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1712 PAPIER-ZEITUNG. No. 79. Papierprüfung in Finnland. Die schlimmen Erfahrungen, die mit den in neuerer Zeit zu Akten verwendeten Papieren in Bezug auf ihre Dauerhaftigkeit ge macht wurden, haben die finnische Regierung schon vor zwei Jahren veranlasst, nach dem Vorgang der preussischen Staatsregierung Maass- regeln zur Einführung eines haltbaren Papieres für amtliche Zwecke zu ergreifen. Um zunächst in Erfahrung zu bringen, ob die einheimi schen Fabriken der neuen Aufgabe gewachsen sein würden, wurden dieselben in einem Rundschreiben aufgefordert, Preisangebote und Proben von vorgeschriebener Güte einzusenden, während der Unter zeichnete beauftragt wurde, sich gelegentlich seiner Ferienreise von dem Stande des Papierprüfungswesens in Deutschland zu unter richten und die nöthigen Apparate zu beschaffen. Der Aufforderung der Regierung wurde von zwei Fabriken entsprochen, nämlich von J. C. Frenckell & Sohn in Tammerfors und von der Aktienfabrik Tervakoski. Die im September 1887 ausgeführte Prüfung des von diesen Firmen unter anderm gelieferten Urkundenpapieres, für wel ches Festigkeitsklasse 1 und Stoffklasse I nach den preussischen Grundsätzen vorgeschrieben war, ergab folgende bemerkenswerthe Ergebnisse: Erzeugungs ort Reisslänge in m Bruchdehnung in pCt. Wider stand g. Zer knittern Aschen gehalt in pCt Rohstoff Länge Quere Mittel Länge Quere Mittel Tammerfors 8600 62507425 4,1 7,8 5,9 7 0,65 Leinen Tervakoski 7470 6650 7060 5,7 7,3 6,5 7 0,80 Leinen Beide Fabriken hatten die Aufgabe somit glänzend gelöst. Ins ¬ besondere verdient in dem einen Fall (Tammerfors) die ungewöhnlich grosse mittlere Reisslänge und in dem andern Fall (Tervakoski), bei eben falls beträchtlicher mittlerer Reisslänge, das für Maschinenpapier ausser ¬ ordentlich günstige Verhältniss Reisslänge in der Querrichtung Reisslänge in der Längenrichtung 7170 = 0,89, entschieden Anerkennung. Inzwischen wird sich aus hier nicht weiter interessirenden Gründen die Einführung des amtlichen Papieres bis zum 1. Januar 1890 ver zögern, weshalb die endgiltigen Bestimmungen in dieser Angelegen heit erst im laufenden Jahre getroffen wurden. Die Lieferung des amtlichen Papieres, wovon jährlich ungefähr 3000 Ries zu 500 Bogen gebraucht werden, wurde für die nächsten drei Jahre an die oben genannten Fabriken zu gleichen Theilen ver geben. Das Papier wird in nur 3 verschiedenen Sorten von einerlei Format — der ungebrochene Bogen misst 35,5X44,5 cm — herge- gestellt; ausserdem muss die beste Sorte, das Urkundenpapier, behufs seiner Anwendung zu standesamtlichen Registern, Hauptbüchern usw., auch in dem grösseren Format von 46X59 cm zu haben sein. Jeder Bogen muss ferner mit einem Wasserzeichen versehen sein, welches das Wappen Finnlands, die Firma des Erzeugers, die Jahreszahl der Herstellung, sowie die Nummer der Sorte (1, 2 oder 3) ersichtlich macht. Im übrigen sind für die einzelnen Sorten die im nachfolgen den zusammengefassten Eigenschaften vorgeschrieben worden: Bezeichnung Reiss länge in in Bruch dehnung in pCt. Widerstand gegen Zerknittern Stoffklasse nach den preussischen c 2 02 Gewicht von 500 Bogen in kg i Entsprech. i Gewicht per □ m m g Preis von 500 Bogen in deutschen Mark Nr. 1 (Urkundenpapier) 6000 4,5 6 I 7,5 95 24 (bez. 41,60) Nr. 2 (Schreibpapier) 4000 3 5 II 6,5 82,5 12 Nr. 3 (Konzeptpapier) 3000 2,5 4 1! 5,5 70 8 Leider ist auch hier für Nummer 1 an der grossen mittleren Reisslänge von 6000 m festgehalten und anderseits versäumt worden, ein bestimmtes Verhältniss zwischen der Reisslänge in der Längen richtung und derjenigen in der Querrichtung des Papieres festzu setzen. Danach ist also z. B. ein Papier mit den Reisslängen 6500 und 5000 (Mittel 5750) als ungenügend zu betrachten, während ein Papier mit den Reisslängen 7500 und 4500 (Mittel 6000) den gestellten Anforderungen entspricht; und doch ist ersteres gegen Zerreissen sicherlich widerstandsfähiger. Aehnlich verhält sich die Sache mit der Dehnung. Bezüglich der Stoffzusammensetzung ist noch zu bemerken, dass bei