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No. 82. PAPIER-ZEITUNG. 1785 Händen gehabt und mich von seiner ausserordentlichen Güte und Haltbarkeit überzeugt. Nun wäre ja möglich, dass der Stein bei der Bearbeitung einen Sprung bekommen hätte, den man bei der blossen‘Besichtigung nicht wahr nehmen konnte; dann würde er aber höchst wahrscheinlich nicht so regel mässig, wie aus der Zeichnung ersichtlich, abgesprungen sein. Ich bin viel mehr der Ansicht, dass die Befestigung des Steines allein die Schuld trägt. Das Einlassen der 25 mm hohen Wulst c (Fig. 1) schwächt den Stein um ein Erhebliches. Der innere Zusammenhang der Aussenflächen wird Fig. 1. durch die entsprechend eingemeisselten ringförmigen Vertiefungen einmal unterbrochen, dann aber erschüttern die Meisseischläge, die vielleicht hier nicht mit der erforderlichen Vorsicht ausgeführt wurden, naturgemäss das Gefüge des Steins und bereiten so alles vor, um ein Zerspringen des Steins gerade an diesen Stellen herbeizuführen. Der Stein wird durch die Blatten b und b, bewegt, die mittels der Büchse und der grossen Schraube am Kopfende der Welle a mit dieser selbst in Verbindung stehen. Da es nun fast unmöglich ist, den Stein so glatt abzuflächen, dass die I’latten haarscharf sich daran schliessen, so werden die Aufliegepunkte sehr verschieden sein, die PTatten den Stein also nur an Punkten fest anfassen, und demgemäss die Bewegungskraft nicht auf die ganze Fläche, sondern auch nur wieder auf einzelne Punkte übertragen, die dann den ganzen Druck allein auszuhalten haben. Von besonderem Nachtheil erscheinen mir aber jene Wülste c. Beim Zusammenpressen der Platten b und b t durch Andrehen der grossen Schraube muss die Wirkung dieser Ansätze genau dieselbe sein, wie bei einer Kneifzange, sobald der untere Rand den Boden der Vertiefung erreicht. Die Bruchstellen in Fig- 1 sehen auch wie Ergebnisse der Einwirkung einer Kneifzange aus. Die in Fig. 2 angebrachten Sicherheitsreifen können ja vielleicht, wenn sie stark genug sind, auf unbe stimmte Zeit das Auseiuanderfliegcn des zersprungenen Steins verhindern, keinesfalls aber das Zerspringen selbst. Dies erhellt auch aus dem in dem Aufsatz an geführten Beispiel, wo die Herren an einem ungefähr ein Jahr laufenden Schleifstein, der diese Schutz-Vor richtung besass, beim Schärfen fanden, dass der Stein [ J zwar gesprungen, jedoch durch den Reif noch zu- F; , 2 sammengehalten wurde. Durch Einmeisseln oder Bohren 18* ' der Schraubenlöcher wird der Stein auch bei dieser Befestigungsart von a bis a von neuem geschwächt. Wenn hier in Preussen ein solches Unglück geschähe, und der be sichtigende Polizeibeamte zufälligerweise Fachmann ist, so könnte er beim Anblick des so übermässig zerhämmerten und durchlöcherten Steines Stoff zur Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung linden. Beim Aufbringen des neuen Steins rathe ich Fig. 3. 5 zunächst, die Wülste gänzlich wegzu lassen, zwischen Eisenplatten und Stein eineGummi- platte d (Fig. 3) einzulegen und dann die Schraube am Wellkopfe fest anzudrehen. Der Gummi vermittelt infolge seiner Elastizität eine innige V erbindung zwischen Platte und Stein, da er sich Selbst in die kleinste Vertiefung einpresst. Somit wird auch die Kraft der Bewegung auf eine grosse runde Fläche des Steins und nicht nur auf einzelne Berührungspunkte vertheilt, was ein Zerspringen infolge der Umdrehung von vornherein ausschliesst. Dass das Schraubengewinde bei einem Rechts gange des Steines links, und bei einem Linksgange rechts, also immer entgegengesetzt der Umdrehung, geschnitten sein muss, brauche ich wohl nicht erst besonders zu betonen. Die Berührungsstellen zwischen Büchse und Stein brauchen nicht aus gegossen zu werden. Nicht die Büchse, sondern die daran sitzenden Platten sollen den Stein mitnehmen. Das Steinloch ist ebenso wie die Büchse