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1478 PAPIER-ZEITUNG. No. 57. reits bei dem Amte Schwabach gegen den Büttenbau beschwert, dann Meyer zu Röthenbach bei St. Wolfgang', Bergmann zu Mögeldorf und der Papierer auf der Kleinweidenmühle, zur Scheltung, wie es sonst bei ihrer Profession gebräuchlich, veranlasst hätten. Unzweifelhaft habe auch Quinat »sehr hinterlistig in der Sache verfahren, indem er, während diese bey hochfürstlicher hochpreislicher Regierung anhängig gewesen und ohne erst allegirt gnädigsten Befehl abzuwarten, sich nach Röthenbach gewendet und alldort. ohne dass er, Luber dazu berufen worden, an angeblichem Straf-Geld oder eigentlicher Zech vor die Papierers-Gesellen mit Zuziehung von 24 Gulden bezahlet, um ex malitia den Regress wieder an ihn zu suchen, da doch er und der Quinat diesen Handel mit 24 Kreuzern hätten ausmachen können, darwider kein einziger Papierer sowohl Meister als Gesellen nur das geringste hätten einwenden dürfen« . Quinat wolle durch seine hinter listige Strafabfindung zu Röthenbach, wobei er sein eigner Richter gewesen, ihn, Luber, der unbedingt dabei sein hätte, sollen, nur ins Unglück bringen, weshalb er sehr bitte, ihn von der Bezahlung der Röthenbacher wie der anderen Kosten zu befreien und den »Quinat mit seinen muthwillig erregten Querellen ab und zur Ruhe zu ver- weisen . Auch diese Ausführungen machten auf das Ansbacher Gericht keinen Eindruck; durch Erlass vom 27. August hielt es die früher getroffene Verfügung aufrecht. Inzwischen hatte Quinat aber erklärt, dass er sich mit den 24 Gulden begnügen wolle, auf die Erhaltung der übrigen Unkosten aber verzichte, vorausgesetzt, dass Luber so gleich bezahle. Das passte aber dem Luber immer noch nicht, da die Ansbacher sich nicht hatten erweichen lassen, so probirte er sein Glück diesmal bei Quinat selbst, den er durch das Kastenamt Burgthann ersuchen liess, sich in Ansehung des Lubers schlechten Gewerbs und Ver mögens mit 12 Gulden zu begnügen. Dem Quinat war aber die Sache allmälig »zu dumm« geworden; er lehnte, trotzdem Luber sich noch mals als »einfältigen Mann«« hatte hinstellen lassen, dessen Ansuchen ab, da ihn Luber genug vexirt habe, und dieser sich am Ende gar noch gegen seine Anhänger berühmen würde, dass beide Theile mit einander die Abwäschungskosten getragen hätten. Doch giebt der Schwabacher Beamte, der dies an das Kastenamt Burgthann berich tete, seiner Ueberzeugung Ausdruck, dass, wenn Luber persönlich an Quinat schreiben und seine Uebereilung zu erkennen geben und sich entschuldigen wolle, derselbe sich gewisslich billig finden lassen werde. Zu einer solchen Abbitte mochte sich aber Luber doch nicht her beilassen. Unterm 7. Oktober übersandte der Kastner von Burgthann dem zu Schwabach die von Luber erhobenen 24 Gulden mit dem Er suchen, dieselben dem Quinat gegen Bescheinigung auszuhändigen, »damit nur dereinsten diese verdrüssliche Sache zur Endschaft kommt! Das Empfangsbestätigungsschreiben des Schwabacher Kastenamts vom 19. Oktober bildet das letzte Schriftstück der ziemlich umfangreichen Akten, die in dieser Sache zusammengeschrieben wurden. Interessant ist an diesem letzten Schriftstück die Betonung, dass überhaupt die Sache nicht »nach rechtlichen prinigriis, sondern nach dem bey dem Papierer-Handwerk eingeführten Gebrauch beur- theilt werden muss, inmassen auch bey hochfürstlicher hochpreislicher Regierung dieses gar wohl eingesehen und dahero dem Luber die Er stattung derer aus dessen vorsetzlicher Veranlassung vor Abolirung der ungebührlichen Schändung ausbezahlten 24 Gulden gnädigst zuer kannt worden.