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No. 72. PAPIER-ZEITUNG. 1913 Londoner Handlung Longmans, Green & Cie. Der erste Buchhändler des Namens Longmans war Thomas Longmans, welcher im Jahre 1724 in der Paternoster Row sich durch Ankauf des von William Taylor geführten Buchladens selbständig machte. Taylor war Fig. 142. der ursprüngliche Verleger des Defoe’schen »Robinson«. Sein Laden erstreckte sich über zwei Häuser, von denen — wie es in England vor Einführung der Bezifferung der Häuser üblich war — jedes ein Schild, und zwar das eine einen schwarzen Schwan, das andere ein Schiff, führte. Diese beiden Hausschilder hat die alte Handlung als ihre Signete beibehalten (Figg. 138 bis 142). Die Inschrift in Nr. 141 bedeutet : »Ein gutes Buch ist ein treuer Freund, Qin weiser Schriftsteller ein öffentlicher Wohlthäter . Das Monogramm-Signet Fig. 143 gehört der berühmten Schul buchhandlung Friedr, Äug. Herbig in Berlin, die seit dem Jahre 1821 besteht und durch die vortrefflichen Plötz’schen Lehrbücher den französischen Schulunterricht in Deutschland Jahrzehnte lang be- — herrscht hat. Wenn die Worte: s45 6, »Habent sua fata libelli (Bücher "0265 haben ihre Schicksale), welche das GSsrsuMed S 1 ruchband unter dem Herbig’schen "E Monogramm zeigt, immer in einem p 3 so günstigen Sinne aufgefasst werden dürften, wie der Erfolg der Herbig’schen Verlags werke es gestattet, so dürfte verlegen zu den glücklichsten Geschäften gehören, die nehmen lassen. Fig. 144. das Bücher- sich unter- Carl Reissner in Leipzig, der bekannte, rührige Verleger vor nehmer Belletristik, führt .das Signet Fig. 144, mit dem Spruche: »Festina lente« (Eile mit Weile). Die in dem ovalen Innenschilde auf einer bergartigen Erhöhung stehende Figur stellt das Monogramm des Firma-Inhabers dar:»ein R, in dessen Rundzuge das C enthalten ist. (Fortsetzung folgt.) Unbefugter Nachdruck. Der Verlagsbuchhändler Paul Hennig hatte s. Z. den Verlag eines von dem Schriftsteller Klemens Freyer verfassten Buches »Der Deutsche Reichstag, seine Geschichte und Organisation, seine Rechte und Pflichten« übernommen und durch Vertrag festgesetzt, dass für jede Auflage dem Verfasser ein bestimmtes Honorar werden solle. Schon von der ersten aber blieb eine grosse Anzahl von Exemplaren unver kauft. Um diese nicht- zu Makulatur werden zu lassen, wandte sich Herr Hennig, als im Jahre 1890 die Reichs tags wählen in Aussicht standen, an den Verfasser mit der Bitte, in einem Anhänge das Werk bis zum Jahre 1890 weiterzufübren. Herr Freyer lehnte das An erbieten, diesen Nachtragsbogen gegen ein Honorar von 30 M. zu liefern, ab, weil er der Meinung war, dass für jede neue Auflage ihm auch das vertragsmässige Honorar gezahlt werden müsse. Herr Hennig liess sich nun diesen Nachtrag von einem andern Schriftsteller schreiben, heftete den betreffenden Bogen an die noch vorhandenen Exemplare der ersten Auflage und brachte diese mit neuem Umschlag und der Bemerkung »Fortgeführt bis auf die neueste Zeit« als Volks ausgabe auf den Markt. Mit dem Staatsanwalt erblickte der Vertreter des Nebenklägers in diesem Vorgehen die Merkmale des unbefugten Nachdrucks und beantragte eine Geldstrafe von 50 M. und eine Busse von 350 M. Der Gerichtshof erachtete eine Fahrlässigkeit des Angeklagten für vorliegend, verurtheilte denselben zu 20 M. Geldstrafe und legte ihm auch eine Busse von 30 M. auf. Wiener Setzerausstand. Wie der »Köln. Ztg.« aus Berlin telegraphirt wird, hat die Berliner Gaukasse den im Ausstand unter legenen Wiener Buchdruckern 11000 M. überwiesen. Durch Samm lungen wurden noch 2000 M. aufgebracht, der Hamburger Gau übermittelte 1500 M. Von allen organisirten Buchdruckern im Deutschen Reich 'soll eine Extrasteuer von 20 Pf. erhoben werden, um die Forderung des Neunstundentages durchsetzen zu können. Buchhäudlerische Neuigkeiten. Die Leipziger Buchhandlung von Gustav Fock hat sämmt- liehe Klassiker-Ausgaben der Berliner Handlung »Bibliographisches Institut (A. Warschauer)« erworben. Die in dem Aufsatz »Berliner Novitäten« in Nr. 69 ausgesprochene Vermuthung, dass die »Deutsche Union, Verlagsanstalt« von den Herren Gnadenfeld & Symon zu Berlin zunächst behufs Aus gabe einer neuen billigen Sammlung von deutschen Klassikern ge gründet worden sei, bestätigt sich. »Brockhaus’ Konversations-Lexikon« beginnt soeben in 14. Auflage zu erscheinen. Das Werk, von dessen erster Auflage der erste Band im Jahre 1796 erschien, feiert mit dieser vierzehnten Auflage sein hundertjähriges Jubiläum. Büchertisoh. »Wie schätze ich mich ein?