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2064 PAPIER-ZEITUNG. No. 77. für die Arbeit des Uebersetzens ausserordentlicher Beliebtheit erfreut und dem Unternehmen eine gute Jahresrente abwirft. Drei Aehrenbündel hinter einem Feldstein, der sich auf Wiesen boden erhebt und die Inschrift »Kein Preis ohn’ Fleiss« trägt, bilden das Verlagszeichen der Hamburger Handlung Haendeke & Lehmkuhl (Fig 187). Die Firma wurde am 1. Januar 1842 als Meyer & Wigand in Leipzig gegründet, war seit 1. Januar 1845 im Besitze von Gustav Meyer, siedelte am 1. Januar 1862 nach Altona über und befindet sich seit 1870 in Hamburg, jetzt im Besitze von II. Haendeke Der wichtigste Verlagsartikel dieser Handlung ist das Thieme-Preusser'sche Englisch-Deutsche und Deutsch-Eng lische Wörterbuch«, welches in dem Aufsatz »Unsere Wörterbücher« (Papier-Zeitung Nr. 42, S. 1084) eingehend besprochen wurde. Das aufgeschlagene Buch mit den Anfangsbuchstaben des Firma- namens auf einem Dreipass, umgeben von Sinnbildern des Handels, ist das Signet der auf medizinischem Gebiet hochangesehenen Stutt garter Handlung Ferdinand Enke (Fig. 188). Begründet wurde dieselbe am 1. Januar 1837 in Erlangen und siedelte 1. November 1871 nach Stuttgart über. Denjenigen Signeten, welche eines der üblicheren Wappenthiere zur Darstellung bringen (vgl. Nrn. 70, 72 und 74 der Papier-Zeitung), reihen sich Figg. 189—191 an. heftigen Berührung mit den Linien behütet und gleiten ruhig über die Form. Damit man an denjenigen Stellen des Tiegel-Aufzuges, wo die schrifthohen Stege sich abdrucken, die Papierränder nicht beschmutzt, spannt man am besten zwischen den Greifern ein Rähm chen aus und schneidet die druckenden Stellen heraus. Die freie Gleitung der Tiegeldruckwalzen in Schlitzlagern zeitigt auch noch andere Uebelstände. Die verschiedenen Druckformen fordern nicht allein verschieden starke Einfärbung, also verschieden starken Färb verbrauch, sondern auch verschieden starken Druck der Walze bei Aufbringung der Farbe. Ein zarter Briefkopf beansprucht nur sanfte Berührung der Walze, ein Prospekt mit fetten Schriften dagegen ziemlich kräftigen Farb-Auftrag. Das stets gleichmässig wirkende Eigengewicht der Walze verhindert aber die Rücksichtnahme auf solche Ansprüche. Man muss sich daher auf andere Weise zu helfen suchen. Die Walzenenden stecken in Leitrollen, welche auf Laufschienen hin- und herrollen. Sind letztere verstellbar, so kann man durch Anziehung von Schrauben den Druck der Walzen regeln. Wenn dagegen, wie in den meisten Fällen, eine Stellvorrichtung fehlt, so ist oft guter Rath theuer. Schreiber Dieses half sich durch’ Aufspannen eines dünnen Riemens über die Gleitschiene, dar seinen Platz unverändert beibehielt. Die Höherstellung bei geringem Walzen druckbedarf wurde durch schmale Pappstreifen bewirkt, welche zwischen Gleitschiene und Riemen festgeklemmt wurden. H. Den aufgerichteten bezw. schreitenden Löwen zeigen die Signete der Firmen Benno Gonritz in Braunschweig, gegründet 1870 (Fig. 189), Carl Winter in Heidelberg, gegründet 1822 (Fig. 191) und J. C. B. Mohr in Freiburg i. B., gegründet 1801 (Fig. 192). Den sitzenden doppeltgeschwänzten Löwen mit einer das Gründungs jahr angebenden Standarte und dem Spruch »Sincere et constanter« (aufrichtig und beständig) führt die Handlung Carl Meyer (Gustav Prior) in Hannover (Fig. 190). (Fortsetzung folgt.) Walzen an Tiegeldruckmaschinen. Bei den meisten Tiegeldruckmaschinen laufen die Walzen in offenen Lagern, und der zur Abgabe der Farbe an die Schriftform erforderliche Druck wird durch ihr Eigengewicht, welches durch Laufrollen an den Walzenenden verstärkt ist, ausgeübt. Diese An ordnung bringt mancherlei Uebelstände mit sich. Bei splendiden Formen mit grösseren, der Walzenrichtung parallel laufenden Zwischen räumen hüpfen« die für starken Druckbedarf ziemlich tief gestellten Walzen, und beim Druck von Tabellen werden sie durch die scharfen Messinglinien zerschnitten. In beiden Fällen macht sich ungleich mässiger Farb-Auftrag geltend, und die Walzen werden rasch un brauchbar. Wer das von den Liberty Machine Works, Berlin W., gebotene Radikalmittel gegen solche Störungen, bestehend aus einem Rahmen zum Schiefschliessen des Satzes (Jahrg. 