Suche löschen...
Papierzeitung
- Bandzählung
- 16.1891,53-78
- Erscheinungsdatum
- 1891
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-189105304
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id181079921X-18910530
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-181079921X-18910530
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 16.1891,53-78
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalt I
- Ausgabe No. 53, 2. Juli 1365
- Ausgabe No. 54, 5. Juli 1389
- Ausgabe No. 55, 9. Juli 1421
- Ausgabe No. 56, 12. Juli 1445
- Ausgabe No. 57, 15. Juli 1473
- Ausgabe No. 58, 19. Juli 1501
- Ausgabe No. 59, 23. Juli 1529
- Ausgabe No. 60, 26. Juli 1557
- Ausgabe No. 61, 30. Juli 1581
- Ausgabe No. 62, 2. August 1609
- Ausgabe No. 63, 6. August 1641
- Ausgabe No. 64, 9. August 1665
- Ausgabe No. 65, 13. August 1697
- Ausgabe No. 66, 16. August 1725
- Ausgabe No. 67, 20. August 1757
- Ausgabe No. 68, 23. August 1785
- Ausgabe No. 69, 27. August 1813
- Ausgabe No. 70, 30. August 1841
- Ausgabe No. 71, 3. September 1873
- Ausgabe No. 72, 6. September 1905
- Ausgabe No. 73, 10. September 1933
- Ausgabe No. 74, 13. September 1961
- Ausgabe No. 75, 17. September 1993
- Ausgabe No. 76, 20. September 2025
- Ausgabe No. 77, 24. September 2053
- Ausgabe No. 78, 27. September 2093
-
Band
Band 16.1891,53-78
-
- Titel
- Papierzeitung
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Die grossen Wasserkräfte Amerika’s. Im vorigen Jahre theilten wir mit, dass die Fabriken in Holyoke sich im Sommer mit weniger Wasserkraft begnügen mussten, als sie bei vollem Wasser haben und stets zu erhalten glaubten. Die schein bar unerschöpfliche, auf 30 000 Pferde berechnete Kraft des Connecticut reicht für die an dieselben gestellten Ansprüche nicht mehr aus. Viele Fabriken stellten infolgedessen Dampfmaschinen zur Aushilfe auf. Jetzt lesen wir, dass auch der Foxriver in Wisconsin, welcher den Fabriken in Appleton, Kaukauna usw. ihre Wasserkraft liefert, obwohl er aus einem grossen See kommt, in diesem Sommer sehr niedrig ist. Die Fabriken sind auf einen Theilbetrag der ihnen zukommenden Wassermenge beschränkt worden, und einige haben den Betrieb gänz lich eingestellt. Kinderspielkarten und Gesellschaftsspiele. (Zu Nr. 65^ Seite 1698). Berlin, 30. August 1891. Von einem Geschäftsfreunde wurden mir vor einiger Zeit 2 Gesellschafts- spiele zum Kauf, resp Vertrieb angeboten. Mit Zustimmung meines Geschäftsfreundes sandte ich ein solches Exemplar der hiesigen Stempelsteuer- Behörde, das andere der gleichen österreichischen Behörde mit der Anfrage, ob diese Spiele der Stempelsteuer unterliegen würden. Die Folge davon war nicht etwa ein sachlicher Bescheid, sondern der Besuch eines Beamten, der diese Frage offen liess und nach dem Verfertiger der Spiele forschte. Da ich Unannehmlichkeiten witterte und keine Veranlassung hatte, meinen Geschäftsfreund zu nennen, so erklärte ich einfach, dass sich noch kein Spiel im Handel befinde und daher keine Veranlassung vorliege, weitere Schritte zu thun. Kurze Zeit nachher erhielt ich wiederholt Vorladungen zu Terminen als Zeuge vor der K Staatsanwaltschaft in der Strafsache gegen Unbekannt, und dies alles, weil der Erfinder des Spiels durch mich obige Anfrage zur Aufklärung stellen liess. Wäre es da nicht einfacher und zweckmässiger, zur Vermeidung der Plackereien, Schreibereien und Laufereien gewesen, wenn man mir einfach den Bescheid gegeben hätte, ob diese Spiele stempelpflichtig wären oder nicht ?! Endgiltigen Bescheid habe ich als Fragesteller noch heute nicht, obgleich diese Angelegenheit bereits seit 3 Monaten spielt Das Originelle aber ist, dass ich von Oesterreich, welches bekanntlich alles stempeln möchte und selbst harmlose Quartettspiele besteuert wissen wollte, wie s. Z in der Papier-Zeitung mitgetheilt wurde, längst den Bescheid habe, dass das Spiel nicht stempel tüchtig sei und unbeanstandet eingeführt werden könne. Ich lege ein Spiel zur Ansicht bei, welches wegen der Steuerscherereien dahin ahgeändert wurde, dass statt