Volltext Seite (XML)
2154 PAPIER-ZEITUNG. No. 80 6. Bei Papieren von normalem Gewicht ist ein Mehr- oder Minder gewicht bis zu 21/2 pCt. gegenüber dem bei der Bestellung auf gegebenen zulässig. Bei Pack- und Rollenpapieren beträgt dieser Satz 4 pCt. Einzelne stärker vom Durchschnitt abweichende Bogen und Rollentheile dürfen zur Beurtheilung einer ganzen Sendung nicht dienen. 7. Wegen geringer Abweichungen in Farbe, Reinheit und Festig keit darf die Lieferung nicht beanstandet werden. Für die Festigkeit gelten Abweichungen bis zu 10 pCt. als zulässig. Für Normalpapiere bewendet es bei den amtlichen Bestimmungen. 8. Der Aschengehalt darf bei unbeschwert (mineralfrei) zu liefernden Papieren 3 pCt. nicht übersteigen. Bei anderen Papieren ist eine Abweichung des Aschengehalts bis zu 3 pCt. des Papier gewichts zulässig. 9. Unter surrogatfreien Papieren sind solche zu verstehen, welche unbeschwert, nur aus Hadern hergestellt sind. Holzfreie Papiere dürfen je nach Bestellung zwar Bast und Baumwollfasern, Zellstoff von Holz und Stroh, Esparto usw., aber keinen ge schliffenen Holzstoff enthalten, doch soll bei Anwesenheit von Spuren verholzter Fasern das Papier dennoch als holzfrei gelten. 10. Druck- und Affichenpapier gelangen, wenn nichts anderes ver einbart worden ist, stets halbgeleimt zur Lieferung. 11. Die Aufgabe einer besonders anzufertigenden Sorte muss min destens 500 kg in gleichem Format und Stoff, sowie gleicher Stärke und Farbe umfassen. Auch gilt es als üblich, dass der Besteller ein Mehr- oder Minderergebniss bis zu 10 pCt. annimmt, unter 1000 kg bis zu 15 pCt. Ferner hat er von der Gesammt- menge bis zu 15 pCt. Papier zweiter Wahl (Retire) zu ge nehmigen. 12. Für zweite Wahl (Retire) wird ein Preisabzug von 10 pCt. gewährt. 13. Für Papiere mit Wasserzeichen werden entsprechend höhere Preise gestellt. 14. Bei allen Papieren, welche paket- oder ries weise, oder in Rollen eingeklebt oder eingeschlagen bestellt werden, gelangt das Ge wicht des Umschlags mit zur Berechnung. 15. Kisten und Exportpackungen werden besonders berechnet. 16. Die Preise verstehen sich ab Fabrik bezw. deren nächster Lade stelle (für Bahn oder Schiff), Ziel 3 Monat gegen Akzept vom Tage der Faktura, oder gegen baar mit 2 pCt. Skonto innerhalb 30 Tagen. 17. In Streitfällen ernennt jeder Theil einen Sachverständigen, und diese wählen, wenn sie sich nicht einigen können, einen Obmann. Die Entscheidung des letzteren ist für beide Theile bindend. Geschäftliche Anmaassung. Berlin, 22. September 1891. Eine thüringische Strumpfwaarenfabrik bezog von mir für 2 M. 75 Pf. Waare. Als Zahlung erhielt ich mit Postanweisung 2 M. 40 Pf. Auf dem Abschnitt der Postanweisung befand sich folgende Notiz: Rechnung vom 1. 9. 2 M 75 Pf. ab 4% 15 Pf. Porto 20 ,. 35 „ 2 M. 10 Pf. Bitte um Bestätigung. Die Firma erlaubte sich also, auf einen so kleinen Betrag 4 pCt. = 15 Pf. und 20 Pf. Porto abzuziehen. Ich bezahle noch 5 Pf. Bestellgebühr dazu. Zuletzt, was allem die Krone aufsetzt, verlangt der Herr noch Empfangs bestätigung, auch gleich 5 Pf. Es gehen demnach im Ganzen 45 Pf. vom Betrage ab, ein Dekort von über 16 pCt. Ich unterbreite den Fall den ge schätzten Fachgenossen zur Beurtheilung. Wie nennt man solches Ver fahren? G. K. Unanständig. D. Red. Explosion eines Trockencylinders. In dem unter gleicher Aufschrift in Nr. 78 abgedruckten Aufsatz ist in der Atmosphären-Berechnung ein Fehler untergelaufen, indem statt zweier H—Zeichen zwei X-Zeichen gesetzt wurden. Es muss heissen: Zeile 13: 2+2 = 4 Atm. Wasserüberdruck; „ 15. 6+5 = 11 ,, „ Rud. Wagner. Zellstoff-Dämpfe als Mittel gegen Schwindsucht. Zu meinem grossen Bedauern habe ich in dem Artikel unter obiger Auf schrift in Nr. 77 einen Schreibfehler gemacht. Am Schlüsse muss es heissen: Beide Dämpfe können, unbeschadet des Fabrikbetriebes, in beliebiger Menge auf 3 - 400 Meter aus der Fabrik geleitet werden. Ich bitte die geschätzten Leser, dies richtigzustellen. C. Hennefeld. Untreue. Aus Hessen-Nassau, 28. 9. 