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Papier-Zeitung dd ANIIOT A rr Kmmb. FACH BLATT Fabriken etc. Papierfabriken. 13 26 62 No. 6036 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste. 20 „ 30 „ 40 „ Preis der Anzeigen 10 Pfennig der Millimeter Höne 50 mm breit (1/4-Seite). Ermässigungen bei Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 Proc.weniger Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. Frscheint Jeden Sqnntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab genommen, oder durch Buch handel bezogen: viert eljährlich 2 M.50 Pf, (inAusland mit Post-Zuschlag). 104 „ „ „ 50 „ Für Anzeigen unter Zeichen wird dem Besteller 1 M. mehr berechnet. Dafür erfolgt An nahme u. freie Zusendung der frei an uns eingehenden Zei chen-Briefe. Stollengesuche zu halbem Preis. Vorausbezahlung a.d. Verleger. Buchbinderei, Druck-Industrie sowie für alle verwandten und Hilf Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinenteile Herausgegeben von {\ LA CARL HOFMANN, Mitglied des Kaiserlichen Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher techniscfer eitr Berlin W., Potsdamer-Strasse 134. für Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher - Berufsgenossenschaft. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstofffabrikanten und Deutscher Papierfabrikanten. No. 98. Berlin, Sonntag, den 6. Dezember 1891. XVI. Jalirg Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, beliebe uns dies gefl. auf einer Postkarte mitzutheilen, damit wir den Versandt einstellen können Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Seit Anfang 1886 sind 23 Lieferungen mit 892 Quartseiten und 808 Holzschnitten erschienen. Die 23. Lieferung wurde mit Nummer 78 versandt. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Inhalt. Seite Holzstoff in Schweden-Norwegen. Papierprüfung 2665 Hektographen-Masse. Theorie des Trocknens 2667 Neue Methode zur Festigkeitsprüfung ’ 2669 Neuheiten ....... 2670 Verleger- und Druckerzeichen 2672 Kleine Mittheilungen. Bücherweisheit 2673 Deutsche Erfindungen 2676 Gebrauchsmuster 2678 Neue Geschäfte und Geschäftsveränderungen 2684 Deutsche Ausstellung in London 2686 Angenehmer Kunde 2690 Verkehr mit Mexiko 2692 Briefkasten 2694 Marktberichte 2695 Holzstoff in Schweden-Norwegen. Direkte Mittheilung. (Vergl. auch Nr. 96, Seite 2600 i) Am 17. November fand in Gothenburg eine Versammlung schwe discher und norwegiseher Holzschleifer und Zellstoff-Fabrikanten statt. Der frühere Beschluss, wonach die Erzeugung von Stoff beider Arten auf zwei Drittel eingeschränkt werden sollte, wurde erneut. Nasser Holzschliff soll im Jahre 1892 nicht unter 36 Kronen und trockener nicht unter 75—80 Kronen für 1000 kg frei Gothenburg netto Kasse verkauft werden; Sulfitstoff I. Klasse nicht unter 190 Kronen, 11. Klasse 175 Kronen und III. Klasse 165 Kronen unter obigen Bedingungen. Sulfitstoff soll nicht mehr als 10, Sulfatstoff bis 12 Prozent Wasser enthalten. Es wurde auch beschlossen, womöglich mit den deutschen und österreichischen Fachgenossen in Verbindung zu treten. Papier-Früfung. Vom 1. Januar 1893 ab treten unter gleichzeitiger Aufhebung der Grundsätze für amtliche Papier - Prüfungen vom 5. Juli 1886 nachstehende Vorschriften für die Lieferung und Prüfung von Papier zu amtlichen Zwecken in Kraft. § 1. Unter Zugrundelegung der folgenden Tabellen für die Stoff- und Festigkeitsklassen (Tabelle I und II) sollen die zu amtlichen Zwecken bestimmten Papiere die in Tabelle III gegebenen Eigenschaften, Bogengrössen und Einheitsgewichte besitzen. Die Bogengrösse 33x42 cm ist überall, auch bei Formularen, Büchern usw., vorzugsweise in Anwendung zu bringen. Tabelle I. Stoffklasse I bis IV. Klasse I. Papiere, nur aus Hadern, mit nicht mehr als 3 pCt. Asche. Klasse II. Papiere aus Hadern, mit Zusatz bis zu 25 pCt. von Cellulose, Strohstoff, Esparto, aber frei von Holzschliff, mit nicht mehr als 5 pCt. Asche. Klasse HI. Papiere von beliebiger Stoffzusammensetzung, jedoch ohne Zusatz von Holzschliff, mit nicht mehr als 15 pCt. Asche. Klasse IV. Papiere von beliebiger Stoffzusammensetzung und mit beliebigem Aschengehalt. Jedes Papier muss leimfest sein. Tabelle II. Festigkeitsklasse 1—ß. Klasse. 1 2 3 4 5 6 Skala für den Widerstanl gegen Zerknittern. a. Mittlere Reisslänge in 0) ausserord. gering, Metern mindestens b Mittlere Dehnung in pCt. der ursprünglichen 6000 5000 4000 3000 2000 1000 1) sehr gering, 2) gering, 3) mittelmässig Länge mindestens . c. Widerstand gegen 4,5 4 3 2,5 2 1,5 4) ziemlich gross, 5) gross, Zerknittern . . . 6 0 5 4 3 1 6) sehr gross, 7) ausserord. gross. Unter Berücksichtigung der beiden Klassifikationstabellen 1 und II gelten die in Tabelle III gegebenen Vorschriften. Gegen die in der umstehenden Tabelle III angegebenen Einheits- g wichte darf die Lieferung a) für Schreib- und Druckpapier um 2,5 pCt, b) für Aktendeckel und Packpapier um 4,0 pCt. nach oben oder unten abweichen, wobei die Riesumhüllung (das zum Verpacken von 1000 Bogen verwendete Umschlagpapier) bei der Gewichtsfeststellung mitgewogen wird. § 2. Die Schreibpapiere der Stoffklassen I, II und III, soweit sie den Verwendungsklassen 1 bis 4b angehören (§ 1), sind mit einem Wasserzeichen zu versehen. Das Wasserzeichen soll im nassen Zu stande auf dem Siebe in das Papier gebracht werden. Es soll die Firma des Erzeugers (Fabrikanten) in Buchstaben, sowie neben dem Worte »Normal« das Zeichen der Verwendungsklasse, welcher das Papier genügen soll, enthalten; die Hinzufügung einer Jahreszahl wird dem Fabrikanten freigestellt. Abkürzung der Firmenbezeichnung ist gestattet, indessen nur so weit, dass man ohne Zweifel und ohne weiteres auf den Inhaber zurückgreifen kann. Das Wasserzeichen muss vollständig, wenn auch unterbrochen, in jedem Bogen vor handen sein.