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Papierzeitung
- Bandzählung
- 15.1890,27-52
- Erscheinungsdatum
- 1890
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- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
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Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 15.1890,27-52
-
- Ausgabe No. 27, 3. April 617
- Ausgabe No. 28, 6. April 641
- Ausgabe No. 29, 10. April 665
- Ausgabe No. 30, 13. April 689
- Ausgabe No. 31, 17. April 713
- Ausgabe No. 32, 20. April 737
- Ausgabe No. 33, 24. April 761
- Ausgabe No. 34, 27. April 785
- Ausgabe No. 35, 1. Mai 809
- Ausgabe No. 36, 4. Mai 837
- Ausgabe No. 37, 8. Mai 861
- Ausgabe No. 38, 11. Mai 885
- Ausgabe No. 39, 15. Mai 909
- Ausgabe No. 40, 18. Mai 933
- Ausgabe No. 41, 22. Mai 961
- Ausgabe No. 42, 25. Mai 985
- Ausgabe No. 43, 29. Mai 1009
- Ausgabe No. 44, 1. Juni 1033
- Ausgabe No. 45, 5. Juni 1057
- Ausgabe No. 46, 8. Juni 1081
- Ausgabe No. 47, 12. Juni 1105
- Ausgabe No. 48, 15. Juni 1129
- Ausgabe No. 49, 19. Juni 1153
- Ausgabe No. 50, 22. Juni 1177
- Ausgabe No. 51, 26. Juni 1205
- Ausgabe No. 52, 29. Juni 1229
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Band 15.1890,27-52
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No. 28. PAPIER-ZEITUNG. 643 brauchen, ihren Zweck aber nicht erreichen würden, da der Aal die durch einen Wasserdruck von 6—7 Metern erzeugte bedeutende Wassergeschwindig keit wohl nicht überwinden werde. Dass die Rechen nicht den beabsichtigten Zweck erreichen, begründet er durch Vorlesen eines Schriftstückes, woraus erhellt, dass auf obrigkeitliche Anordnung in einen Wasserlauf ein Rechen mit 10 mm lichter Weite zwischen den einzelnen Stäben eingebaut worden sei, der indessen nicht zum Schutz der Aale gedient habe, da dieselben zwischen den Stäben eingeklemmt gefunden worden seien; Herr Fischmeister Grafen stein aus Düsseldorf habe anerkannt, dass der Rechen zwecklos sei, indess der Wassertriebwerkbesitzer habe eine Ausgabe von 7000 M. im vermeint lichen Interesse der Fischerei machen müssen, die durchaus nutzlos und als verloren zu betrachten sei. Er bittet die Königlichen Ministerien von der ihnen laut Gesetz zustehenden »Befugnisse, den Triebwerkbesitzern Anlagen zum Schutze der Fischerei vorzuschreiben, möglichst wenig Gebrauch zu machen. Auf Anfrage des Herrn Geheimen Ober-Regierungsrathes Thiel erklärt er, dass eine bestimmte Rechenweite, welche für alle Fälle passe, wohl kaum vorgeschrieben werden könne und wünscht zum Schluss, dass fernerhin die Interessen der Fischerei nicht mehr offiziell durch die Obrigkeit vertreten werden sollen, sondern dass die Fischereiberechtigten, ebenso wie Wassertriebwerkbesitzer die Interessen ihres Gewerbes künftighin selbst vertreten sollten, wodurch ein gegenseitiges Abwägen der einzelnen Interessen seitens der Behörden entstehen würde. Herr Heyn hebt die hohe wirthschaftliche Bedeutung der Wasserkräfte hervor und kommt sodann auf die Belästigungen zu sprechen, welche durch Art. 5 des Gesetzes vom 30. März 1880 den Triebwerkbesitzern bereitet werden; dies im besonderen durch Darlegung eines Falles (Kaufmann-Stolp), bei welchem die Behörde die Anbringung eines Rechens von 15 mm lichter Weite forderte, erläuternd. Er glaubt, dass die lichte Weite des Rechens sich nach den jeweiligen Verhältnissen des Wasserlaufes und der Turbinen richten müsse, im Interesse der Turbinen müssen Rechen mit etwa 