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2018 PAPIER-ZEITUNG No. 75. Nachträge zu den Zolltarifen des In- n. Auslandes für Papier, sowie Papier- u. Schreibwaaren. (Nach amtlichen Veröffentlichungen.) Die Zolltarife des In- und Auslandes für Papier usw., wie in den Jahren 1884 bis Ende August 1888 hier abgedruckt, sind, für alle Länder zusammengestellt, in einem Heft gegen vorherige freie Einsendung von 3 M. durch die Geschäftsstelle d. Bl. postfrei zu beziehen. Nr. 13.*) Russland. Benennung der Waaren Leim: Fischleim, Gelatine jeder Art (in Blättern und Tafeln), Appreturleim, Kompositionen aus Gelatine und Glycerin Lederne Schreibbücher und Portefeuilles; Leder für Buchbinderarbeiten zugerichtet; Leder fabrikate aller Art, die nicht besonders be nannt sind, wenn auch in Verbindung mit Metalltheilen oder anderen Materialien, wenn sie nicht zu den kostbaren Galanteriesachen zugezählt werden können Schmirgel, Glas, Kieselsteinpulver auf Papier . Schmirgel, Glas, Kieselsteinpulver auf Leinwand Siegellack und Schellack Buchdrucklettern, Matrizen zum Schriftgiessen, Stempel für Matrizen, metallene und hölzerne Klichees und überhaupt Buchdruckersatz- Attribute Zubehör und Apparate für Photographie; geo graphische Globen Lumpen und Papiermasse: 1) Lumpen: a. jeder Art, mit Ausnahme von wollenen . b. wollene, auch Abschnitzel von wol lenen Geweben, die nicht als Muster angesehen werden können, nicht länger als eine Arschin und nicht breiter als eine Werschok Anmerkung. Wenn bei der Besichtigung der wollenen Lumpen und Abschnitzel in irgend einem der Waarenkolli einzelne Stücke von Abschnitzeln oder Tuchkanten vorgefunden werden, die das im Punkt b bezeichnete Maass übersteigen, dann unterliegt der ganze Transport einer Zoll gebühr nach Art. 202 (Pfund 0,13 Rub., kg 3,17 M.). 2) Papiermasse: a. jeder Art (mit Ausnahme von Cellulose) und Papierschnitzel Anmerkung. Papiermasse, die in Form von Karton und trockenen Blättern ein geführt wird, wird bloss in dem Falle durchgelassen, wenn sie fein zerhackt oder stark durchlöchert ist. b. Cellulose (chemisch zubereitete Papier masse) in jeder Form Schreibpapierwaaren: 1) Papiermasse aus Holz, in Blätter gepresst, in Form von Karton (Pappe); gestampftes Papier (Papier-Mächc und Karton-Pierre), unverarbeitet 2) Karton in Blättern und Rollen (mit Aus nahme der in den Punkten 1 und 4 dieses Artikels genannten); Dachpappe, betheert und unbetheert; Karton und Papier, be strichen oder getränkt mit Theer, anti septischen und Insektenvertilgungs-Kompo sitionen, Salpeter und Schwefel; Fabrikate aus gestampftem Papier (Papier-Mache und Karton-Pierre), äusser den in der Anmer kung zu diesem Punkte benannten . . . Anmerkung. Fabrikate aus gestampftem Papier (Papier-Mache und Karton-Pierre), lackirte und gefärbte, welche das An sehen von) gedrechselten und geschnitzten Holzarbeiten haben, werden laut Art. 61 (Pud 6 Rub., 100 kg 119,04 M.) verzollt; Russische Deutsche Maass und Gewicht Zoll ¬ gebühr Maass und Rubel Gewicht Gold Münze Mark I’ud 6 100 kg 119,04 Pfund 0,70 kg 5,55 n 1,20 n 23,81 33 1,80 35,71 2,65 ii 52,57 n 0,40 ii 7,93 », 8 11 158,73 zoll frei Pud 2 100 kg 39,68 0,20 3,97 0,35 6,94 0,35 6.94 0,60 11,90 *) Unter den hier angegebenen Nummern ist der Tarif der betreffenden Länder in oben genanntem Heft aufgeführt. Russische Deutsche Benennung der Waaren Zoll- Maass gebühr und „ , , Gewicht Rubel Maass ! Münze und ' Gewicht Mark dieselben Fabrikate aber mit Verzierungen aus verschiedenen Materialien laut Art. 215 | Pfund 2 Rub. (15,86 M.), oder 0,50 Rub. (3,97 M.), oder 0,25 Rub. (1,98 M.)]