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Papier-Zeitung d EAAIT ATT FACH BLATT No. 4881 der DeutschenReichs- Post-Zeitungs-Preisliste. 13 , 26 , 52 , ,, 20 , „ 30 , ,, 40 , Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vlerteljährlich 4 M. Bei der Tost bestellt und ab- genommen, oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag). 104 „ „ „ 50 „ Für Anzeigen unter Zeichen wird dem Besteller 1 M. mehr berechnet. Dafür erfolgt An nahme u. freie Zusendung der frei an uns eingehenden Zei chen-Briefe. Stellengesuche zu halbem Preis. Vorausbezahlunga.d. Verleger. Preis der Anzeigen 10 Pfennig der Millimeter Höhe 50 mm breit (1/4-Seite). Ermässigungen bei Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 Proc.weniger Mitglied des Kaiserlichen Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter von Papierfabriken. Berlin W., Potsdamer-Strasse 134. für Papier- und Schreibwaaren-Handel Buchbinderei, Druck-Industrie, sowie für alle verwandten und Hilfsge. Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, Herausgegeben von CARL HOFMANN Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs- Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstofffabrikanten und Deutscher Papierfabrikanten. No. 73. Berlin, Donnerstag, den 10. September 1891. XVI. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 60 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, beliebe uns dies gef. auf einer Postkarte mitzutheilen, damit wir den Versandt einstellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Seit Anfang 1886 sind 22 Lieferungen mit 852 Quartseiten, Titel, In halt und 771 Holzschnitten erschienen. (Schluss des ersten Bandes.) Die 22. Lieferung wurde mit Nummer 52 versandt. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Inhalt. Seite Wechsel unter 100 Mark 1933 Unzüchtige Bilder. Schwefel und Schwefelkies 1934 Lederkunstarbeit 1937 Reisekarten. Bogengeradleger. Bücherrecht 1938 Papierfachausdrücke 1940 Deutsche Erfindungen 1942 Patentlisten 1944 Neue Geschäfte und Geschäftsveränderungen. Sommerfest 1950 Postbestellungen an Sonntagen . . 1952 Erfindungsschutz in England 1954 Amerikanische Erfindung 1956 Briefkasten. Marktberichte . .' 1958. 1959 Eine Beilage von R. Wolf, Maschinenfabrik und Kesselschmiede, Magde ¬ burg-Buckau. Wechsel unter 1OO Mark. Leipzig, 5. September 1891. In Sachen »Wechsel unter 100 M.« möchte ich doch zu bedenken geben, dass die Berücksichtigung der ausgesprochenen Forderungen, sei es bezüglich des Wechselstempels, sei es bezüglich des Verbots der Wechsel über kleine Beträge, dem Ganzen mehr Nachtheil als Vortheil bringen müsste. So lange sich z. B grosse rheinische Firmen nicht scheuen, Wechsel von 20 M. laufen zu lassen, dürfte dies auch dem kleinen Verkehr erlaubt sein. Ohne Wechsel kann der Handel nicht arbeiten, da es wohl überhaupt nicht genügend baares Geld giebt. Im Grossen und Ganzen wird die Sache viel zu schwarz gemalt. Jeder Händler oder Fabrikant bekommt die Blumenlese von seinen Abnehmern mit in Zahlung und giebt sie wieder weiter, so dass auf ihn am Schluss nur ein kleiner Theil kommt, für den er Unkosten hat. So lange die Wechsel gut sind und eingehen, sind sie baarem Gelde gleich. Sind die kleinen Wechsel ohne Kosten ihm ein Dorn im Auge, so hat er ja jederzeit das Recht, sie protestiren zu lassen. So lange wir kein Trattensystem allgemein bekommen, oder die deutsche Kaufmannschaft sich zu diesem System ermannt, möchte ich Jeden bitten, Beträge unter 100 M, wenn der Kunde nichts besondres vorschreibt, bei Verfall mittels Postauftrags einzuziehen. Ich habe dies so eingeführt, muss aber trotzdem immer wieder ’/ 8 Wechsel mit in Zahlung nehmen, da sich sehr grosse Firmen heute noch nicht scheuen, entweder nach längerem Kredit 7/8 Wechsel oder auch nach 2—3 Monaten noch gleiche Blumenlese unter Abzug von 2 pCt. Skonto zu