Stoffklasse II der Holzzellstoff gestrichen wurde. Damit nur solches Papier in den Handel kommt, welches auf die vorgeschriebenen Eigenschaften hin geprüft worden ist, soll auf folgende Weise verfahren werden. Jede der beiden genannten Fa briken hat das von ihr jeweilig hergestellte amtliche Papier in einem besondern Raum zu hinterlegen, worauf ein vom Staat angestellter Kontrolleur die erforderlichen Probebogen entnimmt und den Lager raum unter Anwendung eines Amtssiegels verschliesst. Nachdem die Probebogen von der mit dem polytechnischen Institut in Hel- singfors verbundenen Prüfungsanstalt untersucht sind und das dies bezügliche Zeugniss dem betreffenden Kontrolleur zugestellt worden ist, eröffnet derselbe den Lagerraum und übergiebt der Fabrik gegen Quittung die erforderliche Anzahl seine Unterschrift tragender Streif bänder, mit welchen das darauf in den Handel kommende amtliche Papier gesetzlich versehen sein muss. An kleinen Paketen, die 250 Bogen enthalten, wird ein Streifband, an den grossen 500 Bogen enthaltenden Paketen werden zwei angebracht. Wird ein Papier von der Prüfungsanstalt als den gestellten Anforderungen nicht genügend befunden, dann ist das Zeugniss der der Anstalt vorgesetzten Behörde zu übergeben, der es freisteht, das Papier auch dann zum Gebrauche zuzulassen, falls die Eigenschaften des selben nicht allzusehr hinter den vorgeschriebenen Zurückbleiben. Andernfalls muss der ganze Vorrath von der betreffenden Sorte in Gegenwart des Kontrolleurs unbrauchbar gemacht werden. Die Prüfungen werden nach den als vorzüglich befundenen Ver fahren der königl. technischen Versuchsanstalten in Charlottenburg ausgeführt. Helsingfors, im September 1889. Max Seiling. Fressfalten. In Nr. 64, Seite 1380, der Papier-Zeitung giebt D. ein Mittel an, um bei dickeren Papieren Pressfalten an der ersten Presse zu verhüten. Ein viel einfacheres Mittel, mit welchem ich beste Erfolge er zielte, wird durch nachstehende Abbildung veranschaulicht. Es besteht darin, dass man eine entsprechend schwere Filz wickelwalze (t, welche in offenen Schlitzlagern läuft, auf die auf den Filz gezogene Papierbahn legt. Diese Walze presst das nasse Blatt gut an den Filz, so dass es ohne Faltenbildung von diesem mit genommen wird. Das in Nr. 64 von C. H. angegebene Mittel ist für sehr dünne Papiere geeignet. N. Ammonin. In letzter Zeit ist unter obigem Namen ein Waschmittel von unbekannter Zusammensetzung zur Reinigung der Lumpen empfohlen worden. Ammonin bedarf zu seiner Lösung und Wirkung nur einer Temperatur von 50—60° C. Der Fabrikant erspart daher das Kochen, und die Lumpen sollen dennoch ungewöhnlich rein und hell werden. Ammonin soll dadurch wirken, dass es die Verunreinigungen von den Fasern wegnimmt, ohne Zellstoff, Wollfäden oderlnkrusten im geringsten anzugreifen. Durch diese Eigenschaft verliert es aber auch den grössten Theil seines Werthes für die Papierfabrikation. Da es die Wollfäden ganz unberührt lässt, kann es für solche Lumpen, die Wolle enthalten, den Kalk, der diese auflöst, garnicht ersetzen. Da das Ammonin auch die Inkrusten der Fasern unberührt lässt, so wird demselben nach wie vor Natron in allen Fällen, wo solche Inkrusten in den Papier- rohstoffen vorkommen, vorgezogen werden. Durch die erwähnten Eigenschaften kennzeichnet sich der neue Stoff als ein seifenartiges Putz- oder Waschmittel. Der Name scheint anzudeuten, dass es aus einer Ammoniak Verbindung hergestellt ist, und dass seine reini gende Wirkung vorzugsweise auf seinem Gehalt an Ammonium be ruht. Diese reinigende Wirkung des Ammoniums ist längst bekannt, da gefaulter Urin, welcher wesentlich aus Ammoniak besteht, schon vor vielen Jahren zum Reinigen von Wolle verwendet wurde und vielfach heute noch dazu dient. Die Anwendbarkeit eines solchen Waschmittels zum Reinigen der Lumpen ist aus obigen Gründen sehr beschränkt. Ausserdem ist anzunehmen, dass es zu theuer wird, um mit den jetzt üblichen viel wirksameren Mitteln, Kalk und Soda, in Wettbewerb treten zu können. Der ehrliche Wille eine That zu vollbringen, ist die halbe That.