. 3) ungeleimtes Papier aller Art, äusser dem besonders benannten, weisses und farbiges, ohne Verzierungen; liniirtes Noten- und Stickmusterpapier, ohne Musterzeichnungen 4) geleimtes Papier aller Art, mit Ausnahme des besonders benannten, weisses und far biges (in der Masse gefärbtes) ohne. Ver zierungen; Hefte in Einschlag (aber ohne Einband), Bristolkarton und aller Art sati- nirte und polirte Pappe in Rollen, Blättern und in Streifen und Karten geschnitten; Röhrchen zum Aufwinden von Garn; Papier mit undichtem Gewebe, Leinwand oder Mitkal (baumwollenes Zeug) geklebt; durchsichtige Gewebe zum Kopiren 5) Papiertapeten und Bordüren zu denselben . 6) Schreibpapier, Papier zu Typogaphen-, Lithographen-, Buchbinder- und Konditor arbeiten, mit Verzierungen, als: Vergoldung, Versilberung, Bronzirung, verschiedenen Einprägungen, gestampften Spitzen, Mustern, Zeichnungen, aufgeklebten Theilen, Bor düren, Wappen, Monogrammen, Bildern und dergl.; Papirossenpapier, dünnes Einschlag papier (chinesisches), farbiges Papier, nicht in der Masse gefärbtes (von einer oder von beiden Seiten mit Farbe überzogen); ver arbeitetes Papier: Briefumschläge, Licht schirme, künstliche Blumen aus Papier und dergl 7) Pergament aus vegetabilischen Stoffen; Oel- druckbilder, Gravüren, Estampen, Zeich nungen und dergl. type-, litho- und photo graphische, sowie phototypische Reproduk tionen Anmerkung. Oeldruckbilder, Gravüren, Estampen, Zeichnungen und dergl. Ko- pieen von Gemälden und Zeichnungen russischer Künstler werden zollfrei durch- gelassen. 8) Buchbinderarbeiten und Kartonnagen jeder Art (äusser den zu Art. 215 über Galanterie-, waaren gehörenden), Kontor- und Kopir- bücher, eingebundene; Einbände für Bücher und Albums, die separat von denselben eingeführt werden Anmerkung. Kartonnagen jeder Art, welche als Umschlag für die in den selben eingeführten Papierfabrikate die nen, unterliegen, mit diesen Fabrikaten zusammen gewogen, der für dieselben festgesetzten Zollgebühr. Bücher, Gemälde, Karten und dergl.: 1) Gemälde, Zeichnungen und Pläne aus freier Hand angefertigt und Manuskripte . . . 2) Noten, Karten und Pläne, durch Druck, Lithographie oder Photographie reproduzirte 3) Gedruckte Bücher und Zeitschriften in frem den Sprachen, ohne Ausnahme derer, die im Texte oder in den Beilagen Noten, Karten, Pläne, Gravüren und Zeichnungen enthalten, die durch Druck, Lithographie, Oleographie, oder Photographie hergestellt sind . . . 4) Bücher in russischer Sprache, im Auslande gedruckt Anmerkung. Alle in diesem Artikel genannten Gegenstände, wenn sie in Halbfranzband eingeführt werden, zahlen 1 Rubel in Gold vom Pud, äusser der Zollgebühr, welcher diejenigen von diesen Gegenständen unterliegen, die nicht zoll frei zugelassen sind. Schreib-, Zeichen- und Malereizubehör, das in den anderen Artikeln nicht genannt ist, in vollständigem Assortiment oder getheiltem Pud » » 1) 1) Pud Pud 2,40 4 6 10,60 8 14,50 4 100 kg )) n frei 100 kg 100 kg 47,62 79,36 119,05 210,32 158,73 287,70 79,36 59,52