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1000 PAPIER-ZEITUNG. No. 42. Neue Geschäfte und Geschäftsver&nderungen. Wir bitten unsere geschätzten Bezieher, uns von jeder Veränderung Kenntniss zu geben die für unsern Leserkreis von Interesse ist; wir werden dieselbe kostenfrei unter dieser Ueberschrift veröffentlichen. Aktien-Gesellschaft für Papier- und Druck-Industrie Leykam-Josefsthal. Nach dem Betriebsbericht für 1889 ist das befriedigende Ergebniss des letzten Jahres ausschliesslich der Er zeugung guter und billiger Halbstoffe zu verdanken, welche ziemlich günstig auf den Markt gebracht werden konnten. Die Brutto-Ein nahme betrug 1 010 876 ff., wovon nach Abzug der Steuern, Spesen usw. mit 523 334 fl. und der Abschreibungen in Höhe von 200 506 fl. ein Netto-Ueberschuss von 287 035 fl. verbleibt, welcher sich zu züglich des Gewinnübertrages aus dem Vorjahre auf 377 035 fl. er höht. Der Verwaltungsrath beantragte, hiervon nach statutenmässiger Dotirung von Reservefonds und Tantieme mit zusammen 13 055 fl. nebst den 5 proz. Kapitalszinsen in Höhe von 200 000 fl. weitere 20 000 fl., d. i. 1 fl. für die Aktie, als halbprozentige Superdividende an die Aktionäre zu vertheilen, dem Reservefonds weitere 50 000 fl., der Arbeiter-Unterstützungs- und Invalidenkasse 3980 fl. zuzuführen und den Rest von 90 000 fl. auf neue Rechnung vorzutragen. Dieser Antrag wurde von der Generalversammlung angenommen. Herr P. Bousels in Viersen hat seine Bachdruckerei ver bunden mit dem Verlag des Viersener Wochenblattes an Herrn Adolf Mengen daselbst verkauft. L. W. Treu & Co., Papierwaaren-Fabrik, Buchdruckerei und Papierlager zu Ottensen haben in Hamburg, Deichstr. 49 eine Zweigniederlassung errichtet. Danziger Cellulose-Fabrik. Auf den 9. n. M. wird eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen, auf deren Tages ordnung die Beschlussfassung über Liquidation der Gesellschaft und über die Verwerthung der Aktiven, sowie über den freihändigen Verkauf der Grundstücke der Gesellschaft steht. (Vergl. Nr. 40.) Die Holzschleiferei Wittichen im Schwarzwald, Eigenthum des Vereins für chemische Industrie in Frankfurt a. M., soll bedeutend vergrössert werden. Zur Gewinnung einer grösseren Wasserkraft wird der Fluss ungefähr 1700 m oberhalb abgeleitet, dadurch der Fabrik auf einem kürzeren Wege zugeführt und ein Gefälle von dreissig Metern hergestellt. Der Kanal geht in 3 Tunnels von zusammen 584 m durch zwei Berge und eine Thalüberbrückung. Am Ende wird das Wasser in einer eisernen Rohrleitung von un gefähr 280 m Länge der Turbine zugeführt. Zur Herstellung der Tunnel im Granit werden Bohrmaschinen mit komprimiiter Luft verwendet. Die Turbine mit waagerechter Welle, welche besonders für hohes Gefälle gebaut ist, die Holzschleiferei und die übrigen Maschinen werden von Gebr. Hemmer in Neidenfels i. d. Pfalz geliefert, die auch die vorhandene Schleiferei gebaut haben. Konkurs. Jacob Stolte, Buchbinder in Frankfurt a. M. Rechtsanwalt Gustav Jaffe daselbst ist Konkursverwalter. An meldefrist bis 8. Juli, Allgemeiner Prüfungstermin 21. Juli. Verein Berliner Kartonfabrikanten. Die Versammlung am Montag, 19. Mai, im blauen Saal des Grand Hotel Alexanderplatz, wurde um 9 Uhr durch den Vorsitzenden, Herrn Jakobsohn, eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung machte Herr Steinberg auf die Beschlüsse der sozialdemokratischen Reichstags-Fraktion aufmerk sam, wonach dieselbe von nun an die Führung in Ausstandsangelegen heiten übernehmen und die Geldsammlungen organisiren werde. Die Beiträge der Arbeiter werden wöchentlich 1 bis 2 Mark betragen. Der Plan sei, jeden Berufszweig einzeln durch die Gesammtunter- Stützung aller Arbeiter unter den Willen der Arbeitnehmer zu beugen und hauptsächlich den 8stündigen Arbeitstag, möglichst unter gleich zeitiger Lohnerhöhung, einzuführen. Die Erfahrungen des letzten Ausstandes sollen benutzt, insbesondere soll Vorsorge für genügende Geldmittel getroffen werden. Der letzte gescheiterte Ausstand der Kartonarbeiter und -Arbeiterinnen sei gegen den Plan der Leiter zu früh ausgebrochen, auch sei die Geldfrage nicht gehörig in Erwägung gezogen