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826 PAPIER-ZEITUNG. No. 35. Neue Geschäfte und Geschäftsveränderungen. Wir bitten unsere geschätzten Bezieher, uns von jeder Veränderung Kenntniss zu geben die für unsern Leserkreis von Interesse ist; wir werden- dieselbe kostenfrei unter dieser Ueberschrift veröffentlichen. In das Pappenfabrikations-, Papiergross- usw. Geschäft des Herrn H. Lehnen in Süchteln ist Herr Ernst Hoffmann aus Geldern als gleichberechtigter Theilhaber eingetreten. Die Firma bleibt unverändert. Herr C. F. Dahl hat für sein technisches Bureau in Lang- fuhr-Danzig seinem Buchhalter, Herrn Ernst Jantzen, Hand lungsvollmacht ertheilt. Die Rigaer Actien-Papierfabrik hat die Vergrösserung der Anlage inLigat beschlossen. Es werden neu aufgestellt: 1 Papier maschine für feines Schreib- und Postpapier mit grosser Knoten fanganlage, langem Sieb, 3 Pressen, grossem Trockner und mehreren Kalandern, sowie Holländer und Dampfmaschinen. Die Lieferung ist der Maschinenfabrik Gebrüder Hemmer in Neidenfels übertragen, welche auch die früheren Maschinen nach dort lieferte. Die Firma F. Krollmann, Buchdruckerei und Verlag, Guben, ist eingetragen und als deren Inhaber Herr Friedrich Krollmann in Guben. Die Buchhandlung und Leihbibliothek August Geib in Ham burg ist auf Herrn H. Behrens übergegangen, der sie unter seiner Firma weiter betreiben wird. Herr F. Volckmar in Leipzig be hält die Vertretung. Herr A. Sander, Leipzig, hat mit seiner Papier-und Schreib- waarenhandlung eine Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung nebst Antiquariat verbunden. Die Buchhandlung und Buchdruckerei Theodor Venta in Laun, Böhmen, ist mit dem deutschen Buchhandel in Verbindung gebracht und deren Vertretung Herrn Bruno Witt in Leipzig übergeben worden. Die Wagner’sche üniversitäts - Buchhandlung, Ant. Schumacher in Innsbruck hat ihre Filialbuchhandlung nebst Kunst-, Musikalien- und Schreibwaarenhandlung in Feldkirch an Herrn Arthur Dittrich aus Teschen verkauft, der sie unter der Firma Wagner’sche Buchhandlung in Feldkirch (Arthur Dittrich) weiterbetreibt. Vertreter sind die Herren Fr. Wagner in Leipzig und Spielhagen & Schurich in Wien. Herr Alb. Gabelmann in Barby, Prov. Sachs., hat seine Sortimentsbuchhandlung mit dem Gesammtbuchhandel in Verbindung gebracht und deren Vertretung der Dürr’schen Buchhandlung in Leipzig übergeben. Die Sortimentsbuchhandlung Lebek & Weigmann in Brieg ist ohne Aktiven und Passiven durch Kauf in den Besitz des bis herigen Mitarbeiters, Herrn C. Pufahl, übergegangen, der sie unter unveränderter Firma weiterführen wird. Herr R. Hartmann in Leipzig behält die Vertretung. Rich. Kahle’s Buchhandlung (Franz Meyer) in Dessau ist durch Kauf auf Herrn Herm. Oesterwitz aus Zerbst übergegangen, der sie unter der Firma Herm. Oesterwitz Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung vorm. Rich. Kahle’s Buchhandlung weiterbetreibt. Für seine Verlagsunternehmungen behält Herr Oester witz die Firma Rich. Kahle’s Verlag. Die Herren Otto Klemm in Leipzig und Georg Winckelmann in Berlin haben die Ver tretung. Die Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung E. Obertüschen in Münster ist auf den Buchhändler Paul Hintze daselbst über gegangen, welcher sie unter der Firma E. Obertüschen’s Buch handlung (Paul Hintze) weiterführen wird. Aus der Kommanditgesellschaft Simplex - Duplicator Com pagnie Kaminsky & Co. in Berlin ist der persönlich haftende Gesellschafter Wilhelm Kaminsky ausgeschieden. Der Kaufmann Hans Pahle zu Berlin ist als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten und die Firma in Simplex-Duplicator-Compagnie Pahle & Co. geändert worden. + Herr Hermann Engelhard in Mannheim ist gestorben. Er war Begründer der dortigen Tapetenfabrik gleichlautender Firma, welche sich bereits seit 1888 im Besitz seiner Söhne Robert und Emil Engelhard befindet. Konkursaufhebung. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Buchhändlers Otto Wehle zu Luckau ist eingestellt. Arh eitsj ub elfeier. Der in der Stahlfederfabrik von Heintze & Blankertz in Berlin beschäftigte Arbeiter August Thiel beging am Sonnabend, 26. April, sein 25 jähriges Dienstjubiläum. Im geräumigen Festsaal der Anstalt fand zu Ehren des Jubilars eine ansprechende Feier Statt, welche unter Trinksprüchen, Gesang und Tanz in schönster Harmonie erst am frühen Morgen endete. Herr Thiel ist bereits der 13. Jubilar, den die Fabrik aufweist, — gewiss eine erfreuliches Zeichen guten Einvernehmens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in unserer Zeit der versuchten gegenseitigen Entfremdung und Verstimmung! Unfallversicherung'. Der schwindsüchtige Gelbgiesser K. zog sich beim Heben eines Wagen kastens eine Lungenblutung zu und starb einige Zeit darauf. Die Berufs genossenschaft verweigerte die Entschädigung der Hinterbliebenen, da nicht feststehe, dass der Tod des K. die Folge eines Betriebsunfalles gewesen sei. Die dagegen eingelegte Berufung wurde vom Schiedsgericht zurück gewiesen, will überhaupt gar kein Unfall vorliege, die Lungenblutung vielmehr lediglich bei der Ausübung einer zum Betriebe gehörigen, ordnungsmässig vorgenommenen und verlaufenen Arbeit eingetreten sei, zu deren Ausführung K. wegen seiner vorgeschrittenen Lungentuberkulose nicht mehr fällig war. Der Vertreter der Rekurskläger machte vor dem Reichsversicherungs amt geltend, es sei für den Begriff des Betriebsunfalles keineswegs erforder lich, dass das schädigende Ereigniss durch eine ungewöhnliche oder besonders gefährliche Betriebshandlung verursacht werde, es genüge vielmehr, wenn es nur überhaupt beim Betriebe passirt sei. Liege aber ein Betriebsunfall vor, so sei er schon dann entschädigungspflichtig, wenn er den Tod, der vielleicht später als Folge der Tuberkulose ohnehin eingetreten sein würde, nur be schleunigt habe. Die Hinterbliebenen seien doch immerhin infolge einer Betriebshandlung, die für jeden gesunden Arbeiter vielleicht ungefährlich gewesen wäre, mit Rücksicht auf den schon geschwächten Körper des K. aber thatsächlich für diesen verderblich war, früher als es sonst geschehen wäre, ihres Ernährers beraubt worden und daher entschädigungsberechtigt. Das Reichsversicherungsamt verurtheilte die Berufsgenossenschaft zur Zahlung der Hinterbliebenenrente und der Beerdigungskosten, indem es aus führte, dass K. nach dem Sektionsbefund zwar an Lungentuberkulose ge storben sei, nichtsdestoweniger aber ein entschädigungspflichtiger Betriebs unfall angenommen werden müsse, weil die unmittelbare Veranlassung zu dem raschen tödtlichen Verlauf der Krankheit — die Lungenblutung — durch das Heben einer für den Verunglückten zu schweren Last entstanden und dadurch, dass sie vollständige Schwäche und Siechthum des Körpers herbeiführte, die mitwirkende Ursache zum Tode des K. gewesen sei. Cassacontrollzettel, Wirthschaftsbonbücher fertigt und hält auf Lager die Kölner Geschäftsbücherfabrik J. Heinz, Köln. Besondere Anfertigungen rasch und preiswerth. [46835 Cassacontrollzettel, Wirthschaftshonbicher fertigt und hält auf Lager die Kölner Geschäftsbücherfabrik J. Heinz, Köln. Besondere Anfertigungen rasch und preiswerth I Dr. A. 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