Kartenzeichen Domino-Figuren benutzt werden Die den Behörden eingereichten Spiele hatten die bekannten Spielkarten zeichen, jedoch unvollständig, da die 4 Damen fehlten, in der Form kleiner Eckstücke vorn und hinten auf den Karten Schon dies machte die Karten zum Spiel vollständig unbrauchbar, ganz abgesehen von den vier fehlenden Damen. Im vorigen Herbst habe ich von verschiedenen Fabrikanten Neujahrskarten bezogen und diese meinen Abnehmern mitverkauft. Darunter befand sich auch der in Nr. 63 beschriebene »Blick auf die Jungfrau« Dieses Bild ist bei einem meiner auswärtigen Geschäftsfreunde beschlagnahmt und dieser selbst in den Anklagezustand versetzt worden. Da der Beschuldigte mich als Lieferant genannt hat, so ist die Anklage auch auf mich ausgedehnt und auf eine Strafe von 10 M. erkannt worden. Wie ich nun in der Papier- Zeitung las, besitzt der Fabrikant bereits ein freisprechendes Urtheil. Deshalb wäre es immerhin für die Vertheidigung von Vortheil, wenn ich bei dem dem nächst stattfindenden Berufungstermin meinem Rechtsbeistand dasselbe zur Ver fügung stellen könnte. Um mich nun mit dem betreffenden Fabrikanten wegen Ueberlassung des Urtheils in Verbindung setzen zu können, bitte ich um freundliche Nam haftmachung desselben bezw. des Einsenders des Artikels. 8. Wir haben den im Schlusssatz ausgesprochenen Wunsch des Herrn S. erfüllt und bitten diejenigen Leser, welche ebenfalls schon durch polizeiliches Einschreiten gegen harmlose Bilder Unannehmlich keiten hatten, um Mittheilung ihrer Erfahrungen. Schwefel und Schwefelkies. Aus Sachsen. Als Antwort auf die Anfrage unter obiger Aufschrift in Nr 70 sei be merkt, dass die geäusserte Ansicht, die schweflige Säure sei durch die über schüssige Luft zu Schwefelsäure oxydirt, allein richtig ist. Die Hitze des Ofens hat mit der Oxydation nichts zu thun. Wäre die Hitze an der Oxy dation schuld, so würde man den Röstprozess in den chemischen Fabriken, die ja gerade Schwefelsäure und keine schweflige Säure fabriziren wollen, anders leiten. Bei den Zellstofffabriken hat man nicht gern heisse Gase, weil sich die schwellige Säure dann schwer als doppeltschweflige Säure binden lässt. Die Frage, ob der Kies mit jener Zusammensetzung zweckmässig ist, darf unbedingt bejaht werden. In etwas entfernen kann man die aus Selen und Arsen entstandenen Säuren schon, und zwar durch lange Gänge; — aber warum entfernen, — man weiss ja garnicht einmal, ob und wie viel von jenen beiden Säuren darin ist, und ob diese überhaupt nachtheilig sind. Man thut auch der Schwefelsäure grosses Unrecht, wenn man glaubt, dass diese den Stoff färbt. Freie Schwefelsäure kommt in der Sulfitlauge überhaupt nicht vor, denn alle Schwefelsäure ist an Kalk oder Magnesia gebunden. Sollte sämmtlicher Kalk sogar mit schwefliger Säure gesättigt sein und im Laufe des Röstprozesses noch Schwefelsäure auftreten, dann tritt auch hier das Recht des Stärkeren in Kraft. Die Schwefelsäure wird einfach so ¬ viel Aequivalente S0 2 austreiben, wie sie selbst hat, und sich an das Calcium oxyd binden. Die Schwefelsäure ist in den Sulfitlaugen einfach als Sulfat- Salz gebunden, trotz aller Theorie und allen Ideenkrams. Die Frage, ob der Kies zusammenkittet, also sintert, könnte leicht von einer bereits bestehenden Fabrik durch einen einfachen Röstversuch ent schieden werden. Aus der Analyse allein lässt es sich mit unbedingter Sicherheit nicht bestimmen, ich glaube jedoch kaum, dass die Zusammen setzung ein Sintern hervorbringt. Was endlich die Wegschaffung der Abbrände betrifft, so dies ist auch mit keiner Schwierigkeit verbunden. Wie machen es denn die grossen chemischen Fabriken, deren Kiese ja auch nicht immer verschüttet worden können? Ich glaube wohl mit Sicherheit behaupten zu dürfen, dass keine Zellstofffabrik im grossen und ganzen, also regelmässig, ihre Kiese an den Hochofen ab- giebt, und zwar um desswillen nicht, weil diese Abbrände immer mehr als 4 pCt. Schwefel enthalten werden, und Kiese mit 4 und mehr Prozent Schwefel nicht gern verschüttet werden