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No. 43. PAPIER-ZEITUNG. 1011 Wer den Bestimmungen des Gesetzes in Ansehung der Arbeits bücher zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 20 M. und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 3 Tagen für jeden Fall der Ver letzung des Gesetzes bestraft. Wer den Bestimmungen über die Fortbildungsschule zuwider handelt, desgleichen. Wichtig ist die Sonderbestimmung über Nöthigung in Arbeits- Angelegenheiten : Wer es unternimmt, durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrverletzungen oder durch Verrufserklärung 1) Arbeiter oder Arbeitgeber zur Theilnahme an Verabredungen der im § 152 bezeichneten Art zu bestimmen, oder am Rück tritt von solchen Verabredungen zu hindern; 2) Arbeiter zur Einstellung der Arbeit zu bestimmen oder an der Fortsetzung oder Annahme der Arbeit zu hindern; 3) Arbeitgeber zur Entlassung von Arbeitern zu bestimmen oder an der Annahme von Arbeitern zu hindern, wird mit Gefängniss nicht unter einem Monat bestraft. Ist die Hand lung gewohnheitsmässig begangen, so tritt Gefängniss nicht unter einem Jahre ein. Die gleichen Strafvorschriften finden auf Denjenigen Anwendung, welcher Arbeiter zur widerrechtlichen Einstellung der Arbeit oder Arbeitgeber zur widerrechtlichen Entlassung von Arbeitern öffentlich auffordert. Das Gesetz soll am 1. April 1891 in Kraft treten. Die allgemeinen Verhandlungen über das Gesetz im Reichstage wurden am 21. Mai beendet. Seine Annahme kann als gesichert gelten. Eine Kommission von 28 Mitgliedern wurde mit der sach lichen Durchberathung beauftragt. Das Papierfach ist namentlich bei den Vorschriften über die Sonntagsruhe lebhaft betheiligt, wie wir in Nr. 31 erläuterten. Wenn auch in dem Gesetz ein Theil der gewünschten Ausnahmen vor gesehen ist, so bleibt doch deren Bewilligung den unteren Ver waltungsbehörden, zum Theil der Polizei überlassen. Die Betriebe, welche solcher Ausnahmen bedürfen, sollten dies schleunigst bei der erwählten Reichstagskommission vorstellen, und darauf dringen, dass geeignete Ausnahmebestimmungen in das Gesetz selbst aufgenommen und die Genehmigungs - Ertheilungen möglichst dem Ermessen der unteren Behörden entzogen werden. Ventilation des Papiermaschinen- Saales. Von einem alten Papiermacher. (Fortsetzung zu Nr. 36.) Man sollte zu Decken in den Papiermaschinensälen nur schlechte Wärmeleiter, wie Holz und unbewegliche Luftschichten, wählen, statt Eisenträger mit flachen Steingewölben, weil Holz sich nicht so un gleichmässig ausdehnt, wie Stein auf Eisen. Das Eisen dehnt sich als besserer Wärmeleiter mehr aus als Stein, und es ist deshalb unausbleiblich, dass sich mit der Zeit Verschiebungen und Undichtig keiten einstellen, durch welche der fortwährend bohrende Wasser- dampf eindringt und seine zerstörende Einwirkung zunächst am Eisen durch heftiges Rosten beginnt. Die Decken wären so einzu richten, dass über den dreimal mit bester Oelfarbe bestrichenen Holzdecken mit Stulpdecke ein lufterfüllter Raum von 3—4", über diesem eine Lehm stuckdecke von 3—4 " angebracht und über diese erst der Fussboden aus gefugten 11/ zölligen Dielen gelegt wird. Der lufterfüllte Raum dient mit der Holzdecke als schlechter Wärmeleiter. Die einfachen Holzdecken aus 21/2 * Bohlen, wie sie in den 60er Jahren vielfach angebracht wurden, sind entschieden zu verwerfen, weil sie in kurzer Zeit durch die zum Trocknen des Dampfes dienenden Heizrohre zusammenschrumpfen und Ritzen bilden, durch welche Staub, Sand und andere Unreinigkeiten dringen und Papier, Siebe und Filze verderben, sowie den Wasserdampf durch lassen, der sich dann überall verbreitet und niederschlägt. Von solchen Decken fallen allerdings keine Tropfen. Der zum Trocknen des Papiers auf den Cylindern verbrauchte Wasserdampf hat so hohe Temperatur, dass er noch zu Heizzwecken verwendbar ist. Man muss ihn aber von dem sehr heissen Wasser befreien, was man auf folgende Weise ausführen kann. Nicht weit vom letzten Trockencylinder stellt man in eine kalte Ecke, wo er nicht hindert, einen etwa 1,5 m hohen und 30 cm im Durchmesser haltenden cylindrischen Dampfsammler von entsprechend starkem Kesselblech auf. (Siehe Abbildung.) Der gebrauchte Dampf geht aus den Trockencylindem in ein gemeinschaftliches Abführungsrohr. Von diesem aus leitet man den Dampf etwas über der Mitte der Höhe des Dampfsammlers durch ein entsprechend weites Rohr a in den Dampf sammler. Damit das sich