter der Ueberschrift »Krieg in Sicht« eine ganze Legion von Stiefeln ausgeboten, die vom »besten Leder, geschmackvollster Ausführung, raffinirtester, elegantester Ausstattung und vornehmster Geschmacks richtung sein und doch nur 4 M. 50 Pf. bezw. 5 M. kosten sollten. Ein Käufer, der die bezogenen Stiefel schlecht fand, brachte den Lieferanten wegen Betrugs zur Anzeige. Vor dem Berliner Schöffen gericht bestritt dieser entschieden, dass in seinem ausgedehnten Geschäft irgendwie auf unreelle Handlungen ausgegangen werde; er suchte darzuthun, dass sich die beanstandeten Ausdrücke seiner Anzeige auf eine ganz andere Sorte von Stiefeln bezögen, versicherte, dass er immer darauf bedacht sei, seinen Kunden gute Waare zu liefern und legte zum Beweise dessen eine Anzahl von Briefen seinen Kunden vor. Das .beanstandete Paar Stiefel war selbst nicht zur Stelle, dagegen hatte der Angeklagte zwei angebliche Repräsentanten der in der Anzeige angepriesenen Stiefelsorten mit zur Stelle ge bracht. Obgleich dieselben nicht zum Nachtheile des Angeklagten ausgewählt sein dürften, begutachteten doch zwei Sachverständige, dass auch diese Stiefel zwar so viel werth seien, als dafür bezahlt werden sollte, aber in keiner Weise dem Bilde entsprächen, welches die Anzeige von ihnen entwarf. Der Staatsanwalt hielt hier die Grenzen-der zulässigen Reklame für überschritten. Die bombastischen Anzeigen seien vorzugsweise auf die Provinzen zugeschnitten und darauf berechnet, Gimpel zu fangen. Jeder Kaufmann lobe ja seine Waare, hier handele es sich aber um offenbar falsche Anpreisungen, gegen welche die redlichen Schuhmachermeister, wie überhaupt der reelle Verkehr in Handel und Wandel energisch geschützt werden müsse. Der Staatsanwalt beantragte deshalb 4 Wochen Gefängniss und 1000 AI. Geldbusse, event. noch 100 Tage Gefängniss. Der Gerichtshof war ungefähr derselben Ansicht wie der Staatsanwalt und erachtete den Angeklagten auf Grund der Anzeigen des versuchten Betruges und in einem Falle des vollendeten Betruges für schuldig. Diese An zeigen seien vorzugsweise auf Leute berechnet, die nicht das rich tige Verständniss für die Uebertreibungen der Reklame haben. Dieser Richtung des Geschäftslebens, welche auf den Gimpelfang ausgehe, müsse ein energischer Damm entgegengesetzt werden, denn dieselbe sei geeignet, sowohl im Inlande als im Auslande den Ruf des soliden Geschäfts zu untergraben, gute gediegene Arbeit vollständig ver schwinden zu machen, um an deren Stelle minderwerthige Ramsch- waare treten zu lassen. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten zu 500 31. Geldbusse, event 50 Tage Gefängniss. j Zu vollständigen Einrichtungen 3 für 2 Pa pierfabri ken (Papiermaschinen mit allen Zubehörungen), 4 _ für Sl’appenfabrilen (auch zu sogenannter Lederpappe), T und für । Holzstoff-Fabriken (von weissem I. braunem Stoff) d besonders zu Lieferungen von 4 H“ollergängen beliebiger Grösse € empfiehlt sich die 9 Maschinenfabrik F. A. MÜNZNER € in Obergruna bei Siebenlehn (Sachsen). [52892 Pappenklammern aus galvanisch verkupfertem, sowie verzinntem Stahldraht in allen Stärken und Grössei» und Holzlatten zum Auf hängen nasser Pappen und Papiere etc., weisse Holzpappen sowie graue u. Schrenzpappen in allen Formaten und Stärken empfiehlt billigst die Holzstoff* and Hoizpappen-Fabrik Eduard Wussing, Obersachsenfeld von Post Schwarzenberg i. Sachsen. [51002 • Civilingenieur G. Hartmann, Christiania, ■ j Specialist für Papier-, Cellulose- u. Holzstofffabriken, : • empfiehlt sich für . 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