resp. schwer verschüttet werden können S. Wir danken bestens für vorstehende Bemerkungen und wollen dieselben nur in Bezug auf Kiesabbrände« ergänzen. Schreiber dieses war viele Jahre in der Verwaltung einer Schwefelkiesgrube und Schwefelsäure-Fabrik. Die abgebrannten Kiese konnten regel mässig an die benachbarten Hochofen-Werke verkauft werden, weil sie zinkfrei waren. . Der noch darin befindliche Schwefel verbrennt im Hochofen, oder geht in die Schlacke, schädigt aber das Roheisen- Ergebniss nicht. Die chemische Gross-Industrie muss allerdings die Abbrände auch beseitigen, findet dies aber vielfach sehr lästig und kostspielig. Diese Kosten und Mühen dürfen deshalb nicht über sehen werden, wenn man ermitteln will, ob die Verwendung von Schwefel oder Schwefelkies vortheilhafter ist. D. Red. Explosion eines Trockencylinders. Im Jahresbericht der königlich preussischen Gewerberäthe wird der nachstehende, sehr bedauerliche Unfall mitgetheilt. In einer Papierfabrik sassen die vier an einer Papiermaschine beschäftigten Arbeiter beim Nachmittagskaffee auf einer Bank in der Nähe der Maschine, als der dritte Trockencylinder derselben explo- dirte und das ganze Maschinenhaus sowie die Papiermaschine zum grössten Theile zerstörte. Ein Arbeiter wurde durch einen herab stürzenden Balken erschlagen und blieb sofort todt; der zweite gerieth unter die Trümmer und wurde durch Dampf so verbrannt, dass er am zweiten Tage starb, die beiden letzten konnten sich ins Freie retten, erlitten aber durch herausströmenden Dampf erhebliche Brand wunden. Der explodirte. Cylinder hatte etwa 1 800 mm Länge und Durchmesser bei einer durchschnittlichen Wandstärke von 20 mm. Letztere schwankte jedoch zwischen 19 und 28 mm. Der Mantel war sehr mangelhaft gegossen. Er war porös und hatte eine Menge mit Flickstiften ausgefüllte Löcher, welche einzelne Gruppen bildeten. Die Flickstifte waren durchschnittlich 5 mm stark, 10 mm lang; einer war jedoch 17 mm stark und 15 mm lang, ein anderer sogar 28 mm stark und 17 mm ’ lang, so dass an dieser Stelle nur eine Wandstärke von 3 mm verblieb. Die angeschraubten Stirnplatten hatten eine Stärke von 25 bis 34 mm. Die Zerreissungslinie ging um den Mantel herum von einer Flickstiftgruppe zur andern. Die mangelhafte Beschaffenheit des Cylindermantels war offen bar die Ursache der Explosion. Den äusseren Anlass gab der Um stand, dass der mit 1', Atmosphären eintretende Dampf durch ein zu enges Rohr und einen Kondensationstopf ungenügenden Abfluss hatte, wodurch die Spannung im Cylinder zu hoch stieg, und sich Kondenswasser von einer dieser Spannung entsprechenden Temperatur in demselben ansammelte. Diese Explosion gab Veranlassung, den Trockencylindern noch mehr Aufmerksamkeit zu widmen, als bisher schon geschehen war. Während bis dahin durchgehends zum Mindesten die Einschaltung eines Dampfdruckverminderungsventiles gewünscht worden war, scheint es geboten, da erfahrungsgemäss diese Ventile keine genügende Zuverlässigkeit gewähren, dass in der Dampfleitung zu den Trocken cylindern einfache Sicherheitsventile mit Hebelbelastung und genügend freiem Querschnitt angebracht werden, und die höchste Dampf spannung in den Trockencylindern auf etwa 1/, Atmosphäre fest gesetzt wird. Bringt man mehrere dieser Trockencylinder an, wie es, jetzt bei älteren Papiermaschinen nachträglich vielfach geschieht, und wie es auch die vervollkommnete Fabrikation verlangt, so ist ein Ueberdruck von 1/ Atmosphäre zum Trocknen vollständig aus reichend. Der vorerwähnte Unfall hat zu der Ansicht geführt, dass eine ordnungsmässige Prüfung und Ueberwachung solcher Trocken cylinder an Papier- und Schlichtmaschinen, sowie in Kattundruckereien beziehungsweise die Einreihung derselben unter die »Dampf fässer« im Interesse der Sicherheit wünschenswerth ist. Vorläufig kann den Fabrikbesitzern nur empfohlen werden, bei Bestellung neuer Cylinder eine Gewähr für tadellose Ausführung und ein Zeugniss über sachgemäss vorgenommene Druckprobe zu verlangen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)