am Besten rund. Falls beide vierkantig sind, wirkt die Bewegungskraft stets nur auf die vier Ecken, und das ist einem Zerspringen des Steines sehr förderlich. Auf die angegebene Weise habe ich die grössten Schleifsteine in Pfeil schleifereien, mit einer Umdrehungszahl von 4- bis 600, befestigt und im Betriebe gesehen und niemals etwas von einem Zerspringen gehört. Sollte Letzteres doch einmal der Fall sein, so hat weder der Steinmetz, noch der Monteur Schuld. Denn da der Stein nach seiner Fertigstellung auch nicht den leisesten Hammerschlag mehr erhält, so ist nur anzunehmen, dass er in seinem Innern einen nicht erkennbaren Fehler besass. Durch Abnutzung stösst man schliesslich auf die kranke Stelle, und dann tritt vielleicht das Unglück ein. Der Fabrikherr kann aber die beruhigende Ueberzeugung haben, dass er auch nicht die geringste Schuld daran trägt. Der Stein ist im besten Zustande aufgebracht, und alle Fehler durch Unterlassen einer un richtigen, zerstörenden Behandlung sind vermieden. Richard Tiebel. Magnesium-Licht. West Carrollton, Ohio, U. S. A., 25. Sept. 1889. In Anschluss an die in Nr. 72 von Herrn 0. Ney gemachten Bemerkungen über Magnesiumlicht, theile ich mit, dass ich Jahre lang mit Magnesiumlicht gearbeitet habe und niemals, weder bei mir selbst noch bei den Arbeitern, eine schädliche Wirkung bemerkt habe. Es ist aber sehr nothwendig, die von Herrn 0. Ney erwähnte Maassregel zu beobachten, d. h. hinter der Lampe zu stehen, sonst erfolgt sehr leicht grosse Ermattung der Augen. Sehr zu verwerfen ist das in England gewöhnliche Verfahren, über die zu prüfenden Muster einfach ein Stück brennenden Magnesiumdraht zu halten, wobei die Augen nicht allein den direkten Lichtstrahlen ausgesetzt, sondern auch von der durch die Verbrennung gebildeten Magnesia belästigt sind. Es ist höchst wahrscheinlich, dass der angeführte Fall der Erblindung auf eine solche Unvorsichtigkeit zurückzuführen ist. H. A. Rademacher, Techniker der Friend'schen Fabriken. Deutsche Allgemeine Ausstellung für Unfall verhütung. Donnerstag, 10. Oktober, fand im Kuppelsaale des Landes-Aus stellungsgebäudes die öffentliche Verkündigung der vom Preisgericht zuerkannten Preise statt. Herr Kommerzienrath Roesicke hielt die Festrede, gab darin einen Ueberblick über Geschichte und Erfolge der Ausstellung und bemerkte, dass das Preisgericht sich ausschliesslich an das Programm gehalten, also nur solchen Ausstellern Preise zuerkannt habe, die mit Bezug auf Unfallverhütung oder Wohlfahrt der Arbeiter Vorzügliches geleistet haben. Von den Firmen der in der Papier-Zeitung vertretenen Industrie- zweige, welche sich an der Ausstellung betheiligt hatten, wurden folgende ausgezeichnet: Bronzene Staatsmedaille: Vereinigte Werkstätten zum Bruderhaus in Reutlingen. Carl Blanke in Barmen. Ehrenpreis: fEhrenpreise wurden an Stelle goldener und silberner Staatsmedaillen den Behörden, Korporationen und Vereinen zuerkannt, welche Hervorragen des ausgestellt hatten.) Königliche mechanisch-technische Versuchsanstalt in Charlotten burg. Ausstellungsmedaillen: C. W. Julius Blancke & Co. in Merseburg. Dreyer, Rosenkranz & Droop in Hannover. Heintze & Blanckertz in Berlin. Aichele & Bachmann in Berlin. Andreas Hamm in Frankenthal. C. Hummel in Berlin. Klein, Forst & Bohn Nachf. in Johannisberg. Hugo Koch in Leipzig-Connewitz. Karl Krause in Leipzig-Crottendorf. Gustav Rostosky in Niederschlema, Sachsen. Weber & Bracht in Düsseldorf. Schmiers, Werner & Stein in Leipzig. Schmidt, Kranz & Co. in Nordhausen. Unruh & Liebig in Leipzig-Reudnitz. Grusonwerk in Magdeburg-Buckau. Starke & Hollmann in Hirschberg i. Schl. R. Wolf in Magdeburg-Buckau. Ignaz Spiro & Söhne in Krumau. Metzeler & Co. in München. Bei Durchsicht dieser Liste werden unsere Leser nicht minder erstaunt sein, als die bei der Preisvertheilung Anwesenden, dass die