30 mm Zwischenraum zwischen den Stäben angebracht werden, es dürften und könnten indess nicht alle Verhältnisse nach einer Schablone geregelt werden. — Die Forderung einer 12 cm weiten Aalröhre hält Redner für unberechtigt und führt an, dass eine solche bei einem Gefälle von 2 m einen Wasser verlust von 1,2 Pferdestärken ergeben werde. Er erklärt auch dieselben für überflüssig, da durch das Ziehen der Freischleuse und die alljährliche Sommer- hochfluth (Johannisfluth) den Aalen hinlängliche Gelegenheit geboten sei, in das Meer zu gelangen. Er glaubt, dass richtig gebaute Aalleitern wenig Wasser brauchen, dass aber deren Kosten von denjenigen zu tragen seien, in deren Interesse die Anlage geschehe, nämlich von den Fischereiberechtigten. Herr v. d. Wyngaert erklärt, dass die Anträge des Kammerhermn v. Behr nicht zur Versöhnung, sondern nur zu einer Verschärfung der Gegensätze führen könnten, weil dadurch die Wassertriebwerkbesitzer nur noch mehl' als bisher zum Nutzen der Fischereiberechtigten belastet würden. Er be gründet eingehend, dass die Rechenweite nur von Fall zu Fall unter Be rücksichtigung aller einschlagenden Verhältnisse festgestellt werden könne und fordert, dass bei Aenderung bestehender Stauwerke Sachverständige beider Parteien (Fischereiberechtigte und Wassertriebwerkbesitzer) gehört werden. Die Bruttoeinnahme der Flussfischerei in Preussen werde auf jährlich 1500000 M. geschätzt, eine Summe, aus der ohne weiteres klar hervorgehe, dass der wirthschaftliche Ertrag der Wassertriebwerke dieselbe ganz ausserordentlich übersteige, dass demnach das Interesse der Wassertrieb werkbesitzer an der ungehinderten Ausnützung des Wassers ungleich höher sei. Die Anführung nordamerikanischer Gesetze beweise wenig, da in keinem Lande die Gesetze mehr umgangen würden, als in den Vereinigten Staaten. Herr Regierungsbaumeister Hoech geht zunächst des Näheren auf Einzelheiten der Rechenfrage ein, wobei er anführt, dass 2 Mühlen an der Saale mit ein- und derselben Rechenweite von 20 mm ausgestattet sind, von denen die eine zufrieden ist, während die andere dies weniger sei; dies liege an den örtlichen Verhältnissen, da der ersterwähnte Rechen mehr ge schützt liege; man solle die Rechen möglichst in bedeckten Räumen anordnen Er empfiehlt eine Rechenweite von 20 mm. Er spricht sich entschieden gegen den Modus, die Rechenweite von Fall zu Fall zu bestimmen, aus und empfiehlt die Frage ein- für allemal zu regeln. Die Aalröhren hält er im Interesse der Fischerei für sehr wünschenswerth, bemerkt aber, dass, wenn genügend Freiwasser vorhanden sei, von deren Anlage abgesehen werden könne. Er empfiehlt eindringlich eine Gitterweite von 20 mm, da ein Gitter mit 25 mm lichter Weite drei Viertel aller Aale durchlassen würde. Herr Meyer macht Mittheilungen über die verschiedenen Anforderungen, die zum Schutze der Fische an ihn, den Besitzer der 3 Wesermühlen in Hameln, seit dem Jahre 1877 gestellt worden sind, und bemerkt ausdrücklich, dass diese Forderungen, je nach dem betreffenden Gutachter, äusserst ver schieden und untereinander widersprechend waren. Die Erfahrung habe bewiesen, dass für seine Wasserkraft eine Rechenweite von 40 mm er forderlich ist, und dass ein Rechen von nur 20 mm lichtem Zwischenraum zwischen den einzelnen Stäben verworfen werden musste, weil ihn die Gewalt des Wassers in kurzer Zeit zerbrach. Er habe, weil er meist Wasser in Ueberfluss habe, im Interesse der von ihm gepachteten Fischerei