worden. Im Herbst soll jedoch dieser Ausstand in grösserem Umfange bei sicherer Grundlage zur Ausführung kommen, weshalb jetzt bereits systematisch agitirt und Geld gesammelt werde. Dieser Ausstand, welcher von der Parteileitung gutgeheissen sein soll, werde sich dann auf alle Zweige der Papierverarbeitungs-Berufsgenossen schaft ausdehnen. Solchem Zusammenschluss der Arbeiter gegenüber sei das Zu sammenhalten der Arbeitgeber dringende Nothwendigkeit, wenn nicht der Fortbestand vieler Betriebe in Frage gestellt werden solle. Es sei in Erwägung zu ziehen, in welcher Weise eine Einigung der Arbeitgeber, vor allen Dingen sämmtlicher Betriebe der Papier verarbeitungs-Berufsgenossenschaft, anzubahnen sei, da diese durch den im Herbst stattfindenden Ausstand zunächst bedroht seien. Herr Ehlert ergänzte diese Darlegungen durch eigene Wahr nehmungen unter seinen Arbeitern und stellte den Antrag: den Vorstand zu beauftragen, geeignete Schritte zum Zusammenschluss sämmtlicher Arbeitgeber der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenscbaft in Berlin zu thun, um in einer allgemeinen grossen Versammlung Maassregeln zum Schutze gegen den geplanten Ausstand zu be sprechen und festzusetzen. Der Antrag wurde angenommen. Der von einer Kommission festgestellte Statutenentwurf wurde mit kleinen Abänderungen angenommen. Die Statuten werden in der genehmigten Fassung gedruckt werden und erhalten durch Unter schrift der Vereinsmitglieder bindende Kraft. Nachdem noch zwei Beisitzer zu den einzelnen Kommissionen gewählt wurden, schloss die Sitzung um 101/2 Uhr. Die weiteren Sitzungen finden allmonatlich, nach vorhergegangener schriftlicher Einladung, statt. Die auf Ausstände bezüglichen Bestimmungen des Statuts lauten wie folgt: § 10. Sofort nach Ausbruch eines allgemeinen oder partiellen Streiks ist auf Antrag eines Geschädigten eine ausserordentliche Vereinsversammlung einzu berufen, zu welcher alle Mitglieder schriftlich einzuladen sind. § 11. Dio m dieser Weise zusammenberufene Vereinsversammlung ist ins besondere berechtigt zu beschliessen, dass: 1) unter eine bestimmte Minimaiarbeitszeit nicht heruntergegangen wor den darf; 2) binnen einer bestimmten Frist seit Ausbruch des Streiks Arbeiter und Arbeiterinnen aus einem anderen Betriebe ohne Zustimmung des früheren Chefs derselben nicht beschäftigt werden dürfen; 3) während des Streiks und innerhalb einer bestimmten Frist nach Beendigung desselben Niemand einem Kunden des in Mitleidenschaft gezogenen Fabrikanten ohne Zustimmung desselben weder direkt noch indirekt Waaren liefern darf; 4) der Vorstand ermächtigt wird, darüber zu befinden, ob und welche Hilfeleistungen bei völliger oder theilweiser Einstellung der Arbeiten in einem Betriebe seitens der übrigen einzutreten haben, in welcher Reihenfolge die Fabrikanten zu diesen Hilfeleistungen herangezogen werden, und welche Maximalleistungen verlangt werden dürfen; 5) das Zuwiderhandeln gegen die Beschlüsse der Versammlung oder die Anordnungen des Vorstandes (Nr. 4) eine Konventionalstrafe in be stimmter oder bestimmbarer Höhe nach sich zieht. § 12. So lange nicht Anderes beschlossen wird, gelten für den Fall eines Streiks die in der Versammlung vom 10. April 1890 gefassten Beschlüsse mit der Maassgabe, dass in dem Verfahren vor dem Ausschuss der Benachtheiligte als Kläger, der Kontravenient als Beklagter auftritt und der Ausschuss als Richter zwischen diesen beiden Personen fungirt. § 13. In allen Fällen der §§ 11 und 12 ist die Mitwirkung der staatlichen Gerichte, abgesehen von der Zwangsvollstreckung, unbedingt ausgeschlossen. Specialität Dr. A. Haagen, Roermond, Holland. Chemische Farben-Fabrik. i Specialität in wasserlöslichem Pariser- und Berliner blau für Papierfabriken, sowie in Stahlblau und anderen Farben für Buntpapier- und Tapetenfabrikation. Ventil-Gasmotoren Patent Adam. Bester Motor für gewerb liche Zwecke. Einfache Construction. GeringsterOel-u Gasconsum. Steuerung nur durch Ventile. Kleinste Raumbeanspruchung und in jeder Etage leicht aufstellbar. Billige Preise. Die Construction hat sich vorzüglich bewährt. 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