1891. Wenn der Einsender der Mittheilung »Untreue« in Nr. 78 sagt, dass ein Gehalt von 1500 M. für Angestellte kein hohes sei, ein solcher aber bei diesem Gehalt und 10 M. Spesen sehr wohl standesgemäss leben könne, so kann man nur annehmen, dass der betr. Herr entweder niemals oder seit einem halben Jahrhundert nicht mehr reiste, oder mit seiner Mittheilung etwas anderes bezweckte, als es den Anschein hat. Man darf aus Klassen - Interesse aber nicht die Wahrheit preisgeben, und ich selbst habe wenigstens als Reisender und später als Prinzipal die Erfahrung gemacht, dass ich Monate hindurch mit nicht unter 13 bis 14 M. Spesen auf den Tag auskam und hierbei noch die billigeren Hotels aufsuchte. Kam ich mitunter mit 11 Mark, hin und wieder sogar mit 10 Mark aus, so ändert dies nichts an der Thatsache, dass die Spesen sich auf lange Zeit bei einfachster Lebensführung auf 13 bis 14 M. halten können. Bei 10 M. Spesen ist ein Reisender dann gezwungen, zuzulegen oder, was wohl stets eintreten wird, er kann nicht voll die Interessen des von ihm vertretenen Hauses wahrnehmen. Veruntreuungen werden zwar stets vorkommen; es giebt eben, wie der Einsender in Nr. 78 richtig bemerkt: »Katzen, die das Mausen nicht lassen können«, doch ist diese Spezies viel, viel seltener, als man gemeinhin glaubt, und ich bin fest davon überzeugt, dass 99 pCt. der Unredlichkeit ver schwinden würde, wenn man die Leute so bezahlte, wie der Reisende, wenn er für seinen Chef unterwegs ist, leben soll, d. h. standesgemäss. Mit 1500 M. Gehalt muss sich ein, wenn auch ganz alleinstehender junger Mann, falls Kleidung, Wohnung und Essen anständig sein sollen, fast täglich Entbehrungen auferlegen, von der Möglichkeit einer Ersparung garnicht zu sprechen, obgleich diese in unendlich vielen Fällen sehnlichst gewünscht wird, um gelegentlich etwas Gediegenes, z. B. eine Bibliothek usw. anzuschaffen. Eine Reihe von Veruntreuungen habe ich selbst mit angesehen. Zwei mal waren es frühere Kollegen, die mit Schimpf find Schande beladen nach dem fernen Westen wanderten, und stets war indirekt die miserable Be soldung Schuld, dass die jungen Leute fielen. Moral predigen ist leicht für den der nie die Lage dieser Leute gründlich studirte. Zieht man in Be tracht, wie selten unter den besser gestellten Beamten, beispielsweise bei denjenigen mit 2500 M. Gehalt und darüber, Unredlichkeiten vorkommen, so ergiebt sich das Weitere von selbst für den, der sehen will. Bezahlt man anständig, ja reichlich, dann wird man sehr bald einen Kreis von Gehilfen um sich haben, die wirkliches Geschäfts-Interesse zeigen und gegen Untreue mehr Sicherheit bieten als gepanzerte Kassenschränke und ein Dutzend Kontrollen. Wenn man heutzutage, namentlich im Westen von Deutschland, auf Schritt und Tritt Arbeitern mit einem Tagesverdienst von 5 M! bis 6 M. begegnet, so sollte man einen Gehilfen, an den man doch ganz andere Ansprüche stellt, willig etwas besser bezahlen, als es heutzutage geschieht. Ich konnte in den weitaus meisten Fällen die betrogenen Prinzi pale nicht bedauern. L. Gummi-Verarbeitung in der Deutschen Reichs- Druckerei. Zu den bedeutendsten Verbrauchern von arabischem Gummi dürfte die Deutsche Reichsdruckerei gehören. Fast ununterbrochen läuft in derselben die von Ferd. Flinsch in Frankfurt a. M. gelieferte Gummirmaschine und versieht die ihr zugeführten Markenbogen mit einer vollendet gleichmässigen Gummischicht. Entsprechend dem starken Gummi-Verbrauch haben natürlich auch die Vorrichtungen zum Mahlen, Mischen und Klären des Gummis grossartigen Anstrich. Im Lagerraum bedecken die glänzenden, erbsen- bis wallnussgrossen Körner von Kordofan- und Senegal- Gummi , welche gemischt verwendet werden, meterhoch den Fussboden und stellen zu Zeiten einen Werth von mehreren tausend Mark dar; die Verarbeitungsmaschinen stehen in besonderem Raum und weisen höchst stattliche Formen und ebensolche Leistungs fähigkeit auf. Die Maliivorrichtung kann man sich wie eine stark vergrösserte Kaffeemühle vorstellen. Sie wurde vom Grusonwerk in Magdeburg gebaut, besitzt zwei Mahlgänge mit gerieften Stahlwalzen und kann den Gummi in verschiedenster Beschaffenheit, mehlartig, graupen- und körnerartig liefern. Die Verstellung ist sehr einfach und lässt sich während des Ganges vornehmen. Gewöhnlich werden die Gummi stücke zu Hirsekorngrösse zerkleinert, da bei noch stärkerer Verkleine rung sich gern Klumpen in der Lösung bilden, welche, das voll ständige Auflösen verzögern. Die Auflösung des gemahlenen Gummis erfolgt in einem hoch stehenden Bottich, meist im Verhältniss von 17 Gewichtstheilen warmen Wassers zu 10 Gewichtstheilen Gummi. Ein waagerecht um eine senkrechte Achse sich drehendes Rührwerk sorgt für beständige Bewegung der Flüssigkeit. Schon während des Rührens werden die an der Oberfläche sich absetzenden Unreinigkeiten abgeschöpft, die eigentliche Klärung aber erfolgt im Filter-Apparat. Als solcher dient die nachstehend abgebildete von A. L. G. Dehne in Halle gelieferte Filterpresse. Zwischen dem linksseitigen, mit dem Gestell der Maschine in einem Stück gegossenen Fundamenttiegel und dem von rechts her