Aalrohre anlegen lassen, welche wohl auch nicht ohne Wirkung seien, und würde auch, wenn dies für den Betrieb seiner Turbinen möglich sei, etwas engere Gitter nehmen; hieraus gehe hervor, wie verschieden die Verhältnisse seien, und dass die Frage daher nur von Fall zu Fall entschieden werden könne. Es könne vorkommen und sei auch thatsächlich der Fall, dass in einem und demselben Wasserlaufe ganz verschiedene Verhältnisse herrschen, und daher werde sich nichts Bestimmtes finden lassen, was für alle Fälle passt. Er möchte der Fischerei gern entgegenkommen, soweit dies möglich sei, aber man dürfe auch anderseits nicht zuweit gehen. Es wäre wohl denkbar, dass an Stelle des Aales eine andere Fischgattung treten könne, welche nicht zu den Wanderfischen gehöre. Man solle dort Aalleitern und Aalröhren anlegen, wo die Verhältnisse es ohne Beeinträchtigung des Triebwerkes gestatten, aber man brauche auch nicht zu ängstlich um das Fortkommen der jungen Aal- brut besorgt zu sein, da die jungen Aale ein ausserordentliches Fortbewegungs vermögen besässen; sie verständen es, über die besten Betonwehre und über haupt da zu wandern, wo sich, wie an allen Wehren, feuchtes Moos fände, so dass man wohl sagen könne: der Aal kenne kein Hinderniss und wisse überall seinen Weg zu finden. — Ei' schlägt vor, die Rechenweite nach der Zellenweite der Turbinen (etwa Dreiviertel der Zellenweite) zu bestimmen, da sich der Rechen nach den Verhältnissen der Turbinen richten müsse. Er betont nachdrücklich, dass, wenn seine Wassertriebwerkanlagen, die einen Werth von mehreren Millionen darstellen, so eingerichtet werden sollten, dass sie den vom Fischereiverein aufgestellten Forderungen entsprächen, dieselben völlig werthlos und nicht zu betreiben sein würden. (Pause.) Herr Dr. Seilnick hält eine bestimmte Vorschrift der Rechen weite, die für alle Verhältnisse Geltung haben soll, für die Wassertriebwerkbesitzer nicht für annehmbar. Herr Arndt rekapitulirt den Hauptinhalt der bisherigen Verhandlungen und bemerkt zum Schluss, dass wohl fortwährend davon gesprochen werde, dass den Aalen der freie Zug zum Meere gewahrt werden müsse, weil jeder Millionen von Eiern in sich berge, dass aber gerade zur Zeit der Thalfahrt keine Schonzeit, wie man meinen sollte, bestände, sondern die Aale auf dem Zuge zum Meere von den Fischereiberechtigten gefangen und hierdurch diese Milliarden Eier vernichtet, würden. Herr Heyn macht auf die grossen technischen Schwierigkeiten enger Rechen aufmerksam und bemerkt, dass er die Weite seines ihm patentirten Rechens auch für zu gering halte, aber zu dessen Konstruktion durch die Forderungen der Behörden veranlasst worden sei. Herr Hoech bemerkt, dass das Recht, auf welches der Fischereiverein seine Forderungen stützt, das Gesetz vom Jahre 1880 sei. Er wünscht, dass die gewöhnlichen Fälle generell geregelt werden, dass aber für solche Fälle, in denen sich Gitter von 20 mm Weite für den Betrieb des Werkes als zu eng erweisen sollten, es gestattet werde, weitere Gitter von etwa 30 oder 40 mm Weite anzuordnen, damit möglichst wenig Wasserverlust eintrete; er schlägt vor, vom tiefsten Punkte des Oberwassers Aalröhren von 8 cm Weite, welche in horizontaler Linie bis über das Unterwasser führen sollen, anzubringen. Herr Prof. Dr. Sieglin schildert als Sachverständiger der Königlichen Centralstelle in Fischerei-Angelegenheiten den Stand der Frage in Württem- berg. Dort werde die Rechenweite usw von Fall zu Fall