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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab genommen, oder durch Buch- handel bezogen: vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (imAusland mit Post-Zuschlag). No.4884 der DeutschenReichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vferteljährlich 4 M. für Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel, sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: s Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, che mische Fabriken etc. Herausgegeben \ A e : von N®, • z / CARL HOFMANN, ’ 2‘‘9 •1 Mitglied des Kaiserlichen Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter von Papierfabriken. Berlin W., Potsdamer-Strasse 134. Preis der Anzeigen 10 Pfennig derMillimeter Höne 50 mm breit (1l4-Seite). Ermässigungen bei Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 Proc. weniger 104 „ „ „ 50 „ Für Anzeigen unter Zeichen wird dem Besteller 1 M. mehr berechnet. Dafür erfolgt An nahme u. freie Zusendung der frei an uns eingehenden Zei chen-Briefe. Stellengesuohe zu halbem Prell. Vorausbezahlung a. d. V erleger. Papier-Zeitung ™ FACRRTATT Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstofffabrikanten und Deutscher Papierfabrikanten. No. 89. Berlin, Donnerstag, den 5. November 1891. XVI. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, beliebe uns dies gefl. auf einer Postkarte mitzutheilen, damit wir den Versandt einstellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation Seit Anfang 1886 sind 23 Lieferungen mit 892 Quartseiten und 808 Holzschnitten erschienen. Die 23. Lieferung wurde mit Nummer 78 versandt. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Inhalt. Seite Berichte unserer Korresponden ten. (Aus Amerika) . 2413 Elektrische Natron- und Chlor kalk-Erzeugung 2414 Quantitative Bestimmung des Holzschliffs 2414 Schiesspulver aus Zellstoff . . 2415 Neuheiten 2416 Kopirdruck und Walzenmasse. Patent-Buchrücken-Maschine . 2417 Büchertisch 2418 Schreibsachverständige .... 2420 Deutsche Erfindungen .... 2422 Patentlisten . . . 2424 Handelskammerbericht .... 2426 Neue Geschäfte und Geschäfts veränderungen 2430 Lohnbewegung der Buchdrucker 2430 Vorsicht! . 2430 Untreue 2432 Schutzmarken 2434 Amerikanische Erfindung . . . 2436 Briefkasten 2438 Marktberichte 2439 Amtliche Bekanntmachungen der Berufsgenossenschaften. Papierverarbeitungs - Berufsgenossenschaft. Sektion VIII Gemäss § 34 des Statuts beehren wir uns die Mitglieder der Sektion VIII der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft auf Montag, den 16. November 1891 vormittags 11 Uhr, in das Bureau der Sektion VIII der Papier verarbeitungs-Berufsgenossenschaft, Jagdgasse Nr. 1 (Ecke der Bucher strasse und Jagdgasse) in Nürnberg zu einer Ausserordentlichen Sektions-Versammlung, behufs Wahl der Schiedsgerichtsbeisitzer und deren Stellvertreter an Stelle der auf Grund des § 47, Absatz 6, ausscheidenden Herren ergebens! einzuladen. Nürnberg, den 31. Oktober 1891. Der Vorstand der Sektion VIII der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft. Eugen Mayer, Vorsitzender. Berichte unserer Korrespondenten. Aus Amerika. Mankato, Minnesota, 6. Oktober 1891. Bei Besprechung des neuen Zolltarifes unserer Schwesterrepublik Mexiko (Siehe Nr. 80, Seite 2170; d. Red.); betonte die »New Yorker Staats - Zeitung«, ein zum Freihandel hinneigendes Blatt von grossem Einfluss, ganz besonders die liberalen Bestimmungen der neuen mexikanischen Zollbehandlungs- und Abfertigungsvor schriften. Sie sagte: Die spitzfindigen, ganz unamerikanisch kleinlichen Bestimmungen des McKinley-Gesetzes riefen dem gegen über, zumal in anbetracht der Art und Weise ihrer buchstäb lichen Handhabung, den Gedanken wach, dass die mexikanische Regierung in demselben Maasse bestrebt sei, den Importeuren so wenig wie möglich Schwierigkeiten und Umstände zu bereiten, wie es die amerikanische darauf abgesehen zu haben scheine, den Einfuhr handel soviel wie möglich zu maassregeln und zu schikaniren. In der That herrscht unter den Importeuren des ganzen Landes grosse Erbitterung gegen die maassgebenden Behörden des Schatzamtes, die sich am Stimmkasten bei der nächsten nationalen Wahl in nicht misszuverstehender Weise geltend machen und eine Menge einfluss reicher Republikaner in das demokratische Lager treiben wird. Als ob es am Bisherigen noch nicht genug gewesen wäre, hat der neue Finanzminister, Charles Foster, früher selbst ein bedeutender Importeur, angeordnet, dass die beinahe in Vergessenheit gerathene Kongressakte vom März 1879, wonach alle Photographieen und photo graphischen Reproduktionen, die vom Auslande mit der Post nach den Ver. Staaten gelangen, unbestellbar (unmailable) sind, mit aller Strenge in Vollziehung zu setzen sei. Die Durchführung dieser Verordnung ist gleichbedeutend mit der nahezu vollständigen Zerstörung eines Zweiges des amerikanischen Kunsthandels, der von Jahr zu Jahr zu grösserer Entfaltung gelangt war. Zu verlangen, dass Photographieen (Reproduktionen der euro päischen Galerieen, europäischer Baudenkmäler, Skulpturen usw.) als Frachtgut versendet werden und auf dem gewöhnlichen Wege durch die Zollämter gehen sollen, ist einfach eine jener Verrückt heiten, die den äussersten Gegensatz zu dem scharfen und gesunden Menschenverstände des Amerikaners bilden. Der von der Verfügung betroffene Kunsthandel und mit ihm die zahllosen Hochschulen und Kunst-Institute des Landes sind darüber förmlich bestürzt, und dasselbe wird auf Seite der europäischen Lieferanten der Fall sein, die dadurch zweifellos einen ihrer besten Kundschaftskreise verloren haben. (Die Kundschaft der Vereinigten Staaten war nicht weit her. Ein Exemplar von jeder Photographie genügte den amerikanischen Kunsthändlern. Die andern liessen sie sich drüben machen. D. Red.) Es ist übrigens bereits ein wuchtiger Protest gegen die ganz und gar unmotivirte Maassregel in Vorbereitung, der äusser von sämmtlichen Kunsthändlern auch von allen Hochschulen, Kunstschulen, Künstlervereinigungen und Zeitungsherausgebern unterzeichnet sein wird. Herr Frank Hegger in New York, der grösste Importeur von Photographieen, hat sich die Mühe und die Kosten gemacht, an alle Vertreter der erwähnten Anstalten und an jede einzelne Zeitung ein ausführliches Memorial und eine Zeichnungsliste zur Unterstützung des Protestes zu versenden, und es unterliegt nicht dem geringsten Zweifel, dass die Antworten ohne Ausnahme in zustimmendem Sinne erfolgen werden. Einem so allgemeinen Proteste gegenüber kann