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706 PAPIER-ZEITUNG. No. 30 Lampen-Explosion. Die'Blechindustrie-Zeitung beschäftigt sich in ihrer Nr. 13 mit der Lampen-Explosion, über welche der davon betroffene Papier händler in Nr. 17 der Papier-Zeitung berichtete. Das genannte Blatt druckt den Aufsatz ab und knüpft daran folgende Bemerkungen: Nach der amtlichen Feststellung (die Art und Weise dieser Feststellung ist uns ein Räthsel) [uns auch; Red. d. P.-Ztg.] soll ein Stückchen glühende Kohle in das Bassin hineingefallen sein, wodurch eine Explosion der Lampe hervorgerufen und der Brand verursacht wurde. Dies ist zwar schön gesagt, und diese Auslegung wird auch manchem Unkundigen glaubhaft erscheinen. Wir jedoch, und mit uns wohl jeder Fachmann und Kenner, haben eine andere Meinung. Zunächst kann von einer amtlichen thatsächlichen Feststellung gar keine Rede sein, die Behörde konnte höchstens die Ursache muth- maassen. Oder hat vielleicht das Stückchen glühende Kohle, bei der amtlichen Feststellung noch in dem Bassin gelegen? Das ist natürlich nicht möglich, und nach der Explosion des Lampenbassins wird man es vergeblich gesucht haben. Der wirklichen Ursache der Explosion des Brandes wollen wir aber vom Stande des Fachmannes aus einmal etwas näher auf den Leib rücken. Wir folgen vorerst der Erzählung des Ladenbesitzers. Derselbe nahm nach eigener Aussage das Lampenbassin aus dem Gehänge, stellte dasselbe auf den Tisch, schraubte den Docht herab, »pustete« die Flamme aus, und — flog nicht in die Luft, wurde auch nicht zerrissen, oder verbrannt, was doch gewiss hätte geschehen müssen, wenn die »amtliche« Feststellung wirklich richtig gewesen wäre. Oder ist man vielleicht der Meinung, dass ein glühendes Kohlenstückchen, welches in einen Petroleumbehälter fällt, erst eine geraume Zeit darin herumschwimmen muss, ehe eine Explosion erfolgen kann? Nach unserem, und wahrscheinlich auch Anderer gesunden Menschen- verstand ist so etwas unmöglich. Doch fahren wir in der Erzählung fort. Nach derselben steht also un zweifelhaft fest, dass während des Auslöschens der Lampe und Schliessens des Ladens noch keine Explosion erfolgt war. Der Ladenbesitzer ging hierauf zu seinem Nachbar, kaufte Cigarren, plauderte noch etwas (wie lange, ist nicht angegeben), aber noch immer war von einer Explosion der Lampe nichts zu sehen und zu hören. Es steht also ebenfalls fest, dass innerhalb der ersten 15—20 Minuten, welche doch sicher seit dem Auslöschen der Lampe bis zum Verlassen des Cigarren ladens vergangen sein müssen, die Explosion nicht erfolgte. Wie lässt sich dies mit der Behauptung des Einfallens einer glühenden Kohle zusammenreimen? Eine Explosion kann und wird nur dann erfolgen, wenn das im Bassin befindliche Petroleum so stark erhitzt ist, dass es dem Entflammungspunkte nahesteht, dann aber erfolgt die Explosion sofort, sobald ein brennender Körper mit dem so erhitzten Oel in Berührung kommt. Fällt eine glühende Kohle in ein Gefäss mit Petroleum, welches diesen hohen Grad von Hitze nicht besitzt, so wird unter keinen Umständen von einer Entzündung desselben die Rede sein können. Man kann sich davon leicht überzeugen, wenn man Petroleum in eine Glas- oder Porzellanschaale schüttet und versucht, dasselbe mittels brennenden Schwefelholzes oder glühender Kohle anzuzünden; dasselbe wird nicht brennen. Anders ist es dagegen mit einem von Petroleum durchtränkten Material, wie Holz, Papier, Baumwolle usw.; dies brennt sofort, nie aber eine Menge von Petroleum im kalten Zustande. Dass das Petroleum im Behälter nun nicht heiss war, beweist der Um stand, dass der Besitzer das Bassin aus dem Gehänge nahm und auf den Tisch stellte; er hätte hierbei gewiss doch eine Erhitzung desselben wahr nehmen müssen, und wäre dann ganz gewiss sehr vorsichtig beim Aus löschen der Lampe zu Werke gegangen. Uebrigens ist auch das Einfallen von glühender Kohle, worunter doch bloss Dochtkruste zu verstehen sein wird, in das Oelbassin nicht so ganz selbstverständlich und leicht, wie man anzunehmen geneigt ist. Fällt eine solche Kruste ausserhalb des Brennerrohres