« Die wichtigsten Bestimmungen des neuen Einkommensteuer-Gesetzes. Von A. Fernow, Regierungs- rath zu Frankfurt a. O. Frankfurt a. 0., Verlag von Trowitzsch & Sohn. Preis 50 Pf. Wer mehr als 3000 M. Jahreseinkommen hat, hoffentlich sind recht viele unserer Leser in dieser Lage, — wird demnächst, sofern er in Preussen ansässig ist, genöthigt sein, sich mit der Frage, welche der Titel des Buchs anfwirft und der Inhalt beantwortet, ernstlich zu befassen. Wer das Gesetz aufmerksam ge lesen hat, wird bemerkt haben, dass die Feststellung der reinen, als Grundlage zur Besteuerung dienenden Jahreseinnahme nicht ganz leicht ist. Besonders wichtig ist es, die zulässigen Abzüge vom steuer pflichtigen Einkommen kennen zu lernen. Ueber diese und ähnliche bei der Einschätzungsarbeit auftauchende Fragen giebt das Buch Aus kunft. Leider ist der Wortlaut des Gesetzes nicht beigefügt, so dass das Werkchen allein zur Unterrichtung über alle Einzelheiten des komplizirten Gesetzes nicht genügt. Praktische Winke bei Neubauten. Von A. W. Andernach in Beuel. In der Form sachlicher Fragebeantwortung werden in dem 48 Seiten umfassenden Büchlein, welches an Interessenten unberechnet versandt wird, die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten der As phaltpappe zu Bauzwecken beleuchtet. Solche Anwendungen sind: Einlage zwischen Grundmauer und Sockel behufs Abhaltung aufstei gender Feuchtigkeit, Bedachung unter Fortfall schwerer Dachstühle, Schalldämpfung zwischen Stockwerken, Absperrung übler Gerüche usw. Ausserdem wird »Carbolineum Neptun« als Holzschutzmittel und der v. Kosinsky’sche Heiz-Apparat zum Austrocknen feuchter Keller em pfohlen. Zahlreiche Abbildungen verdeutlichen die Hantirungen. Der Verfasser ist zugleich Lieferant aller empfohlenen Erzeugnisse. Ex libris-Verein. »Ex libris« nennt man die oft künstlerisch ausgeführten Bücherzeichen, welche von hervorragenden Bücher freunden namentlich zur Humanistenzeit in Bücher eignen Besitzes eingeklebt wurden. Sie zeigten meist das Hauswappen, ein Mono gramm, passend gewählte Sinnbilder, Sinnsprüche und dergl Neuer dings ist dieser hübsche Brauch von Bücherfreunden wieder auf gegriffen worden, und in Berlin besteht seit dem Mai d. J. ein Verein, der sich die Aufgabe stellt, die Bücherzeichenkunde und die angrenzenden Gebiete der Bibliothekenkunde und Gelehrtengeschichte zu pflegen, den Gebrauch der Bücherzeichen zu beleben, sowie die künstlerische Ausführung und das Sammeln derselben zu fördern. Der Verein hält monatlich Sitzungen ab und giebt eine nach Maass- gäbe der vorhandenen Geldmittel in zwanglosen Zwischenräumen er scheinende Zeitschrift heraus. Vorsitzender ist Herr Geh. Rechnungs- Rath Warnecke, Berlin W., Friedrich- Wilhelmstrasse 4. Photographische Kraftleistung. Der Pariser Photograph M. Benque, in Firma Benque & Co., hatte sich zur schweizerischen Jahrhundertfeier nach Bern begeben, um dort am 16. und 17. August vom Festzug Augenblicksaufnahmen zu machen. Am 17. August trat Herr Benque in einem eigens gemietheten Sonderwagen mit dem Nachtschnellzug Bern-Paris die Rückfahrt an, entwickelte und trocknete während der Fahrt seine Platten, fertigte davon einige Abzüge auf Bromsilberpapier und war am Morgen des 18. August imstande, die Photographieen des Festes auszustellen, welches am Tage zuvor in einer Entfernung von 700 Kilometer von Paris stattgefunden hatte. Grober Unfug. Ein Buchhändler der Königsstrasse in Leipzig hängte in seinem Schaufenster den Aufruf Kaiser Wilhelms »An mein Volk« vom 30. Juli 1870, sowie Kriegsdepeschen vom August 1870 in grossem Druck aus, so dass die Vorübergehenden, namentlich da das Datum der einzelnen Depeschen durch Einfalzen unsichtbar gemacht war, für den ersten Augenblick in den Glauben versetzt wurden, der Krieg sei eben erklärt worden. Da hierdurch eine grosse Menschenansammlung entstand, so mussten die Depeschen auf polizeiliche Veranlassung entfernt werden.