entschieden, und es sei, trotzdem der Beschwerdeweg zulässig sei, noch keine Beschwerde vor gekommen. Im allgemeinen werde eine Rechenweite von 20 mm vorge schrieben, dem Turbinenbesitzer aber gestattet, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 1. April dieselbe durch Herausnahme von Stäben zu erweitern. Die vorgeschlagene Ablösung der Fischereirechte durch die Turbinenbesitzer hält er für undurchführbar, da er sich nicht vorstellen könne, wie die Fischerei» rechte am Oberlauf eines Flusses oder Baches durch die Ablösung am Mittel oder Unterlaufe desselben befriedigt werden sollten; unter Berücksichtigung aller einschlagenden Verhältnisse werde sich gar bald die Unmöglichkeit, einer gerechten Abschätzung und die Undurchführbarkeit dieses Gedankens ergeben. Herr Arndt wendet sich gegen eine endgiltige Festsetzung der Rechen weite auf 20 mm und schlägt vor, dass die Entscheidungen von Fall zu Fall durch die Ministerien zu treffen seien, wenn sich nicht der Wassertriebwerk besitzer mit einer Reehenweite von 20 mm zufrieden erklärt. Herr Meyer glaubt sich wiederholt gegen ein allgemein giltiges be stimmtes Maass der Rechenweite aussprechen zu sollen. Eine Unterscheidung der Wasserläufe in solche, an denen das Interesse der Fischerei und in andere, an denen das Interesse der Industrie überwiegt, hält er für sehr schwierig; er betont, dass man nur durch langjährige Erfahrung ein zutreffen des Urtheil über die einschlagenden Fragen erhalte. Herr Hoech giebt Auskunft über die Stärke der laichfähigen Aale und hält die Rechenweite von 20 mm für die richtige. Herr Prof. Sieglin spricht über das Minimalmaass der Aale, erläutert nochmals die württembergischen Verhältnisse und betont, dass es nothwendig sei, dass Sachverständige die einschlagenden Fragen entscheiden, empfiehlt aber gleichzeitig, gewisse Normen aufzustellen. , Herr Heyn wendet sich wiederholt gegen den Vorschlag, die Rechen- weite nach der Zellenweite der Turbinen zu bestimmen, darauf hinweisend, dass bei Girard-Turbinen Zellen von nur 15 mm Weite vorkommen können. Er stellt folgenden Antrag: Eine bestimmte Weite von etwa 20 mm für die Weite der Mühl rechen vorzusohreiben ist nicht zulässig, sondern die Weite ist von Fall zu Fall zu bestimmen, unter Anhörung von Sachverständigen aller Interessenten. Die Weite von 20 mm soll indess als Minimalmaass bei diesen Festsetzungen gelten. In der Zeit, in welcher der Aal nicht wandert, darf die Weite des Rechens beliebig erweitert werden. Der angeregte Aalpass (Aalröhren) ist unter keinen Umständen vorzuschreiben, da dem Aal beim Ziehen der Freischleusen genügend Gelegenheit zum Wandern nach dem Meere gegeben ist. Herr Dr. Seilnick betont, dass der deutsche Fischereiverein es verstanden hat, seine Bedeutung hervorzuheben, und dass das grosse Publikum, sowie die Vertreter der Regierungen sich gewissermaassen im Banne der dadurch vertretenen Anschauungen befänden, weil die Gegeninteressen nur durch den Einzelnen vertreten worden seien, der sieh schliesslich einer wohlorganisirten Mehrheit gegenüber fügen müsse. Auch die Wassertriebwerkbesitzer müssen sich demgegenüber organisiren, damit ihre Interessen nicht mehr, wie bisher, zurückgedrängt werden. In Württemberg sei man auch nicht zufrieden- gestellt, was schon daraus hervorgehe, dass, wie Herr Prof. Sieglin mit- theilte, die Wassertriebwerkbesitzer die Fischwässer pachteten, um jeder Ein-
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