1890, Seite 1995) nicht an wenden kann oder will, kommt auch durch folgende Maassregel zum Ziel. Beiderseits der Form parallel den beiden Schmalseiten, werden zwei schrifthohe Stege oder Linien c von 1 bis 2 Cicero Stärke so mit eingeschlossen, dass sie ausserhalb des Papierrandes stehen, also diesen nicht beschmutzen, aber noch innerhalb der Längs-Ausdehnung des Walzenmassekörpers fallen, so dass die ganze Walze b von ihnen getragen wird. Die Walzen werden dadurch von der gefahrdrohenden Bücherrecht. Uebersetzung. Jede Uebersetzung eines Werkes gilt als Schriftwerk und geniesst als solches den vollen Schutz der Urheberrecht - Gesetzgebung aller Länder deutscher Zunge. Das ausschliessliche Uebersetzungsrecht steht nur dem Urheber des Originalwerkes zu. Die Ausübung dieses Rechtes ist aber in den verschiedenen Ländern manchen Beschränkungen unter worfen. Auch wenn der Urheber kein Uebersetzungsrecht mehr be sitzt, ja sogar wenn das Originalwerk schon Gemeingut geworden ist, wird jede einzelne Uebersetzung dennoch nach Maassgabe des für Schriftwerke geltenden Urheberrechts gegen Nachdruck usw. geschützt. Die von den verschiedenen Gesetzgebungen auferlegten Beschränkungen betreffen nur das ausschliessliche Uebersetzungsrecht des Urhebers des Originalwerkes, während der Uebersetzer für seine Uebersetzung den Schutz wie für ein Originalwerk beanspruchen kann. Uebersetzungen ohne Genehmigung des Urhebers des Original werkes gelten in Deutschland als Nachdruck: a) wenn von einem, zuerst in einer todten Sprache erschienenen Werke eine Uebersetzung in einer lebenden Sprache herausgegeben wird; b) wenn von einem gleichzeitig in verschiedenen Sprachen heraus gegebenen Werke eine Uebersetzung in einer dieser Sprachen ver anstaltet wird; c) wenn der Urheber sich (las Recht der Uebersetzung auf dem Titelblatte oder an der Spitze des Werkes vorbehalten hat, voraus gesetzt, dass die Veröffentlichung der vorbehaltenen Febersetzung nach dem Erscheinen des Original Werkes binnen eines Jahres, be gonnen und binnen dreier Jahre beendet wird. Das Kalenderjahr, in welchem das Originalwerk erschienen ist, wird hierbei nicht mitgerechnet. Das Verbot der Herausgabe von Uebersetzungen dauert in dem Falle b fünf Jahre, vom ersten Erscheinen der rechtmässigen Ueber setzung ab gerechnet. Bei Originalwerken, welche in mehreren Bänden oder Abtheilungen erscheinen, wird jeder Band oder jede Abtheilung im Sinne dieser Bestimmungen als besonderes Werk angesehen, und der Vorbehalt der Uebersetzung muss auf jedem Bande oder jeder Abtheilung wieder holt werden. Bei dramatischen Werken muss die Uebersetzung innerhalb sechs Monaten, vom Tage der Veröffentlichung des Originals an gerechnet, vollständig erschienen sein. Der Beginn, beziehungsweise die Vollendung der Uebersetzung muss zugleich innerhalb der angegebenen Fristen zur Eintragung in die Eintragrolle angemeldet werden, widrigenfalls der Schutz gegen neue Uebersetzungen erlischt. Die Uebersetzung eines noch unge druckten, gegen Nachdruck geschützten Schriftwerkes ist als Nach druck anzusehen. Die Vorschriften betreffs des Vorbehaltes der Eintragung und der auf fünf Jahre beschränkten Dauer des Uebersetzungsrechtes haben für die im Deutschen Reiche erschienenen Werke nur innerhalb Deutschlands und Oesterreich-Ungarns Giltigkeit. (v. Biedermann's Sammlung, Recht für Urheber usw.)