im untern Theil sammelnde Wasser nicht zu hoch steigt, wird es durch ein unverschliessbares Rohr im fort währenden Ablaufen erhalten und ausserhalb des Gebäudes in einen Wasserbehälter zum beliebigen Gebrauch geleitet. Dem Dampf eintrittsrohr gegenüber, aber etwas tiefer, ist ein Hahn angebracht mit innen tief herabhängendem, unten schräg geschnittenem Rohre, der zum Ablassen des heissen Wassers, etwa zum Filzwaschen usw. dient. Das herabhängende Rohr wirkt als kommunizirendes und bewirkt das Abströmen des Wassers heberartig bis ans untere Ende. Die Rohre sind herabhängend angebracht, um den freien Dampf austritt zu verhindern und zu gestatten, dass das Wasser tiefer ab ziehen kann als ohne dasselbe. Der schräge Abschnitt der Rohre lässt das Wasser leichter eintreten. Unten am Boden befindet sich ein Hahn f zum völligen Ablassen des Wassers. Der übrige Dampf wird nun durch ein entsprechend weites Rohr g in einen ähnlichen Dampfsammler geführt, der ebenfalls mit einem unverschliessbaren Ab flussrohr versehen ist, und von diesem aus kann man bequem sonst schlecht zu erreichende kältere Räume mit dem Dampf erwärmen. Auf jedem Dampfsammler muss ein Lufteinlassventil d angebracht werden, damit beim plötzlichen Stillstellen der Maschine und der dadurch eintretenden Abkühlung kein luftleerer Raum entstehen kann. Es muss jedenfalls vermieden werden, an den Ausgangsröhren der Trockencylinder Hähne anzubringen, um die Ausströmung zu reguliren, weil beim Abreissen der Papierbahn und verzögertem Wiederauf führen der ungebrauchte Dampf sich so sehr anhäufen kann (? D. R.), dass er den Cylinder sprengt. Ich weiss nicht, ob es eine Bestimmung giebt, welche vorschreibt, in welcher Entferaung von der Decke die Dampfröhren zu Heizzwecken anzubringen sind. Die meisten liegen möglichst nahe an der Decke, wo sie durch ihre Wärmestrahlung die hölzernen Decken örtlich zu sehr erwärmen und Undichtigkeit in den Brettern hervorbringen, dabei sind aber die Räume trotz der hohen Temperatur nicht hinreichend erwärmt. Dies bestimmte mich, die Rohre tiefer zu hängen und zwar so, dass sie mit der Oberkante der Thüren abschnitten, wodurch sie 50 bis 60 cm von der Decke entfernt waren. Die Wärmestrahlung hatte nun ein weites Feld nach oben und nach unten, und der Erfolg war, dass die Räume bei den selben Verhältnissen genügend erwärmt waren. Berichte unserer Korrespondenten. Aus Amerika. Sioux City, Iowa, 12. April. Mit Bezug auf solche Zuschriften von Beziehern der Papier- Zeitung, deren Beantwortung von allgemeinem Interesse ist, möchte ich vor allen Dingen die das Zollwesen berührenden Korrespondenzen erledigen. Wie ich schon vor geraumer Zeit betont habe, kann den deutschen Exporteuren und solchen, die es werden wollen, nicht dringend genug empfohlen werden, alle Zumuthungen amerikanischer Importeure, durch unterwerthige Fakturen das Zollgesetz der Ver einigten Staaten umgehen zu helfen, zurückzuweisen. Wir haben hier zu viele Gesetze, als dass sie unter dem herrschenden Geist der Korruption alle durchgeführt werden können. Nichts desto- weniger giebt es namentlich zwei Gesetze, welche mit unerbittlicher Strenge durchgeführt werden: Das Temperenzgesetz und das Zoll gesetz. Bezüglich des letzteren ist ein solch grossartiger und kost spieliger Apparat von Vorsichtsmaassregeln, Geheimpolizei, Werth und Waarenabschätzungstechnik in Thätigkeit, dass an gewissen Einfuhrhäfen oder Zollstätten die Erhebung jedes Dollars Zoll bis zu 35 Cent Kosten verursacht, so dass bei Wegfall dieses Apparates der üeberschuss der Bundeskasse bis zu 20 Millionen Dollar mehr betragen könnte. Ein Land, dessen Finanzwesen solche Differenzen ertragen kann, vermag auch den vollen Zoll zu ertragen, so lange er zu Recht besteht. Ob Brüsseler Spitzen oder Berliner Albums, Wiener Lederwaaren oder Schweizer Spielwerke zum vollen oder nur einem Bruchtheil des Werthes verzollt werden, ändert am Preise, den der letzte Käufer bezahlt, keinen Cent. Wo der amerikanische Impor teur auf das verwerfliche Mittel verfällt, sich mit dem europäischen Exporteur zum Zweck der Umgehung der Zollgesetze zu verschwören, geschieht es selten oder nie zu dem Zwecke, dem Konsumenten Vortheile zu gewähren, sondern entweder, um dem legitimen Gross handel, der durch Ausgabe illustrirter Kataloge an die einmal fest gesetzten Preise gebunden ist, ein Bein zu stellen oder sich direkt zu bereichern, oder, wo es sich um Importeure des Inlandes handelt,