herunter, so gelangt sie in den Brennerkorb, ist also unschädlich; fällt sie im Innern des Brennerrohres herab, so gelangt sie auf die angelöthete Zunge, welche nur mit einer kleinen Oeffnung zum Entweichen der Luft aus dem Oelbehälter versehen ist, und ein Hineingelangen der Kohlen wird nur durch diese 2—3 mm grosse Oeffnung möglich sein. Das ist aber fast undenkbar, da unter dieser Oeffnung sich auch noch das Dochtgetriebe befindet, welches ein direktes Einfallen auch hindern würde. Auch würde eine Entzündung, wie bereits hervorgehoben ist, nur bei äusserst starker Erhitzung, und auch dann wohl nur durch eine brennende, nicht glühende, Kohle oder Schnuppe usw., stattfinden können, in diesem Fall aber sofort und nicht erst nach Verlauf einiger Zeit. Bei den neuen Luftzuglampen ist ein Hineinfallen von Kohle übrigens ganz aus geschlossen. Man scheint es sich mit der dahin gehenden »amtlichen Feststellung« sehr bequem gemacht zu haben; ein wirklicher Fachmann wird bei der Kom mission wohl nicht zugegen gewesen sein. Jedes Ding aber hat seine Ursache, also auch diese Lampenexplosion. Suchen wir daher, da die amtlich festgestellte für uns nicht annehmbar ist, nach einer anderen. Kami nicht die Explosion erst infolge eines, in der nächsten Umgebung der Lampe ausgebrochenen Brandes stattgefunden haben, statt dass der Brand eine Folge der Explosion war? Wie zugegeben wird, befanden sich in der Nähe der Lampe einige offene Kisten, zum Theil mit Papierservietten, zum Theil mit Holzwolle gefüllt. Könnte nicht ebenso gut durch einen zu fälligen Umstand, z. B. Wegwerfen eines Zündhölzchens usw., diese Holzwolle ins Glimmen und dann in Brand gerathen sein, durch dessen Hitze die Lampe dann erst später explodirte? Solcher Möglichkeiten giebts noch mehrere. welche, wir sagen dies ungescheut, viel glaubhafter als Ursache des Brandes gelten könnten, als diese angeblich amtlich festgestellte. Indessen liegt auch noch eine Möglichkeit der vorherigen Explosion vor, welche aber wiederum nicht auf Rechnung der Petroleumlampe zu stellen, sondern nur auf grobe Fahrlässigkeit des Besitzers zurückzuführen wäre. Es könnte sich nämlich im Innern des Brennerrohres, wie es leider oft genug vorkommt, eine Menge Schmutz, Dochtkruste, Fliegen- und andere In sektenkörper usw., angesammelt haben, welche, von Petroleum durchtränkt, durch eine beim Zurückdrehen des Dochtes herabgefallene noch brennende Kruste leicht in Brand gerathen wäre, infolgedessen der Brenner ge schmolzen, der Docht entzündet und dadurch das im Bassin befindliche Pe troleum derart erhitzt werden konnte, dass eine Explosion erfolgen musste. Wäre dem nun wirklich so gewesen, so läge doch einzig und allein die Schuld wieder einmal an der unsauberen und unrichtigen, von uns schon so oft gerügten Behandlung der Lampe, nicht an dieser selbst. Bei allen bisher bekannt gewordenen Petroleumlampen-Explosionen ist, wenn nicht äussere Einflüsse, wie Zerbrechen usw., eine solche herbeiführten, fast immer dio ungenügende Reinigung und unrichtige Behandlung als Ur sache zu konstatiren gewesen. Bei dem jetzigen Stande der Petroleum - Lampentechnik und bei den gegenwärtig im Handel befindlichen Brennerkonstruktionen ist die Gefahr einer selbstthätigen Explosion der Lampen so gut wie ausgeschlossen; min destens aber geringer als bei anderen Beleuchtungsarten, z. B. Gas usw. Die Bücherfabrik von E. Engel in Stuttgart liefert Geschäftsbücher in jedem Format und Ausstattung bei bester Papierqualität und soliden Einbänden, sowie kaufmännische Formulare und sonstige Liniir- u. Drucksachen in geschmackvoller Ausführung prompt und zu billigsten Preisen. ■ Nicolai & Co., Siegen (Westfalen) ■ ci 22 S zuverlässige, billige und prompt liefernde [46615 09 3 Bezugsquelle für Metallguss-Massenartikel | E aus Weissguss, Messing, Rothguss, Bronze, Phosphor- “ E bronze, Aluminium- und Manganbronze, Faonguss aus J 2 reinem Kupfer, roh oder fertig bearbeitet. [ m Rohe Abgüsse u. fertige Armaturen aus säurebeständiger — Phosphorbronze (Mirametall) für Cellulosefabriken. 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