« Der vorstehend geschilderte Verlauf der Scheltung des Papierers Quinat gewährt leider kein erfreuliches Bild. Quinat war offenbar ein tüchtiger, vorwärtsstrebender Geschäftsmann. Wenn er auch die schlechten Sorten Papier wohlfeiler als die anderen Papiermacher verkaufte und den Preis drückte, so mag er sein gutes Papier sich dafür tun so besser' haben bezahlen lassen. Dass er ein solches Papier fertigte, berichtet Roth in seiner Geschichte des Nürnbergischen Handels, der von dem sehr schönen starken Schreibpapier« spricht, das daselbst hergestellt wurde, und das von dem Wasserzeichen, das es führte — einer Fichte — den Namen Fichten- oder Baum-Papier trug. Es war also ohne Zweifel ganz gewöhnlicher Geschäftsneid der an dem alten Schlendrian hängenden Kollegen, welcher die Schel tung veranlasste. Es scheint auch, dass dieselben gerade den ärmsten unter ihnen als Sturmbock benutzten, der dann auch die Sache aus baden musste. Hoffentlich ist Luber bei der Bezahlung der 24 Gulden von denen nicht im Stiche gelassen worden, die ihn zu der »Schändung« veranlasst hatten. Nicht schön ist es auch — aber ganz erklärlich — dass Quinat durch Entrichtung der hohen Strafe von 24 Gulden in einem Fall, in dem auch 24 Kreuzer genügt hätten, sich an dem in ungünstigen Verhältnissen lebenden Luber rächte, und dass die Gesellen keinen Anstand nahmen, diese Summe zu verprassen, deren Bezahlung dem Luber schwere Sorgen machen musste. Allerdings war das durch den Handwerksbrauch der Papiermacher so vorgeschrieben, und diesem konnten sie sich nicht entziehen. Unzweifelhaft hätten sie aber die Abwaschung billiger vornehmen können. Merkwürdig ist es, dass Quinat sich darauf bezieht, dass durch kaiserliche und landesfürstliche Verordnungen das Schelten verboten sei, gleichwohl aber gerade auf Grund dieser verbotenen Missbräuche seine Rehabilitirung vornimmt, und dass der Ansbacher Gerichtshof sich herbeilässt, durch seine Organe die Kosten der Aufhebung des Verrufes, welcher auf Grund einer gesetzlich verbotenen Voraus setzung erfolgte, einziehen zu lassen. Merkwürdig ist ferner, dass der markgräfliche Beamte zu Schwabach ausschliesslich den Hand werksgebrauch der Papierer in dieser Sache als maassgebend be zeichnete. So wurden damals die Gesetze des Kaisers und Reichs beobachtet! Nürnberg. Hans Boesch. Fabrik Weitende, —€ Hirschberg (Schlesien) liefert Braunholz- u. festere Packpapiere, feinfarbige Affichen, [53701 dünne Cellulosestoffe. FABRIKEN IN: [50233 empfehlen Taennicht (Sachsen) Alt-Oels (Schlesien) Rheindürkheim am Rhein Dohna (Sachsen) Hirschberg (Schlesien) Niederingelheim am Rhein Gengenbach (Baden) Prima bestgebleichten Strohstof In reiner langfaseriger Waare. VEREINIGTE Strohstoff-Fabriken, Dresden Ezzugemazae.e K. & Th. Möller , Brackwedle i. Westfalen, Maschinenfabrik, Kesselschmiede und Giesserei. Kotirende Cellulose-Kocher, Dampfkessel bewährter Constructionen. Geschweisste Kessel-und Blecharbeiten jeder Art, Dampfmaschinen mit Meyer-, Rider- oder unserer Präcislonssteuerung, Gräbner Dampfmaschinen. 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