schicken. Veritas. Aus der Rheinpfalz, 5. September 1891. Freilich sind die mehrerwähnten kleinen Wechsel eine Last. Dieselben wurden herangebildet durch die frühere preussische Besteuerungsweise, welche Wechsel unter 50 Thaler steuerfrei liess. Infolgedessen sah man viele Wechsel von 49 Thaler 29 Sgr. 11 Pf. Als die Aussteller einmal darauf an gewiesen waren, die Beträge zu theilen, lag es nahe, solchen auch ver schiedene Termine zu geben. Hat die obige Besteuerungsweise den Unfug der kleinen Wechsel schaffen helfen, so besteuere man jetzt jedes Indossament oder jede Unterschrift mit 5 Pfennigen, und jedes Wechselchen wird möglichst direkt seinen Weg zum Bezogenen suchen. Ein anderes Mittel bestünde darin, die Aussteller von Wechseln zu ver anlassen, nur solche Papiere in Kurs zu setzen, von denen sie sicher er warten dürfen, dass sie auch eingehen. Dies würde erreicht werden, wenn Derjenige, welcher einen Wechsel präsentirt hat, ihn im Nichtzahlungsfalle sofort dem Aussteller, oder, wenn dessen Unterschrift nicht leserlich ist, einem der ersten Indossanten zur Zahlung durch die Post vorlegen liesse und im Weigerungsfälle mit der ganzen Schärfe des Wechselgesetzes gegen ihn vorginge. Es wird dann Jeder, der das Zurückkommen seines Wechsels für möglich hält, zur Zeit der Fälligkeit gezwungen sein, den Betrag am und nach dem Fälligkeitstage baar bereit zu legen, während bei dem bisherigen Brauch, wo das Kundschaftsverhältniss mitspielt, Mancher denkt: bekomme ich den Wechsel zurück, so kann mein Lieferant von neuem Kredit geben, bis ich Geld zum Einlösen resp. Bezahlen des zurückgegangenen Wechsels habe. Man wird dem entgegnen: der Inhaber des Wechsels kennt ja den Aus steller und die früheren Indossenten garnicht und weiss nicht, ob bei diesen etwas einzutreiben ist. Darum mache er seinem Vormann oder seinen Vor männern in eingeschriebenem Briefe von dem Nichteingehen des Wechsels rechtzeitig Mittheilung, denn er ist nur verpflichtet, seinen Vormann zu Unterrich ten, nicht aber, diesem binnen zweimal 24 Stunden den Wechsel zurückzugeben. Er hat Regress an jeden Vormann und kann seine Forderung bei jedem Unterzeichneten geltend machen, ohne an eine Reihenfolge gebunden zu sein. Er braucht nur seinem Vormann rechtzeitig Anzeige zu machen. Ich glaube, dies wäre der natürlichste, einfachste und sicherste Weg, solch zweifelhafte Wechselchen aus der Welt zu schaffen. Jeder solide Aussteller wäre dafür dankbar, wenn er möglichst bald von dem Nichteingehen seiner Tratte unterrichtet, und wenn ihm diese mit mög lichst wenig Kosten zurückgehändigt würde. Ob die Post mit alledem einverstanden, und ob sie gewillt ist, falls dies nöthig sein sollte, bezügliche Bestimmungen zu erlassen, das liesse sich wohl in Berlin leicht erfragen. E. G. Aus Württemberg, 4. September 1891. Ob diese Frage vom »grünen Tisch« angeregt wurde, oder von Leuten, die in Tagesarbeit stehen, ob es zur rechten Zeit oder zur Unzeit geschehen ist, mag meinethalben ermitteln, wer Zeit und Lust dazu hat; jedenfalls macht die Menge und Art der bisher erschienenen Aeusserungen den Ein druck, dass die Erörterung und Erledigung dieser Angelegenheit einem wirk lichen Bedürfniss entspricht. Bis jetzt lässt sich klar und deutlich sehen: 1. Die Aussteller der lästigen Wechsel halten dieselben für eine Wohlthat, sowohl für sich selbst als für die Bezogenen, ja gewissermaassen für ein unabweisbares Bedürfniss, weil nur mit Hilfe dieses Brauchs — oder Missbrauchs — die Geschäfte gemacht werden können, um die es sich handelt; will sagen: die Konkurrenz-Hetze wird grossartiger betrieben, als die verfügbaren Mittel gestatten. 2. Die unbetheiligten 1 nhaber dieser Papiere fühlen sich durch dieselben belästigt. Es ist begreiflich, dass der Geschäftsfreund eines Ausstellers diesem die Papiere als Zahlungsmittel abnimmt, eben dem Geschäft zu Liebe, und ganz